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Versicherung für Sägewerke und Holzindustrie

Ihre Branche gehört zu den am schwersten platzierbaren im deutschen Markt. Das liegt nicht an Ihnen, sondern an der Brandlast, und es lässt sich beeinflussen.

Warum Versicherer zurückhaltend sind

In einem Sägewerk kommt zusammen, was sonst getrennt vorkommt: große Mengen brennbaren Materials, feiner Staub in der Luft, Zerspanung mit Funkenbildung, Antriebe mit hoher Leistung und häufig offene Hallenkonstruktionen aus Holz.

Ein Brand breitet sich hier schneller aus als in fast jedem anderen Betrieb, und die Schadenerfahrung der Branche ist entsprechend.

Daraus folgt: Wenige Versicherer zeichnen überhaupt, die Prämien sind hoch, und die Konditionen hängen stärker als anderswo an nachgewiesenen Schutzmaßnahmen.

Was das praktisch bedeutet

Ein pauschaler Marktvergleich hilft Ihnen nicht weiter. Es geht nicht darum, unter vierzig Anbietern den günstigsten zu finden, sondern darum, die wenigen zu erreichen, die Ihr Risiko überhaupt bewerten wollen, und ihnen etwas Belastbares vorzulegen.

Mehr unter schwer versicherbare Risiken.

Der Staub ist gefährlicher als das Holz

Holzstaub ist explosionsfähig. In Absauganlagen, Silos, Filtern und Zyklonen entsteht die Konzentration, die dafür nötig ist.

Eine Staubexplosion in einer Absaugung überträgt sich über die Rohrleitungen und erreicht damit Bereiche, die vom Ursprungsort weit entfernt sind.

Deshalb sehen Risikoprüfer bei Ihnen zuerst auf die Absaugung: Explosionsentkopplung, Druckentlastung, Funkenerkennung mit Löschautomatik, Wartungsintervalle und Dokumentation.

Wer hier investiert hat, muss das darstellen können. Diese Maßnahmen entscheiden über Versicherbarkeit und Preis, aber nur, wenn sie im Antrag ankommen.

Die Trocknung Der Bereich mit der höchsten Schadenwahrscheinlichkeit im ganzen Betrieb. Technische Trockenkammern arbeiten mit Wärme über Stunden, häufig nachts und unbeaufsichtigt, mit Holz in unmittelbarer Nähe der Heizquelle. Ein erheblicher Teil der Großschäden in der Branche beginnt dort. Temperaturüberwachung mit automatischer Abschaltung, Brandmeldung in der Kammer und bauliche Trennung vom Hauptgebäude sind die Punkte, nach denen gefragt wird. Wer sie hat, wird anders bewertet.

Die Betriebsunterbrechung ist der eigentliche Posten

Ein Sägewerk lässt sich nicht in Wochen wiederaufbauen. Gatter, Profilierer, Sortieranlagen und Trocknung sind Sonderanfertigungen mit langen Lieferzeiten.

Dazu kommen Abbruch, Entsorgung von Brandschutt, die Baugenehmigung und in vielen Fällen eine immissionsschutzrechtliche Prüfung.

Zwölf Monate Haftzeit sind in dieser Branche regelmäßig zu kurz. Rechnen Sie die vollständige Kette durch, mit einer aktuellen Auskunft Ihres Anlagenbauers. Mehr unter Haftzeit.

Und der Rundholzeinkauf läuft weiter

Eine Besonderheit Ihrer Branche: Rundholzkontrakte lassen sich nicht kurzfristig aussetzen. Wer im Frühjahr eingekauft hat, hat die Ware, auch wenn im Sommer die Halle steht.

Das bindet Kapital und verstärkt die Wirkung eines Ausfalls. Prüfen Sie deshalb, ob Mehrkosten für Lohnschnitt bei einem anderen Betrieb gedeckt sind. Das ist häufig die wirksamste Position im ganzen Vertrag.

Die Bestände sind schwer zu bewerten

Rundholzplatz, Schnittholzlager, Trockenkammern, Fertigware, Restholz und Pellets: Ihre Lagerwerte schwanken erheblich und sind saisonal geprägt.

Eine feste Summe passt deshalb nie. Wer am Durchschnitt bemisst, ist in der Spitze unterversichert, und bei Unterversicherung wird bei jedem Schaden anteilig gekürzt. Mehr unter Unterversicherung.

Hinzu kommt die Preisentwicklung: Holzpreise haben sich in den letzten Jahren erheblich bewegt. Summen aus der Zeit davor passen nicht mehr.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Feuer- und Sachversicherung mit Lagerplätzen im Freien und saisonaler Summenregelung
  • Betriebsunterbrechung mit Haftzeit nach echter Lieferzeit der Hauptanlage
  • Mehrkosten für Lohnschnitt bei einem anderen Betrieb
  • Maschinenversicherung für Gatter, Sägen, Sortier- und Absaugtechnik
  • Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden bei Montage und Lieferung
  • Produkthaftpflicht, sofern Sie konstruktive Ware liefern
  • Fuhrpark mit Radladern, Staplern und Holztransport
Punkt sechs betrifft Konstruktionsvollholz und Brettschichtholz. Wer tragende Bauteile liefert, hat eine andere Haftung als ein reines Schnittholzwerk. Bei Bauteilen mit statischer Funktion können Fehler zu Personenschäden führen, und die Ansprüche kommen oft Jahre später. Prüfen Sie in diesem Fall auch die Nachhaftung.

Was ein Risikoprüfer bei Ihnen ansieht

Damit Sie wissen, worauf es ankommt, wenn ein Besichtigungstermin ansteht:

  • Absaugung: Explosionsschutz, Entkopplung, Funkenlöschanlage, Wartungsnachweise
  • Trocknung: Überwachung, automatische Abschaltung, Trennung vom Hauptbetrieb
  • Brandabschnitte: Trennung zwischen Produktion, Lager und Trocknung
  • Lagerabstände: Abstand zwischen Holzpoltern und zum Gebäude
  • Ordnung und Reinigung: Staubablagerungen auf Trägern und Leitungen sind ein Warnsignal
  • Heißarbeiten: dokumentiertes Erlaubnisverfahren
  • Und die Löschwasserversorgung auf dem Gelände

Punkt fünf ist der, der am schnellsten Eindruck macht, im Guten wie im Schlechten. Ein sauberer Betrieb wird anders bewertet als einer mit Staub auf jedem Kabelkanal.

Wenn Sie Energie erzeugen

Viele Werke nutzen Restholz in einer Feuerungsanlage oder einem Heizkraftwerk. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und versicherungstechnisch ein eigener Punkt.

Solche Anlagen brauchen eigene Betrachtung, und wenn Sie ins Netz einspeisen, kommt die Frage nach Ertragsausfall hinzu.

Wie wir vorgehen

Wir beginnen mit dem Brandschutz, weil er über Versicherbarkeit entscheidet, nicht nur über den Preis. Was ist vorhanden, was ist dokumentiert, was wurde investiert?

Daraus entsteht eine Unterlage, mit der ein Risikoprüfer arbeiten kann. Erst dann sprechen wir Häuser an, und zwar gezielt die, die Holzbetriebe zeichnen.

Wahllose Anfragen schaden in dieser Branche. Jede Ablehnung belastet Ihre Ausgangslage bei den nächsten.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie ist die Absaugung explosionstechnisch ausgerüstet?
  • Wie wird die Trocknung überwacht?
  • Bestehen Brandabschnitte zwischen den Bereichen?
  • Wie hoch ist der Lagerbestand in der Spitze?
  • Passen die Summen zum aktuellen Holzpreisniveau?
  • Wie lange dauert der Ersatz Ihrer Hauptanlage?
  • Könnten Sie extern schneiden lassen?
  • Und liefern Sie Ware mit statischer Funktion?
Frage sieben ist die, die im Ernstfall den Betrieb rettet. Wer Kunden über Lohnschnitt weiter beliefern kann, verliert sie nicht. Klären Sie das mit Nachbarbetrieben, bevor Sie es brauchen. Und lassen Sie die Mehrkosten dafür ausdrücklich versichern.
Häufige Fragen

Was uns Sägewerke fragen

Warum finden wir kaum einen Versicherer?

Wegen der Brandlast und der Schadenerfahrung der Branche. Große Mengen brennbaren Materials, Staub, Funkenbildung und häufig Holzkonstruktionen ergeben ein Risiko, das nur wenige Häuser zeichnen.

Entscheidend ist deshalb nicht der breite Vergleich, sondern die gezielte Ansprache der Häuser, die Holzbetriebe überhaupt bewerten, mit einer belastbaren Risikodarstellung.

Was wird bei der Besichtigung zuerst geprüft?

Die Absaugung und die Trocknung. Bei der Absaugung geht es um Explosionsschutz, Entkopplung und Funkenlöschanlage, bei der Trocknung um Überwachung, automatische Abschaltung und bauliche Trennung.

Danach kommt die Ordnung im Betrieb. Staubablagerungen auf Trägern und Kabelkanälen sind das erste, was einem Prüfer auffällt, im Guten wie im Schlechten.

Reichen zwölf Monate Haftzeit?

Regelmäßig nicht. Gatter, Profilierer, Sortieranlagen und Trocknung sind Sonderanfertigungen mit langen Lieferzeiten, dazu kommen Abbruch, Entsorgung von Brandschutt und Genehmigungen.

Rechnen Sie die gesamte Kette mit einer aktuellen Auskunft Ihres Anlagenbauers, nicht mit einem Erfahrungswert von früher.

Wie versichern wir schwankende Holzbestände?

Nicht mit einer festen Summe auf Durchschnittsbasis, sonst sind Sie in der Spitze unterversichert und werden bei jedem Schaden anteilig gekürzt.

Prüfen Sie zusätzlich, ob die Summen noch zum aktuellen Holzpreisniveau passen. Die Preise haben sich in den letzten Jahren erheblich bewegt, viele Verträge nicht.

Was passiert mit unseren Rundholzkontrakten bei einem Ausfall?

Sie laufen weiter. Das ist eine Besonderheit Ihrer Branche und verstärkt die Wirkung eines Stillstands, weil Kapital gebunden bleibt.

Deshalb lohnt der Einschluss von Mehrkosten für Lohnschnitt bei einem anderen Betrieb. Damit lässt sich Rohware verarbeiten und die Kundenbeziehung halten.

Wir liefern Konstruktionsvollholz. Ändert das etwas?

Ja, erheblich. Wer tragende Bauteile liefert, hat eine andere Haftung als ein reines Schnittholzwerk, weil Fehler zu Personenschäden führen können.

Solche Ansprüche kommen zudem oft Jahre nach der Lieferung. Prüfen Sie deshalb neben der Produkthaftpflicht auch, wie die Nachhaftung geregelt ist.

Könnten Sie im Ernstfall extern schneiden lassen?

Wenn ja, gehören die Mehrkosten in den Vertrag. Wenn nein, sollten wir darüber reden.