Versicherung für Facility Management
Mit jedem Vertrag übernehmen Sie ein Stück Verantwortung, die vorher beim Eigentümer lag. Das ist Ihr Geschäftsmodell und zugleich Ihr größtes Risiko.
Sie übernehmen fremde Pflichten
Ein Gebäudeeigentümer muss dafür sorgen, dass auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Er muss räumen, streuen, prüfen, warten und instand halten.
Wenn er das an Sie überträgt, geht die Verantwortung in diesem Umfang mit über. Sie haften dann für das, wofür vorher er gehaftet hat.
Das ist die Grundlage Ihres Geschäfts und der Grund, warum Ihre Police anders aussehen muss als die eines gewöhnlichen Dienstleisters.
Der Winterdienst ist der teuerste Punkt
Er sieht harmlos aus und ist es nicht. Wer auf Eis stürzt, bricht sich häufig Hüfte oder Handgelenk. Bei älteren Menschen mit dauerhaften Folgen.
Ein solcher Fall bewegt sich nicht im vierstelligen Bereich. Behandlung, Reha, Verdienstausfall, gegebenenfalls Pflege und Rente über Jahre summieren sich schnell auf Beträge, die einen mittelständischen Dienstleister überfordern.
Und die Beweislage ist unangenehm: Der Gestürzte muss nur darlegen, dass es glatt war. Sie müssen belegen, dass Sie geräumt haben.
Deshalb ist die Dokumentation in dieser Branche kein Papierkram, sondern der entscheidende Teil der Arbeit. Wann wurde geräumt, von wem, was war die Wetterlage.
Der zweite Punkt: Sie haben die Schlüssel
Ein Schlüsselbund kostet zwanzig Euro. Was er auslöst, wenn er verschwindet, kostet ein Vielfaches.
Bei einer Schließanlage in einem größeren Objekt geht es nicht um einen Zylinder, sondern um alle. Und um sämtliche ausgegebenen Schlüssel, die neu erstellt werden müssen. Fünfstellige Beträge sind dabei nicht die Ausnahme.
Schlüsselverlust ist in einer normalen Betriebshaftpflicht nicht enthalten. Es braucht einen ausdrücklichen Einschluss mit einer Summe, die zur Größe Ihrer Objekte passt.
Was in Ihre Police gehört
Wer prüft, haftet für das Ergebnis
Das ist der Punkt, der bei technischem Gebäudemanagement am häufigsten unterschätzt wird.
Wenn Sie eine Anlage prüfen und dabei einen Mangel nicht erkennen, der erkennbar gewesen wäre, haften Sie für die Folgen. Auch wenn Sie die Anlage nicht gebaut und nicht betrieben haben.
Das betrifft alles, was regelmäßig kontrolliert wird: elektrische Anlagen, Brandschutztechnik, Aufzüge, Tore, Lüftung, Löschanlagen, Bäume auf dem Grundstück.
Was Sie schützt
Ein dokumentiertes Ergebnis. Nicht nur, dass geprüft wurde, sondern was festgestellt wurde. Und vor allem: was Sie dem Eigentümer gemeldet haben.
Der häufigste Fall in der Praxis ist nicht der übersehene Mangel. Es ist der gemeldete Mangel, den niemand beheben ließ. Wenn Sie belegen können, dass Sie schriftlich hingewiesen haben, verschiebt sich die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört.
Ohne diesen Nachweis stehen Sie in der Beweisnot, und die Erinnerung des Eigentümers ist im Streitfall eine andere als Ihre.
Und die Grenze Ihrer Zuständigkeit
Halten Sie im Vertrag fest, was Sie nicht schulden. Wer Wartung übernimmt, schuldet nicht automatisch Instandsetzung. Wer kontrolliert, schuldet nicht die Betreiberpflichten insgesamt.
Diese Abgrenzung ist unbequem im Vertragsgespräch und wertvoll im Schadenfall.
- Ist die übernommene Verkehrssicherungspflicht ausdrücklich erfasst?
- Ist Winterdienst genannt, und mit welcher Summe?
- Wie hoch ist die Deckung für Schlüsselverlust?
- Sind Tätigkeits- und Obhutsschäden eingeschlossen?
- Sind reine Vermögensschäden aus Prüf- und Meldepflichten erfasst?
- Bildet die Police alle Ihre Leistungen ab, auch neu hinzugekommene?
- Sind Subunternehmer abgedeckt?
- Passt die Summe zum größten Objekt, nicht zum Durchschnitt?
Was Dienstleister uns fragen
Jemand ist auf einer von uns geräumten Fläche gestürzt.
Entscheidend ist, ob Sie Ihre Pflicht erfüllt haben, und dafür sind Sie in der Nachweispflicht. Der Gestürzte muss im Kern nur darlegen, dass es glatt war.
Was hilft: eine lückenlose Dokumentation. Wann wurde geräumt, von wem, wie war die Wetterlage, wann wurde nachgestreut. Digitale Nachweise mit Zeitstempel sind dafür inzwischen üblich und im Streitfall Gold wert.
Ist Schlüsselverlust automatisch mitversichert?
Nein, das braucht einen ausdrücklichen Einschluss. Und die Summe ist entscheidend.
Bei einer Schließanlage in einem größeren Objekt geht es nicht um einen Zylinder, sondern um die gesamte Anlage samt aller ausgegebenen Schlüssel. Prüfen Sie, ob die vereinbarte Summe zu Ihrem größten Objekt passt, nicht zum Durchschnitt.
Wir haben einen Mangel gemeldet, der Eigentümer hat nichts unternommen.
Dann liegt die Verantwortung bei ihm, vorausgesetzt Sie können die Meldung belegen.
Das ist der Grund, warum Meldungen schriftlich erfolgen sollten und nicht am Telefon. Eine kurze Mail mit Datum genügt. Im Streitfall ist das der Unterschied zwischen Ihrer Haftung und seiner.
Haften wir für Diebstahl durch unsere Mitarbeiter?
Gegenüber dem Kunden ja. Über die Haftpflicht ist das aber nicht gedeckt, weil vorsätzliche Handlungen dort ausgeschlossen sind.
Dafür braucht es eine Vertrauensschadenversicherung. In Ihrer Branche ist das kein Randthema, weil Ihre Leute regelmäßig allein in fremden Räumen arbeiten, häufig außerhalb der Geschäftszeiten und mit Zugang zu allem.
Wir setzen für den Winterdienst Subunternehmer ein.
Gegenüber Ihrem Auftraggeber bleiben Sie verantwortlich. Dass ein anderer geräumt hat, entlastet Sie nicht.
Zwei Dinge sind deshalb wichtig: Lassen Sie sich die Versicherungsnachweise vorlegen, bevor Sie beauftragen. Und prüfen Sie, ob Ihre eigene Police die Beauftragung von Subunternehmern abbildet. Beides ist schnell erledigt und im Schadenfall entscheidend.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Am Personenschaden orientiert, nicht am Objektwert. Ein Sturz mit dauerhafter Folge kann Beträge im Millionenbereich auslösen, weil Verdienstausfall und Rentenzahlungen über Jahrzehnte laufen.
Bei Betrieben mit Winterdienst und Publikumsverkehr in den betreuten Objekten sollte die Summe deutlich über dem liegen, was für einen reinen Reinigungsbetrieb üblich wäre.
Steht Winterdienst in Ihrer Police?
Wir sehen nach und sagen Ihnen, mit welcher Summe. Kostenlos und unverbindlich.