Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Jahresvertrag oder Mehrjahresvertrag?

Für eine längere Laufzeit bekommen Sie meist fünf bis fünfzehn Prozent Nachlass. Dafür binden Sie sich drei bis fünf Jahre, und ob sich das lohnt, hängt vor allem vom Markt ab.

Was Sie tauschen

Ein Mehrjahresvertrag ist ein Geschäft: Sie geben Beweglichkeit, Sie bekommen Preis und Stabilität.

Der Nachlass liegt üblicherweise zwischen fünf und fünfzehn Prozent, je nach Sparte, Laufzeit und Verhandlung. Bei einem Gewerbepaket mit 8.000 Euro Jahresbeitrag sind das 400 bis 1.200 Euro im Jahr.

Dazu kommt etwas, das oft mehr wert ist als der Nachlass: Planbarkeit. Wer eine feste Laufzeit hat, ist vor den jährlichen Anpassungsrunden weitgehend geschützt.

Und was Sie aufgeben

Die Möglichkeit, kurzfristig zu reagieren. Wenn der Markt sich dreht, wenn Ihr Betrieb sich verändert oder wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert, sitzen Sie im Vertrag.

Das ist weniger dramatisch, als es klingt, weil es Sonderkündigungsrechte gibt. Aber sie greifen nur in bestimmten Situationen, nicht auf Wunsch.

Die entscheidende Frage ist der Markt

Und die wird fast immer übersehen.

In einem weichen Markt, wenn Versicherer Kapazität haben und um Kunden konkurrieren, fallen die Preise. Wer dann gebunden ist, zahlt weiter den alten Beitrag, während andere günstiger werden.

In einem harten Markt, wenn Kapazität knapp wird und Beiträge steigen, ist eine feste Laufzeit Gold wert. Sie sind dann von Erhöhungen weitgehend ausgenommen, solange der Vertrag läuft.

Die letzten Jahre waren in vielen Sparten von Verhärtung geprägt, besonders bei Sach und Cyber. Wer 2020 langfristig abgeschlossen hat, hat gut gewirtschaftet.

Die einfache Faustregel Binden Sie sich, wenn drei Dinge zusammenkommen:
  • Der Vertrag ist inhaltlich gut, nicht nur günstig
  • Ihr Betrieb ist stabil und wächst nicht sprunghaft
  • Der Markt zieht eher an als nach
Bleiben Sie flexibel, wenn:
  • Sie stark wachsen oder umbauen
  • Der Vertrag Lücken hat, die noch zu schließen sind
  • Sie mit der Betreuung unzufrieden sind
  • Eine Übergabe oder Nachfolge ansteht
Der zweite Punkt ist der wichtigste. Einen schlechten Vertrag über fünf Jahre festzuschreiben, um zehn Prozent zu sparen, ist die teuerste Entscheidung von allen.

Wann Sie trotzdem herauskommen

Ein Mehrjahresvertrag ist keine Falle. Es gibt Situationen, in denen Sie auch vorher kündigen können.

  • Nach einem Schadenfall. Beide Seiten haben dann in aller Regel ein Kündigungsrecht, meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung
  • Bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsanpassung. Das gilt auch für Erhöhungen aus Anpassungsklauseln
  • Wenn das versicherte Risiko wegfällt, etwa bei Verkauf eines Fahrzeugs, Aufgabe eines Standorts oder Einstellung einer Tätigkeit
  • Bei Betriebsübergabe gelten eigene Regeln, sowohl für den Übergeber als auch für den Erwerber

Ein Punkt, den man kennen sollte: Bei vorzeitiger Beendigung kann der Versicherer den gewährten Nachlass anteilig zurückfordern, wenn das vereinbart ist. Prüfen Sie deshalb, was in Ihrem Vertrag dazu steht, bevor Sie kündigen.

Was das mit Ihrem Makler zu tun hat

Ein Zusammenhang, den kaum jemand kennt und der bei einem Wechsel wichtig wird.

Bei laufenden Verträgen bleibt die Courtage häufig beim bisherigen Makler, bis der Vertrag erneuert wird. Bei einem Fünfjahresvertrag kann das bedeuten, dass ein neuer Makler jahrelang nichts verdient.

Manche gehen damit so um, dass sie zunächst nur die Verträge betreuen, an denen sie bereits verdienen. Wir machen das nicht, aber Sie sollten wissen, dass es diese Praxis gibt.

Wenn Sie also über einen Wechsel nachdenken und lange Laufzeiten haben, fragen Sie ausdrücklich nach. Mehr dazu unter Makler wechseln.

Unser üblicher Rat

Nicht alles gleich lang laufen lassen.

Wenn sämtliche Verträge zum selben Datum enden, steht alle drei Jahre der gesamte Bestand zur Disposition. Das ist viel Arbeit auf einmal und ein schlechter Zeitpunkt, falls der Markt gerade ungünstig ist.

Besser ist eine Staffelung: die stabilen Sparten länger, die beweglichen kürzer. Dann verhandeln Sie jedes Jahr einen Teil und bleiben insgesamt handlungsfähig.

Was wir empfehlen, nach Sparte
  • Sach und Betriebsunterbrechung: eher länger. Stabile Risiken, und der Markt ist hier zuletzt eher angezogen
  • Betriebshaftpflicht: mittlere Laufzeit. Ändert sich nur, wenn sich der Betrieb ändert
  • Cyber: eher kürzer. Bedingungen und Anforderungen entwickeln sich schnell weiter
  • Fuhrpark: kürzer. Hängt an der Schadenquote und sollte jährlich überprüfbar bleiben
  • D&O: mittlere Laufzeit, mit Blick auf Rückwärts- und Nachhaftung
Das sind Anhaltspunkte, keine Regeln. Entscheidend ist Ihre Situation: Ein Betrieb vor der Nachfolge sollte generell kürzer binden, ein etablierter mit stabilem Bestand kann länger gehen.
Häufige Fragen

Was zur Laufzeit gefragt wird

Wie hoch ist der Nachlass bei längerer Laufzeit?

Üblich sind fünf bis fünfzehn Prozent, abhängig von Sparte, Laufzeit und Verhandlung. Bei einem Gewerbepaket mit 8.000 Euro Jahresbeitrag sind das 400 bis 1.200 Euro pro Jahr.

Wichtiger als der Nachlass ist häufig die Beitragsstabilität. Wer gebunden ist, bleibt von den jährlichen Anpassungsrunden weitgehend verschont.

Kommen wir vorzeitig aus einem Mehrjahresvertrag heraus?

In bestimmten Situationen ja: nach einem Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung, bei Wegfall des versicherten Risikos und bei Betriebsübergabe.

Prüfen Sie dabei, ob der gewährte Nachlass anteilig zurückgefordert werden kann. Das ist häufig vereinbart und sollte in die Rechnung einfließen, bevor Sie kündigen.

Was ist bei steigenden Preisen besser?

Dann ist eine feste Laufzeit deutlich im Vorteil, weil Sie von Erhöhungen weitgehend ausgenommen sind, solange der Vertrag läuft.

Umgekehrt gilt: In einem Markt mit fallenden Preisen zahlen Sie gebunden weiter den alten Beitrag, während andere günstiger werden. Deshalb ist die Marktphase die wichtigste Einzelfrage bei dieser Entscheidung.

Sollten alle Verträge gleich lang laufen?

Besser nicht. Wenn alles zum selben Datum endet, steht der gesamte Bestand auf einmal zur Disposition, und das ist viel Arbeit zu einem möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt.

Sinnvoller ist eine Staffelung: stabile Sparten wie Sach länger, bewegliche wie Cyber und Fuhrpark kürzer. So verhandeln Sie jedes Jahr einen Teil und bleiben handlungsfähig.

Wir wollen den Makler wechseln, haben aber lange Laufzeiten.

Das ist kein Hindernis. Der Wechsel läuft über ein Maklermandat und hängt nicht an den Vertragslaufzeiten.

Fragen Sie aber nach, ob der neue Makler auch die Verträge betreut, an denen er zunächst nichts verdient. Bei langen Laufzeiten bleibt die Courtage oft beim Vormakler, und nicht jeder betreut dann trotzdem vollständig.

Wir wachsen stark. Was ist dann sinnvoll?

Kürzere Laufzeiten, oder Verträge, die Wachstum abbilden. Denn eine Versicherungssumme, die heute passt, kann in zwei Jahren zur Unterversicherung führen.

Manches lässt sich auch innerhalb eines laufenden Vertrags anpassen, etwa über Summenanpassung oder Vorsorgeversicherung. Das sollte vor Abschluss geklärt sein, nicht danach.

Wissen Sie, wann Ihre Verträge auslaufen?

Wir stellen die Laufzeiten zusammen und zeigen, wo eine Staffelung sinnvoll wäre.