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Ein Kunde ist insolvent

Die offene Rechnung ist das eine. Das andere ist die Nachricht, die manchmal Jahre später kommt: Geld, das Sie längst bekommen haben, sollen Sie zurückzahlen.

Was Sie jetzt tun sollten

1. Keine weiteren Leistungen auf Rechnung

Solange nicht geklärt ist, wie es weitergeht, keine Ware und keine Leistung ohne Sicherheit. Vorkasse oder Barzahlung, sonst gar nicht.

Bei laufenden Aufträgen kann Weiterbelieferung sinnvoll sein, wenn ein Insolvenzverwalter den Betrieb fortführt und Sie ihn dann als Neugläubiger beliefern. Das sollte aber ausdrücklich geklärt sein, nicht stillschweigend passieren.

2. Prüfen, ob ein Eigentumsvorbehalt greift

Wenn Sie Ware geliefert haben, die noch da ist, kann sie Ihnen gehören. Voraussetzung ist, dass ein Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart war.

Sehen Sie in Ihren Verkaufsbedingungen nach, ob eine solche Klausel enthalten ist und ob sie wirksam einbezogen wurde. Und melden Sie Ihre Rechte an, bevor die Ware verarbeitet oder weiterverkauft ist.

3. Forderung anmelden

Beim Insolvenzverwalter, innerhalb der genannten Frist. Das ist Formsache, aber ohne Anmeldung gibt es auch keine Quote.

Rechnen Sie mit dieser Quote nicht. Bei Regelinsolvenzen liegt sie erfahrungsgemäß niedrig, und sie kommt spät.

4. Unterlagen sichern

Verträge, Lieferscheine, Zahlungseingänge mit Datum, Mahnungen, Korrespondenz. Auch zu Ratenzahlungen oder Stundungen, die Sie eingeräumt haben.

Der letzte Punkt wird gleich wichtig.

Der Teil, mit dem niemand rechnet Die Insolvenzanfechtung. Ein Insolvenzverwalter kann Zahlungen zurückfordern, die Sie bereits erhalten haben. Also Geld, das auf Ihrem Konto war und mit dem Sie gerechnet haben. Der Zeitraum reicht dabei weit zurück, und der Anspruch kann Jahre nach der Insolvenz geltend gemacht werden. Ansatzpunkt ist meist die Frage, ob Sie erkennen konnten, dass Ihr Kunde zahlungsunfähig war. Und genau dafür können ausgerechnet die Dinge sprechen, die Sie aus Kulanz getan haben. Wenn Sie ein Anfechtungsschreiben bekommen, zahlen Sie nicht sofort und lassen Sie es anwaltlich prüfen. Solche Ansprüche sind nicht selten überzogen.

Warum Kulanz zum Problem werden kann

Das ist der bitterste Teil dieses Themas, und deshalb steht er hier ausdrücklich.

Wenn ein Kunde in Schwierigkeiten ist, reagieren die meisten Betriebe anständig: Sie gewähren Ratenzahlung, stunden, warten ab, liefern weiter, weil man sich seit Jahren kennt.

Genau diese Entgegenkommen können später als Indiz dienen, dass Ihnen die Zahlungsschwierigkeiten bekannt waren. Und daraus kann sich ein Anfechtungsanspruch ergeben.

Das ist wirtschaftlich schwer zu ertragen: Wer hart auf Zahlung besteht, steht hinterher besser da als wer geholfen hat.

Was daraus folgt

Nicht, dass Sie unbarmherzig sein sollen. Aber wenn Sie einem Kunden entgegenkommen, sollten Sie wissen, dass es ein Risiko birgt, und die Sache dokumentieren.

Halten Sie fest, aus welchem Grund Sie eine Vereinbarung getroffen haben, und vermeiden Sie schriftliche Formulierungen, die so klingen, als hätten Sie von einer Zahlungsunfähigkeit gewusst.

Bei größeren Beträgen lohnt sich anwaltlicher Rat, bevor Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben.

Und die Frage, die danach kommt

Wenn ein Ausfall überstanden ist, stellt sich die Frage, wie man sich beim nächsten Mal besser stellt.

Die Antwort ist meist nicht, misstrauischer zu werden. Sie ist, das Risiko nicht mehr allein zu tragen.

Was eine Warenkreditversicherung leistet Sie ersetzt den Ausfall, wenn ein Abnehmer nicht zahlt, in Höhe eines vereinbarten Anteils der Forderung. Der eigentliche Nutzen liegt aber davor. Der Versicherer prüft Ihre Kunden und vergibt Limits. Sie erfahren also, wie ein professioneller Beobachter die Bonität einschätzt, und zwar laufend. Wird ein Limit gesenkt, ist das ein Warnsignal, das Sie sonst nicht bekommen hätten. Oft Wochen bevor etwas passiert. Prüfen Sie außerdem, ob eine Deckung gegen Anfechtungsansprüche enthalten oder einschließbar ist. Das ist nicht selbstverständlich und im Einzelfall zu klären. Mehr unter Warenkreditversicherung.

Was Sie ohne Versicherung tun können

Nicht jeder Betrieb braucht eine Warenkreditdeckung. Wer wenige, langjährige Kunden hat, fährt oft anders besser. Dann helfen drei Dinge.

Verkaufsbedingungen prüfen

Ist ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, und in welcher Form? Ein einfacher Vorbehalt hilft nur, solange die Ware unverändert da ist. Weitergehende Formen erfassen auch den Weiterverkaufserlös oder die Verarbeitung.

Das gehört einmal anwaltlich geprüft und dann in Ihre Bedingungen, nicht in jeden Einzelvertrag.

Zahlungsverhalten beobachten

Nicht die Bilanz, sondern das Verhalten. Wenn ein Kunde, der immer pünktlich war, plötzlich später zahlt, Teilzahlungen leistet oder um Stundung bittet, ist das das früheste Signal, das es gibt.

Und Klumpen vermeiden

Wenn ein Kunde ein Drittel Ihres Umsatzes ausmacht, ist dessen Insolvenz auch Ihre Krise. Das ist kein Versicherungsthema, sondern eine unternehmerische Frage, aber sie gehört in dieselbe Überlegung.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie hoch ist Ihr durchschnittlicher Forderungsbestand?
  • Wie verteilt er sich auf Kunden?
  • Wie viele Ausfälle hatten Sie in den letzten Jahren?
  • Wäre eine Warenkreditdeckung wirtschaftlich sinnvoll?
  • Reicht eine Absicherung der größten Abnehmer?
  • Was steht in Ihren Verkaufsbedingungen?
  • Wie sind Auslandsforderungen abgesichert?
Punkt fünf ist häufig die Antwort. Nicht jeder braucht eine Vollabsicherung. Oft genügt es, die wenigen großen Positionen zu decken, bei denen ein Ausfall wehtun würde. Und wenn eine Deckung sich für Sie nicht rechnet, sagen wir das. Bei kleinen Forderungsbeständen ist der Beitrag oft höher als der erwartete Nutzen.
Für Betriebe am Bau Dort gibt es zusätzliche Sicherungsmöglichkeiten, etwa eine Bauhandwerkersicherung, mit der Sie vom Auftraggeber eine Sicherheit verlangen können. Sie wird selten genutzt, weil man den Auftraggeber nicht verärgern will. Bei größeren Bauvorhaben und unbekannten Auftraggebern lohnt sie die Überlegung. Mehr unter Bauunternehmen.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Bekommen wir noch etwas von unserer Forderung?

Melden Sie sie in jedem Fall fristgerecht an, denn ohne Anmeldung gibt es auch keine Quote. Rechnen Sie aber nicht damit: Quoten in Regelinsolvenzen sind erfahrungsgemäß niedrig, und die Auszahlung dauert.

Besser stehen Sie, wenn ein wirksamer Eigentumsvorbehalt besteht und die Ware noch vorhanden ist. Dann geht es nicht um eine Quote, sondern um Ihr Eigentum.

Wir haben ein Anfechtungsschreiben bekommen.

Zahlen Sie nicht sofort. Solche Ansprüche sind nicht selten überzogen und im Einzelfall angreifbar.

Lassen Sie das anwaltlich prüfen, und stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen: Zahlungseingänge mit Datum, Korrespondenz, getroffene Vereinbarungen. Entscheidend ist die Frage, was Sie über die Lage Ihres Kunden wussten oder wissen konnten.

Warum ist Kulanz ein Risiko?

Weil Ratenzahlungen, Stundungen und geduldiges Abwarten später als Indiz gewertet werden können, dass Ihnen die Zahlungsschwierigkeiten bekannt waren. Daraus kann ein Anfechtungsanspruch entstehen.

Das heißt nicht, dass Sie unbarmherzig sein sollen. Aber dokumentieren Sie, aus welchem Grund Sie entgegengekommen sind, und lassen Sie größere Ratenzahlungsvereinbarungen vorher prüfen.

Lohnt sich eine Warenkreditversicherung für uns?

Das hängt an Ihrem Forderungsbestand, an dessen Verteilung und an Ihren bisherigen Ausfällen. Bei kleinen Beständen ist der Beitrag oft höher als der erwartete Nutzen.

Häufig ist eine Teillösung sinnvoll: nur die wenigen großen Abnehmer absichern, bei denen ein Ausfall wehtun würde. Wir rechnen das mit Ihnen durch und sagen Ihnen auch, wenn es sich nicht lohnt.

Sind Anfechtungsansprüche versicherbar?

Teilweise. Manche Warenkreditdeckungen enthalten oder ermöglichen einen Einschluss für Anfechtungsansprüche, andere nicht.

Das ist ein Punkt, den man vor Abschluss klären sollte, weil er im Ernstfall erhebliche Beträge betrifft. Wir sehen bei einer bestehenden Police nach, ob und wie das geregelt ist.

Wie erkennen wir Probleme früher?

Am Zahlungsverhalten, nicht an Bilanzen. Ein Kunde, der jahrelang pünktlich war und plötzlich später zahlt, in Teilbeträgen oder mit Bitte um Stundung, ist das früheste verlässliche Signal.

Ein Warenkreditversicherer beobachtet zusätzlich laufend die Bonität und passt Limits an. Eine Limitkürzung ist eine Warnung, die Sie sonst nicht bekommen hätten.

Wie viel Geld steht bei Ihnen dauerhaft offen?

Aus dieser Zahl ergibt sich, ob eine Absicherung sinnvoll ist. Wir rechnen es durch.