Ihr Betrieb zieht um
Für Sie ist es eine neue Adresse. Für Ihre Sachversicherung ist es ein anderer versicherter Ort, und der alte gilt dann nicht mehr.
Der Punkt, der übersehen wird
Eine Sachversicherung deckt Ihre Werte an einem bestimmten Ort. Dieser Ort steht in der Police, mit Adresse.
Ziehen Sie um, ohne es zu melden, sind Ihre Sachen am neuen Standort nicht oder nur eingeschränkt versichert. Und der alte Standort, an dem nichts mehr steht, ist es weiterhin.
Das klingt formal und ist im Schadenfall entscheidend. Ein Brand in einer Halle, die in keiner Police steht, ist eine unangenehme Situation.
Und es geht um mehr als die Adresse
Der neue Standort wird neu bewertet, und das kann in beide Richtungen gehen:
- Die Bauart. Eine Halle in Massivbauweise wird anders bewertet als eine in Leichtbau mit Sandwichelementen
- Die Nachbarschaft. Was steht daneben? Ein Lackierbetrieb nebenan verändert Ihr Brandrisiko, ohne dass Sie etwas tun
- Die Lage. Hochwasserzonen sind kleinräumig. Zwei Straßen weiter kann eine andere Einstufung gelten
- Der Brandschutz und die Sicherung gegen Einbruch, die am neuen Ort möglicherweise nicht dem entsprechen, was Ihre Police verlangt
Der letzte Punkt wird am häufigsten zum Problem. Wenn Ihre Police bestimmte Sicherungen voraussetzt und die neue Immobilie sie nicht hat, fehlt die Voraussetzung, auch wenn Sie den Umzug ordentlich gemeldet haben.
Klären Sie das, bevor Sie mieten oder kaufen. Nachrüsten ist teurer als auswählen.
Die Übergangsphase ist die kritische
Ein Betriebsumzug passiert selten an einem Tag. Meist gibt es Wochen, in denen Werte an zwei Orten stehen und dazwischen etwas unterwegs ist.
Diese Phase braucht eine eigene Regelung, denn in ihr fallen drei Dinge zusammen, die sonst getrennt sind.
Beide Standorte gleichzeitig
Solange am alten Ort noch etwas steht und am neuen schon etwas, müssen beide gedeckt sein. Das ist eine befristete Erweiterung, die vereinbart werden muss.
Und zwar mit realistischer Dauer. Umzüge verzögern sich, und eine Deckung, die zwei Wochen zu früh endet, ist wertlos.
Der Transport dazwischen
Der Weg ist kein versicherter Ort. Maschinen auf einem Lkw fallen weder unter die alte noch unter die neue Sachversicherung.
Bei einer Spedition ist deren Haftung begrenzt, und zwar nach Gewicht. Für eine Werkzeugmaschine, die schwer ist, mag das passen. Für Elektronik und Messtechnik nicht einmal ansatzweise.
Wenn Sie hochwertige Technik transportieren, klären Sie vorher, wer wofür haftet, und schließen Sie im Zweifel eine eigene Deckung ab.
Und der Stillstand
Während des Umzugs produzieren Sie nicht oder weniger. Das ist geplant und kein Versicherungsfall.
Etwas anderes gilt, wenn es schiefgeht: wenn eine Maschine beim Transport beschädigt wird und die Wiederinbetriebnahme sich um Wochen verzögert. Dann steht die Frage im Raum, ob eine Betriebsunterbrechungsdeckung greift, und die Antwort hängt daran, was vereinbart war.
- Neuen Standort melden, bevor Sie unterschreiben
- Bewertung und mögliche Auflagen klären
- Beide Standorte für die Übergangszeit decken
- Transport der Maschinen gesondert absichern
- Einbruchschutz am neuen Ort prüfen
- Elementarrisiko der neuen Lage bewerten
- Versicherungssummen anpassen, falls Sie vergrößern
- Betriebshaftpflicht: neue Betriebsstätte melden
- Nach dem Umzug: alten Standort abmelden
Wenn Sie vergrößern
Ein Umzug ist meistens ein Wachstumsschritt, und dann ändert sich mehr als der Standort.
Mehr Fläche heißt mehr Lager. Wenn Ihre Versicherungssumme aus der Zeit stammt, in der Sie halb so viel Platz hatten, entsteht Unterversicherung. Im Schadenfall wird dann anteilig gekürzt, und zwar auch bei kleinen Schäden.
Mehr Platz heißt oft neue Tätigkeiten. Eine eigene Lackierkabine, eine Schweißerei, ein Lager für Stoffe, die vorher nicht da waren. Das gehört gemeldet, weil es die Grundlage Ihrer Verträge verändert.
Und größere Werte an einem Ort verändern das Schadenpotenzial. Wer vorher zwei kleine Standorte hatte und jetzt einen großen, hat sein Risiko konzentriert. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und versicherungstechnisch ein anderer Fall.
Der neue Standort als Chance
Ein Umzug ist der beste Zeitpunkt, um die gesamte Absicherung anzusehen. Nicht weil es Vorschrift ist, sondern weil ohnehin alles bewegt wird.
Erfahrungsgemäß finden sich dabei drei Dinge: Deckungen, die längst nicht mehr passen, weil sie aus einer anderen Betriebsgröße stammen. Lücken, die durch Wachstum entstanden sind. Und Verträge, die man doppelt hat.
Wer den Umzug ohnehin plant, kann das mit erledigen, statt es später separat zu tun. Mehr dazu unter Ablauf einer Ausschreibung.
Was uns zum Umzug gefragt wird
Müssen wir den Umzug melden?
Ja, und zwar frühzeitig. Die Sachversicherung deckt Ihre Werte an dem Ort, der in der Police steht. Ohne Meldung besteht am neuen Standort kein oder nur eingeschränkter Schutz.
Melden Sie am besten schon, wenn die Immobilie feststeht und noch nichts unterschrieben ist. Dann wissen Sie vorher, wie der Standort bewertet wird und was das kostet.
Was ist während des Umzugs versichert?
Ohne Regelung wenig. Sie brauchen für die Übergangszeit eine Deckung beider Standorte und eine gesonderte Absicherung für den Transport.
Achten Sie auf die Dauer: Umzüge verzögern sich fast immer. Eine Deckung, die zwei Wochen zu früh endet, hilft im Zweifel nicht.
Sind unsere Maschinen beim Transport versichert?
Nicht über Ihre Sachversicherung, denn der Weg ist kein versicherter Ort. Und die Haftung einer Spedition ist gesetzlich nach Gewicht begrenzt.
Für schwere, günstige Güter reicht das oft. Für Elektronik, Messtechnik oder Spezialmaschinen nicht annähernd. Klären Sie vorher, wer wofür haftet, und schließen Sie im Zweifel eine eigene Transportdeckung ab.
Wird es am neuen Standort teurer?
Das kann sein, und es kann auch günstiger werden. Bewertet werden Bauart, Nachbarschaft, Lage einschließlich Hochwasserzone, Brandschutz und Sicherung.
Deshalb lohnt es sich, das vor der Entscheidung zu klären. Wir haben Fälle erlebt, in denen ein Standort spürbar teurer war, weil ein benachbarter Betrieb das Brandrisiko erhöhte. Das ist eine Information, die in die Standortwahl gehört.
Wir ziehen in eine größere Halle. Was ändert sich?
Meist die Summen. Mehr Fläche bedeutet in aller Regel mehr Lagerbestand, und wenn die Versicherungssumme unverändert bleibt, entsteht Unterversicherung.
Prüfen Sie außerdem, ob neue Tätigkeiten dazukommen, etwa eine eigene Lackierung oder Schweißerei. Das verändert die Grundlage Ihrer Verträge und gehört gemeldet.
Was passiert mit dem alten Standort?
Der wird abgemeldet, sobald dort nichts mehr steht. Das klingt selbstverständlich und wird trotzdem häufig vergessen.
Wir sehen regelmäßig Betriebe, die jahrelang Beiträge für Standorte zahlen, die sie längst aufgegeben haben. Bei einem Umzug lohnt sich deshalb ein Blick auf alle Verträge, nicht nur auf die Sachversicherung.
Steht der neue Standort schon fest?
Melden Sie sich, bevor Sie unterschreiben. Dann wissen Sie, was auf Sie zukommt.