Versicherung für Gemüsebau und Gartenbaubetriebe
Ein Ausfall der Heizung in einer kalten Nacht kostet Sie einen ganzen Satz. Nicht durch Feuer, nicht durch Sturm, sondern weil ein Bauteil versagt hat.
Der Bestand ist empfindlicher als das Gebäude
Das unterscheidet Sie vom übrigen Agrarbereich. Ein Ackerbaubetrieb verliert bei einem Stromausfall nichts. Bei Ihnen entscheidet Technik über einen ganzen Satz.
Heizung, Belüftung, Bewässerung, Beschattung, Klimasteuerung. Fällt eines davon in einer ungünstigen Nacht aus, ist die Kultur am Morgen verloren.
Und versicherungstechnisch ist das ein unangenehmer Fall, weil kein Sachschaden im klassischen Sinn vorliegt. Es hat nicht gebrannt, es ist nichts eingedrungen. Ein Bauteil hat versagt.
Was Sie dafür brauchen
Zwei Bausteine, die zusammenwirken müssen.
Eine Maschinen- oder Technikdeckung für die Anlage selbst, denn ein technischer Defekt ist keine benannte Gefahr in der Sachversicherung.
Und eine Deckung für den Bestand, also für die Pflanzen, die infolge des Ausfalls verloren gehen. Das ist der eigentlich teure Teil und ein eigener Einschluss.
Prüfen Sie dabei zwei Punkte: Ist auch ein Stromausfall von außen erfasst, und gibt es eine Wartezeit, ab der geleistet wird. Bei Jungpflanzen zählen Stunden, nicht Tage.
Die Gewächshäuser selbst
Hohe Werte auf kleiner Fläche, und eine Bauart, die gegenüber Naturgefahren empfindlich ist. Hagel auf Glas, Sturm auf Folie, Schneelast auf großen Spannweiten.
Bei der Summe wird häufig die Technik vergessen. Konstruktion und Eindeckung sind das eine, Heizung, Steuerung, Bewässerung und Belichtung das andere, und zusammen ergeben sie einen Betrag, der die reine Bausumme deutlich übersteigt.
Prüfen Sie außerdem, ob Elementargefahren eingeschlossen sind und wie der Standort eingestuft wird. Mehr dazu unter Elementarversicherung.
Was in Ihre Police gehört
Die Saisonkräfte sind ein eigenes Thema
Für wenige Wochen kommen viele Menschen in den Betrieb, oft mit Unterkunft, häufig mit Sprachbarriere und in aller Regel ohne Erfahrung mit Ihren Abläufen.
Arbeitsschutz und Unterweisung sind dabei nicht nur Pflicht, sondern der Punkt, auf den es ankommt, wenn etwas passiert.
Denn bei einem Arbeitsunfall greift zwar die gesetzliche Unfallversicherung, aber sie kann Regress nehmen, wenn der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Und die erste Frage lautet dann: Wurde unterwiesen, in welcher Sprache, und ist das dokumentiert?
Mehr dazu unter Arbeitsunfall im Betrieb.
Und die Unterkünfte
Wenn Sie Wohnraum stellen, tragen Sie dafür Verantwortung. Zustand der Gebäude, Elektrik, Brandschutz, Fluchtwege.
Ein Brand in einer Sammelunterkunft ist ein Personenschadenszenario, und es sollte bei der Deckungssumme mitgedacht sein. Prüfen Sie außerdem, ob die Unterkünfte in Ihrer Sachversicherung überhaupt erfasst sind, gerade wenn es um umgenutzte Gebäude geht.
Bei Frischware zählen Tage
Ihre Ware hat kein Zeitfenster von Monaten. Was heute geerntet wird, muss in Tagen beim Abnehmer sein.
Das macht zwei Dinge kritisch: die Kühlung, deren Ausfall die Ware unverkäuflich macht, und die Logistik, weil eine Verzögerung nicht nachholbar ist.
Und es macht die Produkthaftung relevant. Frischware wird häufig roh verzehrt. Wenn Keime oder Rückstände in einer Charge sind, geht es um Personenschäden und um einen Rückruf beim Handel. Mehr dazu unter Rückrufversicherung.
- Ist die Anlagentechnik in der Gewächshaussumme enthalten?
- Sind Bestandsschäden nach Technikausfall gedeckt?
- Ist Stromausfall von außen erfasst, und ab welcher Dauer?
- Wie ist der Standort bei Elementargefahren eingestuft?
- Deckt die Produkthaftung Ertragsausfälle bei Abnehmern?
- Sind Saisonkräfte und Unterkünfte erfasst?
- Passt die Summe für Warenverderb zur Erntespitze?
- Wie dokumentieren Sie Unterweisungen?
Was Gartenbaubetriebe uns fragen
Die Heizung ist ausgefallen, der Satz ist erfroren.
Ohne besonderen Einschluss zahlt dafür niemand. Es liegt kein Sachschaden im Sinne der Sachversicherung vor, und die Maschinendeckung ersetzt die Anlage, nicht die Kultur.
Erforderlich ist eine Deckung für Bestandsschäden nach Technikausfall. Prüfen Sie dabei, ob auch ein Stromausfall von außen erfasst ist und ab welcher Dauer geleistet wird. Bei Jungpflanzen zählen Stunden.
Wie hoch sollte die Gewächshaussumme sein?
Konstruktion, Eindeckung und Technik zusammen. Häufig ist nur der Bau bewertet, während Heizung, Steuerung, Bewässerung und Belichtung fehlen.
Diese Technik macht einen erheblichen Teil des Werts aus, und nach einem Sturmschaden zeigt sich das sofort. Rechnen Sie mit heutigen Wiederbeschaffungskosten, nicht mit den Baukosten von damals.
Wir liefern Jungpflanzen an andere Betriebe.
Dann bestimmt Ihre Lieferung deren Saison. Bei einer kranken Partie, mangelndem Anwachsen oder einer Sortenverwechslung verliert der Abnehmer nicht den Kaufpreis, sondern die Erträge einer Kultur samt Pflanzungs- und Räumungskosten.
Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Produkthaftung Ertragsausfälle erfasst, und wie Serienschäden geregelt sind. Eine Partie geht an mehrere Betriebe.
Was gilt bei unseren Saisonarbeitskräften?
Bei Arbeitsunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Entscheidend ist der Regress: Wurde ein Unfall grob fahrlässig herbeigeführt, kann sie sich das Geld beim Betrieb zurückholen.
Die erste Frage lautet dann, ob unterwiesen wurde, in welcher Sprache und ob es dokumentiert ist. Bei Kräften ohne Erfahrung mit Ihren Abläufen ist das der wichtigste Punkt überhaupt.
Wir stellen Unterkünfte auf dem Betrieb.
Dann tragen Sie Verantwortung für deren Zustand: Elektrik, Brandschutz, Fluchtwege. Ein Brand in einer Sammelunterkunft ist ein Personenschadenszenario und sollte bei der Deckungssumme mitgedacht sein.
Prüfen Sie außerdem, ob die Unterkünfte in Ihrer Sachversicherung erfasst sind. Bei umgenutzten Gebäuden ist das nicht selbstverständlich, und eine Nutzungsänderung sollte gemeldet sein.
Unsere Kühlung ist über ein Wochenende ausgefallen.
Dann ist die Ware nicht mehr vermarktbar, und die Sachversicherung greift nicht, weil ein defektes Aggregat keine benannte Gefahr ist.
Dafür braucht es eine Deckung für Warenverderb. Achten Sie auf drei Punkte: ob Stromausfall von außen erfasst ist, ab welcher Ausfalldauer geleistet wird, und ob die Summe zur Erntespitze passt und nicht zum Jahresmittel.
Was ist ein voller Satz in der Anzucht wert?
Diese Zahl gehört in Ihre Police, nicht der Wert der Heizungsanlage.