Versicherung für Rechtsanwälte und Notare
Sie beraten über Millionen und sind mit einer gesetzlichen Mindestsumme von 250.000 Euro pflichtversichert. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt Ihr eigentliches Risiko.
Die Mindestsumme ist eine Untergrenze, kein Maßstab
Für Rechtsanwälte ist die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall. Für Rechtsanwaltsgesellschaften gelten höhere Anforderungen.
Diese Zahl stammt aus einer Zeit und einer Logik, die mit dem Wert vieler Mandate wenig zu tun hat.
Die Frage lautet nicht, was vorgeschrieben ist, sondern was Ihr größtes Mandat wert ist. Wer über einen Unternehmenskauf berät, eine Bauklage führt oder eine Nachfolge gestaltet, bewegt Beträge, gegen die die Mindestsumme keinen Schutz darstellt.
Und der Schaden ist der entgangene Erfolg
Das unterscheidet Ihre Haftung von der eines Handwerkers. Bei Ihnen ist nichts beschädigt und niemand verletzt. Der Mandant hat einen Anspruch verloren, eine Frist verpasst, einen Vertrag mit ungünstiger Klausel unterschrieben.
Der Schaden bemisst sich an dem, was er ohne den Fehler bekommen hätte. Bei einer verjährten Forderung ist das die Forderung selbst, samt Zinsen und Kosten.
Ihr Honorar spielt dabei keine Rolle. Ein Mandat über zweitausend Euro kann einen Schaden über zweihunderttausend auslösen.
Der häufigste Fall ist die Frist
Nicht die falsche Rechtsauffassung, nicht der verlorene Prozess. Sondern die Verjährung, die übersehen wurde, die Rechtsmittelfrist, die verstrich, der Termin, der nicht wahrgenommen wurde.
Das sind Fälle mit klarer Kausalität und meist ohne Verteidigungsmöglichkeit in der Sache. Deshalb ist die Fristenkontrolle nicht nur berufsrechtlich geboten, sondern Ihr wirksamster Schutz vor Haftung.
Und deshalb sehen Versicherer genau hin, wie sie organisiert ist.
Was eine Kanzlei braucht
Das Fremdgeld
Anderkonten sind ein Thema für sich. Dort liegt Geld, das Ihnen nicht gehört, oft erhebliche Beträge, und die Verantwortung dafür ist berufsrechtlich streng geregelt.
Wenn dort etwas schiefgeht, greift Ihre Berufshaftpflicht nur begrenzt. Bei vorsätzlichen Handlungen greift sie gar nicht, denn Vorsatz ist über jede Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Das ist der Fall, für den es eine Vertrauensschadenversicherung gibt. Sie deckt Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern.
In einer Kanzlei mit angestelltem Personal, das Zugriff auf Konten oder Zahlungsvorgänge hat, ist das kein Randthema. Und es ist ein Punkt, über den niemand gern nachdenkt, weil er Misstrauen unterstellt. Das tut er nicht: Er schützt Sie vor den Folgen einer Handlung, die Sie nicht verhindern konnten.
Verschwiegenheit und Technik
Ihre Mandantendaten sind besonders geschützt. Ein Datenabfluss ist bei Ihnen nicht nur ein Datenschutzvorfall, sondern berührt Ihre berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht.
Und die praktische Seite: Ohne Systeme können Sie nicht arbeiten. Akten, Fristen, Schriftsätze, das beA. Ein Ausfall über mehrere Tage bedeutet, dass Fristen ins Risiko geraten.
Prüfen Sie deshalb bei einer Cyberdeckung nicht nur die Datenschutzfolgen, sondern auch die Betriebsunterbrechung und die Soforthilfe. Bei Ihnen zählt jeder Tag anders als in einem Betrieb, der ein paar Tage auf Papier arbeiten kann.
- Passt die Summe zu Ihren größten Mandaten?
- Erfüllt die Deckung die Anforderungen Ihrer Rechtsform?
- Sind angestellte Anwälte und Referendare erfasst?
- Wie ist Fremdgeld abgesichert?
- Deckt Cyber auch den Ausfall der Kanzleiorganisation?
- Wie lange läuft die Nachhaftung?
- Gibt es Tätigkeitsbereiche, die nicht erfasst sind?
- Was passiert bei Ausfall in der Einzelkanzlei?
Was Kanzleien uns fragen
Reicht die gesetzliche Mindestsumme?
Sie erfüllt die Pflicht, mehr nicht. Ob sie ausreicht, hängt an Ihren Mandaten, nicht an der Vorschrift.
Die Rechnung ist einfach: Nehmen Sie das größte Mandat, das Sie im Jahr bearbeiten, und fragen Sie, was ein Fehler dort kosten würde. Bei wirtschaftsrechtlichen, bau- oder erbrechtlichen Mandaten liegt diese Zahl regelmäßig weit über der Mindestsumme.
Was ist der häufigste Haftungsfall?
Die versäumte Frist. Verjährung, Rechtsmittelfristen, Ausschlussfristen.
Diese Fälle sind schwer zu verteidigen, weil die Kausalität meist eindeutig ist. Deshalb ist eine belastbare Fristenkontrolle Ihr wirksamster Schutz, und Versicherer fragen genau danach.
Haften wir für Fehler unserer Partner?
Das hängt von der Rechtsform ab. In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts trifft die Haftung grundsätzlich alle Gesellschafter, auch für Mandate, mit denen Sie nie befasst waren.
Andere Rechtsformen begrenzen das, knüpfen die Begrenzung aber an Voraussetzungen, unter anderem an eine erhöhte Versicherungssumme. Wenn Sie die Rechtsform gewechselt haben, sollte die Police entsprechend angepasst sein.
Was gilt bei Fremdgeld auf Anderkonten?
Die Berufshaftpflicht deckt fahrlässige Fehler. Bei vorsätzlichen Handlungen greift sie nicht, denn Vorsatz ist über jede Haftpflicht ausgeschlossen.
Dafür gibt es die Vertrauensschadenversicherung. In einer Kanzlei mit angestelltem Personal, das Zugriff auf Zahlungsvorgänge hat, ist sie sinnvoll, und sie unterstellt niemandem etwas.
Wir geben die Kanzlei auf. Was ist mit alten Mandaten?
Ansprüche können Jahre nach Abschluss eines Mandats geltend gemacht werden. Entscheidend ist deshalb die Nachhaftung.
Sie muss vereinbart sein, solange der Vertrag läuft. Klären Sie das, bevor Sie kündigen, nicht danach. Dasselbe gilt beim Ausscheiden aus einer Sozietät.
Unsere IT ist ausgefallen. Was bedeutet das versicherungsseitig?
Bei Ihnen mehr als in anderen Betrieben, weil Fristen daran hängen. Ein mehrtägiger Ausfall bringt Termine ins Risiko, und daraus können Haftungsfälle entstehen.
Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Cyberdeckung neben den Datenschutzfolgen auch eine schnelle Soforthilfe und die Betriebsunterbrechung erfasst. Und ob die vereinbarte Wartezeit zu Ihrem Betrieb passt.
Was wäre Ihr größtes Mandat im Schadenfall wert?
An dieser Zahl sollte sich Ihre Summe messen, nicht an der Vorschrift.