Versicherung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Eine Frist, die niemand notiert hat. Ein Wahlrecht, das falsch ausgeübt wurde. Der Schaden bemisst sich an der Steuer Ihres Mandanten, nicht an Ihrem Honorar.
Die Mindestsumme passt zu kleinen Mandaten
Für Steuerberater besteht eine gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflicht mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall. Für Berufsausübungsgesellschaften und für Wirtschaftsprüfer gelten abweichende, teils höhere Anforderungen.
Diese Summe deckt den Alltag ab. Sie deckt nicht den Fall, an den Sie denken sollten.
Rechnen Sie an Ihrem größten Mandat. Wer eine Umstrukturierung begleitet, eine Nachfolge gestaltet oder einen Konzernabschluss betreut, bewegt Beträge, gegen die die Mindestsumme keinen Schutz darstellt.
Der Schaden ist die Steuer selbst
Das unterscheidet Ihre Haftung von der eines Handwerkers. Nichts ist beschädigt, niemand verletzt. Ihr Mandant zahlt mehr Steuern, als er bei richtiger Beratung gezahlt hätte.
Dazu kommen Zinsen, gegebenenfalls Säumniszuschläge und die Kosten eines Verfahrens. Bei einer über Jahre falsch behandelten Gestaltung addiert sich das.
Und die Kausalität ist meist eindeutig, was diese Fälle schwer verteidigbar macht.
Der häufigste Fall ist die Frist
Nicht die kühne Gestaltung, nicht die strittige Rechtsauffassung. Sondern die Einspruchsfrist, die verstrichen ist, der Antrag, der zu spät kam, die Erklärung, die nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
Solche Fälle sind ohne Verteidigung in der Sache, weil sich nicht diskutieren lässt, ob eine Frist eingehalten wurde.
Deshalb ist Ihre Fristenkontrolle nicht nur berufsrechtlich geboten, sondern der wirksamste Schutz vor Haftung. Und Versicherer fragen genau danach: wie sie organisiert ist, wer kontrolliert, wie dokumentiert wird.
Was eine Kanzlei braucht
Die Bereiche mit den höchsten Summen
Gestaltungsberatung
Umwandlungen, Nachfolgeregelungen, Betriebsaufspaltungen, Holdingstrukturen. Hier entstehen die Fälle, in denen ein Fehler sechsstellig wird oder mehr.
Und häufig zeigt er sich spät: Eine Struktur, die 2020 aufgesetzt wurde, fällt bei der Betriebsprüfung 2027 auf.
Deshalb ist die Nachhaftung bei Ihnen besonders wichtig, und zwar mehr als in vielen anderen Berufen.
Unternehmensbewertung
Wenn Sie einen Wert ermitteln, auf dessen Grundlage jemand kauft oder verkauft, ist die Drittwirkung besonders ausgeprägt.
Benennen Sie deshalb im Gutachten die Annahmen, den Zweck und die Grundlage der Daten. Und begrenzen Sie, für welche Zwecke es verwendet werden darf.
Und die Lohnbuchhaltung
Wird unterschätzt, weil sie als Routine gilt. Fehler dort erzeugen aber Nachzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen, und die können bei einer Prüfung mehrere Jahre umfassen.
Bei einem Mandanten mit hoher Mitarbeiterzahl summiert sich das schnell.
Das Fremdgeld
Wenn Sie Treuhandtätigkeiten übernehmen oder Zugriff auf Mandantenzahlungen haben, gilt dasselbe wie in Anwaltskanzleien: Bei vorsätzlichen Handlungen greift Ihre Berufshaftpflicht nicht, denn Vorsatz ist über jede Haftpflicht ausgeschlossen.
Dafür gibt es die Vertrauensschadenversicherung. In einer Kanzlei mit Personal, das Zahlungsvorgänge bearbeitet, ist sie sinnvoll, und sie unterstellt niemandem etwas.
- Passt die Summe zu Ihren größten Mandaten?
- Erfüllt die Deckung die Anforderungen Ihrer Rechtsform?
- Ist die Haftung gegenüber Dritten erfasst?
- Sind alle Tätigkeitsfelder ausdrücklich benannt?
- Sind angestellte Berufsträger eingeschlossen?
- Wie ist Treuhandtätigkeit abgesichert?
- Deckt Cyber auch den Ausfall der Kanzleiorganisation?
- Wie lange läuft die Nachhaftung?
Was Kanzleien uns fragen
Reicht die gesetzliche Mindestsumme?
Sie erfüllt die Pflicht. Ob sie ausreicht, entscheidet Ihr Mandantenkreis, nicht die Vorschrift.
Nehmen Sie Ihr größtes Mandat und fragen Sie, was ein Fehler dort kosten würde. Bei Gestaltungsberatung, Umstrukturierungen und Bewertungen liegt diese Zahl regelmäßig weit über der Mindestsumme.
Was ist der häufigste Haftungsfall?
Die versäumte Frist. Einspruchsfristen, Antragsfristen, Abgabefristen. Solche Fälle sind kaum zu verteidigen, weil sich nicht diskutieren lässt, ob eine Frist eingehalten wurde.
Deshalb ist eine belastbare, dokumentierte Fristenkontrolle Ihr wirksamster Schutz, und Versicherer fragen ausdrücklich danach.
Haften wir gegenüber der Bank unseres Mandanten?
Das kann im Einzelfall so sein, wenn ein Abschluss erkennbar dazu bestimmt war, gegenüber Dritten verwendet zu werden, und diese darauf vertraut haben.
Die Beträge liegen dort in einer anderen Größenordnung als bei laufender Beratung. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Police die Haftung gegenüber Dritten erfasst, und benennen Sie in Ihren Berichten Zweck und Grundlagen.
Wie lange können Ansprüche kommen?
Länger als in den meisten Berufen, weil steuerliche Sachverhalte oft erst bei einer Betriebsprüfung auffallen. Eine Gestaltung von heute kann in mehreren Jahren zum Thema werden.
Die Nachhaftung ist deshalb bei Ihnen zentral. Sie muss vereinbart sein, solange der Vertrag läuft, also vor einem Versichererwechsel oder vor der Übergabe der Kanzlei.
Wir haben unser Tätigkeitsfeld erweitert.
Dann sollte die Police das kennen. Unternehmensbewertung, Testamentsvollstreckung, betriebswirtschaftliche Beratung oder Treuhandtätigkeit sind eigene Bereiche, die nicht automatisch mitversichert sind.
Das ist der häufigste Fund bei unseren Prüfungen: Die Kanzlei hat sich entwickelt, der Vertrag stammt aus der Zeit davor.
Was ist bei Treuhandkonten zu beachten?
Ihre Berufshaftpflicht deckt fahrlässige Fehler. Vorsätzliche Handlungen sind über jede Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Für diesen Bereich gibt es die Vertrauensschadenversicherung. In Kanzleien mit Personal, das Zahlungsvorgänge bearbeitet, ist sie eine sinnvolle Ergänzung, und sie ist kein Misstrauensvotum gegenüber Ihren Leuten.
Was wäre Ihr größtes Mandat im Schadenfall wert?
An dieser Zahl sollte sich Ihre Summe messen, nicht an der Vorschrift.