Versicherung für SHK-Betriebe
Kein anderes Gewerk kann mit einem so kleinen Fehler einen so großen Schaden verursachen. Eine Verschraubung, die sich löst, kostet nachts eine ganze Etage.
Wasser ist Ihr Hauptrisiko
Das Besondere an Wasserschäden: Sie wirken weiter, wenn niemand hinschaut. Ein Rohrbruch am Freitagnachmittag wird am Montag entdeckt. In der Zwischenzeit läuft Wasser durch Decken, in Estrich, in Dämmung und in die Wohnungen darunter.
Aus einem Fehler von wenigen Minuten wird dann ein Schaden über mehrere Etagen, mit Trocknungsgeräten über Wochen und Mietern, die ausziehen müssen.
Typische Auslöser aus Ihrem Alltag:
- Eine Verbindung, die nicht dicht ist
- Eine Leitung, die beim Bohren getroffen wurde
- Ein Absperrhahn, der nicht geschlossen war
- Eine Druckprobe, die nicht überwacht wurde
- Eine Anlage, die über Nacht in Betrieb blieb
- Frostschäden an nicht entleerten Leitungen im Rohbau
Warum die Einordnung schwierig ist
Der Schaden am Rohr selbst ist ein Tätigkeitsschaden, also ein Schaden an der Sache, an der Sie gearbeitet haben. Nach den Grundbedingungen ist der ausgeschlossen und nur durch besondere Vereinbarung gedeckt.
Der Schaden an der Wohnung darunter ist etwas anderes. Ob und wie er gedeckt ist, hängt vom Wortlaut ab, und beim Sublimit für Tätigkeitsschäden wird es bei mehreren betroffenen Wohnungen schnell eng.
Genau deshalb lohnt es sich, die Bedingungen zu kennen, bevor der erste größere Schaden kommt.
- Druckproben protokollieren, mit Datum und Unterschrift
- Nach Arbeitsende Absperrungen kontrollieren und dokumentieren
- Bei Arbeiten über Nacht: Hauptabsperrung schließen
- Leckageschutz und Wassermelder anbieten, wo sinnvoll
- Erlaubnisschein für Löt- und Schweißarbeiten
- Schulungsnachweise für Gas- und Trinkwasserarbeiten
Was in Ihrem Gewerk sonst noch zählt
Die typischen Lücken
Diese Punkte finden wir in SHK-Verträgen immer wieder.
- Das Sublimit für Tätigkeitsschäden liegt bei einer Million. Bei einem Wasserschaden über mehrere Wohnungen mit Trocknung und Mietausfall ist das knapp
- Die Deckungssumme liegt unter drei Millionen, obwohl mit Gas gearbeitet wird
- Wärmepumpen stehen nicht in der Betriebsbeschreibung, werden aber eingebaut
- Reine Vermögensschäden aus zugesagten Werten sind nicht gedeckt
- Notdiensttätigkeit ist nicht gemeldet
- Auflagen zu Löt- und Schweißarbeiten stehen in der Police, werden aber nicht dokumentiert
- Werkzeug und Messgeräte im Fahrzeug sind nicht versichert
- Der Fuhrpark läuft in Einzelverträgen statt als Flotte
- Nachhaftung ist offen, obwohl die Übergabe absehbar ist
Was SHK-Betriebe uns fragen
Wie hoch sollte unsere Deckungssumme sein?
Höher als bei den meisten anderen Gewerken. Wer mit Gas arbeitet, hat ein Personenschadenrisiko, das im Extremfall eine Explosion mit mehreren Verletzten bedeutet.
Summen unter drei Millionen Euro sind dafür nicht ausreichend. Fünf Millionen sind bei privaten Kunden eine sinnvolle Untergrenze, bei gewerblichen Auftraggebern und größeren Objekten mehr. Der Beitragsunterschied ist dabei geringer, als die meisten vermuten.
Ist ein Wasserschaden nach unserer Arbeit gedeckt?
Der Schaden am Rohr selbst ist ein Tätigkeitsschaden und nur gedeckt, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Der Schaden an der Wohnung darunter wird anders eingeordnet, hängt aber ebenfalls vom Wortlaut ab.
Kritisch wird es beim Sublimit. Wenn drei Wohnungen betroffen sind, dazu Trocknung über Wochen und Mietausfall, kommt man an die übliche Million schnell heran. Genau das prüfen wir, bevor etwas passiert.
Wir bauen jetzt Wärmepumpen ein. Was ändert sich?
Es ist eine neue Tätigkeit und muss in der Betriebsbeschreibung stehen. Dazu kommen Kältemittel, die elektrische Anbindung und teilweise Arbeiten am Gebäude.
Besonders wichtig: Wenn Sie Effizienzwerte oder Einsparungen zusagen und diese nicht erreicht werden, ist das ein reiner Vermögensschaden. Der ist in der Betriebshaftpflicht anders geregelt als ein Sachschaden und häufig nicht oder nur begrenzt gedeckt.
Was gilt bei Arbeiten im Notdienst?
Grundsätzlich dasselbe wie sonst, aber das Risiko ist höher: Zeitdruck, ungewohnte Objekte, oft nachts, häufig ohne vollständige Information über die Anlage.
Wichtig ist, dass Notdiensttätigkeit gemeldet ist. Und dass auch dort dokumentiert wird, was gemacht wurde und in welchem Zustand die Anlage verlassen wurde. Gerade im Notdienst wird das gern vergessen.
Wer haftet bei Legionellen nach einer Installation?
Das hängt vom Einzelfall ab, unter anderem davon, ob die Anlage fachgerecht ausgeführt und in Betrieb genommen wurde und wer für Spülung und Betrieb zuständig war.
Für Sie heißt das: dokumentieren. Inbetriebnahme, Spülprotokolle, Übergabe an den Betreiber mit Hinweis auf dessen Pflichten. Wer das hat, steht bei einer späteren Untersuchung deutlich besser da.
Sind unsere Werkzeuge und Messgeräte versichert?
Nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Gerade Messgeräte für Gas und Abgas sind teuer und liegen häufig im Fahrzeug.
Achten Sie auf die Diebstahlbedingungen. Häufig gilt Schutz nur bei erkennbaren Aufbruchspuren. Ein Fahrzeug, das mit einem Codegrabber geöffnet wurde, führt regelmäßig zu Streit.
Reicht Ihr Sublimit für einen Wasserschaden?
Wir rechnen das mit Ihnen durch, an einem realistischen Fall aus Ihrem Alltag. Kostenlos und unverbindlich.