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Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht?

Die kurze Antwort: Für viele Betriebe ist es kein Oder, sondern ein Und. Denn die beiden decken zwei Arten von Schäden ab, die sich nicht überschneiden.

Der Unterschied in einem Satz

Die Betriebshaftpflicht greift, wenn etwas kaputt ist oder jemand verletzt wurde. Die Berufshaftpflicht greift, wenn niemand verletzt und nichts kaputt ist, aber jemand Geld verloren hat.

Der zweite Fall heißt reiner Vermögensschaden, und er ist in einer normalen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen.

Zwei Beispiele, die es klar machen

Ein Steuerberater lässt beim Mandanten einen Kaffee über den Laptop laufen. Das ist ein Sachschaden, dafür ist die Betriebshaftpflicht da.

Derselbe Steuerberater versäumt eine Einspruchsfrist, und der Mandant zahlt dadurch 40.000 Euro mehr Steuern. Nichts ist beschädigt, niemand verletzt. Das ist ein reiner Vermögensschaden, dafür ist die Berufshaftpflicht da.

Beide Fälle können demselben Betrieb passieren, und keine der beiden Policen deckt den jeweils anderen ab.

Warum der Begriff verwirrt

Weil "Berufshaftpflicht" zwei verschiedene Dinge bedeuten kann, je nachdem, wen man fragt.

Bei beratenden Berufen, also Steuerberatern, Anwälten, Sachverständigen oder IT-Dienstleistern, meint der Begriff die Vermögensschadenhaftpflicht. Dort entstehen Schäden fast nur durch falsche Auskünfte, Berechnungen oder Fristen.

Bei Heilberufen meint er dagegen meist die Haftpflicht des Praxisbetriebs, und dort geht es um Personenschäden. Ein Behandlungsfehler schädigt einen Menschen.

Wer also fragt, ob er eine Berufshaftpflicht braucht, muss zuerst klären, welche gemeint ist. Genau hier entstehen die Lücken, die wir am häufigsten finden.

Die Faustregel Fragen Sie sich: Wenn ich einen Fehler mache, was geht dabei kaputt? Etwas Greifbares, also eine Maschine, ein Gebäude, ein Fahrzeug oder ein Mensch: Betriebshaftpflicht. Nur Geld, weil eine Berechnung falsch war, eine Frist verstrichen ist oder eine Auskunft nicht stimmte: Vermögensschadendeckung. Wenn beide Antworten möglich sind, und das ist bei den meisten Betrieben so, brauchen Sie beides. Handwerksbetriebe unterschätzen dabei die zweite Frage. Ein falsch berechnetes Maß, eine fehlerhafte Aufmaßangabe oder eine Terminzusage, die nicht gehalten wird, kann reinen Vermögensschaden auslösen.
Gegenüberstellung

Was die beiden jeweils abdecken

Betriebshaftpflicht Für Personen- und Sachschäden aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit.
  • Ein Kunde stürzt in Ihren Räumen
  • Ein Mitarbeiter beschädigt fremdes Eigentum
  • Ein Werkzeug fällt auf ein Fahrzeug
  • Ein Wasserschaden entsteht durch Ihre Arbeit
  • Ein Produkt verursacht einen Schaden beim Kunden
Wichtige Zusatzbausteine: Tätigkeits- und Obhutsschäden, Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Nachhaftung.
Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht Für reine Vermögensschäden, also Geld ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden.
  • Eine Frist wird versäumt
  • Eine Berechnung ist fehlerhaft
  • Ein Gutachten übersieht einen Mangel
  • Eine Auskunft war falsch
  • Eine Planung führt zu Mehrkosten
Für bestimmte Berufe gesetzlich vorgeschrieben, etwa Rechtsanwälte und Steuerberater. Für andere freiwillig und trotzdem entscheidend.

Wer welche Kombination braucht

Nur Betriebshaftpflicht reicht selten

Das gilt am ehesten für Betriebe, die ausschließlich körperlich arbeiten und keine Auskünfte geben, auf die sich jemand wirtschaftlich verlässt.

In der Praxis ist das kaum ein Betrieb. Sobald Sie beraten, messen, planen oder Termine zusagen, entsteht die Möglichkeit eines Vermögensschadens.

Beides braucht fast jeder

Beratende Berufe brauchen die Vermögensschadendeckung als Kern und die Betriebshaftpflicht für alles Übrige: Büro, Besuche beim Mandanten, Veranstaltungen.

Umgekehrt unterschätzen Handwerk und Industrie den Vermögensschaden. Ein Anlagenbauer, dessen Steuerung falsch programmiert ist, verursacht Produktionsausfall beim Kunden, ohne dass etwas beschädigt wurde.

Und wo es zusammenläuft

Manche Deckungen liegen dazwischen und sind deshalb streitanfällig: Wenn ein Sachschaden erst später zu einem Vermögensschaden führt, oder wenn beide Versicherer aufeinander verweisen.

Wer beide Verträge bei verschiedenen Gesellschaften hat, sollte das im Blick behalten. Aus einer Hand ist es einfacher, weil sich der Streit über die Zuständigkeit dann nicht auf Ihrem Rücken abspielt.

Was Pflicht ist

Für einige Berufe schreibt der Gesetzgeber eine Berufshaftpflicht vor, unter anderem für Rechtsanwälte und Steuerberater, mit festgelegten Mindestversicherungssummen.

Bei Architekten und Ingenieuren sowie bei Heilberufen richtet sich die Pflicht nach Landesrecht und Berufsordnung und ist deshalb unterschiedlich geregelt.

Prüfen Sie die für Sie geltenden Anforderungen bei Ihrer Kammer, denn sie ändern sich gelegentlich. Und beachten Sie: Die Mindestsumme ist eine Untergrenze, kein Maßstab für Ihr tatsächliches Risiko.

Was wir an Ihrer Police prüfen
  • Sind reine Vermögensschäden überhaupt erfasst?
  • Falls ja, mit welcher Summe und welchen Ausschlüssen?
  • Sind alle Ihre Tätigkeiten benannt?
  • Passt die Summe zu Ihren größten Aufträgen?
  • Wie lange läuft die Nachhaftung?
  • Erfüllt die Deckung berufsrechtliche Anforderungen?
  • Greifen beide Verträge lückenlos ineinander?
Punkt eins ist der häufigste Fund. Viele Betriebshaftpflichtverträge enthalten eine kleine Vermögensschadendeckung, oft mit niedriger Summe und weit gefassten Ausschlüssen. Das führt zu der gefährlichsten aller Situationen: Man glaubt, gedeckt zu sein, und stellt es erst im Schadenfall richtig.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Reicht eine von beiden?

Nur wenn Sie sicher sind, dass die jeweils andere Schadenart bei Ihnen nicht vorkommen kann. Das ist selten.

Prüfen Sie es an einer Frage: Kann ein Fehler von uns dazu führen, dass jemand Geld verliert, ohne dass etwas beschädigt wird? Wenn ja, brauchen Sie eine Vermögensschadendeckung, auch als Handwerks- oder Industriebetrieb.

Ist Berufshaftpflicht dasselbe wie Vermögensschadenhaftpflicht?

Bei beratenden Berufen ja, dort werden die Begriffe synonym verwendet. Bei Heilberufen dagegen meint Berufshaftpflicht meist die Betriebshaftpflicht der Praxis, wo es um Personenschäden geht.

Diese Doppeldeutigkeit ist die häufigste Ursache für Missverständnisse. Wenn Sie ein Angebot vergleichen, sehen Sie nicht auf den Namen, sondern darauf, ob reine Vermögensschäden ausdrücklich eingeschlossen sind.

In unserer Betriebshaftpflicht steht etwas von Vermögensschäden.

Dann prüfen Sie zwei Dinge: die Summe und die Ausschlüsse. Solche Einschlüsse sind häufig auf einen niedrigen Betrag begrenzt und nehmen genau die Tätigkeiten aus, die bei Ihnen relevant wären.

Typisch ausgeschlossen sind Schäden aus Beratung, Planung, Prüfung und Auskunftserteilung. Wenn Sie davon leben, ist der Einschluss für Sie wertlos.

Wir sind Handwerksbetrieb. Brauchen wir wirklich beides?

Häufiger als gedacht. Ein falsches Aufmaß, eine fehlerhafte Angabe zur Tragfähigkeit oder eine nicht gehaltene Terminzusage kann bei Ihrem Kunden wirtschaftlichen Schaden verursachen, ohne dass etwas beschädigt wird.

Besonders relevant bei Betrieben, die planen, berechnen oder Anlagen einstellen, etwa Anlagenbau, Elektrotechnik, Heizungstechnik und alles, was mit Steuerungen zu tun hat.

Sollten beide Verträge beim selben Versicherer liegen?

Nicht zwingend, aber es hat Vorteile. Es gibt Fälle, in denen unklar ist, welche Sparte zuständig ist, etwa wenn ein Sachschaden Folgekosten auslöst.

Liegen beide Verträge bei einem Haus, gibt es diesen Streit nicht. Liegen sie getrennt, sollte zumindest jemand den Fall steuern, damit die Versicherer nicht aufeinander verweisen. Genau das übernehmen wir.

Wie hoch sollten die Summen sein?

Bei der Betriebshaftpflicht am möglichen Personenschaden, denn der ist die teuerste Variante. Bei der Vermögensschadendeckung an Ihrem größten Auftrag oder Mandat.

Wo eine gesetzliche Mindestsumme gilt, ist sie eine Untergrenze und kein Maßstab. Sie stammt aus einer Zeit anderer Beträge und passt selten zum tatsächlichen Risiko.

Sind reine Vermögensschäden bei Ihnen gedeckt?

Schicken Sie uns die Police. Wir sagen Ihnen, was drinsteht und was fehlt.