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Versicherung für Brauereien und Getränkehersteller

Sie arbeiten mit Druckbehältern, CO2 in Bodennähe und einem Produkt, das in Glas zum Verbraucher geht. Drei Risiken, die kaum ein anderer Betrieb kombiniert.

Das Kohlendioxid

CO2 entsteht bei der Gärung, wird zugesetzt und gelagert. Es ist schwerer als Luft, sammelt sich in Kellern, Gruben und Tankräumen und ist weder sichtbar noch riechbar.

Das ist die gefährlichste Eigenschaft in Ihrem Betrieb, weil sie geräuschlos wirkt und die Rettungskette gefährdet: Wer einem Bewusstlosen im Gärkeller nachsteigt, ist selbst gefährdet.

Was Versicherer dazu fragen

  • Gaswarnanlagen in Gärkeller, Tankraum und CO2-Lager
  • Zwangsbelüftung und deren Funktionsprüfung
  • Zutrittsregelung zu gefährdeten Bereichen
  • Und die Unterweisung, dokumentiert und wiederkehrend

Diese Punkte entscheiden nicht nur über die Prämie, sondern im Ernstfall über die Frage nach grober Fahrlässigkeit und über einen möglichen Rückgriff der Berufsgenossenschaft beim Unternehmer.

Druckbehälter und Anlagen

Gär- und Lagertanks, Drucktanks, Kessel, CO2-Behälter: Sie unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, und deren Einhaltung ist im Schadenfall der erste Prüfpunkt.

Eine überfällige Prüfung wird zum Problem, auch wenn sie mit dem Schaden nichts zu tun hatte. Sie eröffnet die Diskussion über Obliegenheiten.

Führen Sie deshalb eine Übersicht mit Fristen und legen Sie Protokolle geordnet ab. Das klingt banal und ist im Ernstfall Ihre Ausgangsposition.

Das Glas Ihr Produkt geht in einem Behälter unter Druck zum Verbraucher. Wenn eine Flasche berstet, entsteht ein Personenschaden, häufig an Augen und Händen. Ursachen sind Materialfehler, Vorschädigung im Mehrwegkreislauf oder Überdruck durch Nachgärung. Beim Mehrwegkreislauf haben Sie ein besonderes Problem: Sie füllen Flaschen ab, deren Vorgeschichte Sie nicht kennen. Deshalb sind Inspektionstechnik, Leerflascheninspektor und dokumentierte Aussortierung nicht nur Qualitätsthema, sondern Haftungsvorsorge. Mehr unter Produkthaftpflicht.

Der Rückruf

Wenn eine Charge auffällig wird, sei es durch Fremdkörper, Reinigungsmittelreste oder mikrobiologische Abweichung, steht die Frage nach dem Rückruf im Raum.

Diese Kosten sind über die Produkthaftpflicht nicht gedeckt. Es braucht eine eigene Deckung für Benachrichtigung, Rückholung, Entsorgung und den Warenwert.

Bei Getränken kommt erschwerend hinzu, dass die Ware breit verteilt ist: Handel, Gastronomie, Getränkemärkte, teils über Zwischenhändler. Eine gezielte Rückholung ist nur möglich, wenn die Chargenzuordnung sauber ist.

Mehr unter Rückrufversicherung und Serienschaden.

Die Saison

Ihr Lagerbestand schwankt erheblich: Rohstoffe, Fertigware, Leergut und Vollgut sind im Sommer in völlig anderen Mengen vorhanden als im Februar.

Eine feste Versicherungssumme passt deshalb nie. Wer die Summe am Jahresdurchschnitt bemisst, ist in der Hochsaison unterversichert, und genau dann steht am meisten im Lager.

Sinnvoll sind Regelungen mit Bestandsmeldung oder eine Summe, die den Höchstbestand abbildet. Mehr unter Unterversicherung.

Und das Leergut

Kästen und Flaschen im Umlauf sind ein eigener Wert, der oft nicht in der Police steht. Bei einem Brand im Leergutlager ist der Schaden erheblich, auch wenn nichts davon fertiges Produkt war.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Betriebshaftpflicht mit CO2-Risiko und Besucherverkehr
  • Produkthaftpflicht mit Serienschadenregelung, ausgelegt auf Glasbruch und Personenschäden
  • Rückrufkostenversicherung
  • Sachversicherung mit saisonaler Summenregelung und Leergut
  • Maschinenversicherung für Sudhaus, Filtration, Abfüllung und Kälteanlage
  • Betriebsunterbrechung mit Haftzeit nach echter Lieferzeit der Abfüllanlage
  • Umwelthaftpflicht für Abwasser und Kältemittel
Bei Punkt sechs lohnt eine Nachfrage beim Hersteller. Abfüllanlagen sind Sonderanfertigungen mit Lieferzeiten, die viele überraschen. Und die Abfüllung ist bei den meisten Brauereien der Engpass: Ohne sie hilft ein intaktes Sudhaus nichts. Mehr unter Haftzeit.

Wenn Besucher kommen

Brauereiführungen, Hoffeste, Verkostungen und angeschlossene Gastronomie sind wirtschaftlich sinnvoll und bringen ein Risiko mit, das im Produktionsbetrieb sonst nicht besteht.

Betriebsfremde Personen in einem Produktionsbereich mit Treppen, nassen Böden, Anlagen und Gasen.

Prüfen Sie, ob Besucherverkehr in Ihrer Police erfasst ist, und legen Sie feste Wege fest. Bei Verkostungen kommt die Frage nach der Ausschankverantwortung hinzu.

Der eigene Ausschank

Wenn Sie eine Gaststätte, einen Biergarten oder einen Hofladen betreiben, ist das versicherungstechnisch ein zweiter Betrieb mit eigenen Anforderungen.

Das gehört gemeldet und getrennt bewertet. Eine reine Produktionspolice deckt den Gastronomiebetrieb nicht mit ab.

Wie wir vorgehen

Wir beginnen mit CO2 und Druckbehältern, weil dort die Personenrisiken liegen und die Versicherbarkeit entschieden wird.

Dann sehen wir uns die Abfüllung an und rechnen die Haftzeit daran durch. Und schließlich die Bestandsführung über das Jahr, weil dort die häufigste Lücke liegt.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie ist der CO2-Bereich gesichert und überwacht?
  • Sind alle Druckbehälterprüfungen aktuell?
  • Wie funktioniert die Leerflaschenkontrolle?
  • Sind Rückrufkosten gedeckt?
  • Wie hoch ist der Lagerbestand in der Spitze?
  • Ist Leergut in der Summe erfasst?
  • Wie lange dauert der Ersatz Ihrer Abfüllanlage?
  • Und haben Sie Besucherverkehr oder eigenen Ausschank?
Frage fünf und sechs zusammen ergeben meist eine deutlich höhere Summe als die, die in der Police steht. Das fällt niemandem auf, weil die Summe bei Vertragsschluss richtig war. Seitdem ist der Betrieb gewachsen und die Rohstoffpreise sind gestiegen.
Häufige Fragen

Was uns Brauereien fragen

Wie relevant ist das CO2-Risiko für die Versicherung?

Sehr. CO2 ist schwerer als Luft, sammelt sich in Kellern und Gruben und ist weder sichtbar noch riechbar. Es gefährdet zusätzlich die Rettungskette, weil Helfer selbst betroffen sein können.

Gaswarnanlagen, Zwangsbelüftung, Zutrittsregelung und dokumentierte Unterweisung entscheiden über die Bewertung und im Ernstfall über die Frage nach grober Fahrlässigkeit.

Was gilt bei Glasbruch mit Personenschaden?

Das ist ein Produkthaftungsfall. Ursachen sind Materialfehler, Vorschädigung im Mehrwegkreislauf oder Überdruck durch Nachgärung.

Beim Mehrweg füllen Sie Flaschen ab, deren Vorgeschichte Sie nicht kennen. Deshalb sind Leerflascheninspektion und dokumentierte Aussortierung nicht nur Qualitätsthema, sondern Haftungsvorsorge.

Sind Rückrufkosten mitversichert?

Nicht über die Produkthaftpflicht. Diese deckt Schäden, die das Produkt anrichtet, nicht die Kosten der Rückholung.

Bei Getränken ist die Ware breit verteilt, teils über Zwischenhändler. Eine gezielte Rückholung ist nur bei sauberer Chargenzuordnung möglich, sonst muss pauschal zurückgerufen werden.

Unser Lagerbestand schwankt stark über das Jahr.

Dann passt eine feste Summe nie. Wer sie am Jahresdurchschnitt bemisst, ist in der Hochsaison unterversichert, und genau dann steht am meisten im Lager.

Sinnvoll sind Regelungen mit Bestandsmeldung oder eine Summe, die den Höchstbestand abbildet. Denken Sie dabei auch an Leergut, das oft gar nicht in der Police steht.

Wie lange sollte die Haftzeit sein?

Bemessen an der Abfüllanlage, weil sie bei den meisten Brauereien der Engpass ist. Ohne Abfüllung hilft ein intaktes Sudhaus nicht.

Abfüllanlagen sind Sonderanfertigungen mit Lieferzeiten, die viele überraschen. Fragen Sie beim Hersteller nach der aktuellen Zeit, nicht nach der von vor fünf Jahren.

Wir bieten Führungen und haben einen Ausschank.

Dann haben Sie betriebsfremde Personen im Produktionsbereich, mit Treppen, nassen Böden, Anlagen und Gasen. Das muss in der Police erfasst sein.

Ein eigener Ausschank oder Hofladen ist versicherungstechnisch ein zweiter Betrieb mit eigenen Anforderungen. Eine reine Produktionspolice deckt ihn nicht mit ab.

Wie hoch ist Ihr Lagerbestand in der Hochsaison?

Diese Zahl und nicht der Durchschnitt gehört in die Police.