Versicherung für Messe- und Ladenbau
In den meisten Gewerken kann man nacharbeiten. Bei Ihnen nicht. Die Messe öffnet am Dienstag, ob Sie fertig sind oder nicht.
Der Termin ist Ihr größtes Risiko
Ein Handwerker, der eine Woche später fertig wird, hat einen unzufriedenen Kunden. Ein Messebauer, der eine Woche später fertig wird, hat einen Kunden ohne Messestand.
Und der Schaden ist nicht der Stand. Es ist alles, was der Kunde in diese Messe investiert hat: Standmiete, Reisen, Personal, Werbung, entgangene Kontakte.
Nichts davon ist beschädigt, niemand ist verletzt. Es ist ein reiner Vermögensschaden, und dafür ist eine Betriebshaftpflicht nicht gebaut.
Und was in Ihren Verträgen steht
Viele Auftraggeber sichern sich für diesen Fall ab: Vertragsstrafen bei Terminüberschreitung, zugesagte Fertigstellung, Haftung für Folgekosten.
Solche Zusagen gehen über die gesetzliche Haftung hinaus und sind in praktisch jeder Police ausgeschlossen. Sie können sie unterschreiben, tragen sie dann aber selbst.
Deshalb lohnt sich der Blick in die Verträge, bevor unterschrieben wird. Manchmal lässt sich eine Deckelung verhandeln, und schon das ändert die Größenordnung.
Sie arbeiten immer in fremden Räumen
Messehallen, Ladenlokale, Einkaufszentren, Firmengebäude. Alles, was Sie dort beschädigen, gehört jemand anderem.
- Hallenböden, die beim Verankern oder durch schwere Lasten leiden
- Wände und Decken bei Befestigungen
- Elektrik und Datenleitungen im Boden
- Sprinkler und Brandmeldetechnik, die verdeckt oder ausgelöst wird
- Türen, Aufzüge und Rolltreppen auf dem Transportweg
- Bestandsflächen im Ladenbau, während nebenan weiterverkauft wird
Das sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, und die sind im Grundvertrag regelmäßig ausgeschlossen. Bei Ihnen sind sie nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall.
Was in Ihre Police gehört
Ladenbau hat eigene Fragen
Beim Ladenbau kommt etwas hinzu, das es auf der Messe nicht gibt: Der Betrieb läuft weiter.
Sie bauen um, während nebenan verkauft wird. Oder nachts, wenn morgens wieder geöffnet werden muss. Daraus entstehen Risiken, die auf einer leeren Messehalle nicht bestehen:
- Kunden im Umbaubereich und die Frage der Absicherung
- Bestandsware, die verstaubt oder beschädigt wird
- Ein Umsatzausfall, wenn die Fläche länger gesperrt ist als geplant
- Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten mit Zugang zum ganzen Objekt
- Sicherheitsanlagen, die während der Arbeiten abgeschaltet werden
Der letzte Punkt ist heikel. Wenn eine Alarmanlage für Ihre Arbeiten deaktiviert wird und in dieser Zeit etwas verschwindet, stellt sich die Frage, wer die Verantwortung trug. Halten Sie schriftlich fest, wer wann was abgeschaltet hat.
Und in Einkaufszentren
Dort gelten meist eigene Hausordnungen mit Anforderungen an Arbeitszeiten, Anlieferung, Brandschutz und Nachweise. Wer dagegen verstößt, haftet nicht nur gegenüber seinem Auftraggeber, sondern gegenüber dem Centerbetreiber.
Lassen Sie sich diese Vorgaben vor Auftragsannahme geben. Sie enthalten gelegentlich Anforderungen an die Deckungssumme, die über dem liegen, was Ihr Kunde verlangt hat.
- Sind Tätigkeitsschäden eingeschlossen, und mit welcher Summe?
- Passt die Deckung zu dem, was in einer Halle steht?
- Sind reine Vermögensschäden aus Verzögerung erfasst?
- Welche Zusagen stehen in Ihren Verträgen?
- Gilt die Police in allen Ländern, in denen Sie aufbauen?
- Wie ist Ihr Material auf dem Transport und im Lager abgesichert?
- Ist gemietete Ausstattung erfasst?
- Sind Subunternehmer abgedeckt?
Was Messebauer uns fragen
Der Stand war nicht rechtzeitig fertig. Zahlt die Versicherung?
In aller Regel nicht. Wenn nichts beschädigt wurde und niemand verletzt ist, handelt es sich um einen reinen Vermögensschaden, und der ist in der Betriebshaftpflicht nicht enthalten.
Wenn im Vertrag zusätzlich eine Vertragsstrafe steht, kommt hinzu, dass vertraglich übernommene Haftung ohnehin ausgeschlossen ist. Diese Fälle tragen Sie selbst, was ein Grund ist, die Verträge vorher prüfen zu lassen.
Wir haben beim Aufbau einen Hallenboden beschädigt.
Das ist ein Tätigkeitsschaden, und der ist nur mit ausdrücklichem Einschluss gedeckt. Prüfen Sie Ihre Bedingungen auf diesen Begriff.
Bei Messehallen ist das relevanter als anderswo, weil die Böden oft besondere Anforderungen haben und die Instandsetzung entsprechend teuer ist. Die Summe für Tätigkeitsschäden sollte dazu passen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Nicht am eigenen Auftragsvolumen bemessen, sondern an dem, was in der Halle steht. Ein ausgelöster Sprinkler oder ein Brand betrifft nicht nur Ihren Stand, sondern die Nachbarn.
In solchen Fällen kommen Ansprüche von mehreren Ausstellern gleichzeitig, dazu vom Hallenbetreiber. Rechnen Sie mit dem Schadenszenario, nicht mit dem Auftragswert.
Unser Material geht durch halb Europa. Ist es unterwegs versichert?
Nur mit einer Transportdeckung. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht Schäden an Ihrem eigenen Material.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Spediteur: Dessen Haftung ist gesetzlich begrenzt und deckt bei hochwertigem Standmaterial selten den tatsächlichen Wert. Mehr dazu unter Transportversicherung.
Wir mieten Technik und Mobiliar zu. Was gilt dafür?
Das ist fremdes Eigentum in Ihrer Obhut. Beschädigung oder Verlust fallen unter Mietsachschäden, und die müssen eingeschlossen sein.
Bei Bildschirmen, Licht- und Tontechnik geht es schnell um erhebliche Werte. Prüfen Sie die vereinbarte Summe, bevor Sie den nächsten großen Auftrag annehmen.
Wir bauen auch im Ausland auf. Gilt unsere Police dort?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Innerhalb Europas ist es meist geregelt, sollte aber ausdrücklich geprüft werden.
Achten Sie außerdem darauf, ob es sich um vorübergehende Tätigkeiten handelt oder um eine dauerhafte Präsenz. Bei regelmäßigen Aufbauten im selben Land kann das eine Rolle spielen. Und bei Messen außerhalb Europas stellen sich eigene Fragen.
Was passiert, wenn der Sprinkler auslöst?
Wir prüfen, ob Ihre Summe zu einer belegten Halle passt. Kostenlos und unverbindlich.