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Versicherung für Kurier- und Zustelldienste

Ihr größter Kostenblock ist der Fuhrpark, Ihr größtes Risiko sind die Menschen, die ihn fahren. Und beides hängt an Entscheidungen, die Sie im Alltag treffen.

Die gesetzliche Haftung reicht oft nicht

Für Frachtschäden gilt eine gesetzliche Haftungsbegrenzung, die sich am Gewicht der Sendung bemisst. Für einen Karton Schrauben passt das. Für ein Notebook, medizinisches Gerät oder Ersatzteile für eine stillstehende Anlage nicht.

Daraus entstehen zwei Situationen, die in Ihrer Branche typisch sind.

Der Auftraggeber verlangt mehr

Größere Versender lassen sich eine weitergehende Haftung zusichern, teils unbegrenzt, teils für bestimmte Warengruppen.

Solche Vereinbarungen gehen über die gesetzliche Haftung hinaus, und was Sie darüber hinaus zusagen, ist in einer Standarddeckung nicht enthalten. Es gibt Lösungen dafür, aber sie müssen vereinbart sein, bevor der Vertrag läuft.

Oder der Kunde erwartet mehr, als vereinbart ist

Wenn eine Sendung verschwindet, die nach Gewicht mit wenigen hundert Euro entschädigt würde, aber tausend wert war, entsteht Streit. Rechtlich sind Sie oft im Recht. Geschäftlich ist die Beziehung beschädigt.

Deshalb lohnt es sich, mit größeren Kunden vorher über Wertsendungen zu sprechen und Vereinbarungen zu treffen, die zu Ihrer Deckung passen.

Der Fuhrpark ist Ihr größter Posten

Viele Fahrzeuge, hohe Fahrleistung, Stadtverkehr, Zeitdruck. Das führt zu einer Schadenfrequenz, die deutlich über der eines normalen Gewerbebetriebs liegt.

Ab einer bestimmten Größe lohnt sich deshalb der Blick auf eine Flottenlösung statt vieler Einzelverträge. Der Vorteil liegt nicht nur im Beitrag, sondern in der Verwaltung: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Schadenverlauf.

Mehr dazu unter Fuhrpark und Flotte.

Die Pflicht, die im Schadenfall geprüft wird Die Führerscheinkontrolle. Als Halter müssen Sie sich regelmäßig davon überzeugen, dass Ihre Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Bei hoher Fluktuation und kurzfristigen Einsätzen ist das organisatorisch anspruchsvoll. Wenn ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt und es passiert etwas, wird zuerst gefragt, wann Sie zuletzt kontrolliert haben. Dokumentieren Sie die Kontrollen mit Datum. Es gibt dafür einfache Systeme, und im Ernstfall ist das der Unterschied zwischen einem Versicherungsfall und einem persönlichen Problem.
Ware über Nacht im Fahrzeug Wenn Sendungen im Transporter bleiben, gelten besondere Anforderungen: bewachter Platz, abgeschlossene Halle, Alarm. Was genau verlangt wird, steht in Ihren Bedingungen. Wer parkt, wo es gerade passt, riskiert bei einem Diebstahl die Leistung.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Verkehrshaftung Für Fracht- und Sendungsschäden, abgestimmt auf das, was Sie zugesagt haben.
Flottenlösung Ab wenigen Fahrzeugen sinnvoll. Ein Vertrag statt vieler, mit gemeinsamem Schadenverlauf.
Betriebshaftpflicht Für Schäden beim Zustellen: an Türen, Böden, Grundstücken, an Personen.
Subunternehmer Wenn Sie welche einsetzen, muss die Police das kennen. Sie haften gegenüber Ihrem Auftraggeber mit.
Ware im Fahrzeug Über Nacht und am Wochenende. Mit den Sicherungsanforderungen, die dafür gelten.
Vermögensschäden Wenn eine Sendung zu spät kommt und daraus ein Schaden entsteht, ohne dass etwas beschädigt wäre.
Rechtsschutz Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. In Ihrer Branche beides regelmäßig im Einsatz.
Unfallversicherung Heben, Tragen, Treppen, Zeitdruck. Die Berufsgenossenschaft deckt nicht die Freizeit.
Betriebsunterbrechung Wenn Halle oder Umschlagpunkt ausfallen, steht die Zustellung sofort.

Wenn Sie Subunternehmer einsetzen

In Ihrer Branche ist das verbreitet, und es bringt zwei Risiken mit, die unterschiedlich funktionieren.

Die Haftung für deren Arbeit

Gegenüber Ihrem Auftraggeber bleiben Sie verantwortlich. Wenn ein Subunternehmer eine Sendung verliert oder beschädigt, ist das Ihr Problem, nicht seins.

Sie können sich bei ihm schadlos halten, aber nur, wenn er greifbar und versichert ist. Lassen Sie sich Versicherungsnachweise vorlegen, bevor Sie beauftragen, und prüfen Sie, ob deren Deckung zu dem passt, was Sie gegenüber Ihrem Kunden zugesagt haben.

Und die Haftung für deren Abgaben

Das ist der Punkt, der später kommt und schwerer wiegt. Führt ein Subunternehmer Sozialversicherungsbeiträge nicht ab, kann die Verantwortung auf Sie übergehen.

Die Haftung ist nachrangig, greift also erst, wenn dort nichts zu holen ist. Und sie hat eine lange Frist: Ansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind.

Praktisch heißt das: Lassen Sie sich regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen. Das ist üblich, kostet nichts und schützt vor einem Risiko, das erst Jahre später sichtbar wird.

Mehr dazu auf unserer Seite zur Personaldienstleistung, wo dieselbe Konstellation gilt.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Welche Haftung haben Sie Ihren Auftraggebern zugesagt?
  • Passt die Verkehrshaftung dazu?
  • Lohnt sich eine Flottenlösung bei Ihrer Fahrzeugzahl?
  • Sind Subunternehmer in der Police erfasst?
  • Welche Sicherung wird für Ware im Fahrzeug verlangt?
  • Wie organisieren Sie die Führerscheinkontrolle?
  • Sind Schäden beim Zustellen auf Privatgrundstücken gedeckt?
  • Wie ist der Schadenverlauf, und was lässt sich daran ändern?
Der letzte Punkt ist bei Ihnen der wirtschaftlich wichtigste. Bei hoher Fahrzeugzahl entscheidet der Verlauf über den Beitrag, und dort lässt sich mit Fahrerschulung und Telematik mehr bewegen als mit Verhandeln.
Häufige Fragen

Was Zustelldienste uns fragen

Eine wertvolle Sendung ist verschwunden. Was wird ersetzt?

Nach der gesetzlichen Regelung richtet sich die Entschädigung bei Frachtschäden nach dem Gewicht, nicht nach dem Wert. Bei leichten, hochwertigen Sendungen bleibt dabei eine erhebliche Lücke.

Anders ist es, wenn Sie eine weitergehende Haftung vereinbart haben. Dann sollte die Deckung dazu passen. Sprechen Sie mit größeren Kunden vorab über Wertsendungen, statt es im Schadenfall zu klären.

Ab wann lohnt sich eine Flottenlösung?

Häufig schon ab einer einstelligen Fahrzeugzahl, je nach Anbieter und Schadenverlauf. Der Vorteil liegt nicht nur im Beitrag.

Ein Vertrag mit einem Ansprechpartner und einem gemeinsamen Verlauf spart Verwaltung, und Zu- und Abgänge lassen sich unkompliziert melden. Bei einem wachsenden Fuhrpark ist das der praktischere Weg.

Ein Fahrer hatte keine gültige Fahrerlaubnis.

Dann wird geprüft, ob Sie Ihrer Kontrollpflicht als Halter nachgekommen sind. Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation sind hier entscheidend.

Wer die Kontrollen mit Datum belegen kann, hat seine Pflicht erfüllt. Wer sich darauf verlassen hat, dass beim Einstellungsgespräch etwas vorlag, steht schlechter da. Bei hoher Fluktuation lohnt sich ein System, das die Termine führt.

Wir setzen Subunternehmer ein. Was müssen wir beachten?

Zwei Dinge. Gegenüber Ihrem Auftraggeber haften Sie für deren Arbeit mit, also sollten Sie deren Versicherungsnachweise vor der Beauftragung sehen und prüfen, ob die Deckung zu Ihren Zusagen passt.

Und lassen Sie sich regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu Sozialabgaben vorlegen. Werden diese nicht abgeführt, kann die Verantwortung nachrangig auf Sie übergehen, mit einer Verjährung, die erst nach Jahren greift.

Beim Zustellen wurde eine Haustür beschädigt.

Das ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht, und diese Schäden kommen häufiger vor als gedacht: Türen, Rahmen, Böden, Fahrzeuge auf Grundstücken, Gartenanlagen.

Prüfen Sie, ob Ihre Police Tätigkeiten auf fremden Grundstücken ausdrücklich erfasst. Und weisen Sie Fahrer an, solche Vorfälle sofort zu melden, statt sie vor Ort zu regeln. Eine spätere Meldung erschwert die Regulierung.

Unsere Beiträge steigen jedes Jahr.

Das liegt bei Fuhrparks fast immer am Schadenverlauf, und dort ist auch der Hebel. Verhandeln bringt weniger als weniger Schäden.

Was wirkt: dokumentierte Fahrerschulungen, Telematik, ein höherer Selbstbehalt für kleine Blechschäden und eine klare Regelung, wer wann welches Fahrzeug fährt. Wir gehen den Verlauf mit Ihnen durch und sagen, wo die Schäden herkommen.

Passt Ihre Haftung zu dem, was Sie zugesagt haben?

Wir sehen uns Ihre Verträge und Ihren Schadenverlauf an. Kostenlos und unverbindlich.