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Versicherung für Marketing- und Performance-Agenturen

Sie verwalten fremde Budgets in fremden Konten, veröffentlichen im Namen Ihrer Kunden und arbeiten mit Material, das jemand anderem gehört. Bei Ihnen geht selten etwas kaputt, und trotzdem entstehen erhebliche Schäden.

Ein Zahlendreher, der teuer wird

Die typischen Schäden in Ihrer Branche sehen so aus:

  • Ein Tagesbudget wird als Gesamtbudget eingetragen, und über ein Wochenende läuft das Zehnfache durch
  • Eine Kampagne läuft weiter, obwohl der Kunde sie gestoppt haben wollte
  • Das Tracking ist falsch eingerichtet, und der Kunde optimiert monatelang auf Zahlen, die nicht stimmen
  • Ein Ausschlusskriterium fehlt, und Anzeigen erscheinen in einem Umfeld, das dem Kunden schadet
  • Eine Landingpage geht nicht live, während die Kampagne bereits läuft

In keinem dieser Fälle ist etwas beschädigt worden und niemand verletzt. Es ist reines Geld, und das nennt sich Vermögensschaden.

Eine normale Betriebshaftpflicht deckt das nicht ab. Sie ist für Sach- und Personenschäden gemacht, also für den Kaffee auf dem fremden Laptop, nicht für ein durchgelaufenes Werbebudget.

Was Sie brauchen, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht, zugeschnitten auf Agenturtätigkeit. Und die fehlt in vielen Agenturen, auch in größeren.

Das Material, das Ihnen nicht gehört

Der zweite große Bereich sind Rechte. Sie arbeiten täglich mit Bildern, Musik, Schriften, Texten und Marken, und die gehören anderen.

Die klassischen Fälle:

  • Ein Bild wird über die Lizenz hinaus verwendet, etwa länger, in anderen Medien oder in anderen Ländern
  • Eine Schriftart ist für Web lizenziert, wird aber im Druck eingesetzt
  • Musik in einem Werbevideo ist nicht für die kommerzielle Nutzung freigegeben
  • Eine Kampagne ähnelt einer bestehenden Marke zu stark
  • Eine Person auf einem Foto hat der Verwendung nicht in diesem Umfang zugestimmt

Solche Verstöße werden systematisch verfolgt, teils automatisiert. Und die Forderungen richten sich meist zuerst an denjenigen, der veröffentlicht hat, also an Ihren Kunden. Der kommt dann zu Ihnen.

Der Punkt, an dem es richtig unangenehm wird Zugesagte Ergebnisse. Wenn im Vertrag steht, dass Sie einen bestimmten Kostenwert pro Abschluss, eine Mindestzahl an Leads oder ein Umsatzverhältnis erreichen, dann schulden Sie das. Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist in praktisch allen Policen ausgeschlossen. Solche Zusagen tragen Sie selbst. Das heißt nicht, dass Sie keine Erfolgsversprechen machen dürfen. Es heißt, dass Sie wissen sollten, was Sie damit übernehmen.
Fremde Konten, Ihre Verantwortung Sie haben Zugang zu Werbekonten, Analysezugängen, Shopsystemen und teils zu Zahlungsmitteln Ihrer Kunden. Wird Ihr Rechner oder Ihr Passwort- speicher kompromittiert, betrifft das nicht nur Sie. Über Ihre Zugänge lassen sich Budgets abziehen, Daten ausleiten und Systeme manipulieren. Das ist der Fall, in dem mehrere Kunden gleichzeitig Ansprüche stellen.
Die Bausteine

Was eine Agentur braucht

Vermögensschadenhaftpflicht Der wichtigste Vertrag. Für Fehler in Planung, Umsetzung und Steuerung von Kampagnen.
Rechteverletzungen Bild-, Musik-, Schrift- und Markenrechte. Muss ausdrücklich eingeschlossen sein, sonst ist es ausgeschlossen.
Werbe- und Wettbewerbsrecht Irreführende Angaben, fehlende Kennzeichnung von Werbung, unzulässige Vergleiche. Ein Feld mit vielen Abmahnungen.
Datenschutz Tracking, Einwilligungen, Auftragsverarbeitung. Bei Fehlern haftet häufig Ihr Kunde, der dann bei Ihnen Regress nimmt.
Cyber Für Ihre eigenen Systeme und für Schäden, die über Ihre Zugänge bei Kunden entstehen. Beides gehört hinein.
Betriebshaftpflicht Für alles Handfeste: Kundenbesuche, Drehs vor Ort, beschädigte Technik, Messeaufbauten.
Produktion und Technik Kameras, Licht, Ton, gemietetes Equipment. Bei eigener Produktion auch der Ausfall eines Drehs.
Forderungsausfall Wenn Sie Mediabudgets vorstrecken und der Kunde nicht zahlt, verlieren Sie nicht Ihre Marge, sondern das ganze Budget.
Rechtsschutz Für Honorarstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Leistungsumfang. Ein Dauerthema in Agenturverhältnissen.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Punkte finden wir bei Agenturen regelmäßig.

  • Es gibt eine Betriebshaftpflicht, aber keine Vermögensschadendeckung
  • Rechteverletzungen sind nicht ausdrücklich eingeschlossen
  • Die Deckungssumme orientiert sich am Agenturumsatz, nicht am verwalteten Mediabudget
  • Zugesagte Leistungswerte in Kundenverträgen sind nicht gedeckt
  • Cyber deckt nur eigene Systeme, nicht Schäden bei Kunden über Ihre Zugänge
  • Vorgestreckte Mediabudgets sind nicht gegen Zahlungsausfall abgesichert
  • Eigene Produktionen und Drehs stehen nicht in der Betriebsbeschreibung
  • Freie Mitarbeiter sind nicht mitversichert
  • Es fehlt eine Absicherung für die Inhaber, obwohl alles an ihnen hängt
  • Bei internationalen Kunden fehlt die Auslandsdeckung
Häufige Fragen

Was Agenturen uns fragen

Wer haftet, wenn ein Budget durchläuft?

In der Regel Sie, wenn der Fehler bei Ihnen lag. Das ist ein reiner Vermögensschaden, und den deckt eine Betriebshaftpflicht nicht ab.

Nötig ist eine Vermögensschadenhaftpflicht. Und praktisch hilft ein zweites Augenpaar: Wer bei Budgetänderungen ab einer bestimmten Größe eine Freigabe durch eine zweite Person vorsieht, verhindert die meisten dieser Fälle.

Wie hoch sollte unsere Deckungssumme sein?

Nicht am eigenen Umsatz messen, sondern am Budget, das Sie verwalten. Eine Agentur mit zwei Millionen Umsatz kann zwanzig Millionen Mediabudget steuern.

Die Frage lautet: Was ist der größte Schaden, den ein Fehler bei Ihrem größten Kunden auslösen kann? Bei Kampagnen mit hohen Tagesbudgets ist das schnell ein Betrag, der die übliche Standarddeckung übersteigt.

Wir haben ein Bild falsch lizenziert. Ist das versichert?

Nur wenn Rechteverletzungen ausdrücklich eingeschlossen sind. In vielen Standardverträgen sind sie es nicht.

Wichtig ist außerdem die Dokumentation: Wer Lizenzen samt Umfang, Laufzeit und Gebiet nachvollziehbar ablegt, kann im Streitfall belegen, was vereinbart war. Wer das nicht kann, zahlt meist, auch wenn er eigentlich lizenziert hatte.

Wir garantieren einen bestimmten Kostenwert pro Lead. Ist das ein Problem?

Versicherungstechnisch ja. Zugesagte Ergebnisse sind vertraglich übernommene Verpflichtungen, und die sind in praktisch allen Policen ausgeschlossen.

Wenn Sie solche Zusagen als Vertriebsargument brauchen, sollten Sie zumindest wissen, dass Sie sie selbst tragen. Und Sie sollten sie sauber formulieren: Eine Zusage unter definierten Voraussetzungen ist etwas anderes als eine unbedingte Garantie.

Was ist mit Datenschutzverstößen?

Wenn Sie Tracking oder Einwilligungslösungen umsetzen und dabei ein Fehler passiert, trifft es zunächst Ihren Kunden, weil er der Verantwortliche ist. Der nimmt dann bei Ihnen Regress.

Bußgelder gegen Ihren Kunden sind in aller Regel nicht versicherbar. Die Kosten der Aufarbeitung, der Rechtsverteidigung und mögliche Schadenersatzansprüche Betroffener aber schon, sofern das eingeschlossen ist. Und achten Sie auf Ihre Verträge zur Auftragsverarbeitung.

Wir strecken Mediabudgets vor. Ist das abgesichert?

Nicht automatisch, und es ist ein unterschätztes Risiko. Wenn Sie für einen Kunden fünfstellig oder mehr vorstrecken und er zahlt nicht, verlieren Sie nicht Ihre Marge, sondern das gesamte Budget.

Dagegen hilft eine Warenkreditversicherung, die auch Dienstleistungsforderungen abbilden kann. Der praktischere Weg für viele Agenturen ist aber ein anderer: Budgets direkt über das Konto des Kunden laufen lassen. Das ist unbequemer und deutlich sicherer.

Wie viel Budget verwalten Sie für Ihren größten Kunden?

Wir prüfen, ob Ihre Deckung dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.