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Versicherung für Elektrobetriebe

Ihr Gewerk hat eine Besonderheit: Ein Fehler zeigt sich manchmal erst Jahre später, und dann brennt es. Dazu kommen Schäden, bei denen nichts kaputtgeht und trotzdem hohe Kosten entstehen.

Der späte Brand

Eine Klemme, die nicht fest genug angezogen wurde. Ein Kabelquerschnitt, der zu knapp bemessen war. Eine Verbindung in einer Dose, die über Jahre warm wird.

Solche Fehler fallen bei der Abnahme nicht auf. Sie wirken langsam, und irgendwann entsteht ein Brand. Dann steht die Frage im Raum, wer die Anlage errichtet hat, und ein Gutachter sucht nach der Ursache.

Für Sie heißt das: Ihre Haftung reicht weit über den Abschluss der Arbeiten hinaus. Bei Arbeiten an Bauwerken gelten lange Gewährleistungsfristen, und die Verjährung beginnt erst zu laufen, wenn der Schaden bekannt wird.

Der Schaden, bei dem nichts kaputtgeht

Das zweite Thema ist für viele Elektrobetriebe wichtiger und wird trotzdem seltener versichert.

Sie schalten den Strom ab, um zu arbeiten. In der Halle nebenan steht die Produktion. Ein Serverraum verliert seine Kühlung. Eine Kühlkammer taut auf. Eine Alarmanlage ist stundenlang außer Betrieb.

In diesen Fällen ist nichts beschädigt worden. Der Schaden besteht in entgangenem Gewinn, verdorbener Ware oder Mehrkosten. Das nennt sich reiner Vermögensschaden, und der ist in der Betriebshaftpflicht nur gedeckt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei einem Betrieb, der in Industrieanlagen, Rechenzentren oder Kühlhäusern arbeitet, ist das der wichtigste Baustein überhaupt.

Drei Fragen an Ihre Police
  • Sind reine Vermögensschäden mitversichert, und mit welcher Summe?
  • Steht Photovoltaik in der Betriebsbeschreibung?
  • Ist Ladeinfrastruktur erfasst, also Wallboxen und Ladesäulen?
Die beiden letzten Punkte sind bei vielen Betrieben in den letzten Jahren dazugekommen, ohne dass es jemand gemeldet hat.
Prüfungen als eigenes Risiko Wenn Sie ortsveränderliche Geräte oder Anlagen bei Kunden prüfen und freigeben, übernehmen Sie damit Verantwortung. Brennt es später, stellt sich die Frage nach Ihrer Prüfung. Diese Tätigkeit sollte ausdrücklich versichert sein.
Weitere Risiken

Was in Ihrem Gewerk sonst noch zählt

Photovoltaik Montage, Anschluss, Inbetriebnahme. Eine neue Tätigkeit mit eigener Haftung, dazu die Frage nach zugesagten Erträgen und nach Brandrisiken auf dem Dach.
Batteriespeicher Wer Speicher installiert, arbeitet mit Lithium-Ionen. Das ist versicherungstechnisch ein eigenes Thema, sowohl beim Kunden als auch im eigenen Lager.
Ladeinfrastruktur Wallboxen und Ladesäulen sind Standard geworden. Fehler bei Absicherung oder Erdung führen zu Brand oder Personenschaden.
Wiederkehrende Prüfungen Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Anlagen bei Kunden. Mit der Freigabe übernehmen Sie Verantwortung für den Zustand.
Gebäudetechnik und Steuerungen Wer Anlagen programmiert oder in Netze einbindet, kann Vermögensschäden verursachen, ohne dass etwas beschädigt wird.
Brandmelde- und Sicherheitstechnik Ein besonders sensibler Bereich. Funktioniert eine Anlage im Ernstfall nicht, stellt sich sofort die Frage nach Errichtung und Wartung.
Arbeiten unter Spannung Personenschadenrisiko für die eigenen Mitarbeiter. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur einen Teil der Folgen.
Werkzeug und Messgeräte Messtechnik ist teuer und liegt oft im Fahrzeug. Diebstahl ist in Standardverträgen häufig schlecht gedeckt.
Nachhaftung Bei einem Gewerk, dessen Fehler erst nach Jahren sichtbar werden, ist die Regelung bei Betriebsaufgabe oder Nachfolge besonders wichtig.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Befunde wiederholen sich bei Elektrobetrieben.

  • Reine Vermögensschäden sind nicht oder nur mit einer sehr niedrigen Summe gedeckt
  • Photovoltaik, Speicher und Ladeinfrastruktur stehen nicht in der Betriebsbeschreibung
  • Prüftätigkeit bei Kunden ist nicht ausdrücklich erfasst
  • Die Deckungssumme liegt unter drei Millionen, obwohl bei einem Brand deutlich mehr im Raum steht
  • Tätigkeitsschäden haben ein zu niedriges Sublimit
  • Messgeräte und Werkzeug im Fahrzeug sind nicht versichert
  • Bei Arbeiten in Industrieanlagen fehlt die Abstimmung mit dem Auftraggeber, wer welchen Schaden trägt
  • Nachhaftung ist offen, obwohl die Übergabe absehbar ist
  • Die Gruppenunfallversicherung fehlt, obwohl täglich unter Strom gearbeitet wird
Häufige Fragen

Was Elektrobetriebe uns fragen

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein Schaden, bei dem nichts beschädigt wird und niemand verletzt ist, aber trotzdem Geld verloren geht. Zum Beispiel wenn eine Produktion stillsteht, weil Sie den Strom abgeschaltet haben, oder wenn Kühlgut verdirbt.

In der Betriebshaftpflicht ist das nur gedeckt, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Für Elektrobetriebe, die in Industrieanlagen oder Rechenzentren arbeiten, ist es der wichtigste Baustein überhaupt und fehlt trotzdem häufig.

Wir machen jetzt auch Photovoltaik. Was ändert sich?

Es ist eine neue Tätigkeit und gehört in die Betriebsbeschreibung. Was nicht darin steht, ist im Zweifel nicht gedeckt.

Dazu kommt: Wenn Sie Erträge zusagen, die nicht erreicht werden, ist das ein reiner Vermögensschaden. Und wenn die Anlage später brennt, stellt sich die Frage nach der Montage und dem Anschluss. Beides sollte vor dem ersten Auftrag geklärt sein.

Was gilt bei Batteriespeichern?

Zwei Ebenen. Beim Kunden haften Sie für Installation und Anschluss, und ein Speicherbrand hat ein anderes Ausmaß als ein normaler Kurzschluss.

Im eigenen Betrieb kommt hinzu, dass Sie Speicher zwischenlagern. Das kann Auflagen in Ihrer eigenen Sachversicherung auslösen. Mehr dazu auf unserer Seite Batterielager und Lithium-Ionen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Summen unter drei Millionen Euro sind für gewerbliche Risiken in aller Regel unzureichend. Bei einem Brand, der auf ein fehlerhaftes Kabel zurückgeführt wird, geht es schnell um deutlich mehr.

Wer für Industriekunden arbeitet, sollte höher liegen. Dort verlangen Auftraggeber ohnehin oft Mindestsummen und lassen sie sich nachweisen.

Wir prüfen Anlagen bei Kunden. Ist das mitversichert?

Nicht automatisch. Prüfung und Freigabe sind eine eigene Tätigkeit mit eigener Haftung, weil Sie damit eine Aussage über den Zustand treffen.

Brennt es später, wird gefragt, wer zuletzt geprüft hat und was dabei festgestellt wurde. Die Tätigkeit sollte deshalb ausdrücklich in der Betriebsbeschreibung stehen, und Ihre Prüfprotokolle sollten das aushalten.

Was passiert bei Betriebsaufgabe?

Die Haftung endet nicht. Gerade in Ihrem Gewerk zeigen sich Fehler oft erst nach Jahren, und dann läuft die Police nicht mehr.

Deshalb gehört eine Nachhaftungsvereinbarung auf die Liste, sobald Übergabe oder Aufgabe absehbar sind. Vorher lässt sich das regeln, hinterher nicht mehr.

Sind Vermögensschäden bei Ihnen gedeckt?

Wir sehen in Ihre Bedingungen und sagen Ihnen, was drinsteht. Kostenlos und unverbindlich.