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Versicherung für Labore und Diagnostik

Sie liefern eine Zahl, und jemand trifft daraufhin eine Entscheidung. Ist die Zahl falsch, ist die Entscheidung falsch. Der Schaden entsteht dann woanders, aber er kommt zu Ihnen.

Ihr Produkt ist eine Information

In den meisten Betrieben entsteht der Schaden dort, wo gearbeitet wird. Bei Ihnen nicht. Bei Ihnen entsteht er dort, wo Ihr Ergebnis verwendet wird.

Ein falscher Befund führt zu einer falschen Behandlung. Eine falsche Analyse führt dazu, dass eine Charge freigegeben wird, die nicht hätte freigegeben werden dürfen. Ein übersehener Grenzwert führt dazu, dass ein Bauvorhaben auf belastetem Boden weitergeführt wird.

In all diesen Fällen ist bei Ihnen nichts kaputtgegangen und niemand verletzt worden. Der Schaden ist ein reiner Vermögensschaden, und er kann ein Vielfaches Ihres Analysehonorars betragen.

Genau das deckt eine normale Betriebshaftpflicht nicht ab. Sie ist auf Sach- und Personenschäden zugeschnitten. Für Ihr Kerngeschäft brauchen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Die zweite Ebene

Bei medizinischen Laboren kommt hinzu, dass aus dem Vermögensschaden schnell ein Personenschaden wird. Wenn ein Befund übersehen oder verwechselt wird und eine Erkrankung deshalb zu spät erkannt wird, geht es nicht mehr um Kosten, sondern um Gesundheit.

Dann greifen die Grundsätze, die auch für andere Heilberufe gelten: unbegrenzte Haftung, hohe Summen, lange Verjährung.

Der Auftrag ist auch ein Risiko

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Was Sie in Ihren Berichten zusagen, schulden Sie auch.

Wer bestimmte Nachweisgrenzen, Bearbeitungszeiten oder Verfügbarkeiten zusagt und sie nicht einhält, haftet dafür. Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist in vielen Policen ausgeschlossen.

Deshalb lohnt ein Blick in Ihre Rahmenverträge, bevor der erste Streitfall kommt.

Der Alltagsschaden Die Probe ist weg. Vertauscht, unbrauchbar geworden, in der Kette verloren, bei einem Kühlausfall zerstört. Bei einer Blutprobe lässt sich das nachholen. Bei einer Bodenprobe aus einer verfüllten Baugrube nicht. Und bei einer Gewebeprobe schon gar nicht. Was dann zu ersetzen ist, sind nicht die Kosten der Probe, sondern die Kosten der erneuten Gewinnung. Und die können erheblich sein.
Und der Ausfall Analysegeräte sind teuer, oft Einzelstücke und haben Lieferzeiten für Ersatzteile. Fällt ein Gerät aus, steht ein Teil Ihres Leistungsspektrums. Die Sachversicherung hilft dabei nicht, weil kein Feuer oder Wasser im Spiel war. Dafür braucht es eine Elektronik- oder Maschinenversicherung mit Ertragsausfall.
Die Bausteine

Was ein Labor braucht

Vermögensschadenhaftpflicht Der wichtigste Vertrag. Für falsche Ergebnisse, übersehene Werte und Fehler in der Bewertung.
Betriebs- und Berufshaftpflicht Für Personen- und Sachschäden, bei medizinischen Laboren einschließlich der Folgen für Patienten.
Obhut über Proben Fremde Sachen in Ihrer Hand. Was zu ersetzen ist, sind die Kosten der erneuten Gewinnung, nicht der Materialwert.
Elektronik und Analytik Massenspektrometer, Analysatoren, Zentrifugen. Hohe Werte, lange Lieferzeiten, ein Ausfall stoppt ganze Leistungsbereiche.
Kühlgut und Reagenzien Ein Kühlausfall über Nacht vernichtet Reagenzien, Kalibratoren und gelagerte Proben. Ohne Feuer und ohne Wasser.
Betriebsunterbrechung Ihre Auftraggeber warten nicht. Wer zwei Wochen nicht liefern kann, verliert Rahmenverträge an den Wettbewerb.
Cyber Laborinformationssystem, Befundübermittlung, Schnittstellen zu Auftraggebern. Bei medizinischen Laboren zusätzlich Gesundheitsdaten.
Umwelt Chemikalien, Lösemittel, Sonderabfall. Bei größeren Laboren ein eigenes Thema mit eigenen Auflagen.
Akkreditierung Der Verlust einer Akkreditierung bedeutet den Verlust von Aufträgen. Absichern lässt sich das nicht, planen schon.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Punkte finden wir bei Laboren regelmäßig.

  • Es gibt eine Betriebshaftpflicht, aber keine Vermögensschadenhaftpflicht
  • Die Deckungssumme orientiert sich am eigenen Umsatz statt am Schaden beim Auftraggeber
  • Obhutsschäden an Proben sind nicht geregelt
  • Keine Elektronikversicherung, obwohl alles an wenigen Analysegeräten hängt
  • Der Ertragsausfall bei Geräteschaden fehlt
  • Kühlgut und Reagenzien sind nicht gesondert versichert
  • Vertraglich zugesagte Bearbeitungszeiten sind nicht gedeckt
  • Cyber fehlt, obwohl Befunde vollständig digital übermittelt werden
  • Neue Leistungsbereiche stehen nicht in der Betriebsbeschreibung
  • Bei Gutachtertätigkeit fehlt die passende Deckung
Häufige Fragen

Was Labore uns fragen

Reicht unsere Betriebshaftpflicht?

Für Sach- und Personenschäden ja. Also wenn jemand in Ihren Räumen stürzt oder Sie beim Kunden etwas beschädigen.

Für Ihr Kerngeschäft reicht sie nicht. Ein falsches Analyseergebnis führt zu einem reinen Vermögensschaden, und der ist dort nicht enthalten. Dafür braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht, und die fehlt in vielen Laboren.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Nicht am eigenen Umsatz orientieren, sondern am Schaden, den ein falsches Ergebnis auslösen kann.

Beispiel: Eine Analyse kostet ein paar hundert Euro. Wenn aufgrund Ihres Ergebnisses eine Produktionscharge freigegeben wird, die zurückgerufen werden muss, oder ein Bauvorhaben auf falscher Grundlage weiterläuft, geht es um ganz andere Größenordnungen. Daran sollte sich die Summe messen.

Was gilt, wenn eine Probe verloren geht?

Das ist ein Obhutsschaden an einer fremden Sache. Entscheidend ist nicht der Wert der Probe, sondern was die erneute Gewinnung kostet.

Bei einer Blutprobe ist das überschaubar. Bei einer Bodenprobe aus einer inzwischen verfüllten Baugrube oder bei einer Gewebeprobe, die nicht wiederholbar ist, wird es teuer. Genau diese Fälle sollten in der Police stehen.

Was passiert, wenn ein Analysegerät ausfällt?

Ein Teil Ihres Leistungsspektrums steht. Die Sachversicherung greift nicht, weil kein Feuer- oder Wasserschaden vorliegt.

Nötig sind eine Elektronik- oder Maschinenversicherung und, wichtiger noch, der Ertragsausfall dazu. Bei Spezialgeräten dauert eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung häufig Wochen, und Ihre Auftraggeber warten nicht so lange.

Wir sagen Bearbeitungszeiten zu. Ist das ein Problem?

Es kann eines sein. Zugesagte Fristen, Nachweisgrenzen oder Verfügbarkeiten sind vertraglich übernommene Verpflichtungen, und die sind in vielen Policen ausgeschlossen.

Das heißt nicht, dass Sie solche Zusagen nicht machen dürfen. Es heißt, dass Sie wissen sollten, dass Sie die Folgen selbst tragen. Wir sehen uns Ihre Rahmenverträge dazu an.

Was bedeutet ein Cyberangriff für uns?

Ohne Laborinformationssystem können Sie weder Aufträge annehmen noch Befunde übermitteln. Die Analytik selbst läuft vielleicht noch, aber die Zuordnung von Probe und Ergebnis ist ohne System nicht sicher darstellbar.

Bei medizinischen Laboren kommen Gesundheitsdaten hinzu, mit Meldepflichten innerhalb von 72 Stunden. Eine Cyberdeckung stellt dafür vor allem Fachleute bereit, nicht nur Geld.

Was kostet ein falsches Ergebnis bei Ihrem Auftraggeber?

Wir rechnen das durch und prüfen, ob Ihre Deckung dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.