Versicherung für Rechenzentren und Colocation
Auf wenigen hundert Quadratmetern stehen Werte, für die andere Betriebe eine ganze Halle brauchen. Und Ihr eigentliches Risiko ist nicht der Sachschaden, sondern die Verfügbarkeitszusage, die Sie unterschrieben haben.
Die Werte pro Quadratmeter
Ein Rechenzentrum hat eine Wertekonzentration, die in der Sachversicherung selten vorkommt. Server, Speicher, Netzwerktechnik, Klimatisierung, USV-Anlagen, Doppelböden, Brandschutztechnik.
Das führt zu einem Effekt, den viele unterschätzen: Ein vergleichsweise kleines Ereignis kann einen sehr großen Schaden auslösen.
Und die Löschanlage ist Teil des Risikos
Gaslöschanlagen sind für Rechenzentren richtig, weil sie keine Rückstände hinterlassen. Sie haben aber einen Nebeneffekt, der lange unterschätzt wurde: Der Schalldruck beim Auslösen kann Festplatten beschädigen.
Eine Fehlauslösung ohne Feuer kann damit einen erheblichen Schaden verursachen. Prüfen Sie, ob solche Fälle gedeckt sind, denn ohne Brand fehlt die versicherte Gefahr.
Das ist einer der Gründe, warum in Ihrer Branche eine Allgefahrendeckung sinnvoller ist als benannte Gefahren. Mehr unter Allgefahrendeckung.
Wasser ist gefährlicher als Feuer
Die häufigsten Schäden in Rechenzentren kommen nicht vom Brand, sondern von der Kühlung: undichte Leitungen, Kondensat, defekte Umluftgeräte.
Und Wasser im Doppelboden ist besonders unangenehm, weil es lange unbemerkt bleibt und die Verteilung darunter erreicht.
Leckagesensorik unter dem Boden ist deshalb eine der wirksamsten Einzelmaßnahmen und ein Punkt, nach dem Versicherer fragen.
Die Verfügbarkeitszusage
Ihr eigentliches Geschäftsrisiko. Kunden erwarten eine zugesicherte Verfügbarkeit, und Sie sichern sie vertraglich zu.
Wird sie unterschritten, entstehen Ansprüche, die mit einem Sachschaden nichts zu tun haben: Gutschriften, Vertragsstrafen und der Ausfallschaden Ihrer Kunden.
Warum das versicherungstechnisch schwierig ist
Vertragsstrafen und zugesagte Gutschriften sind vereinbarte Leistungen, keine Schadenersatzansprüche. Sie sind deshalb regelmäßig nicht versicherbar.
Was versichert werden kann, ist die Haftung für Schäden, die Ihren Kunden durch einen Ausfall entstehen, soweit Sie dafür einstehen müssen. Das sind reine Vermögensschäden, im Grundvertrag ausgeschlossen.
Mehr unter Vermögensschadenhaftpflicht.
Der praktische Rat
Begrenzen Sie die Haftung in Ihren Bedingungen auf ein Maß, das zu Ihrer Deckung passt. Eine unbegrenzte Zusage ist wirtschaftlich nicht tragbar und lässt sich nicht absichern.
Datenverlust
Wenn Kundendaten verloren gehen, ist der Schaden nicht der Datenträger. Es sind die Wiederherstellungskosten und die Folgen für den Kunden.
Klären Sie, wer für Backups verantwortlich ist. Bei reiner Colocation ist es meist der Kunde, bei Managed Services häufig Sie, und dazwischen liegen viele Verträge, in denen es nicht eindeutig geregelt ist.
Diese Unklarheit ist im Schadenfall der teuerste Punkt überhaupt.
- Sachversicherung als Allgefahrendeckung, einschließlich Fehlauslösung der Löschanlage
- Obhutsdeckung für Kundengeräte in Ihren Racks
- Vermögensschäden für Ausfall und Datenverlust
- Cyberversicherung mit Eigen- und Drittschäden
- Betriebsunterbrechung mit Haftzeit nach Wiederbeschaffung der Infrastruktur
- Maschinenversicherung für USV, Klima und Netzersatzanlage
- D&O, weil Geschäftsführungen bei Ausfällen kritischer Dienste zunehmend in die Verantwortung genommen werden
NIS2 betrifft Sie unmittelbar
Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter von IT-Dienstleistungen gehören zu den Sektoren, die vom Umsetzungsgesetz erfasst werden.
Das bedeutet Registrierungspflicht, Meldepflichten bei Vorfällen und persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung.
Und es wirkt in beide Richtungen: Ihre Kunden, die selbst betroffen sind, müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette gewährleisten und werden Nachweise von Ihnen verlangen.
Mehr unter NIS2 und Haftung.
Der geschäftliche Nebeneffekt
Wer die Anforderungen nachweisen kann, hat einen Vorteil bei Ausschreibungen. Wer es nicht kann, verliert Kunden an Anbieter, die es können.
Was Versicherer bei Ihnen ansehen
- Redundanz: Stromversorgung, Kühlung, Netzanbindung
- Netzersatzanlage: vorhanden, und regelmäßig unter Last getestet
- Brandfrüherkennung mit Ansaugrauchmeldern
- Leckagesensorik im Doppelboden
- Zutrittskontrolle und Videoüberwachung
- Und die Wartungsverträge für die kritische Infrastruktur
Punkt zwei ist der, an dem es im Ernstfall scheitert. Ein Notstromaggregat, das nie unter Last gelaufen ist, springt oft nicht an, und die Deckung kann an dieser Obliegenheit scheitern.
Wie wir vorgehen
Wir beginnen bei Ihren Kundenverträgen und Ihren Bedingungen, weil dort steht, wofür Sie einstehen. Danach prüfen wir, ob die Deckung dazu passt.
- Welche Verfügbarkeit sichern Sie vertraglich zu?
- Wie ist Ihre Haftung in den Bedingungen begrenzt?
- Wem gehören die Geräte in Ihren Racks?
- Ist Obhutsdeckung vereinbart, mit welcher Summe?
- Wer ist für Backups verantwortlich?
- Deckt Ihre Cyberpolice auch Schäden Ihrer Kunden?
- Wird die Netzersatzanlage unter Last getestet?
- Und sind Sie von NIS2 erfasst?
Was uns Betreiber fragen
Sind Kundengeräte in unseren Racks versichert?
Nur bei ausdrücklichem Einschluss der Obhut für fremdes Eigentum. Bei Colocation kann der Wert der Kundengeräte Ihr eigenes Anlagevermögen deutlich übersteigen.
Prüfen Sie Police und Ihre eigenen Geschäftsbedingungen gemeinsam. Eine Haftungsbegrenzung nützt wenig, wenn sie im Einzelfall nicht standhält, und eine Police ohne Obhutsdeckung nützt nichts, wenn Sie doch haften.
Was passiert bei einer Fehlauslösung der Gaslöschanlage?
Der Schalldruck beim Auslösen kann Festplatten beschädigen, und zwar ohne dass es gebrannt hat. Damit fehlt bei benannten Gefahren die versicherte Gefahr.
Das ist einer der Gründe, warum in Rechenzentren eine Allgefahrendeckung sinnvoller ist. Prüfen Sie ausdrücklich, ob solche Fälle erfasst sind.
Sind Vertragsstrafen aus der Verfügbarkeitszusage versicherbar?
Regelmäßig nicht. Vertragsstrafen und zugesagte Gutschriften sind vereinbarte Leistungen, keine Schadenersatzansprüche.
Versicherbar ist die Haftung für Schäden, die Ihren Kunden durch einen Ausfall entstehen. Begrenzen Sie deshalb die Zusagen in Ihren Bedingungen auf ein Maß, das zu Ihrer Deckung passt.
Wer haftet bei Datenverlust?
Das hängt daran, wer für Backups verantwortlich ist. Bei reiner Colocation ist es meist der Kunde, bei Managed Services häufig Sie.
In vielen Verträgen steht dazu nichts Eindeutiges, und genau das ist im Schadenfall der teuerste Punkt. Der Kunde geht davon aus, dass Sie sichern, Sie gehen vom Gegenteil aus. Klären Sie es schriftlich.
Was ist unser häufigster Schaden?
Wasser, nicht Feuer. Undichte Leitungen, Kondensat und defekte Umluftgeräte verursachen die meisten Schäden, und Wasser im Doppelboden bleibt lange unbemerkt.
Leckagesensorik unter dem Boden ist deshalb eine der wirksamsten Einzelmaßnahmen und ein Punkt, nach dem Versicherer fragen.
Fallen wir unter NIS2?
Rechenzentrumsbetreiber und IT-Dienstleister gehören zu den erfassten Sektoren, die genaue Einstufung hängt an Größe und Rolle.
Zusätzlich wirkt es über Ihre Kunden: Wer selbst betroffen ist, muss die Sicherheit seiner Lieferkette gewährleisten und verlangt Nachweise von Ihnen. Wer sie liefern kann, gewinnt Ausschreibungen.
Steht in Ihren Verträgen, wer für Backups verantwortlich ist?
Wenn nicht eindeutig, ist das der teuerste offene Punkt, den Sie haben.