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Versicherungen für Kanzleien und Beratung

Die Mindestversicherungssumme ist eine Zulassungsvoraussetzung. Sie sagt nichts darüber aus, was ein Fehler bei Ihrem größten Mandanten kosten kann. Verwechselt wird das trotzdem regelmäßig.

Warum die Pflichtsumme kein Maßstab ist

Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung, um zugelassen zu werden. Das Berufsrecht legt dafür Mindestsummen fest.

Diese Summen erfüllen genau einen Zweck: Sie sind die Untergrenze, ab der der Beruf ausgeübt werden darf. Sie sind keine Bedarfsermittlung.

Der richtige Maßstab ist ein anderer: Was kann ein Fehler bei Ihrem größten Mandanten auslösen?

  • Eine versäumte Frist in einem Verfahren mit hohem Streitwert
  • Eine steuerliche Gestaltung, die im Nachhinein nicht anerkannt wird
  • Ein Vertrag mit einer Klausel, die den Mandanten teuer zu stehen kommt
  • Eine Bewertung, auf deren Grundlage jemand kauft oder verkauft
  • Eine Beratung zur Unternehmensnachfolge mit langfristiger Wirkung

In all diesen Fällen steht der mögliche Schaden in keinem Verhältnis zum Honorar. Genau das macht die Vermögensschadenhaftpflicht in beratenden Berufen zur wichtigsten Police überhaupt.

Der Punkt, der später auffällt

Beratungsfehler zeigen sich spät. Eine steuerliche Gestaltung wird bei der Betriebsprüfung Jahre später beanstandet. Ein Vertrag entfaltet seine Wirkung erst, wenn gestritten wird.

Deshalb ist die Nachhaftung bei diesen Berufen wichtiger als in den meisten anderen. Sie regelt, ob ein Anspruch noch gedeckt ist, der nach dem Ende des Vertrags gemeldet wird.

Das betrifft nicht nur den Ruhestand. Es betrifft jeden Wechsel des Versicherers, jede Umstellung einer Sozietät und jeden Ausstieg eines Partners. Wer dabei nicht aufpasst, hat eine Lücke, die erst sichtbar wird, wenn sie nicht mehr zu schließen ist.

Die Frage, die den Bedarf zeigt Was ist der größte Betrag, über den Sie in einem Mandat entscheiden? Nicht Ihr Honorar, sondern das Volumen, das an Ihrer Beratung hängt. Der Streitwert, die Kaufsumme, die Steuerlast über mehrere Jahre. An dieser Zahl sollte sich Ihre Deckungssumme orientieren, nicht an dem, was die Kammer als Untergrenze verlangt. Bei Kanzleien, die mittelständische Unternehmen betreuen, liegt diese Zahl regelmäßig um ein Vielfaches über der Pflichtsumme.
Zum Berufsrecht Welche Summen, Ausschlüsse und Besonderheiten für Ihren Beruf gelten, regelt das jeweilige Berufsrecht. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kammer. Wir kümmern uns um die versicherungsseitige Umsetzung: dass die Police erfüllt, was verlangt wird, und darüber hinaus das abdeckt, was Ihr Mandat tatsächlich braucht.
Die Bausteine

Was zu einer Kanzlei gehört

Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht Die Grundlage. Entscheidend sind Summe, Maximierung je Jahr und die Frage, welche Tätigkeiten erfasst sind.
Nachhaftung Für Ansprüche, die nach Ende der Tätigkeit gemeldet werden. Bei Ruhestand, Sozietätswechsel und Versichererwechsel gleichermaßen wichtig.
Cyber In keinem anderen Beruf sind Daten so heikel. Ein Abfluss von Mandantendaten berührt die Verschwiegenheitspflicht und nicht nur die IT.
Vertrauensschaden Wo Fremdgelder verwaltet werden, gehört dieser Baustein dazu. Vorsatz ist über jede Haftpflicht ausgeschlossen.
Büroinhalt und Technik Akten, EDV, Einrichtung. Wichtiger als der Sachwert ist meist die Frage, wie schnell Sie wieder arbeitsfähig sind.
Betriebsunterbrechung Eine Kanzlei ohne Räume und ohne Zugriff auf Akten steht. Fristen laufen trotzdem weiter.
Rechtsschutz Für eigene Auseinandersetzungen: Honorarstreit, Arbeitsrecht, Mietsache. Auch Juristen führen ungern in eigener Sache Prozesse.
Absicherung der Partner Berufsunfähigkeit und Einkommensabsicherung. In einer Kanzlei hängt der Umsatz an wenigen Köpfen.
Mitarbeiter Betriebliche Vorsorge und Benefits. In einem Markt, in dem qualifizierte Fachkräfte fehlen, ein reales Argument.

Beratung ohne Pflichtversicherung

Nicht jede beratende Tätigkeit ist berufsrechtlich geregelt. Unternehmensberatung, Personalberatung, Sanierungsberatung, IT-Beratung: Für diese Tätigkeiten gibt es keine Kammer und keine Pflichtsumme.

Das Haftungsrisiko ist deshalb nicht kleiner. Eher im Gegenteil, weil die Beratungsgegenstände oft unmittelbar wirtschaftlich wirken.

Wer eine Restrukturierung begleitet, eine Software auswählt oder ein Vergütungssystem einführt, greift tief in ein Unternehmen ein. Wenn dabei etwas schiefgeht, entsteht ein reiner Vermögensschaden, und der ist über eine Betriebshaftpflicht nicht gedeckt.

Worauf es bei solchen Mandaten ankommt

Die Tätigkeitsbeschreibung. Sie muss abbilden, was Sie tatsächlich tun. Berater wachsen in neue Felder hinein, und die Police bleibt oft, wie sie war.

Was Sie in Verträgen zusagen. Garantierte Ergebnisse, Erfolgshonorare mit Rückzahlungsklauseln, Freistellungen. Vertraglich übernommene Haftung ist in praktisch jeder Police ausgeschlossen.

Der Geltungsbereich. Wer international berät, sollte prüfen, ob die Deckung dort gilt, wo der Mandant sitzt.

Mehr dazu auf unserer Seite zur Vermögensschadenhaftpflicht.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Passt die Summe zum größten Mandat, nicht zur Kammervorgabe?
  • Wie ist die Jahresmaximierung geregelt?
  • Sind alle Tätigkeiten erfasst, auch die neueren?
  • Wie lange läuft die Nachhaftung?
  • Was gilt bei Sozietätsänderungen und beim Ausscheiden von Partnern?
  • Sind angestellte Berufsträger und freie Mitarbeiter eingeschlossen?
  • Deckt Cyber auch die Folgen für die Verschwiegenheitspflicht?
  • Wie schnell sind Sie nach einem Schaden wieder arbeitsfähig?
Punkt zwei überrascht regelmäßig. Viele Verträge begrenzen die Leistung auf das Doppelte der Summe je Jahr. Bei mehreren Fällen aus derselben Ursache kann das knapp werden.
Häufige Fragen

Was Kanzleien uns fragen

Reicht die berufsrechtliche Mindestsumme nicht aus?

Für die Zulassung ja, für den Bedarf oft nicht. Die Mindestsumme ist eine Untergrenze, keine Bedarfsrechnung.

Der Maßstab ist das Volumen, über das Sie in Ihren Mandaten entscheiden. Bei einer Kanzlei, die mittelständische Unternehmen betreut, liegt das regelmäßig um ein Vielfaches über der Pflichtsumme. Rechnen Sie einmal Ihren größten Streitwert oder Ihre größte Transaktion durch.

Was passiert, wenn ich in den Ruhestand gehe?

Entscheidend ist die Nachhaftung. Beratungsfehler zeigen sich spät, und ein Anspruch kann Jahre nach dem letzten Mandat kommen.

Wenn die Police dann beendet ist und keine Nachmeldefrist vereinbart wurde, stehen Sie ohne Deckung da. Das gehört geregelt, bevor Sie kündigen, denn danach ist es nicht mehr möglich. Berufsrechtliche Vorgaben zur Nachhaftung klären Sie zusätzlich mit Ihrer Kammer.

Wir sind eine Sozietät. Was ist dabei zu beachten?

Vor allem, wie die Deckung bei Veränderungen wirkt. Wenn ein Partner ausscheidet oder hinzukommt, wenn sich die Rechtsform ändert oder wenn sich zwei Kanzleien zusammenschließen, sind das Punkte, die versicherungsseitig geregelt werden müssen.

Berufsrechtlich gelten dabei je nach Konstellation eigene Anforderungen, etwa an die Summe bei mehreren Berufsträgern. Das prüfen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Kammer.

Warum ist Cyber bei einer Kanzlei ein besonderes Thema?

Weil bei Ihnen nicht nur Daten liegen, sondern Mandantengeheimnisse. Ein Datenabfluss ist deshalb nicht nur ein IT-Vorfall, sondern berührt Ihre Verschwiegenheitspflicht.

Dazu kommt der praktische Teil: Ohne Zugriff auf Akten und Fristenkalender steht eine Kanzlei sofort. Fristen laufen aber weiter. Eine Cyberdeckung sollte deshalb nicht nur zahlen, sondern schnell jemanden schicken, der die Systeme wieder zum Laufen bringt.

Wir sind Unternehmensberater ohne Kammer. Brauchen wir das trotzdem?

Ja, und aus unserer Sicht sogar dringlicher, weil niemand Sie dazu zwingt und es deshalb oft unterbleibt.

Wer eine Restrukturierung begleitet, eine Software auswählt oder ein Vergütungssystem einführt, greift tief in ein Unternehmen ein. Geht dabei etwas schief, entsteht ein reiner Vermögensschaden. Ihre Betriebshaftpflicht deckt den nicht, weil sie auf Personen- und Sachschäden zugeschnitten ist.

Ein Mandant macht uns Vorwürfe. Was sollen wir tun?

Melden Sie es dem Versicherer, bevor Sie inhaltlich antworten. Das ist der wichtigste Punkt, und er wird auch von Juristen regelmäßig anders gehandhabt.

Was Sie in dieser Phase schreiben, kann als Anerkenntnis gewertet werden. Auch ein Angebot, den Schaden aus Kulanz zu regeln, schwächt Ihre Position. Sichern Sie stattdessen die Handakte, die Korrespondenz und die Beratungsdokumentation.

Passt Ihre Summe zu Ihrem größten Mandat?

Wir rechnen es mit Ihnen durch. Kostenlos und unverbindlich.