Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr Betrieb ist versichert, Ihr Haus ist versichert, Ihr Auto ist versichert. Das Wertvollste, was Sie haben, ist meist Ihre Arbeitskraft. Und die ist bei vielen Unternehmern nicht abgesichert.
Rechnen Sie einmal nach
Angenommen, Sie sind 45 und verdienen 6.000 Euro netto im Monat. Bis zur Rente sind das über 1,5 Millionen Euro.
Diesen Betrag verdienen Sie nur, wenn Sie arbeiten können. Fällt das weg, fällt alles weg: Ihr Lebensstandard, Ihre Altersvorsorge, die Tilgung Ihrer Kredite. Und bei einem Unternehmer meist auch der Betrieb.
Kein anderer Wert in Ihrem Leben ist so hoch. Trotzdem versichern die meisten Menschen ihr Auto sorgfältiger.
Das gesetzliche Netz trägt nicht
Viele denken, es gäbe im Ernstfall eine staatliche Absicherung. Das stimmt nur eingeschränkt.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn Sie irgendeine Tätigkeit nicht mehr ausüben können, nicht Ihren erlernten Beruf. Ein Chirurg, dessen Hand zittert, kann noch als Sachbearbeiter arbeiten. Aus Sicht der Rentenversicherung ist er damit nicht erwerbsgemindert.
Dazu kommt: Wer nach 1961 geboren ist, hat ohnehin keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Und Selbstständige zahlen meist gar nicht ein, haben also überhaupt keinen Anspruch.
Wenn Sie selbstständig sind, gibt es also kein Auffangnetz. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Angestellten.
- Psychische Erkrankungen, inzwischen die häufigste Ursache
- Erkrankungen des Skeletts und der Muskeln, etwa Rücken
- Krebs und andere schwere Erkrankungen
- Herz und Kreislauf
- Unfälle, mit deutlichem Abstand
Worauf es tatsächlich ankommt
Bei kaum einer Versicherung entscheidet das Kleingedruckte so stark über den Wert wie hier. Diese Punkte sollten Sie kennen.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Das ist der wichtigste Punkt überhaupt. Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer sagen: Sie könnten doch noch etwas anderes arbeiten, also zahlen wir nicht.
Mit dem Verzicht zählt nur, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können. Alles andere ist unerheblich. Kein guter Vertrag ohne diese Klausel.
Die Berufsgruppe
Versicherer teilen Berufe in Gruppen ein. Ein Bauleiter zahlt mehr als ein Steuerberater, ein Dachdecker mehr als beide.
Die Einstufung ist aber nicht überall gleich. Derselbe Beruf kann bei zwei Gesellschaften zwei Gruppen auseinanderliegen. Und wer überwiegend im Büro arbeitet, obwohl sein Beruf handwerklich klingt, kann oft besser eingestuft werden. Es lohnt sich, das genau zu beschreiben.
Der Prognosezeitraum
Gute Verträge zahlen, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate außer Gefecht sind. Ältere Bedingungen verlangen teilweise eine dauerhafte Beeinträchtigung, was den Nachweis erheblich erschwert.
Nachversicherungsgarantien
Damit können Sie die Rente später erhöhen, ohne neue Gesundheitsprüfung. Wichtig bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Gehaltssprung oder Aufnahme einer Selbstständigkeit.
Wer mit 25 abschließt, braucht mit 40 eine höhere Rente. Ohne diese Garantie steht dann eine neue Prüfung an, und bis dahin ist selten jemand gesundheitlich so unbelastet wie mit 25.
Die Umorganisationsklausel
Für Selbstständige und Geschäftsführer der kritischste Punkt. Der Versicherer kann verlangen, dass Sie Ihren Betrieb umorganisieren, statt zu zahlen. Etwa indem Sie die körperliche Arbeit an Mitarbeiter abgeben und selbst nur noch leiten.
Gute Bedingungen begrenzen das, etwa auf zumutbare Umorganisationen ohne erheblichen Einkommensverlust. Wer allein arbeitet, kann ohnehin nichts umorganisieren, das sollte im Vertrag stehen.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Prognosezeitraum sechs Monate
- Rückwirkende Leistung ab Eintritt
- Mehrere Nachversicherungsgarantien
- Klare Regelung zur Umorganisation
- Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit
- Verzicht auf Kündigung bei Berufswechsel
- Weltweiter Geltungsbereich
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Warum es hier um mehr geht als um Sie
Wenn ein Angestellter berufsunfähig wird, ist das für ihn und seine Familie hart. Wenn ein Inhaber ausfällt, steht meist der ganze Betrieb still.
Kredite sind oft privat besichert. Mitarbeiter warten auf Entscheidungen. Kunden rufen an und niemand kann verbindlich antworten. Und die Bank fragt nach, sobald sie es erfährt.
Deshalb gehört die Absicherung der Arbeitskraft bei Unternehmern in denselben Zusammenhang wie die Betriebsunterbrechung: Es geht nicht nur um Einkommen, es geht um die Fortführung des Unternehmens.
- Krankentagegeld für die ersten Monate, bevor eine BU-Rente überhaupt greift
- Absicherung der Kredite, die Sie privat besichert haben
- Regelung im Gesellschaftsvertrag, was bei längerem Ausfall eines Gesellschafters passiert
- Vertretung im Betrieb, wer entscheidet und wer unterschreibt
- Absicherung von Schlüsselpersonen, nicht nur von Ihnen selbst
Die Gesundheitsfragen
Hier entscheidet sich, ob Ihr Vertrag im Ernstfall trägt. Und hier wird der häufigste Fehler gemacht.
Was wir tun, bevor ein Antrag gestellt wird
Wenn in Ihrer Vorgeschichte etwas steht, entscheidet sich vor dem Antrag, ob Sie einen Zuschlag zahlen, einen Ausschluss bekommen oder abgelehnt werden.
Der übliche Weg ist, einen Antrag zu stellen und zu hoffen. Das ist der schlechteste.
Anonym anfragen, bevor Ihr Name fällt
Wir fragen bei mehreren Gesellschaften anonym an, wie sie Ihren Fall bewerten und zu welchen Bedingungen. Erst wenn wir die Antworten haben, wird ein Antrag gestellt.
Damit vermeiden Sie zwei Dinge. Sie geben sich nicht mit dem erstbesten Angebot zufrieden, weil Sie sehen, wie unterschiedlich derselbe Sachverhalt bewertet wird. Und es entsteht kein Vermerk über eine Ablehnung, der für andere Versicherer sichtbar ist und Sie jahrelang begleitet.
Die Vorgeschichte aufbereiten
Vor der Anfrage gehen wir Ihre Historie durch: Was steht in der Akte, wie ist es einzuordnen, was ist abgeschlossen.
Wo es hilft, holen wir Bestätigungen von Ihren Ärzten ein. Eine Behandlung vor Jahren ohne Folgen und ohne Wiederholung wird anders bewertet, wenn das jemand schriftlich bestätigt, als wenn nur eine Diagnose im Raum steht.
Genau hier entscheidet sich, ob ein Zuschlag entsteht und wie hoch er ausfällt.
Und bei schwierigen Fällen direkt mit den Prüfern sprechen
Manchmal reicht kein Formular. Dann legen wir den Fall denen dar, die entscheiden, und erklären den Zusammenhang, den ein Antragsbogen nicht abbildet.
Das kostet Zeit und ist über kein Portal machbar. Für Sie ist es der Unterschied zwischen einem Ausschluss und einer normalen Annahme.
Was uns dazu gefragt wird
Was bedeutet abstrakte Verweisung?
Der Versicherer kann Sie darauf verweisen, dass Sie theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnten, und deshalb nicht zahlen. Auch wenn Sie diesen Beruf nie gelernt haben und ihn tatsächlich nicht ausüben.
Ein guter Vertrag verzichtet darauf. Dann zählt nur, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können. Dieser Verzicht ist das wichtigste einzelne Merkmal einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie hoch sollte die Rente sein?
Als Anhaltspunkt etwa 70 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Ihre Kosten sinken im Ernstfall nicht, sondern steigen häufig durch Behandlung, Umbauten oder Hilfe im Alltag.
Bei Selbstständigen kommt hinzu, dass Krankenversicherung und Altersvorsorge weiterlaufen müssen. Diese Beiträge werden bei der Berechnung regelmäßig vergessen und machen einen erheblichen Teil aus.
Was ist die Umorganisationsklausel?
Für Selbstständige der kritischste Punkt. Der Versicherer kann verlangen, dass Sie Ihren Betrieb so umbauen, dass Sie weiterarbeiten können, statt eine Rente zu zahlen. Etwa indem Sie die körperliche Arbeit abgeben und nur noch leiten.
Gute Bedingungen begrenzen das auf zumutbare Maßnahmen ohne erheblichen Einkommensverlust. Wer allein oder mit sehr wenigen Mitarbeitern arbeitet, kann faktisch nichts umorganisieren. Das sollte im Vertrag ausdrücklich geregelt sein.
Bekomme ich nicht ohnehin eine staatliche Rente?
Eingeschränkt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn Sie irgendeine Tätigkeit nicht mehr ausüben können, nicht Ihren gelernten Beruf. Die Beträge sind zudem niedrig.
Als Selbstständiger zahlen Sie in der Regel gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben damit überhaupt keinen Anspruch. Für Sie gibt es also kein Auffangnetz.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das hängt von Alter, Beruf, Gesundheitszustand, Rentenhöhe und Laufzeit ab. Zwischen einem 25-jährigen Steuerberater und einem 45-jährigen Dachdecker liegen Welten.
Was sich sagen lässt: Der Beitrag steigt mit jedem Jahr, das Sie warten. Und er steigt sprunghaft, sobald eine Erkrankung dazukommt. Der günstigste Zeitpunkt ist immer heute.
Ich habe Vorerkrankungen. Bekomme ich überhaupt einen Vertrag?
Häufig ja, aber es kommt auf das Vorgehen an. Wir stellen zuerst anonyme Voranfragen bei mehreren Gesellschaften. So erfahren wir, wer Sie zu welchen Bedingungen annimmt, ohne dass ein abgelehnter Antrag irgendwo vermerkt wird.
Ein abgelehnter Antrag erschwert alle weiteren erheblich. Deshalb sollte man bei Vorerkrankungen nie einfach einen Antrag einreichen und hoffen.
Was ist, wenn ich meinen Beruf wechsle?
Bei guten Verträgen ändert das nichts. Versichert ist der Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben, und der Vertrag passt sich automatisch an.
Achten sollte man darauf, dass der Versicherer bei einem Wechsel in einen riskanteren Beruf weder kündigen noch den Beitrag erhöhen darf. Das steht nicht in jedem Vertrag.
Lohnt sich das noch mit 50?
Das muss man ehrlich durchrechnen. Der Beitrag ist deutlich höher, die verbleibende Laufzeit kürzer, und Vorerkrankungen sind wahrscheinlicher.
Trotzdem: Fünfzehn Jahre ohne Einkommen sind fünfzehn Jahre ohne Einkommen. Wenn eine klassische BU nicht mehr darstellbar ist, prüfen wir Alternativen wie eine Grundfähigkeitsversicherung. Wir sagen Ihnen offen, wenn sich der Aufwand nicht mehr lohnt.
Was passiert, wenn Sie ein Jahr ausfallen?
Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Situation an und prüfen, was ein bestehender Vertrag wirklich leistet. Kostenlos und unverbindlich.