Versicherung für Bauunternehmen
Auf einer Baustelle können Sie zwei sehr verschiedene Schäden verursachen: einen am fremden Gebäude nebenan und einen an Ihrem eigenen, noch nicht fertigen Werk. Für beide brauchen Sie unterschiedliche Verträge.
Zwei Verträge, die man nicht verwechseln darf
Die Betriebshaftpflicht
Sie zahlt, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Der Nachbar bekommt Risse in der Wand, weil Sie in der Grube gerammt haben. Ein Passant wird von einem herabfallenden Teil getroffen. Eine Leitung im Erdreich wird beim Baggern durchtrennt.
Die Bauleistungsversicherung
Sie zahlt, wenn Ihr eigenes, noch nicht fertiges Werk beschädigt wird. Ein Sturm reißt den Rohbau ein. Starkregen läuft in den offenen Keller. Jemand zerstört über Nacht die Verschalung.
Das ist der Punkt, den viele übersehen: Schäden am eigenen Gewerk sind über die Haftpflicht nicht gedeckt. Wenn Ihre halbfertige Wand umfällt, haben Sie niemandem etwas getan. Also zahlt niemand, außer Sie haben eine Bauleistungsversicherung.
Es gibt sie objektbezogen für ein einzelnes Bauvorhaben und als Jahresvertrag für laufend wechselnde Baustellen. Für Betriebe mit vielen kleineren Aufträgen ist die zweite Form meist die passende.
Das Nachbargebäude
Der teuerste Schaden im Hochbau kommt selten aus dem eigenen Bauwerk. Er kommt aus der Nachbarschaft.
Erdarbeiten, Verbau, Rammen, Grundwasserabsenkung: All das verändert den Baugrund und wirkt auf angrenzende Gebäude. Risse, Setzungen, im Extremfall Standsicherheitsprobleme. Solche Schäden sind aufwendig zu klären, weil sich Gutachter darüber streiten, was vorher schon da war.
Genau deshalb ist eine Beweissicherung vor Baubeginn so wichtig. Ein Sachverständiger dokumentiert den Zustand der Nachbargebäude, bevor Sie anfangen. Das kostet einen überschaubaren Betrag und entscheidet später über sechsstellige Summen.
- Beweissicherung an angrenzenden Gebäuden
- Leitungsauskunft bei allen Versorgern einholen und dokumentieren
- Baugrundgutachten, wo es sinnvoll ist
- Bauleistungsdeckung für das Vorhaben geklärt
- Nachweise der Nachunternehmer eingeholt
- Baustellensicherung und Nachtabsicherung geregelt
Was auf einer Baustelle sonst noch zählt
Die typischen Lücken
Diese Punkte finden wir bei Bauunternehmen regelmäßig.
- Keine Bauleistungsversicherung, obwohl über Monate an offenen Bauwerken gearbeitet wird
- Die Deckungssumme reicht nicht für Schäden an Nachbargebäuden in dichter Bebauung
- Vertraglich übernommene Haftung aus Bauverträgen ist nicht gedeckt
- Nachunternehmer sind nicht sauber erfasst, Nachweise werden nicht eingeholt
- Baugeräte sind zu niedrig bewertet oder gar nicht versichert
- Gemietete Geräte sind nicht abgesichert, obwohl die Haftung dafür beim Mieter liegt
- Diebstahl auf der Baustelle ist ausgeschlossen oder nur mit sehr niedrigen Summen gedeckt
- Umweltrisiken bei Erdarbeiten sind nicht abgebildet
- Bürgschaften laufen über die Bank und binden Kreditlinien
- Nachhaftung ist bei absehbarer Nachfolge nicht geregelt
Was Bauunternehmen uns fragen
Brauchen wir eine Bauleistungsversicherung?
Wenn Sie über längere Zeit an offenen Bauwerken arbeiten, ja. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Sie deckt nicht Schäden an Ihrem eigenen, noch nicht abgenommenen Werk.
Wenn ein Sturm Ihren Rohbau beschädigt oder Wasser in den offenen Keller läuft, tragen Sie das ohne Bauleistungsversicherung selbst. Häufig verlangt der Bauherr sie ohnehin. Für Betriebe mit vielen Baustellen gibt es sie als Jahresvertrag.
Wer zahlt Risse im Nachbarhaus?
Wenn sie durch Ihre Arbeiten entstanden sind, Ihre Betriebshaftpflicht. Die Schwierigkeit liegt beim Nachweis: Der Nachbar behauptet, die Risse seien neu, Sie sagen, die waren schon da.
Deshalb ist die Beweissicherung vor Baubeginn so wichtig. Ein Sachverständiger dokumentiert den Zustand, bevor Sie anfangen. Das kostet wenig und entscheidet später über hohe Beträge. Ohne Beweissicherung geht der Streit meist zu Ihren Lasten aus.
Was passiert bei einem Leitungsschaden beim Baggern?
Grundsätzlich haften Sie. Entscheidend ist, ob Sie vorher Leitungsauskünfte eingeholt und die Angaben beachtet haben.
Wer nachweisen kann, dass er bei allen Versorgern angefragt hat und die Pläne falsch waren, steht deutlich besser da. Wer nicht angefragt hat, hat ein Problem, auch versicherungsrechtlich. Heben Sie die Auskünfte auf, auch wenn nichts passiert ist.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Deutlich höher als bei kleineren Gewerken. Bei Arbeiten in dichter Bebauung kann ein Schaden am Nachbargebäude sehr teuer werden, und bei einem Personenschaden auf der Baustelle entstehen Kosten über Jahrzehnte.
Fünf Millionen sind eine Untergrenze, bei größeren Vorhaben und öffentlichen Auftraggebern deutlich mehr. Viele Ausschreibungen schreiben Mindestsummen ohnehin vor.
Haften wir für unsere Nachunternehmer?
Gegenüber dem Bauherrn in der Regel ja, wenn Sie als Generalunternehmer auftreten. Ob Ihr Versicherer dann bei Ihnen leistet und beim Nachunternehmer Regress nimmt, hängt von Ihren Bedingungen ab.
Praktisch heißt das: Lassen Sie sich vor Baubeginn den Versicherungsnachweis jedes Nachunternehmers geben und prüfen Sie die Deckungssumme. Ein Nachunternehmer ohne ausreichende Deckung ist Ihr Risiko, nicht seines.
Können wir Bürgschaften über eine Versicherung darstellen?
Ja. Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften lassen sich über eine Kautionsversicherung abbilden statt über die Hausbank.
Der Vorteil liegt in der Liquidität: Bankbürgschaften belasten Ihre Kreditlinie, Kautionslinien beim Versicherer nicht. Für wachsende Betriebe ist das oft der entscheidende Punkt, weil die Linie sonst für Investitionen fehlt.
Ist Ihr eigenes Bauwerk abgesichert?
Wir prüfen, was Ihre Verträge im Schadenfall wirklich leisten. Kostenlos und unverbindlich.