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Versicherung für Energieberater und Sanierungsplaner

Ihr Honorar liegt bei ein paar tausend Euro. Die Entscheidung, die Ihr Kunde auf Ihrer Grundlage trifft, bei hundertfünfzigtausend. Dazwischen liegt Ihr Risiko.

Das Missverhältnis ist Ihr Grundproblem

Sie erstellen einen Sanierungsfahrplan, empfehlen Maßnahmen, rechnen Einsparungen durch. Der Kunde entscheidet auf dieser Grundlage über eine Investition, die ein Vielfaches Ihres Honorars beträgt.

Wenn dabei etwas falsch ist, bemisst sich der Schaden nicht an Ihrer Rechnung. Er bemisst sich an dem, was er ohne Ihren Fehler anders gemacht hätte.

Und es ist nie ein Sachschaden. Nichts ist beschädigt, niemand verletzt. Es fehlt Geld: die zu hoch angesetzte Einsparung, die entgangene Förderung, die Investition, die sich nicht rechnet.

Das sind reine Vermögensschäden, und für die ist eine Betriebshaftpflicht nicht gebaut. Ihre Kerndeckung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Der häufigste Fall ist die Förderung

Nicht die falsche Dämmstärke, nicht die überschätzte Einsparung. Sondern der Antrag, der abgelehnt wird.

Eine Frist versäumt, ein Nachweis unvollständig, eine Maßnahme begonnen, bevor sie hätte begonnen werden dürfen. Die Folge ist ein Ausfall im fünfstelligen Bereich, ohne dass technisch irgendetwas falsch wäre.

Und die Zuordnung ist meist eindeutig, was solche Fälle schwer verteidigbar macht.

Was hilft

Halten Sie in Ihren Verträgen fest, wer für welchen Schritt zuständig ist: Antrag, Fristen, Nachweise, Verwendungsnachweis. Wenn Sie es übernehmen, übernehmen Sie die Verantwortung, und das sollte allen klar sein.

Und dokumentieren Sie Hinweise. Wenn Sie darauf hingewiesen haben, dass mit den Arbeiten nicht vor Bewilligung begonnen werden darf, und es wurde trotzdem gemacht, verschiebt sich die Verantwortung.

Der Punkt, der laufende Projekte gefährdet Ihre Listung ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Bei vielen Programmen hängt die Förderung daran, dass die Beratung von einer eingetragenen Person kommt. Fällt die Eintragung weg, sind nicht nur künftige Aufträge betroffen, sondern laufende Projekte. Achten Sie auf Fristen für Nachweise und Fortbildungen, und melden Sie uns Veränderungen. Bei erlaubnis- oder listungsabhängigen Tätigkeiten kann auch der Versicherungsschutz daran hängen. Für die Anforderungen selbst sind die jeweilige Stelle und Ihr Verband zuständig. Wir sorgen dafür, dass die Deckung dazu passt.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Vermögensschadenhaftpflicht Die Kerndeckung. Bemessen an den Investitionen, nicht am Honorar.
Alle Tätigkeiten benannt Beratung, Fahrplan, Antragstellung, Baubegleitung, Energieausweise. Jedes einzeln.
Förderabwicklung Wenn Sie Anträge stellen und Fristen verwalten, muss das erfasst sein.
Haftung gegenüber Dritten Energieausweise werden von Käufern und Mietern verwendet, nicht nur vom Auftraggeber.
Nachhaftung Sanierungen wirken Jahrzehnte. Ansprüche kommen spät.
Betriebshaftpflicht Für Ortstermine: Schäden im Gebäude, bei Messungen, an der Bausubstanz.
Messtechnik Wärmebildkamera, Blower-Door, Datenlogger. Meist im Fahrzeug unterwegs.
Cyber Gebäudedaten, Verbrauchsdaten, Antragsunterlagen. Und der Ausfall Ihrer Software.
Praxisausfall In Einzelbüros steht bei Ausfall alles, während Fristen weiterlaufen.

Drei Punkte, an denen es konkret wird

Die Einsparprognose

Wenn Sie berechnen, dass eine Maßnahme soundso viel Energie spart, ist das eine Prognose auf Grundlage von Annahmen: Nutzerverhalten, Klima, Energiepreise.

Wenn es im Bericht wie eine Zusage aussieht, kann es als solche gelesen werden. Und dann geht es um die Differenz über die Lebensdauer der Maßnahme.

Benennen Sie die Annahmen und machen Sie deutlich, wovon das Ergebnis abhängt. Das ist fachlich ohnehin richtig und schützt Sie zugleich.

Der Energieausweis

Hier kommt der Drittschutz ins Spiel. Ein Energieausweis wird nicht nur vom Auftraggeber verwendet, sondern von Käufern und Mietern, die auf seiner Grundlage entscheiden.

Wenn die Angaben nicht stimmen, kann ein Anspruch von jemandem kommen, mit dem Sie nie einen Vertrag hatten. Prüfen Sie, ob Ihre Police die Haftung gegenüber Dritten erfasst.

Und die Baubegleitung

Wenn Sie nicht nur planen, sondern die Ausführung begleiten, ändert sich Ihre Rolle. Sie beurteilen dann, ob das Ausgeführte dem Konzept entspricht, und übernehmen damit Verantwortung für das Ergebnis.

Das ist ein eigener Tätigkeitsbereich mit eigenem Risiko und sollte in der Police benannt sein. Wer beides macht, sollte beides versichert haben.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Passt die Summe zu den Investitionen, die Sie auslösen?
  • Sind alle Tätigkeiten einzeln benannt?
  • Ist die Förderabwicklung erfasst?
  • Gilt die Deckung auch gegenüber Dritten?
  • Wie lange läuft die Nachhaftung?
  • Was steht in Ihren Berichten zu Einsparungen?
  • Wer ist vertraglich für Anträge und Fristen zuständig?
  • Hängt Ihre Deckung an einer Listung oder Zertifizierung?
Punkt eins ist der häufigste Fund. Viele Policen sind am Honorarumsatz bemessen, das Risiko liegt aber bei den Investitionssummen, über die Sie entscheiden lassen.
Häufige Fragen

Was Energieberater uns fragen

Die Förderung wurde abgelehnt. Haften wir?

Wenn der Fehler bei Ihnen lag, ja. Und diese Fälle sind schwer zu verteidigen, weil die Zuordnung meist eindeutig ist: eine Frist, ein fehlender Nachweis, ein zu früher Maßnahmenbeginn.

Was hilft, ist eine klare vertragliche Zuständigkeit und die Dokumentation Ihrer Hinweise. Wer schriftlich darauf hingewiesen hat, dass vor Bewilligung nicht begonnen werden darf, steht anders da als jemand, der es mündlich erwähnt hat.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

An den Investitionen bemessen, die auf Ihren Empfehlungen beruhen, nicht an Ihrem Honorarumsatz.

Fragen Sie sich: Was ist das größte Projekt, das ich begleite, und was wäre die Differenz, wenn meine Empfehlung grundlegend falsch wäre? Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten kommen dabei erhebliche Beträge zusammen.

Der Kunde spart weniger als berechnet.

Entscheidend ist, wie Sie es dargestellt haben. Eine Berechnung mit benannten Annahmen zu Nutzerverhalten, Klima und Energiepreisen ist etwas anderes als eine Zusage.

Im zweiten Fall geht es um die Differenz über die Lebensdauer der Maßnahme, und das ist ein reiner Vermögensschaden. Formulieren Sie als Prognose und benennen Sie die Annahmen, das ist fachlich ohnehin richtig.

Ein Käufer beruft sich auf unseren Energieausweis.

Das ist der Drittschutz, und er ist die Besonderheit Ihrer Tätigkeit. Ein Energieausweis ist erkennbar dazu bestimmt, von Käufern und Mietern verwendet zu werden.

Daraus kann eine Haftung auch ohne Vertragsverhältnis entstehen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Police die Haftung gegenüber Dritten ausdrücklich erfasst, und achten Sie auf die Grundlage der Daten, die Sie verwenden.

Wir machen auch Baubegleitung.

Dann sollte das ausdrücklich in der Police stehen. Mit der Begleitung übernehmen Sie Verantwortung für die Übereinstimmung von Ausführung und Konzept, und das ist ein anderes Risiko als reine Planung.

Bei geförderten Vorhaben kommt hinzu, dass die Baubegleitung teils Voraussetzung für die Förderung ist. Ein Fehler dort trifft beide Ebenen gleichzeitig.

Wie lange können Ansprüche kommen?

Länger, als die meisten annehmen. Eine Sanierung wirkt über Jahrzehnte, und Mängel an der Bausubstanz zeigen sich oft erst nach Jahren, etwa Feuchtigkeit in gedämmten Bauteilen.

Deshalb ist die Nachhaftung bei Ihnen zentral. Wenn Sie den Versicherer wechseln oder Ihre Tätigkeit beenden, muss sie geregelt sein, bevor der alte Vertrag endet.

Wie hoch ist die größte Investition, die Sie ausgelöst haben?

An dieser Zahl sollte sich Ihre Deckung messen, nicht an Ihrem Honorar.