Ihr erster Auftrag im Ausland
In Ihrer Police steht vermutlich, dass sie weltweit gilt. Und drei Zeilen weiter, dass USA und Kanada ausgenommen sind. Das ist kein Widerspruch, sondern der Normalfall.
Weltweit heißt selten weltweit
Die meisten Betriebshaftpflichtverträge enthalten eine Formulierung zur weltweiten Geltung. Direkt darunter steht in aller Regel eine Einschränkung, und die betrifft zwei Länder: die USA und Kanada.
Der Grund ist das dortige Haftungsrecht. Verfahren dauern länger, Urteile fallen höher aus, und jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Allein die Abwehr eines unbegründeten Anspruchs kann sechsstellig werden.
Ein Einschluss ist möglich, muss aber ausdrücklich vereinbart werden. Er kostet mehr und bringt meist einen höheren Selbstbehalt mit sich.
Und Sie steuern nicht, wohin Ihre Ware geht
Das ist der Punkt, der viele Betriebe überrascht. Sie liefern an einen Kunden in den Niederlanden und haben mit Amerika nichts zu tun.
Wenn dieser Kunde Ihr Bauteil verbaut und die fertige Maschine in die USA verkauft, kann Sie ein Anspruch von dort erreichen. Für die Frage der Zuständigkeit genügt es unter Umständen, dass das Produkt dort in Verkehr gebracht wurde.
Prüfen Sie deshalb nicht, wohin Sie liefern, sondern wohin Ihre Kunden liefern. Diese Frage stellt kaum jemand, und sie ist die wichtigere.
Was in den USA anders läuft
Drei Punkte, die es in Deutschland so nicht gibt:
Jeder in der Kette kann belangt werden. Hersteller, Importeur, Händler, Zulieferer. Der Kläger sucht sich aus, wen er verklagt, und das ist häufig der, bei dem am meisten zu holen ist.
Strafschadensersatz. Bei grobem Fehlverhalten können Beträge zugesprochen werden, die weit über dem tatsächlichen Schaden liegen. Deutsche Versicherer schließen das grundsätzlich aus, teils lässt es sich gesondert vereinbaren.
Ein solches Urteil ist in Deutschland regelmäßig nicht vollstreckbar. Wenn Sie aber Vermögen in den USA haben, etwa eine Niederlassung oder ein Warenlager, sieht es anders aus.
Die Prozesskosten. Auch wer gewinnt, bekommt seine Anwaltskosten nicht erstattet. Deshalb ist die Deckung der Abwehrkosten dort mindestens so wichtig wie die des Schadens selbst.
Nicht nur die Haftpflicht
Ein Auftrag im Ausland berührt mehrere Verträge gleichzeitig. Diese Punkte gehören geprüft, bevor die erste Lieferung rausgeht.
Die Reihenfolge, die sich bewährt hat
Vor dem ersten Angebot
Klären Sie, ob Ihre Deckung das Zielland erfasst. Das ist eine Frage von zehn Minuten und verhindert, dass Sie einen Auftrag annehmen, den Sie nicht absichern können.
Vor der Unterschrift
Lassen Sie den Vertrag ansehen. Nicht nur juristisch, sondern auch versicherungsseitig. Wir prüfen, welche Zusagen außerhalb Ihrer Deckung liegen, und sagen Ihnen, ob sich das anpassen lässt.
Für die rechtliche Prüfung des Vertrags selbst brauchen Sie einen Anwalt, besonders bei Gerichtsstand und anwendbarem Recht. Das sagen wir Ihnen dann auch.
Vor der ersten Lieferung
Deckung anpassen, wenn nötig. Das braucht Vorlauf, weil der Versicherer bei Auslandsrisiken genauer hinsieht und häufig zusätzliche Angaben verlangt.
Und danach
Melden Sie, wenn sich etwas ändert. Neue Länder, neue Vertriebswege, ein größerer Anteil am Umsatz. Eine Deckung, die für gelegentliche Lieferungen ausgelegt ist, passt nicht mehr, wenn das Auslandsgeschäft zum Standbein wird.
- In welche Länder liefern Sie, und wohin liefern Ihre Kunden weiter?
- Ist Ihr Produkt sicherheitsrelevant oder geht es in kritische Anwendungen?
- Welche Zusagen stehen in Ihren Verträgen?
- Haben Sie Vermögen im Ausland, etwa Lager oder Beteiligungen?
- Wer montiert vor Ort, Sie oder der Kunde?
- Welchen Anteil am Umsatz macht das Auslandsgeschäft aus?
- Gibt es einen Vertriebspartner, und was steht in dessen Vertrag?
Was Betriebe uns dazu fragen
Unsere Police gilt weltweit. Reicht das nicht?
Meist nicht. Sehen Sie in den Bedingungen nach, was direkt hinter der weltweiten Geltung steht. In aller Regel folgt dort eine Einschränkung für die USA und Kanada.
Der Grund ist das dortige Haftungsrecht mit höheren Urteilen und dem Umstand, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt. Ein Einschluss ist möglich, kostet aber mehr und bringt meist einen höheren Selbstbehalt mit.
Wir liefern nur innerhalb Europas. Betrifft uns das trotzdem?
Möglicherweise ja. Wenn Ihr Kunde Ihr Bauteil verbaut und die fertige Maschine weiterverkauft, kann Ihr Produkt in einem Land landen, mit dem Sie nie zu tun hatten.
Fragen Sie Ihre Kunden, wohin sie liefern. Das ist eine unverfängliche Frage im Rahmen der üblichen Geschäftsbeziehung und beantwortet Ihnen die wichtigere Hälfte des Risikos.
Was sind Freistellungsklauseln, und warum sind sie ein Problem?
Ihr Vertriebspartner verlangt, dass Sie ihn von Ansprüchen freistellen, die aus Ihrem Produkt entstehen. Damit übernehmen Sie Haftung, die über Ihre gesetzliche hinausgeht.
Genau das ist in praktisch jeder Police ausgeschlossen. Solche Vereinbarungen müssen dem Versicherer gemeldet werden, damit geprüft werden kann, ob sich der Schutz erweitern lässt. Wer ohne Meldung unterschreibt, trägt das Risiko selbst.
Kann ein amerikanisches Urteil in Deutschland vollstreckt werden?
Strafschadensersatz ist in Deutschland regelmäßig nicht vollstreckbar, weil er mit hiesigen Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar ist.
Das hilft aber nur, solange Ihr Vermögen ausschließlich hier liegt. Wer eine Niederlassung, ein Warenlager oder Forderungen in den USA hat, kann dort in Anspruch genommen werden. Und die reinen Verfahrenskosten fallen unabhängig vom Ausgang an.
Sind Aus- und Einbaukosten im Ausland gedeckt?
In den USA regelmäßig nicht, auch wenn sie in Ihrer deutschen Deckung eingeschlossen sind. Das ist eine der häufigsten Lücken bei Zulieferern.
Wenn Ihr Bauteil bereits verbaut ist, übersteigen Ausbau, Wiedereinbau und Stillstand den Wert der Lieferung meist um ein Vielfaches. Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung nötig.
Wie lange dauert eine Anpassung?
Bei Auslandsrisiken länger als bei einer normalen Erhöhung. Der Versicherer will wissen, in welche Länder geliefert wird, um welche Produkte es geht und wie die Verträge aussehen.
Rechnen Sie mit ein bis drei Wochen, bei den USA eher mehr. Melden Sie sich deshalb, wenn die Anfrage kommt, nicht wenn der Vertrag unterschrieben ist.
Wohin liefern eigentlich Ihre Kunden?
Wir prüfen, ob Ihre Deckung das abbildet. Kostenlos und unverbindlich.