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Versicherung für Getränkefachgroßhandel

Ein großer Teil dessen, was bei Ihnen im Lager steht, gehört Ihnen nicht. Leergut ist Pfandgut, und im Schadenfall stellt sich die Frage, wer es ersetzt.

Das Pfandgut

Kästen, Flaschen und Fässer im Mehrwegkreislauf sind wirtschaftlich Ihr Umlauf und rechtlich häufig fremdes Eigentum, je nach Poolsystem und Vereinbarung.

Bei einem Brand im Leergutlager stellt sich die Frage, wer diesen Verlust trägt, und die Antwort steht nicht in der Police, sondern in Ihren Vereinbarungen mit Herstellern und Poolbetreibern.

Für die Versicherung heißt das: Prüfen Sie, ob Leergut überhaupt in der Summe erfasst ist. Es steht nicht in der Bilanz wie Handelsware und wird deshalb bei der Summenermittlung regelmäßig vergessen.

Und die Menge ist erheblich

Ein mittlerer Fachgroßhandel hat schnell mehrere zehntausend Kästen im Umlauf. Bei Pfandwerten von wenigen Euro je Kasten kommen sechsstellige Beträge zusammen, ohne dass ein einziger Liter Getränk betroffen wäre.

Die Saison bestimmt Ihre Summen

Vor dem Sommer, vor Feiertagen und vor großen Veranstaltungen füllen Sie das Lager. Im Februar sieht es dort völlig anders aus.

Eine feste Versicherungssumme passt deshalb nie. Wer sie am Durchschnitt bemisst, ist in genau den Wochen unterversichert, in denen am meisten im Lager steht.

Bei Unterversicherung wird anteilig gekürzt, und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalverlust. Mehr unter Unterversicherung.

Sinnvoll sind Regelungen mit Bestandsmeldung oder eine Summe, die den Höchstbestand abbildet.

Der Schaden, der am häufigsten vorkommt Nicht der Brand, sondern der Stapler. Umgefahrene Regale, beschädigte Paletten, eingedrückte Kästen, Schäden an Toren und Rampen. Bei Ihrem Umschlagvolumen passiert das laufend. Teurer wird es beim Kunden: Beim Anliefern in Gastronomie und Handel entstehen Schäden an Böden, Türen, Aufzügen und Kellerabgängen. Das sind Tätigkeitsschäden, weil Sie die Räume zur Durchführung nutzen, und im Grundvertrag ausgeschlossen. Mehr unter Tätigkeitsschäden.

Ihr Fuhrpark ist der zweite Schwerpunkt

Getränkelogistik bedeutet hohe Achslasten, enge Zufahrten, Rampen und tägliche Beladung mit schwerem, kippgefährdetem Gut.

Die Ladungssicherung

Ein Kastenstapel, der sich löst, ist mehr als ein Warenschaden. Er kann Personen gefährden und führt bei einer Kontrolle zu Konsequenzen für Fahrer und Halter.

Im Schadenfall wird als Erstes nach der Sicherung gefragt, und nach der Unterweisung der Fahrer. Beides sollte dokumentiert sein.

Und die Schadenquote

Bei einem Fuhrpark dieser Art rechnet der Versicherer über die Quote. Kleinschäden beim Rangieren summieren sich und verteuern die gesamte Flotte.

Ein höherer Selbstbehalt wirkt hier doppelt: Er senkt den Beitrag und hält Bagatellschäden aus der Statistik. Mehr unter Selbstbeteiligung und Flottenversicherung.

Wenn Sie auch verleihen

Zapfanlagen, Kühlwagen, Stehtische, Gläser, Pavillons: Viele Fachgroßhändler verleihen für Feste und Veranstaltungen.

Damit haften Sie für Geräte, die Sie nicht bedienen und nicht beaufsichtigen. Wenn eine Zapfanlage bei einem Vereinsfest einen Schaden verursacht, stehen Sie als Verleiher im Raum.

Prüfen Sie, ob dieses Geschäft in Ihrer Police erfasst ist. Es ist eine andere Tätigkeit als Handel und wird häufig nicht mitgemeldet.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Sachversicherung mit Höchstbestand, Leergut und Ware auf Fahrzeugen
  • Tätigkeitsschäden für Anlieferungen bei Kunden
  • Fuhrpark mit Ladung und angepasstem Selbstbehalt
  • Betriebshaftpflicht einschließlich Verleihgeschäft
  • Produkthaftpflicht, wenn Sie eigene Marken abfüllen lassen
  • Betriebsunterbrechung, mit Blick auf die Saison
  • Warenkreditversicherung bei Gastronomiekunden
Punkt sieben ist bei Ihnen besonders relevant. Gastronomiebetriebe sind ein ausfallgefährdeter Kundenkreis, und Sie liefern auf Rechnung. Eine Insolvenz trifft Sie doppelt: offene Forderungen und ausstehendes Leergut. Mehr unter Warenkreditversicherung und Kunde insolvent.

Die Betriebsunterbrechung mit saisonalem Faktor

Ein Ausfall im Februar ist unangenehm. Ein Ausfall im Juni ist existenziell.

Eine Betriebsunterbrechungsdeckung, die mit Jahresdurchschnitten rechnet, bildet das nicht ab. Klären Sie, wie der Deckungsbeitrag ermittelt wird und ob saisonale Spitzen berücksichtigt werden.

Und rechnen Sie den Wiederaufbau realistisch: Ein Getränkelager mit Kühlung, Rampen und Regaltechnik ist nicht in sechs Wochen wieder aufgebaut.

Wenn Sie einen Abholmarkt betreiben

Ein Getränkemarkt ist versicherungstechnisch ein zweiter Betrieb: Publikumsverkehr, Kassenbereich, Selbstbedienung mit schwerem Gut, Kundenparkplatz.

Dazu kommt der klassische Fall: Ein Kunde verletzt sich beim Tragen oder rutscht auf einer nassen Fläche aus.

Das gehört ausdrücklich gemeldet. Eine reine Großhandelspolice deckt den Publikumsbereich nicht selbstverständlich mit ab.

Wie wir vorgehen

Wir ermitteln zuerst Ihren Höchstbestand einschließlich Leergut, weil dort die häufigste Lücke liegt.

Dann sehen wir uns den Fuhrpark an, weil er der zweitgrößte Beitragsposten ist und über die Schadenquote steuerbar. Und schließlich das Verleih- und Marktgeschäft, weil es oft gar nicht gemeldet ist.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie hoch ist der Warenbestand in der Spitze?
  • Ist Leergut in der Summe erfasst, und mit welchem Wert?
  • Wem gehört das Pfandgut nach Ihren Vereinbarungen?
  • Sind Tätigkeitsschäden bei Anlieferungen gedeckt?
  • Wie ist die Ladungssicherung organisiert und dokumentiert?
  • Verleihen Sie Zapfanlagen oder Ausstattung?
  • Betreiben Sie einen Abholmarkt?
  • Und wie ist Ihr Forderungsausfall bei Gastronomiekunden abgesichert?
Frage zwei und drei gehören zusammen und sind der häufigste Fund bei Betrieben Ihrer Art. Leergut ist wertvoll, gehört oft nicht Ihnen und steht trotzdem in Ihrer Halle. Diese Kombination führt im Schadenfall zu unangenehmen Diskussionen.
Häufige Fragen

Was uns Getränkefachgroßhändler fragen

Ist unser Leergut versichert?

Nur bei ausdrücklichem Einschluss. Leergut steht nicht wie Handelsware in der Bilanz und wird bei der Summenermittlung regelmäßig vergessen.

Bei mehreren zehntausend Kästen im Umlauf kommen sechsstellige Werte zusammen, ohne dass ein Liter Getränk betroffen wäre. Klären Sie zusätzlich, wem das Pfandgut nach Ihren Vereinbarungen gehört.

Wie versichern wir saisonal schwankende Bestände?

Nicht mit einer festen Summe auf Durchschnittsbasis. Sonst sind Sie in genau den Wochen unterversichert, in denen am meisten im Lager steht.

Bei Unterversicherung wird anteilig gekürzt, und zwar bei jedem Schaden. Sinnvoll sind Bestandsmeldungen oder eine am Höchstbestand orientierte Summe.

Wir beschädigen beim Ausliefern regelmäßig etwas beim Kunden.

Böden, Türen, Aufzüge und Kellerabgänge sind der Klassiker. Das sind Tätigkeitsschäden, weil Sie die Räume zur Durchführung der Lieferung nutzen.

Im Grundvertrag sind sie ausgeschlossen. Der Einschluss gehört bei Ihnen zur Grundausstattung, weil solche Schäden laufend vorkommen.

Wir verleihen Zapfanlagen und Ausstattung.

Dann haften Sie für Geräte, die Sie weder bedienen noch beaufsichtigen. Wenn eine Zapfanlage bei einem Fest einen Schaden verursacht, stehen Sie als Verleiher im Raum.

Das ist eine andere Tätigkeit als Handel und muss gemeldet sein. Prüfen Sie außerdem, ob Sie eine Einweisung dokumentieren, das ist im Streitfall entscheidend.

Was ist mit unserem Abholmarkt?

Der ist versicherungstechnisch ein zweiter Betrieb: Publikumsverkehr, Selbstbedienung mit schwerem Gut, Kassenbereich, Kundenparkplatz.

Eine reine Großhandelspolice deckt den Publikumsbereich nicht selbstverständlich ab. Der häufigste Schaden ist dabei nicht spektakulär: ein Kunde rutscht aus oder verletzt sich beim Tragen.

Wie sichern wir uns gegen Kundenausfälle ab?

Über eine Warenkreditversicherung. Gastronomiebetriebe sind ein ausfallgefährdeter Kundenkreis, und Sie liefern auf Rechnung.

Eine Insolvenz trifft Sie doppelt: offene Forderungen und ausstehendes Leergut, das Sie nicht zurückbekommen. Der zweite Posten wird dabei fast immer unterschätzt.

Ist Ihr Leergut in der Versicherungssumme enthalten?

Das ist bei Betrieben Ihrer Art der häufigste Fund. Wir sehen nach.