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Versicherung für Dachdecker und Zimmereien

Zwei Risiken machen Ihr Gewerk besonders: die Flamme auf dem Dach und das Dach, das offen ist, wenn es anfängt zu regnen. Beide führen zu Schäden, bei denen der Grundschutz nicht greift.

Das offene Dach

Sie decken ab, es zieht auf, und binnen einer Stunde steht Wasser in der Wohnung darunter. Dämmung durchnässt, Decken beschädigt, Möbel hin.

Das ist der häufigste größere Schaden in Ihrem Gewerk, und er ist versicherungs technisch kompliziert. Der Schaden entsteht an einer Sache, an der Sie arbeiten, und wirkt sich zugleich auf Bereiche aus, an denen Sie nicht arbeiten. Wo die Grenze verläuft, entscheiden die Bedingungen.

Es gibt dazu Rechtsprechung, weil Versicherer und Betriebe darüber streiten. In einem entschiedenen Fall ging es um einen Wasserschaden während der Bauphase, den der Versicherer zunächst nicht regulieren wollte. Das Gericht gab dem Betrieb recht, aber der Weg dorthin dauerte.

Sie sollten deshalb wissen, was Ihre Police in genau diesem Fall sagt, bevor es passiert.

Die Flamme auf dem Dach

Bitumenbahnen aufflämmen, löten, trennschleifen. Für Sie Alltag, für den Versicherer die kritischste Tätigkeit überhaupt.

Das Gefährliche ist nicht die Arbeit selbst, sondern was danach passiert. Glut gerät in Hohlräume, unter Bleche, in alte Dämmung. Dort glimmt sie weiter. Die meisten Brände nach Dacharbeiten brechen aus, wenn längst niemand mehr da ist, oft mitten in der Nacht.

Und dann brennt nicht nur das Dach, sondern das ganze Gebäude. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem Betriebsgebäude erreichen solche Schäden schnell Größenordnungen, bei denen es um die Existenz des Betriebs geht.

Was Versicherer beim Flämmen erwarten
  • Schriftliche Freigabe vor Beginn, ein sogenannter Erlaubnisschein
  • Umgebung räumen, brennbares Material entfernen
  • Feuerlöscher und Löschwasser griffbereit
  • Brandwache während der Arbeit
  • Nachkontrolle über mehrere Stunden nach Arbeitsende
  • Dokumentation, wer wann kontrolliert hat
Das kostet nichts außer Disziplin. Und es ist einer der stärksten Hebel bei der Verhandlung mit dem Versicherer.
Die Nachkontrolle ist der Punkt Wer nach der letzten Bahn zusammenpackt und fährt, hat das Wesentliche weggelassen. Nach einem Brand wird genau danach gefragt, und die Antwort entscheidet über die Regulierung.
Weitere Risiken

Was in Ihrem Gewerk sonst noch zählt

Absturz Das schwerste Personenrisiko überhaupt. Bleibt eine dauerhafte Behinderung, entstehen Kosten über Jahrzehnte. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur einen Teil.
Herabfallende Teile Ein Ziegel, ein Werkzeug, ein Stück Blech. Auf ein Auto, auf einen Passanten. Ein kleines Bauteil, ein großer Schaden.
Sturm während der Bauzeit Das halbfertige Dach hält keinem Sturm stand. Schäden am eigenen Gewerk sind über die Haftpflicht nicht gedeckt, dafür braucht es eine Bauleistungsversicherung.
Photovoltaik Viele Betriebe montieren inzwischen Anlagen mit. Das ist eine neue Tätigkeit, die gemeldet werden muss, und sie bringt Elektroarbeiten und Brandrisiken mit.
Asbest bei Altdächern Sanierungen an älteren Gebäuden bringen dieses Thema mit. Viele Verträge enthalten dazu Ausschlüsse, die man kennen sollte.
Gerüst und Absturzsicherung Wer das Gerüst stellt, haftet für seine Standsicherheit. Auch gegenüber anderen Gewerken, die es mitbenutzen.
Kranarbeiten Beim Aufsetzen von Bauteilen mit Kran oder Hebebühne. Schäden am Hebegut und an der Umgebung brauchen eine eigene Regelung.
Werkzeug auf der Baustelle Nachts im Container oder im Fahrzeug. Diebstahl ist ein reales Risiko und in Standardverträgen oft schlecht gedeckt.
Nachhaftung Ein undichtes Dach zeigt sich manchmal erst nach Jahren. Bei Betriebsaufgabe oder Nachfolge muss das geregelt sein.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Befunde wiederholen sich, wenn wir einen Vertrag aus diesem Gewerk übernehmen.

  • Tätigkeitsschäden sind eingeschlossen, aber mit einem Sublimit, das bei einem Wasserschaden über mehrere Wohnungen nicht reicht
  • Die Deckungssumme liegt unter drei Millionen, obwohl bei einem Dachstuhlbrand deutlich mehr im Raum steht
  • Photovoltaikmontage steht nicht in der Betriebsbeschreibung, wird aber gemacht
  • Keine Bauleistungsversicherung, obwohl regelmäßig über Wochen offen gearbeitet wird
  • Auflagen zum Flämmen stehen in der Police, werden aber nicht dokumentiert
  • Werkzeug und Maschinen auf der Baustelle sind nicht oder zu knapp versichert
  • Nachhaftung ist nicht geregelt, obwohl die Übergabe absehbar ist
  • Subunternehmer sind nicht sauber erfasst
  • Die Gruppenunfallversicherung fehlt, obwohl das Absturzrisiko täglich besteht
Häufige Fragen

Was Dachdecker uns fragen

Zahlt die Haftpflicht, wenn es beim offenen Dach reinregnet?

Das hängt von Ihren Bedingungen ab, und genau hier gibt es die meisten Streitfälle. Der Schaden am Dach selbst ist ein Tätigkeitsschaden. Der Schaden an der Wohnung darunter kann anders eingeordnet werden.

Entscheidend ist, ob Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden eingeschlossen sind, wie hoch das Sublimit dafür ist und ob Folgeschäden ausdrücklich erfasst werden. Das lässt sich vorher klären. Nachher wird es ein Rechtsstreit.

Was ist ein Erlaubnisschein für Heißarbeiten?

Eine schriftliche Freigabe, bevor geflämmt, gelötet oder getrennt wird. Darin steht, wer arbeitet, welche Bereiche geräumt wurden, wer Brandwache hält und wie lange nachkontrolliert wird.

Viele Verträge enthalten das als Auflage. Wer sie nicht einhält, riskiert im Schadenfall eine Kürzung. Und weil Brände nach Dacharbeiten typischerweise Stunden später ausbrechen, wird nach genau diesem Punkt gefragt.

Wir montieren jetzt auch Photovoltaik. Was ändert sich?

Einiges. Sie führen damit Elektroarbeiten aus oder lassen sie ausführen, und Sie greifen in die Gebäudetechnik ein. Beides muss in der Betriebsbeschreibung stehen.

Dazu kommt die Haftung für die Anlage selbst. Wenn sie später brennt oder Ertrag ausfällt, stellt sich die Frage nach Ihrer Verantwortung. Das gehört vorher geklärt, nicht wenn der erste Schaden da ist.

Brauchen wir eine Bauleistungsversicherung?

Wenn Sie über längere Zeit an offenen Bauwerken arbeiten, ja. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Sie deckt nicht Schäden an Ihrem eigenen, noch nicht fertigen Gewerk.

Wenn ein Sturm Ihre halbfertige Dachkonstruktion zerlegt, tragen Sie das ohne Bauleistungsversicherung selbst. Es gibt sie auch als Jahresvertrag für laufend wechselnde Baustellen, was für Betriebe mit vielen kleinen Aufträgen sinnvoll ist.

Was ist mit Asbest bei alten Dächern?

Ein Thema, das viele Verträge ausdrücklich ausschließen. Wenn Sie Sanierungen an älteren Gebäuden machen, sollten Sie wissen, was Ihre Police dazu sagt.

Es gibt Erweiterungen, die zumindest Teile abdecken. Was möglich ist, hängt vom Versicherer ab und davon, wie Sie mit dem Thema umgehen, also ob geschulte Mitarbeiter, geeignete Verfahren und ordnungsgemäße Entsorgung nachweisbar sind.

Sollten wir eine Unfallversicherung für unsere Leute abschließen?

In Ihrem Gewerk spricht viel dafür. Die Berufsgenossenschaft deckt Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg. Sie deckt nicht, was in der Freizeit passiert, und dort passieren die meisten Unfälle.

Für einen Betrieb, in dem körperliche Arbeit die Grundlage ist, ist das ein starkes Signal an die Belegschaft. Und es kostet weniger, als die meisten denken. Mehr dazu auf unserer Seite Gruppenunfallversicherung.

Was steht bei Ihnen zum Flämmen in der Police?

Wir sehen nach und sagen Ihnen, was im Schadenfall gilt. Kostenlos und unverbindlich.