Versicherung für Optiker und Hörakustiker
In Ihrem Laden liegt auf wenigen Quadratmetern ein Warenwert, der viele Handwerksbetriebe übersteigt. Und ein Teil davon gehört Ihren Kunden.
Der Warenwert ist höher, als er aussieht
Fassungen in der Auslage, Gläser im Lager, Hörgeräte im Tresor. Dazu Messtechnik, die im fünfstelligen Bereich liegt.
Ein Ladengeschäft von achtzig Quadratmetern bindet dabei Werte, die in einer Werkstatt doppelter Größe nicht liegen. Und das wirkt auf zwei Dinge: die Versicherungssumme und die Sicherungsanforderungen.
Prüfen Sie beides. Viele Verträge verlangen ab bestimmten Beträgen besondere Sicherungen, etwa für Hörgeräte oder hochwertige Fassungen. Wer die nicht erfüllt, hat im Schadenfall ein Problem.
Und ein Teil gehört den Kunden
Brillen zur Reparatur, Hörgeräte zur Wartung, Fassungen, die ein Kunde mitbringt, um neue Gläser einsetzen zu lassen.
Das ist fremdes Eigentum in Ihrer Obhut, und diese Schäden sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen.
Der Einschluss ist einfach zu vereinbaren und kostet wenig. Ohne ihn steht bei einem Brand oder Einbruch nicht nur Ihre Ware zur Debatte, sondern auch die Ihrer Kunden.
Die Anpassung ist eine Leistung mit Haftung
Sie verkaufen nicht nur ein Produkt, Sie bestimmen, welches das richtige ist. Bei einer Brille ist das die Korrektur, bei einem Hörgerät die Anpassung an das individuelle Hörvermögen.
Wenn dabei etwas nicht stimmt, ist das kein Produktmangel. Das Glas war in Ordnung, es war nur das falsche.
Das ist ein Beratungs- oder Anpassungsfehler, und je nach Fall ein reiner Vermögensschaden. Ihre Police sollte beides kennen: die Produkthaftung für die Ware und die Haftung für Ihre fachliche Leistung.
Was in Ihre Police gehört
Was bei Hörakustik hinzukommt
Zwei Punkte unterscheiden Ihr Feld von der Augenoptik.
Die Werte sind konzentrierter
Ein hochwertiges Hörgerätepaar liegt im Bereich mehrerer tausend Euro, und Sie halten Testgeräte vor, die Kunden über Wochen mit nach Hause nehmen.
Das ist Ihr Eigentum außerhalb Ihres Betriebs, oft über längere Zeiträume und bei vielen Kunden gleichzeitig. Prüfen Sie, ob und wie das erfasst ist. In einer normalen Inhaltsversicherung ist es das meist nicht, weil die sich auf Ihre Räume bezieht.
Und die Abrechnung
Ein erheblicher Teil Ihres Geschäfts läuft über Kostenträger. Daraus entstehen wirtschaftliche Risiken ohne Sachschaden: Beanstandungen, Kürzungen, Nachforderungen bei Prüfungen.
Das ist kein klassischer Versicherungsfall, sondern ein kaufmännisches Thema. Für die Auseinandersetzung selbst kann ein Rechtsschutz helfen, der Verfahren mit Kostenträgern einschließt.
Für Fragen zu Verträgen mit Kostenträgern und zur Zulässigkeit einzelner Abrechnungen sind Innung, Verband und spezialisierte Anwälte zuständig.
- Passt die Summe zum tatsächlichen Warenbestand?
- Ist Kundeneigentum in Obhut eingeschlossen?
- Sind Anpassung und Beratung als Tätigkeit erfasst?
- Welche Sicherungen verlangt der Einbruchschutz?
- Ist die Messtechnik gesondert abgesichert?
- Bei Hörakustik: Sind Testgeräte bei Kunden erfasst?
- Deckt der Rechtsschutz Verfahren mit Kostenträgern?
- Ist die Betriebsunterbrechung lang genug bemessen?
Was Optiker und Akustiker uns fragen
Eine Kundenbrille ist bei der Reparatur zu Bruch gegangen.
Das ist ein Obhutsschaden, und der ist im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen.
Der Einschluss ist einfach und kostet wenig. Prüfen Sie, ob er vorhanden ist und mit welcher Summe, denn bei hochwertigen Fassungen oder Sonderanfertigungen kann ein Einzelstück erheblich sein.
Ein Kunde sagt, er sehe mit der neuen Brille schlechter.
Zunächst ist das ein fachliches Thema und meist mit einer Nachjustierung erledigt. Kritisch wird es, wenn daraus ein Anspruch entsteht.
Dann zählt die Dokumentation: Was wurde gemessen, worauf beruhten die Werte, welche Nachanpassungen gab es? Und ob bei einer Auffälligkeit an den Arzt verwiesen wurde. Wer das festhält, steht deutlich besser da.
Wie hoch sollte die Summe für den Warenbestand sein?
Am tatsächlichen Bestand bemessen, einschließlich Messtechnik. Der Wert wird regelmäßig unterschätzt, weil er sich auf viele kleine Positionen verteilt.
Rechnen Sie einmal nach, statt zu schätzen: Fassungen in der Auslage und im Lager, Gläservorrat, Hörgeräte, Zubehör, dazu Refraktions- und Messeinheiten. Bei den meisten Betrieben liegt die Summe höher als erwartet.
Wir geben Hörgeräte zum Testen mit nach Hause.
Das ist Ihr Eigentum außerhalb Ihrer Räume, und eine normale Inhaltsversicherung erfasst das nicht, weil sie sich auf die Betriebsstätte bezieht.
Bei mehreren Geräten gleichzeitig kommt ein erheblicher Wert zusammen. Klären Sie, ob und bis zu welcher Summe das abgedeckt ist, und halten Sie fest, welches Gerät bei wem ist.
Unser Refraktionsgerät ist defekt. Was greift?
Bei einem technischen Defekt eine Elektronik- oder Maschinenversicherung, nicht die Sachversicherung. Die deckt Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch.
Wichtiger als die Reparatur ist oft der Ausfall: Ohne funktionierende Messtechnik können Sie nicht arbeiten, auch wenn der Laden offen ist. Prüfen Sie, ob ein Ertragsausfall mitversichert werden kann.
Was gilt bei Einbruch?
Ladengeschäfte mit hochwertiger Ware sind ein bekanntes Ziel. Entsprechend stellen Versicherer Anforderungen an die Sicherung.
Typisch sind Vorgaben zur Verglasung, zur Alarmierung und zur Aufbewahrung besonders wertvoller Ware außerhalb der Öffnungszeiten. Lesen Sie diese Punkte genau, denn ihre Nichteinhaltung kann die Leistung kosten.
Wie viel liegt tatsächlich in Ihrem Laden?
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