Haftzeit: warum zwölf Monate selten reichen
Die Haftzeit bestimmt, wie lange Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt. Läuft sie ab, während Ihr Betrieb noch steht, endet das Geld und die Kosten laufen weiter.
Was die Haftzeit ist
Der Zeitraum, für den der Versicherer Ihren Unterbrechungsschaden ersetzt. Üblich sind zwölf Monate, vereinbaren lassen sich auch achtzehn, vierundzwanzig oder mehr.
Und hier liegt der erste Irrtum: Die Haftzeit läuft ab dem Eintritt des Sachschadens, nicht ab dem Tag, an dem Sie mit dem Wiederaufbau beginnen.
Alles, was vorher passiert, zählt also mit: die Zeit bis zur Schadenfeststellung, das Gutachten, die Freigabe durch den Versicherer, die Klärung mit der Behörde.
Bei einem Großschaden vergehen dafür schnell zwei bis drei Monate, in denen noch niemand eine Schraube angefasst hat.
Die Kette, die niemand vollständig rechnet
Nehmen Sie Ihre wichtigste Anlage und gehen Sie ehrlich durch:
- Schaden tritt ein, Feuerwehr, Sicherung der Halle
- Gutachter kommt, Schadenumfang wird festgestellt
- Freigabe durch den Versicherer
- Aufräumen und Abbruch, teils mit Entsorgung als Sonderabfall
- Planung, gegebenenfalls Baugenehmigung
- Bestellung der Anlage
- Fertigung beim Hersteller, bei Sonderanlagen viele Monate
- Lieferung und Montage
- Inbetriebnahme und Einfahren
- Qualitätsfreigabe durch Ihre Kunden, oft mit Erstmusterprüfung
Die Punkte sieben und zehn fehlen in fast jeder Standardkalkulation. Und gerade sie dauern.
Der Faktor, den fast alle vergessen
Ihre Kunden warten nicht.
Ein Abnehmer, dessen Fertigung von Ihren Teilen abhängt, sucht sich nach wenigen Wochen eine Alternative. Er muss das, sonst steht seine eigene Produktion.
Wenn Sie nach zehn Monaten wieder produzieren, ist die Anlage da, aber der Kunde möglicherweise nicht. Und ihn zurückzuholen dauert erneut.
Deshalb umfasst eine realistische Haftzeit nicht nur die Wiederherstellung, sondern auch die Zeit, in der Sie Ihre Marktposition zurückgewinnen.
Was dagegen hilft
Zwei Dinge, die zusammenwirken.
Eine ausreichend lange Haftzeit, damit Sie überhaupt Zeit haben.
Und Mehrkosten für Ersatzfertigung, damit Sie extern fertigen lassen können, während Ihre Anlage steht. Das ist teuer, aber günstiger als der Verlust des Kunden.
Prüfen Sie deshalb, ob solche Mehrkosten in Ihrer Deckung enthalten sind und mit welcher Summe.
Wo es besonders lange dauert
- Sonderanlagen mit Fertigungszeiten von einem Jahr und mehr
- Gebäude in Gewerbegebieten, wenn eine neue Baugenehmigung nötig ist
- Betriebe mit Auflagen, etwa im Umwelt- oder Lebensmittelbereich
- Produktion mit Qualifizierung, wo Kunden vor der Wiederaufnahme prüfen und freigeben
- Und alles, was zugelassen werden muss, weil Behördenwege eigenen Zeitplänen folgen
So ermitteln Sie Ihre Haftzeit
Nicht mit einem Erfahrungswert, sondern mit einer Rechnung. Sie dauert zwanzig Minuten und ist die sinnvollste Übung, die Sie zu Ihren Verträgen machen können.
Schritt eins: die kritische Anlage bestimmen
Welche Maschine oder welcher Gebäudeteil hält Ihren Betrieb am Laufen? Bei den meisten Unternehmen gibt es einen Engpass, ohne den nichts geht.
Schritt zwei: beim Hersteller nachfragen
Rufen Sie an und fragen Sie nach der aktuellen Lieferzeit für eine Neuanlage. Nicht nach der von vor fünf Jahren.
Diese Zahl überrascht regelmäßig, weil Lieferzeiten in vielen Bereichen deutlich gestiegen sind.
Schritt drei: die Kette addieren
Lieferzeit plus Feststellung, Freigabe, Aufräumen, Planung, Montage, Inbetriebnahme und Qualitätsfreigabe. Rechnen Sie großzügig, nicht optimistisch.
Schritt vier: den Markt dazurechnen
Wie lange brauchen Sie, um verlorene Kunden zurückzuholen? Bei austauschbaren Produkten länger als bei Spezialteilen.
Die Summe ist Ihre Haftzeit. Bei fertigungsintensiven Betrieben landen wir dabei fast nie bei zwölf Monaten.
- Welche Anlage ist Ihr Engpass?
- Wie lang ist die aktuelle Lieferzeit dafür?
- Brauchen Sie eine Baugenehmigung im Schadenfall?
- Gibt es Auflagen, die den Wiederaufbau verzögern?
- Müssen Kunden Ihre Wiederaufnahme freigeben?
- Sind Mehrkosten für Ersatzfertigung gedeckt?
- Bestehen Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten?
- Und passt die BU-Summe noch zum heutigen Deckungsbeitrag?
Was uns dazu gefragt wird
Ab wann läuft die Haftzeit?
Ab Eintritt des Sachschadens, nicht ab Beginn des Wiederaufbaus. Das ist der häufigste Irrtum.
Alles, was vorher passiert, zählt mit: Schadenfeststellung, Gutachten, Freigabe durch den Versicherer, Aufräumarbeiten. Bei Großschäden vergehen dafür oft zwei bis drei Monate.
Reichen zwölf Monate nicht?
Bei Handel und Dienstleistung häufig ja. Bei fertigungsintensiven Betrieben mit Sonderanlagen fast nie.
Rechnen Sie die ganze Kette einschließlich Lieferzeit, Montage, Inbetriebnahme und Qualitätsfreigabe durch Ihre Kunden. Bei Sonderanlagen kommen dabei regelmäßig deutlich mehr als zwölf Monate zusammen.
Was kostet eine Verlängerung?
Weniger als erwartet, weil sich nur der Zeitraum verlängert und nicht die Versicherungssumme erhöht. Der Aufschlag liegt häufig bei zehn bis dreißig Prozent des BU-Anteils.
Gemessen am Risiko ist das die günstigste Verbesserung, die man an einem Gewerbevertrag vornehmen kann.
Was passiert, wenn die Haftzeit vorher endet?
Die Entschädigung endet, Ihre Kosten laufen weiter. Löhne, Mieten, Leasingraten und Zinsen fallen an, ohne dass Umsatz hereinkommt.
Das ist der Punkt, an dem Betriebe scheitern, die den eigentlichen Schaden überstanden hätten. Nicht am Brand, sondern an der Zeit danach.
Was sind Rückwirkungsschäden?
Fälle, in denen nicht bei Ihnen der Schaden eintritt, sondern bei einem Zulieferer oder einem wichtigen Abnehmer, und Ihre Produktion deshalb stillsteht.
Dafür gibt es eigene Deckungen mit eigener Haftzeit und eigener Summe. Wenn Sie von einzelnen Lieferanten oder Kunden stark abhängen, sollte das ausdrücklich geprüft werden.
Helfen Mehrkosten für Ersatzfertigung?
Sehr. Sie ermöglichen es, extern fertigen zu lassen, während die eigene Anlage steht. Das ist teuer, aber deutlich günstiger als der Verlust eines Kunden.
Prüfen Sie, ob solche Mehrkosten in Ihrer Deckung enthalten sind und mit welcher Summe. Sie wirken vor allem in den ersten Wochen, in denen sich entscheidet, ob Abnehmer bleiben.
Wie lange dauert der Ersatz Ihrer wichtigsten Anlage?
Rufen Sie beim Hersteller an. Die Zahl überrascht die meisten.