Versicherung für Handwerk und Bau
Die meisten Schäden im Handwerk entstehen nicht durch Feuer oder Einbruch. Sie entstehen bei der Arbeit, an genau der Sache, an der Sie gerade arbeiten. Und genau dafür ist der Grundschutz nicht gemacht.
Der Ausschluss, der jeden Handwerker betrifft
Nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind Schäden an Sachen, an denen Sie arbeiten, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das ist die Grundregel, kein Versehen.
Erst durch den Einschluss besonderer Bedingungen gelten diese sogenannten Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden wieder als mitversichert. Fehlt dieser Einschluss, zahlt niemand.
Für einen Handwerksbetrieb ist das die wahrscheinlichste Schadenart überhaupt. Wahrscheinlicher als jeder Brand, jeder Einbruch und jeder Personenschaden:
- Beim Einbau der Dusche gehen die Fliesen daneben kaputt
- Beim Bohren wird eine Leitung getroffen
- Ein Kundengerät wird bei der Montage beschädigt
- Der Estrich wird beim Aufstellen des Gerüsts eingedrückt
- Beim Schleifen fliegt Funkenflug auf die Fassade des Nachbarn
Und dann kommt das Sublimit
Selbst wenn Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind, gilt dafür meist eine eigene, niedrigere Höchstentschädigung. Üblich ist eine Million Euro, während die Hauptdeckungssumme bei fünf oder zehn liegt.
Bei größeren Objekten reicht das nicht. Wer in einem Bürogebäude einen Wasserschaden über mehrere Etagen verursacht, liegt schnell darüber. Einzelne Versicherer verzichten auf das Sublimit. Das ist verhandelbar und einer der Punkte, bei denen sich eine Ausschreibung tatsächlich lohnt.
- Sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden eingeschlossen?
- Wenn ja: Wie hoch ist das Sublimit dafür?
- Sind Ihre Subunternehmer erfasst, und wie ist der Regress geregelt?
Was in Ihrem Gewerk besonders zählt
Jedes Handwerk hat eigene Risiken. Zu diesen Gewerken haben wir eigene Seiten, weitere entstehen nach und nach.
Die Nachhaftung
Für Arbeiten an Bauwerken gelten lange Gewährleistungsfristen. Ein Mangel kann Jahre nach Abschluss auftauchen, und gehaftet wird dann trotzdem.
Das wird zum Problem, wenn der Betrieb inzwischen aufgegeben, verkauft oder übergeben wurde. Ohne Nachhaftungsvereinbarung steht der frühere Inhaber persönlich da, mit einer Police, die nicht mehr läuft.
Spätestens bei Nachfolge oder Betriebsaufgabe gehört das geregelt. Vorher daran zu denken, kostet wenig. Hinterher ist es nicht mehr möglich.
Weitere häufige Lücken
- Werkzeug und Maschinen auf der Baustelle. Nachts im Container, im Fahrzeug oder im Rohbau. Diebstahl ist hier ein reales und oft schlecht gedecktes Risiko
- Vertraglich übernommene Haftung. Wer in Bauverträgen mehr zusagt als gesetzlich geschuldet, steht damit meist allein
- Bauleistungsversicherung. Schäden am eigenen Gewerk während der Bauzeit, etwa durch Sturm oder Vandalismus, sind über die Haftpflicht nicht gedeckt
- Umweltrisiken. Austretende Betriebsstoffe aus Maschinen, Bodenkontamination bei Erdarbeiten
- Auslandsdeckung bei Montage jenseits der Grenze
- Fuhrpark und Anhänger. Bei mehreren Fahrzeugen lohnt ein Flottenvertrag früher, als die meisten denken
Was Handwerksbetriebe uns fragen
Was kostet eine Betriebshaftpflicht für einen Handwerksbetrieb?
Der Beitrag hängt vom Gewerk, vom Umsatz, von der Mitarbeiterzahl und von der Deckungssumme ab. Ein Dachdecker zahlt mehr als ein Tischler, weil das Risiko anders ist.
Wichtiger als der Beitrag ist, was drinsteht. Eine günstige Police ohne Tätigkeitsschäden ist für einen Handwerksbetrieb praktisch wertlos, auch wenn sie ein Drittel weniger kostet.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Summen unter drei Millionen Euro sind für gewerbliche Risiken in aller Regel unzureichend. Für Betriebe mit privaten Kunden werden häufig mindestens fünf Millionen empfohlen, bei Aufträgen für Kommunen oder größere Unternehmen deutlich mehr.
Der Grund: Bei einem Personenschaden mit dauerhaften Folgen entstehen Kosten über Jahrzehnte. Die Summe sollte sich am schlimmsten denkbaren Fall orientieren, nicht am Umsatz. Und viele Auftraggeber schreiben Mindestsummen ohnehin vor.
Sind unsere Subunternehmer mitversichert?
Nicht automatisch, und die Regelungen unterscheiden sich stark. Manche Verträge schließen Nachunternehmer ein, andere nehmen sie aus, wieder andere behalten sich den Regress vor.
Grundsätzlich sollte jeder Subunternehmer eine eigene Betriebshaftpflicht mit ausreichender Summe haben, und Sie sollten sich das nachweisen lassen, bevor er auf die Baustelle geht. Wie es in Ihrem Vertrag geregelt ist, prüfen wir mit.
Was passiert, wenn wir den Betrieb aufgeben?
Die Haftung endet nicht mit dem Betrieb. Für Arbeiten an Bauwerken gelten lange Gewährleistungsfristen, und Mängel tauchen oft erst spät auf.
Ohne eine Nachhaftungsvereinbarung stehen Sie dann persönlich da, mit einer Police, die nicht mehr läuft. Das lässt sich vorher regeln und danach nicht mehr. Bei Nachfolge oder Verkauf gehört das auf die Liste.
Wir haben eine neue Tätigkeit dazugenommen. Müssen wir das melden?
Ja, und zwar bevor Sie damit anfangen. Versichert sind nur die Tätigkeiten, die im Vertrag stehen. Was nicht drinsteht, ist im Zweifel nicht gedeckt.
Typische Fälle: Ein Elektriker montiert Photovoltaik, ein Tischler baut Küchen ein, ein SHK-Betrieb installiert Wärmepumpen. Alles gute Entwicklungen, aber sie ändern das Risiko. Ein Telefonat genügt, und bei uns läuft diese Prüfung einmal jährlich automatisch mit.
Ist unser Werkzeug auf der Baustelle versichert?
Nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Werkzeug und Maschinen auf wechselnden Baustellen sind ein eigenes Thema, das über eine Elektronik- oder Maschinenversicherung oder als eigener Baustein abgedeckt wird.
Achten Sie dabei auf die Bedingungen zum Diebstahl. Häufig gilt Schutz nur bei Einbruchspuren oder wenn das Werkzeug in einem verschlossenen Container lag. Ein Fahrzeug ohne sichtbare Aufbruchspuren führt regelmäßig zu Streit.
Sind Tätigkeitsschäden bei Ihnen gedeckt?
Wir sehen in Ihre Bedingungen und sagen Ihnen, was wirklich drinsteht. Kostenlos und unverbindlich.