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Versicherung für Tischlereien und Holzverarbeitung

Vom Fünf-Mann-Betrieb bis zur Möbelfertigung. Das Risiko sitzt nicht in der Werkstatt, sondern in der Absauganlage und im Silo. Genau dort schaut jeder Versicherer zuerst hin.

Zwei Gefahren, die zusammenhängen

Holz brennt, das weiß jeder. Was viele unterschätzen: Holzstaub kann explodieren.

Feiner Staub in der Luft verhält sich anders als ein Brett. Wird eine Staubwolke gezündet, verbrennt sie in Sekundenbruchteilen und erzeugt einen Druckstoß. Genau deshalb sind Absauganlagen, Filter und Silos die kritischen Bereiche in Ihrem Betrieb, nicht die Maschinen selbst.

Und beides hängt zusammen: Ein Funke oder ein glimmendes Teilchen wird über die Absaugung in den Filter oder ins Silo transportiert. Dort trifft es auf Staub und entzündet ihn.

Woher die Zündquellen kommen

  • Funken aus Maschinen. Ein Nagel oder eine Schraube im Werkstück, ein stumpfes Werkzeug, ein Metallteil im Holz
  • Heißgelaufene Lager an Ventilatoren und Fördereinrichtungen
  • Glimmnester aus Schleifmaschinen, besonders bei Breitbandschleifern mit hohem Staubanfall
  • Statische Aufladung in Rohrleitungen ohne ausreichende Erdung
  • Lackieren und Beizen. Lösemittel bilden eine eigene explosionsfähige Atmosphäre
  • Die Späneheizung. Viele Betriebe verfeuern ihr eigenes Material. Damit steht eine Feuerungsanlage direkt neben dem Brennstofflager
  • Heißarbeiten bei Reparaturen, in einer Umgebung voller Staub
Der Punkt, an dem die meisten scheitern Ordnung. Abgelagerter Staub auf Balken, Leuchten, Kabeltrassen und Maschinenoberflächen ist der eigentliche Gefahrenträger. Wird eine kleine Staubwolke gezündet, wirbelt der Druckstoß den abgelagerten Staub auf. Daraus entsteht die zweite, deutlich größere Explosion. Regelmäßige Reinigung ist deshalb keine Kosmetik, sondern die wirksamste Einzelmaßnahme überhaupt.
Ab wann gilt ein Behälter als Silo? Nach den Regeln der Berufsgenossenschaft zählen geschlossene Sammel- und Lagereinrichtungen ab einem Fassungsvermögen von mehr als einem halben Kubikmeter als Silo. Damit gelten für sie dieselben Anforderungen wie für große Anlagen. Bei sehr kleinen Behältern bis etwa einem Kubikmeter Leervolumen wird das Risiko als gering eingestuft, dort genügen organisatorische Maßnahmen.
Anforderungen

Was Versicherer und Berufsgenossenschaft verlangen

Die Grundlage bilden die Brandschutzrichtlinien der Versicherungswirtschaft für Holz verarbeitende Betriebe und die Regelwerke der Berufsgenossenschaft zu Absauganlagen und Silos.

Wirksame Absaugung Alle stationären Maschinen abgesaugt, mit ausreichender Luftgeschwindigkeit in den Leitungen. Bei handgeführten Geräten ein geeigneter Entstauber.
Ablagerungsfreier Transport Vom Absaugstutzen bis zum Filter und weiter ins Silo darf sich nichts absetzen. Wo Material liegen bleibt, entsteht ein Glimmnest.
Funkenerkennung und Löschung Erkennt glimmende Teilchen in der Leitung und löscht sie, bevor sie den Filter oder das Silo erreichen. Bei größeren Anlagen Standardanforderung.
Explosionsdruckentlastung am Silo Damit ein Druckstoß kontrolliert ins Freie geht, statt das Silo aufzureißen. Die Entlastungsfläche muss ins Freie zeigen, nicht in die Halle.
Löscheinrichtung im Silo Löschleitung mit Düsen, um einen Schwelbrand im Spänegut zu bekämpfen, ohne das Silo öffnen zu müssen.
Silo baulich trennen Freistehend oder durch Wände mit ausreichendem Feuerwiderstand vom Betriebsgebäude getrennt, mit Sicherheitsabständen.
Brandschutzklappen in Rückluftkanälen Wo gereinigte Luft zurückgeführt wird und dabei Brandabschnitte durchdrungen werden, müssen selbsttätige Klappen sitzen.
Erdung und Blitzschutz Statische Aufladung in Rohren und Filtern ableiten. Bei außenstehenden Silos zusätzlich Blitzschutz.
Reinigungsintervalle festlegen Schriftlich, mit Zuständigkeit und Protokoll. Besonders Bereiche über Kopf, die im Alltag niemand sieht.
Wenn Sie lackieren Lackieren und Beizen sind ein eigenes Risiko mit eigenen Anforderungen. Nötig sind in der Regel ein abgetrennter Bereich, eine Absaugung mit explosionsgeschützter Technik und eine getrennte Lagerung der Lösemittel. Wer das im Hauptraum macht, bekommt Auflagen oder eine Absage.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Punkte finden wir in Holzbetrieben immer wieder.

  • Die Absauganlage wurde erweitert, ohne dass die Anlage neu ausgelegt wurde. Die Luftgeschwindigkeit reicht dann nicht mehr, es setzt sich Material ab
  • Das Silo steht direkt an der Halle, ohne ausreichende Trennung
  • Die Explosionsklappe zeigt in einen Bereich, in dem Menschen arbeiten
  • Auflagen aus der Police zu Reinigung und Wartung werden im Alltag nicht eingehalten
  • Die Späneheizung ist nicht als eigenes Risiko gemeldet
  • Lackierarbeiten finden statt, stehen aber nicht in der Betriebsbeschreibung
  • Maschinenwerte sind veraltet, gerade bei CNC-Anlagen
  • Kein Maschinen-Ertragsausfall, obwohl der Betrieb an einer CNC hängt
  • Holzlager im Freien ist schlechter gedeckt als Werte in der Halle
  • Bei Montage beim Kunden fehlen Tätigkeitsschäden oder das Sublimit ist zu niedrig
Häufige Fragen

Was Betriebe uns dazu fragen

Wir sind ein kleiner Betrieb. Gelten die Anforderungen auch für uns?

Teilweise. Vieles hängt an der Größe der Absauganlage und des Silos. Bei sehr kleinen Sammeleinrichtungen bis etwa einem Kubikmeter wird das Risiko als gering eingestuft, dort genügen organisatorische Maßnahmen wie das Vermeiden von Zündquellen.

Sobald Sie ein richtiges Silo betreiben, gelten die vollen Anforderungen, unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter Sie haben. Was für Sie konkret gilt, klären wir gemeinsam mit dem Versicherer.

Was kostet die Versicherung einer Tischlerei?

Der Beitrag hängt von Umsatz, Mitarbeiterzahl, Maschinenwerten, Bauweise, Absaug- und Silotechnik und der Schadenhistorie ab. Ein reiner Montagebetrieb ohne eigene Fertigung liegt deutlich anders als eine Möbelproduktion.

Was sich sagen lässt: In dieser Branche wirkt nachweisbare Prävention stark auf die Prämie. Ein Betrieb mit Funkenerkennung, dokumentierter Reinigung und sauber getrenntem Silo zahlt spürbar weniger.

Wir verfeuern unsere Späne selbst. Ist das ein Problem?

Es ist ein eigenes Risiko und muss gemeldet sein. Sie betreiben damit eine Feuerungsanlage direkt neben Ihrem Brennstofflager.

Versicherer verlangen dafür in der Regel eine gesicherte Beschickung, sodass kein Rückbrand ins Silo möglich ist, Abstände zwischen Feuerungsraum und Lagerung und die regelmäßige Prüfung der Anlage. Nicht gemeldet wird es im Schadenfall zum Problem, unabhängig von der Ursache.

Warum fragt der Versicherer nach unserer Absaugung?

Weil dort die kritischste Stelle des Betriebs sitzt. Die Absaugung transportiert brennbares Material und mit ihm möglicherweise Funken und glimmende Teilchen direkt in den Filter oder ins Silo.

Gefragt wird typischerweise nach Bauart und Alter der Anlage, Standort des Filters, Ausführung des Silos, vorhandener Funkenerkennung, Explosionsdruckentlastung und Löscheinrichtung sowie den Wartungsnachweisen.

Wir montieren beim Kunden. Was brauchen wir dafür?

Vor allem den Einschluss von Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden in der Betriebshaftpflicht. Wenn Sie beim Einbau einer Küche die Fliesen beschädigen oder eine Leitung anbohren, greift die Grunddeckung nicht.

Achten Sie zusätzlich auf die Höhe des Sublimits. Standard ist oft eine Million, was bei größeren Objekten knapp werden kann. Mehr dazu auf unserer Seite Betriebshaftpflicht.

Unser Versicherer verlangt Nachrüstungen. Müssen wir das machen?

Wenn es als Auflage im Vertrag steht, ja. Wer sie nicht erfüllt, riskiert im Schadenfall eine Kürzung der Leistung.

Bevor Sie investieren, lohnt aber ein Gespräch. Gerade beim Explosionsschutz an bestehenden Silos und Filtern gibt es oft mehrere Wege zum Ziel, und nicht jeder erfordert einen Neubau. Wir stimmen die Maßnahme vorher mit dem Versicherer ab, damit Sie nicht ins Blaue investieren.

Wie steht es um Ihre Absaugung?

Im Erstgespräch schauen wir uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, worauf Ihr Versicherer achten wird. Kostenlos und unverbindlich.