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Versicherung für Physiotherapie und Heilmittelpraxen

Ihre Praxis funktioniert, solange Sie arbeiten können. Fällt der Inhaber sechs Wochen aus, steht der Umsatz still, während Miete, Löhne und Leasing weiterlaufen.

Der Ausfall ist Ihr größtes wirtschaftliches Risiko

In vielen Betrieben läuft das Geschäft weiter, wenn der Inhaber ausfällt. Bei Ihnen nicht, jedenfalls nicht in einer Einzelpraxis.

Ihre Leistung ist an Ihre Hände gebunden. Wenn Sie sich die Schulter verletzen oder operiert werden, können Sie nicht behandeln, und niemand kann es für Sie tun.

Gleichzeitig laufen die Kosten weiter: Miete für Praxisräume, Gehälter für angestellte Kräfte und Rezeption, Leasingraten für Geräte.

Eine Praxisausfallversicherung deckt genau das. Sie leistet bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall und trägt die fortlaufenden Kosten.

Worauf es dabei ankommt

Die Karenzzeit. Ab welchem Tag wird geleistet? Bei vier Wochen tragen Sie den ersten Monat selbst. Rechnen Sie durch, wie lange Sie das können.

Die Höhe. Sie sollte den tatsächlichen fortlaufenden Kosten entsprechen, nicht dem Umsatz. Und sie sollte angepasst werden, wenn Sie Personal einstellen oder größere Räume beziehen.

Und die Dauer. Bei einer längeren Erkrankung reicht eine kurze Leistungsdauer nicht. Prüfen Sie, was vereinbart ist.

Dazu kommt Ihre persönliche Absicherung, also Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit. Das sind zwei verschiedene Dinge: Das eine hält die Praxis am Leben, das andere Sie.

Die Rechnung, die niemand gern macht Was kostet Ihre Praxis pro Monat, wenn niemand behandelt? Zählen Sie zusammen: Miete, Nebenkosten, Gehälter, Leasing, Versicherungen, Software, Beiträge. Bei einer Praxis mit drei angestellten Kräften und ordentlicher Ausstattung kommen schnell mehrere tausend Euro im Monat zusammen, denen kein Zufluss gegenübersteht. Diese Zahl ist Ihre Versicherungssumme. Nicht der Umsatz, sondern das, was auch dann fällig wird, wenn Sie im Krankenhaus liegen.
Bei Berufsunfähigkeit anders rechnen Als Therapeut hängt Ihre Arbeitsfähigkeit an Händen, Schultern und Rücken. Eine Einschränkung, die in einem Büroberuf folgenlos bliebe, beendet Ihre Tätigkeit. Achten Sie deshalb bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders darauf, wie Ihr Beruf definiert ist und ob eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ausgeschlossen ist.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Berufshaftpflicht Für Behandlungsfehler, mit allen Verfahren, die Sie anwenden, auch Zusatzqualifikationen.
Praxisausfall Der wichtigste Baustein bei Einzelpraxen. Mit passender Karenzzeit und Dauer.
Betriebshaftpflicht Für die Praxis: Stürze im Wartebereich, Garderobe, Räume, Personal.
Geräte und Einrichtung Therapiegeräte, Elektrotherapie, Trainingsgeräte. Erhebliche Werte.
Hausbesuche Behandlung außerhalb der Praxis, Fahrzeug und mitgeführte Ausstattung.
Angestellte Therapeuten Als Inhaber haften Sie für deren Behandlungen. Die Police muss sie erfassen.
Rechtsschutz Für Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und im Arbeitsrecht.
Cyber Patientendaten mit Gesundheitsbezug, Terminverwaltung, Abrechnung.
Ihre eigene Absicherung Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit, auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten.

Wofür Sie haften

Behandlungsfehler sind der offensichtliche Fall, aber nicht der häufigste.

Was in der Praxis tatsächlich passiert

  • Ein Patient stürzt beim Aufstehen von der Liege
  • Jemand rutscht auf einem nassen Boden
  • Ein Gerät wird falsch eingestellt und verursacht eine Verbrennung
  • Eine Anwendung wird trotz einer Kontraindikation durchgeführt
  • Ein Patient verletzt sich an einem Trainingsgerät

Die ersten beiden Punkte sind Fälle für die Betriebshaftpflicht, die übrigen für die Berufshaftpflicht. Ihre Police sollte beides abbilden, und zwar mit allen Verfahren, die Sie tatsächlich anwenden.

Der Punkt bei Zusatzqualifikationen

Wenn Sie Verfahren anwenden, die über die Grundausbildung hinausgehen, muss das in der Police stehen. Manuelle Therapie, Lymphdrainage, osteopathische Techniken, Trainingstherapie.

Eine Deckung, die auf die Grundtätigkeit zugeschnitten ist, erfasst diese Verfahren nicht zwangsläufig. Melden Sie neue Qualifikationen, sobald Sie sie einsetzen.

Und was Ihre Position stärkt

Die Dokumentation. Befund, Behandlungsplan, durchgeführte Anwendungen, Auffälligkeiten und der Hinweis an den verordnenden Arzt, wenn etwas nicht wie erwartet verläuft.

Der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Wer eine Verschlechterung bemerkt und das dokumentiert an den Arzt zurückmeldet, hat richtig gehandelt und kann es belegen.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Sind alle Verfahren erfasst, die Sie anwenden?
  • Gibt es einen Praxisausfall, und ab welchem Tag?
  • Passt die Summe zu Ihren tatsächlichen Fixkosten?
  • Sind angestellte Therapeuten mitversichert?
  • Sind Hausbesuche abgedeckt?
  • Wie sind Geräte und Einrichtung bewertet?
  • Ist Ihre Berufsunfähigkeit auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten?
  • Deckt der Rechtsschutz Verfahren mit Kostenträgern?
Punkt eins ist der häufigste Fund. Praxen erweitern ihr Angebot über die Jahre, die Police bleibt, wie sie bei der Gründung war.
Zur Abrechnung Absetzungen und Prüfungen durch Kostenträger sind ein wirtschaftliches Risiko ohne Sachschaden und kein klassischer Versicherungsfall. Für die Auseinandersetzung kann ein Rechtsschutz helfen, der Verfahren mit Kostenträgern einschließt. Für die inhaltlichen Fragen sind Verband und spezialisierte Beratung zuständig.
Häufige Fragen

Was Praxen uns fragen

Was leistet eine Praxisausfallversicherung genau?

Sie deckt die fortlaufenden Kosten, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt ausfallen: Miete, Gehälter, Leasingraten, Versicherungen, Beiträge.

Entscheidend sind die Karenzzeit, also ab welchem Tag geleistet wird, und die Leistungsdauer. Die Summe sollte Ihren tatsächlichen Fixkosten entsprechen, nicht Ihrem Umsatz.

Ein Patient ist von der Liege gefallen.

Das ist in aller Regel ein Fall für die Betriebshaftpflicht, weil es nicht um die Behandlung selbst geht, sondern um die Sicherheit in Ihren Räumen.

Wichtig ist die Dokumentation des Vorfalls: was passiert ist, wie der Patient reagiert hat, ob er sofort ärztlich versorgt wurde. Halten Sie das noch am selben Tag fest.

Wir haben neue Zusatzqualifikationen erworben.

Dann melden Sie das, bevor Sie die Verfahren einsetzen. Eine Berufshaftpflicht, die auf die Grundtätigkeit zugeschnitten ist, erfasst weiterführende Verfahren nicht zwangsläufig.

Das betrifft manuelle Therapie, Lymphdrainage, osteopathische Techniken und ähnliche Bereiche. Die Anpassung ist meist unkompliziert, muss aber vor dem ersten Einsatz erfolgen.

Haften wir für unsere angestellten Therapeuten?

Als Praxisinhaber ja. Der Behandlungsvertrag besteht mit Ihrer Praxis, nicht mit der einzelnen Kraft.

Ihre Police muss angestellte Therapeuten deshalb ausdrücklich erfassen, und die Anzahl sollte aktuell gemeldet sein. Bei Praxen, die gewachsen sind, stimmt diese Angabe häufig nicht mehr.

Wir machen Hausbesuche. Ist das abgedeckt?

Nur wenn es in der Police benannt ist. Behandlung außerhalb der Praxisräume ist ein eigener Punkt, weil die Bedingungen dort andere sind.

Denken Sie zusätzlich an die mitgeführte Ausstattung im Fahrzeug und an die Frage, was bei einem Schaden in der Wohnung des Patienten gilt. Beides ist über eine Standarddeckung nicht automatisch erfasst.

Worauf sollten wir bei der Berufsunfähigkeit achten?

Vor allem darauf, wie Ihre Tätigkeit definiert ist und ob eine Verweisung auf andere Berufe ausgeschlossen ist.

Als Therapeut hängt Ihre Arbeitsfähigkeit an Händen, Schultern und Rücken. Eine Einschränkung, die in einem Büroberuf folgenlos bliebe, beendet Ihre Tätigkeit. Eine Deckung, die Sie dann auf eine Bürotätigkeit verweist, hilft Ihnen nicht.

Was kostet Ihre Praxis pro Monat ohne Behandlung?

Wir rechnen es mit Ihnen durch. Kostenlos und unverbindlich.