Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Haftzeit: warum zwölf Monate selten reichen

Die Haftzeit bestimmt, wie lange Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt. Läuft sie ab, während Ihr Betrieb noch steht, endet das Geld und die Kosten laufen weiter.

Was die Haftzeit ist

Der Zeitraum, für den der Versicherer Ihren Unterbrechungsschaden ersetzt. Üblich sind zwölf Monate, vereinbaren lassen sich auch achtzehn, vierundzwanzig oder mehr.

Und hier liegt der erste Irrtum: Die Haftzeit läuft ab dem Eintritt des Sachschadens, nicht ab dem Tag, an dem Sie mit dem Wiederaufbau beginnen.

Alles, was vorher passiert, zählt also mit: die Zeit bis zur Schadenfeststellung, das Gutachten, die Freigabe durch den Versicherer, die Klärung mit der Behörde.

Bei einem Großschaden vergehen dafür schnell zwei bis drei Monate, in denen noch niemand eine Schraube angefasst hat.

Die Kette, die niemand vollständig rechnet

Nehmen Sie Ihre wichtigste Anlage und gehen Sie ehrlich durch:

  1. Schaden tritt ein, Feuerwehr, Sicherung der Halle
  2. Gutachter kommt, Schadenumfang wird festgestellt
  3. Freigabe durch den Versicherer
  4. Aufräumen und Abbruch, teils mit Entsorgung als Sonderabfall
  5. Planung, gegebenenfalls Baugenehmigung
  6. Bestellung der Anlage
  7. Fertigung beim Hersteller, bei Sonderanlagen viele Monate
  8. Lieferung und Montage
  9. Inbetriebnahme und Einfahren
  10. Qualitätsfreigabe durch Ihre Kunden, oft mit Erstmusterprüfung

Die Punkte sieben und zehn fehlen in fast jeder Standardkalkulation. Und gerade sie dauern.

Was passiert, wenn die Haftzeit endet Die Entschädigung endet. Ihre Kosten nicht. Löhne, Mieten, Leasingraten, Zinsen und Versicherungsbeiträge laufen weiter, während kein Umsatz hereinkommt. Genau in diesem Moment scheitern Betriebe, die den Brand selbst überstanden hätten. Nicht am Schaden, sondern an der Zeit danach. Deshalb ist die Haftzeit bei fertigungsintensiven Betrieben die wichtigste Zahl im ganzen Vertrag, wichtiger als die Deckungssumme.

Der Faktor, den fast alle vergessen

Ihre Kunden warten nicht.

Ein Abnehmer, dessen Fertigung von Ihren Teilen abhängt, sucht sich nach wenigen Wochen eine Alternative. Er muss das, sonst steht seine eigene Produktion.

Wenn Sie nach zehn Monaten wieder produzieren, ist die Anlage da, aber der Kunde möglicherweise nicht. Und ihn zurückzuholen dauert erneut.

Deshalb umfasst eine realistische Haftzeit nicht nur die Wiederherstellung, sondern auch die Zeit, in der Sie Ihre Marktposition zurückgewinnen.

Was dagegen hilft

Zwei Dinge, die zusammenwirken.

Eine ausreichend lange Haftzeit, damit Sie überhaupt Zeit haben.

Und Mehrkosten für Ersatzfertigung, damit Sie extern fertigen lassen können, während Ihre Anlage steht. Das ist teuer, aber günstiger als der Verlust des Kunden.

Prüfen Sie deshalb, ob solche Mehrkosten in Ihrer Deckung enthalten sind und mit welcher Summe.

Wo es besonders lange dauert

  • Sonderanlagen mit Fertigungszeiten von einem Jahr und mehr
  • Gebäude in Gewerbegebieten, wenn eine neue Baugenehmigung nötig ist
  • Betriebe mit Auflagen, etwa im Umwelt- oder Lebensmittelbereich
  • Produktion mit Qualifizierung, wo Kunden vor der Wiederaufnahme prüfen und freigeben
  • Und alles, was zugelassen werden muss, weil Behördenwege eigenen Zeitplänen folgen
Was eine Verlängerung kostet Weniger, als die meisten annehmen. Die Versicherungssumme bleibt gleich, es verlängert sich nur der Zeitraum, in dem sie zur Verfügung steht. Der Aufschlag bewegt sich häufig im Bereich von zehn bis dreißig Prozent des BU-Beitragsanteils. Gemessen am Risiko ist das die günstigste Verbesserung, die es gibt. Wir haben Betriebe erlebt, bei denen die ehrliche Rechnung bei achtzehn Monaten lag, während die Police zwölf vorsah. Diese Lücke merkt niemand, bis sie zählt.
Rückwirkungsschäden Ein eigener Fall: Nicht bei Ihnen brennt es, sondern bei einem Zulieferer oder einem großen Abnehmer, und Ihre Produktion steht deshalb still. Auch dafür gibt es Deckungen, mit eigener Haftzeit und eigener Summe. Wenn Sie von einzelnen Lieferanten oder Kunden stark abhängen, sollte das geprüft werden.

So ermitteln Sie Ihre Haftzeit

Nicht mit einem Erfahrungswert, sondern mit einer Rechnung. Sie dauert zwanzig Minuten und ist die sinnvollste Übung, die Sie zu Ihren Verträgen machen können.

Schritt eins: die kritische Anlage bestimmen

Welche Maschine oder welcher Gebäudeteil hält Ihren Betrieb am Laufen? Bei den meisten Unternehmen gibt es einen Engpass, ohne den nichts geht.

Schritt zwei: beim Hersteller nachfragen

Rufen Sie an und fragen Sie nach der aktuellen Lieferzeit für eine Neuanlage. Nicht nach der von vor fünf Jahren.

Diese Zahl überrascht regelmäßig, weil Lieferzeiten in vielen Bereichen deutlich gestiegen sind.

Schritt drei: die Kette addieren

Lieferzeit plus Feststellung, Freigabe, Aufräumen, Planung, Montage, Inbetriebnahme und Qualitätsfreigabe. Rechnen Sie großzügig, nicht optimistisch.

Schritt vier: den Markt dazurechnen

Wie lange brauchen Sie, um verlorene Kunden zurückzuholen? Bei austauschbaren Produkten länger als bei Spezialteilen.

Die Summe ist Ihre Haftzeit. Bei fertigungsintensiven Betrieben landen wir dabei fast nie bei zwölf Monaten.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Welche Anlage ist Ihr Engpass?
  • Wie lang ist die aktuelle Lieferzeit dafür?
  • Brauchen Sie eine Baugenehmigung im Schadenfall?
  • Gibt es Auflagen, die den Wiederaufbau verzögern?
  • Müssen Kunden Ihre Wiederaufnahme freigeben?
  • Sind Mehrkosten für Ersatzfertigung gedeckt?
  • Bestehen Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten?
  • Und passt die BU-Summe noch zum heutigen Deckungsbeitrag?
Punkt acht gehört immer dazu. Eine lange Haftzeit nützt wenig, wenn die Summe aus einer Zeit stammt, in der Sie halb so viel Umsatz gemacht haben. Mehr dazu unter Unterversicherung, denn auch beim Deckungsbeitrag wird anteilig gekürzt.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Ab wann läuft die Haftzeit?

Ab Eintritt des Sachschadens, nicht ab Beginn des Wiederaufbaus. Das ist der häufigste Irrtum.

Alles, was vorher passiert, zählt mit: Schadenfeststellung, Gutachten, Freigabe durch den Versicherer, Aufräumarbeiten. Bei Großschäden vergehen dafür oft zwei bis drei Monate.

Reichen zwölf Monate nicht?

Bei Handel und Dienstleistung häufig ja. Bei fertigungsintensiven Betrieben mit Sonderanlagen fast nie.

Rechnen Sie die ganze Kette einschließlich Lieferzeit, Montage, Inbetriebnahme und Qualitätsfreigabe durch Ihre Kunden. Bei Sonderanlagen kommen dabei regelmäßig deutlich mehr als zwölf Monate zusammen.

Was kostet eine Verlängerung?

Weniger als erwartet, weil sich nur der Zeitraum verlängert und nicht die Versicherungssumme erhöht. Der Aufschlag liegt häufig bei zehn bis dreißig Prozent des BU-Anteils.

Gemessen am Risiko ist das die günstigste Verbesserung, die man an einem Gewerbevertrag vornehmen kann.

Was passiert, wenn die Haftzeit vorher endet?

Die Entschädigung endet, Ihre Kosten laufen weiter. Löhne, Mieten, Leasingraten und Zinsen fallen an, ohne dass Umsatz hereinkommt.

Das ist der Punkt, an dem Betriebe scheitern, die den eigentlichen Schaden überstanden hätten. Nicht am Brand, sondern an der Zeit danach.

Was sind Rückwirkungsschäden?

Fälle, in denen nicht bei Ihnen der Schaden eintritt, sondern bei einem Zulieferer oder einem wichtigen Abnehmer, und Ihre Produktion deshalb stillsteht.

Dafür gibt es eigene Deckungen mit eigener Haftzeit und eigener Summe. Wenn Sie von einzelnen Lieferanten oder Kunden stark abhängen, sollte das ausdrücklich geprüft werden.

Helfen Mehrkosten für Ersatzfertigung?

Sehr. Sie ermöglichen es, extern fertigen zu lassen, während die eigene Anlage steht. Das ist teuer, aber deutlich günstiger als der Verlust eines Kunden.

Prüfen Sie, ob solche Mehrkosten in Ihrer Deckung enthalten sind und mit welcher Summe. Sie wirken vor allem in den ersten Wochen, in denen sich entscheidet, ob Abnehmer bleiben.

Wie lange dauert der Ersatz Ihrer wichtigsten Anlage?

Rufen Sie beim Hersteller an. Die Zahl überrascht die meisten.