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Versicherungsmakler für Lübeck

Wir betreuen Betriebe in Lübeck und im Umland. Unser Büro steht in Neumünster, unsere Arbeit findet bei Ihnen statt: in der Halle, im Lager, auf dem Hof.

Warum ein Makler aus Neumünster

Wir sagen es gleich am Anfang: Wir haben kein Büro in Lübeck. Wir haben eines in Neumünster, seit 1991 in der Stadt und seit 2010 in der Gartenstraße.

Die Entfernung beträgt eine gute halbe Stunde über die Autobahn. Das ist näher, als viele Lübecker Betriebe zu ihrem Sachbearbeiter bei einer Gesellschaft haben, denn der sitzt meist in Hamburg, Köln oder München und kommt gar nicht.

Was Sie von uns bekommen, ist etwas anderes als eine Telefonnummer: Wir sehen uns Ihren Betrieb an. Nicht einmal beim Abschluss, sondern immer wieder, weil sich Betriebe verändern und Verträge das mitmachen müssen.

Was Lübeck von anderen Standorten unterscheidet

Der Hafen prägt die Wirtschaft, auch bei Betrieben, die selbst nichts mit Schifffahrt zu tun haben. Umschlag, Lagerung, Transit nach Skandinavien: Diese Ketten reichen weit in die Region hinein.

Dazu kommt die Lebensmittelverarbeitung, für die die Stadt bekannt ist. Ein Bereich mit eigenen Regeln, weil Produkthaftung, Rückverfolgbarkeit und Kühlketten zusammenkommen.

Und dann die Altstadt. Wer dort einen Betrieb führt, arbeitet in Gebäuden, die unter Schutz stehen. Das verändert die Versicherungsfrage grundlegend, und wir kommen gleich darauf.

Wie oft wir kommen Bei laufender Betreuung mindestens einmal im Jahr für die Bestandsdurchsicht, bei Veränderungen im Betrieb häufiger. Und im Schadenfall so schnell, wie es nötig ist. Wenn Sie morgens anrufen, weil in der Nacht etwas passiert ist, sind wir bei einem größeren Schaden am selben Tag da. Das ist der eigentliche Unterschied zu einer Bearbeitung per Formular.
Wir sind Makler, kein Vertreter Wir arbeiten nicht für eine Gesellschaft, sondern für Sie. Das heißt: Wir vergleichen den Markt, verhandeln in Ihrem Namen und stehen im Streitfall auf Ihrer Seite, auch gegen den Versicherer. Mehr dazu unter Makler oder Vertreter.
Aus der Praxis

Ein Fall, wie er hier vorkommt

Das Beispiel ist typisiert, nicht der Fall eines bestimmten Mandanten. Es zeigt, woran es in solchen Situationen hängt.

Ein Wasserschaden in einem geschützten Gebäude

Ein Betrieb in einem Altstadthaus, Fachwerk im Kern, Gebäude unter Schutz. Im Winter friert eine Leitung im Obergeschoss ein und reißt. Bis es jemand merkt, ist Wasser durch zwei Decken gelaufen.

Der Sachschaden an Einrichtung und Ware ist unangenehm, aber überschaubar. Das Problem ist das Gebäude.

Denn was jetzt gemacht werden muss, richtet sich nicht danach, was am günstigsten wäre. Es richtet sich nach den Auflagen der Denkmalpflege. Historische Dielen werden nicht durch Laminat ersetzt. Eine Lehmwand wird nicht durch Rigips ersetzt. Es wird getrocknet statt herausgerissen, und getrocknet wird langsam.

Damit passieren zwei Dinge gleichzeitig: Die Wiederherstellung kostet ein Vielfaches dessen, was bei einem normalen Gebäude anfallen würde. Und sie dauert Monate statt Wochen.

Woran es dann hängt

An zwei Punkten, die vorher hätten geregelt sein müssen:

Sind Mehrkosten durch behördliche Auflagen versichert? In vielen Verträgen gibt es dafür eine eigene Position, oft mit einer Grenze, die für ein geschütztes Gebäude zu niedrig ist. Wo sie ganz fehlt, trägt der Eigentümer die Differenz.

Reicht die Haftzeit der Betriebsunterbrechung? Wenn eine Trocknung acht Monate dauert, weil nicht anders getrocknet werden darf, hilft eine Haftzeit von sechs Monaten nicht.

Beides lässt sich vorher vereinbaren. Nachher nicht.

Was wir bei solchen Objekten prüfen
  • Sind Mehrkosten aus Auflagen der Denkmalpflege abgedeckt, und in welcher Höhe?
  • Reicht die Haftzeit für langsame Trocknung und lange Genehmigungswege?
  • Ist die Gebäudesumme auf Grundlage historischer Bauweise ermittelt oder nach Quadratmetern?
  • Gibt es eine Regelung für Ausweichräume während der Sanierung?
  • Sind Leitungen im ungeheizten Bereich ein bekanntes Thema, und ist das gemeldet?
Bei geschützter Bausubstanz ist die Standardpolice fast immer zu knapp. Das fällt nur niemandem auf, solange nichts passiert.
Warum Gewerbe

Wir haben uns entschieden

Ein Makler kann alles ein bisschen machen. Wir machen Firmenkunden richtig.

Der Grund ist praktisch: Eine Gewerbepolice ist kein Produkt aus dem Regal. Sie besteht aus einer Betriebsbeschreibung, die stimmen muss, aus Summen, die zum Betrieb passen müssen, und aus Klauseln, die im Schadenfall den Unterschied machen.

Das kann man nicht nebenbei. Wer heute eine Hausratversicherung und morgen eine Betriebshaftpflicht für einen Metallbaubetrieb bearbeitet, wird bei einem davon ungenau.

Private Verträge machen wir trotzdem, aber meist für die Menschen, die hinter den Betrieben stehen. Das ist etwas anderes als ein Massengeschäft.

Was Sie davon haben Sie müssen nicht mehr erklären, was Sie tun. Wir kennen die Betriebsarten, die typischen Lücken und die Fragen, die ein Underwriter stellen wird. Sie bekommen ein Angebot, das durchgeht. Eine saubere Risikodarstellung entscheidet darüber, ob und zu welchem Preis gezeichnet wird. Sie haben im Schadenfall jemanden, der die Bedingungen kennt. Das ist der Moment, für den man einen Makler hat.
Häufige Fragen

Was Lübecker Betriebe uns fragen

Sie sitzen in Neumünster. Ist das nicht zu weit?

Eine gute halbe Stunde über die Autobahn. Wir fahren die Strecke regelmäßig, weil wir Mandanten in Lübeck und im Umland betreuen.

Der Vergleich, der zählt, ist nicht die Entfernung zu uns, sondern die zu demjenigen, der Ihren Schaden bearbeitet. Der sitzt bei einer Gesellschaft meist mehrere hundert Kilometer entfernt und kommt nie. Wir kommen.

Wir haben einen Betrieb in einem denkmalgeschützten Gebäude. Was ist anders?

Vor allem zwei Dinge: Die Wiederherstellung nach einem Schaden richtet sich nach den Auflagen der Denkmalpflege, nicht nach dem günstigsten Weg. Und sie dauert deutlich länger.

Deshalb braucht es eine ausreichende Position für Mehrkosten aus behördlichen Auflagen und eine längere Haftzeit in der Betriebsunterbrechung. Beides fehlt in Standardverträgen regelmäßig oder ist zu knapp bemessen.

Können Sie unseren bestehenden Bestand übernehmen?

Ja, und das ist der übliche Weg. Sie erteilen uns ein Maklermandat, wir fordern die Unterlagen bei Ihren Gesellschaften an und sichten den gesamten Bestand.

Die Verträge laufen zunächst unverändert weiter. Wir sagen Ihnen dann, wo Lücken sind, wo zu viel gezahlt wird und was wir empfehlen. Was Sie davon umsetzen, entscheiden Sie. Mehr dazu unter Maklermandat.

Was kostet die Betreuung?

Für Sie nichts zusätzlich. Wir werden von den Gesellschaften über die Courtage vergütet, die in der Prämie enthalten ist, unabhängig davon, ob Sie einen Makler haben oder nicht.

Wer ohne Makler direkt abschließt, zahlt in aller Regel nicht weniger. Er bekommt nur niemanden, der im Schadenfall für ihn verhandelt.

Wir sind ein kleiner Betrieb. Sind wir zu klein für Sie?

Nein. Wir betreuen Betriebe vom Handwerker mit drei Mitarbeitern bis zum Industrieunternehmen.

Bei kleineren Betrieben ist die Arbeit sogar oft dankbarer, weil dort weniger geprüft wurde und wir schneller etwas finden, das wirklich fehlt. Der Handwerksbetrieb ohne Ertragsausfall hat das größere Problem als der Industriebetrieb mit einer Lücke im Detail.

Wie schnell sind Sie im Schadenfall da?

Bei einem größeren Schaden am selben Tag. Bei kleineren regeln wir vieles telefonisch und schriftlich, weil das schneller geht als ein Termin.

Wichtiger als die Anfahrt ist ohnehin, was in den ersten Stunden passiert: dokumentieren, Sofortmaßnahmen einleiten, den Versicherer richtig informieren. Genau dabei helfen wir, und dafür braucht es zunächst ein Telefonat, nicht einen Termin.

Sollen wir vorbeikommen?

Wir sehen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was in Ihren Verträgen fehlt. Kostenlos und unverbindlich.