Ihr Kunde verlangt eine Freistellungserklärung
Ein Satz, meist weit hinten im Vertrag, oft nur zwei Zeilen lang. Und er verschiebt Haftung auf Sie, für die es keine Versicherung gibt.
Was so eine Klausel bewirkt
Sie erkennen sie an Formulierungen wie: Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Leistung entstehen.
Im internationalen Geschäft heißt sie oft Indemnity-Klausel und steht in fast jedem Vertriebsvertrag.
Was sie bedeutet: Wenn irgendjemand Ihren Kunden wegen etwas in Anspruch nimmt, das mit Ihrer Leistung zu tun hat, zahlen Sie. Unabhängig davon, ob Sie nach dem Gesetz überhaupt haften würden.
Und genau das ist das Problem
Eine Haftpflichtversicherung deckt Ihre gesetzliche Haftung. Was Sie darüber hinaus vertraglich übernehmen, ist in praktisch jeder Police ausgeschlossen.
Das ist keine Besonderheit einzelner Anbieter, sondern Standard im Markt. Der Grund ist einleuchtend: Ein Versicherer kann nicht kalkulieren, was seine Kunden in Verträgen alles zusagen.
Praktisch heißt das: Sie können unterschreiben. Sie tragen es dann selbst.
Warum das oft übersehen wird
Solche Klauseln stehen selten im Leistungsteil, über den verhandelt wird. Sie stehen in den allgemeinen Bestimmungen, zwischen Gerichtsstand und Schriftformklausel.
Dort liest sie niemand, weil man annimmt, das sei Standard. Und formal stimmt das auch, es ist Standard. Nur eben Standard mit erheblichen Folgen.
Was Sie tun können
Drei Wege, in dieser Reihenfolge.
1. Verhandeln
Das wird selten versucht und funktioniert häufiger, als man denkt. Große Auftraggeber legen Standardverträge vor, deren einzelne Klauseln durchaus verhandelbar sind, wenn man konkret fragt.
Realistische Ansätze:
- Beschränkung auf gesetzliche Haftung. Die Freistellung gilt nur, soweit Sie ohnehin haften würden. Damit ist sie versicherbar
- Deckelung. Eine Höchstsumme, oft am Auftragswert orientiert
- Ausschluss mittelbarer Schäden. Also kein Ersatz für entgangenen Gewinn und Folgekosten
- Gegenseitigkeit. Wenn Sie freistellen sollen, kann Ihr Kunde das umgekehrt auch
Der erste Punkt ist der wichtigste. Eine auf die gesetzliche Haftung beschränkte Freistellung ist im Ergebnis unproblematisch, weil sie nichts hinzufügt.
2. Melden
Wenn sich nichts verhandeln lässt, melden Sie die Vereinbarung dem Versicherer. In manchen Fällen lässt sich ein Einschluss vereinbaren, besonders wenn es sich um eine übliche Klausel in Ihrer Branche handelt.
Das ist nicht die Regel, aber es kommt vor. Und ohne Anfrage passiert es garantiert nicht.
3. Einkalkulieren
Wenn beides nicht geht, bleibt die kaufmännische Entscheidung. Sie übernehmen ein Risiko, das nicht versichert ist, und sollten das im Preis abbilden.
Das ist keine schöne Antwort, aber eine ehrliche. Und sie ist besser als die Alternative, nämlich zu unterschreiben in der Annahme, dass schon jemand zahlen wird.
- Vertragsstrafen bei Terminüberschreitung
- Garantierte Eigenschaften oder Verfügbarkeiten
- Zugesagte Reaktionszeiten mit Haftungsfolge
- Verlängerte Gewährleistungsfristen über das Gesetz hinaus
- Haftung ohne Verschulden
- Übernahme von Kosten Dritter unabhängig von der Ursache
Was uns dazu gefragt wird
Ist eine Freistellungserklärung versichert?
In aller Regel nicht. Haftpflichtversicherungen decken die gesetzliche Haftung. Was darüber hinaus vertraglich übernommen wird, ist in praktisch jeder Police ausgeschlossen.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Freistellung ausdrücklich auf die gesetzliche Haftung beschränkt ist. Dann fügt sie nichts hinzu und ist unproblematisch. Genau darauf sollten Sie hinarbeiten.
Kann ich so eine Klausel überhaupt verhandeln?
Häufiger, als man denkt. Große Auftraggeber legen Standardverträge vor, aber einzelne Klauseln sind oft beweglich, wenn man konkret und sachlich fragt.
Der aussichtsreichste Vorschlag ist die Beschränkung auf die gesetzliche Haftung. Das ist für Ihren Kunden meist akzeptabel, weil er ohnehin nur abgesichert sein will und nicht bessergestellt.
Unser Kunde besteht darauf. Was jetzt?
Dann melden Sie die Vereinbarung dem Versicherer und fragen, ob ein Einschluss möglich ist. In manchen Konstellationen geht das, besonders wenn die Klausel in Ihrer Branche üblich ist.
Wenn nicht, ist es eine kaufmännische Entscheidung: Sie übernehmen ein unversichertes Risiko und sollten es einpreisen. Das klingt unbequem, ist aber die einzige ehrliche Antwort.
Was passiert, wenn ich es einfach unterschreibe?
Zunächst nichts. Das Problem entsteht erst, wenn ein Anspruch kommt.
Dann prüft Ihr Versicherer, ob eine gesetzliche Haftung besteht. Falls ja, reguliert er in diesem Umfang. Was Sie darüber hinaus zugesagt haben, tragen Sie selbst. Bei Freistellungen ohne Begrenzung kann das ein Vielfaches des Auftragswerts sein.
Gilt das auch für ausländische Verträge?
Ja, und dort ist es besonders relevant. Im internationalen Geschäft sind Indemnity-Klauseln Standard, oft weitreichender als hierzulande.
Kommt hinzu, dass die Ansprüche dort nach anderem Recht bewertet werden und die Verfahrenskosten erheblich sein können. Bei Verträgen mit ausländischen Vertriebspartnern sollten Sie diese Passagen besonders genau ansehen. Mehr dazu unter erstmals ins Ausland.
Schicken Sie uns die Klausel, bevor Sie unterschreiben
Wir sagen Ihnen innerhalb eines Tages, ob sie innerhalb Ihrer Deckung liegt.