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Versicherung für Sportvereine und Sportstätten

Der Vorstand haftet mit seinem Privatvermögen. Das wissen die wenigsten, die ehrenamtlich einen Verein führen, und es steht in keiner Vereinssatzung.

Die Haftung des Vorstands

Ein Verein ist eine juristische Person, und der Vorstand ist sein gesetzlicher Vertreter. Damit gelten für ihn Sorgfaltspflichten, die denen einer Geschäftsführung ähneln.

Bei Pflichtverletzungen haftet er persönlich, gegenüber dem Verein und teils gegenüber Dritten. Für ehrenamtliche Vorstände gibt es zwar eine gesetzliche Haftungsbegrenzung, sie greift aber nicht in allen Fällen.

Wo es typischerweise passiert

  • Nicht abgeführte Sozialabgaben, etwa bei Übungsleitern oder Aushilfen. Hier haftet der Vorstand regelmäßig persönlich
  • Steuerliche Pflichten, besonders bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
  • Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Mittelverwendung
  • Verletzte Aufsichtspflicht bei Jugendarbeit
  • Und Verkehrssicherung auf vereinseigenen Anlagen

Der erste Punkt ist der häufigste. Er entsteht selten aus bösem Willen, meist aus fehlender Kenntnis darüber, wann eine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig wird.

Was eine D&O für Vereine leistet

Sie schützt das Privatvermögen der Vorstandsmitglieder bei Ansprüchen wegen Pflichtverletzung, und sie übernimmt die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Das ist bei ehrenamtlichen Ämtern besonders wichtig, weil niemand ein Amt übernehmen sollte, das ihn im Fehlerfall privat ruinieren kann.

Nicht gedeckt sind Bußgelder und Vorsatz. Mehr unter D&O-Versicherung.

Was viele Vereine übersehen Die Sportversicherung über den Landessportbund ist eine Grundabsicherung, keine vollständige. Sie deckt typischerweise Unfall und Haftpflicht im Sportbetrieb, oft mit niedrigen Summen und mit deutlichen Grenzen bei Vermögensschäden, Vereinsvermögen und Vorstandshaftung. Für einen Verein mit eigener Anlage, Angestellten oder Gastronomie reicht das nicht. Prüfen Sie zuerst, was der Rahmenvertrag Ihres Verbands tatsächlich umfasst. Darauf lässt sich aufbauen, statt doppelt zu versichern.

Die Anlage

Wenn der Verein eigene Sportstätten betreibt, kommt das gesamte Risikoprofil eines Immobilienbetriebs hinzu.

Verkehrssicherung

Tribünen, Zuschauerbereiche, Wege, Beleuchtung, Zäune und Tore. Der Klassiker sind ungesicherte Fußballtore, die umkippen. Das hat in der Vergangenheit zu schweren Unfällen und zu erheblicher Haftung geführt.

Regelmäßige Kontrollen, dokumentiert, sind hier der wirksamste Schutz. Im Schadenfall ist das die erste Frage.

Die Gebäude und die Technik

Vereinsheim, Umkleiden, Flutlicht, Rasenpflegetechnik, Beregnung. Bei Hallen kommt die Frage der Schneelast hinzu, gerade bei älteren Konstruktionen.

Und Vandalismus: Vereinsanlagen sind nachts unbeaufsichtigt und ein häufiges Ziel. Prüfen Sie, ob mutwillige Beschädigung eingeschlossen ist.

Veranstaltungen

Turniere, Vereinsfeste, Sportlerheim-Betrieb: Sobald Publikum kommt und bewirtet wird, ändert sich die Lage.

Ausschank ist dabei der kritischste Punkt. Es geht um Aufsicht, Jugendschutz und die Frage, wer verantwortlich ist, wenn nach dem Fest etwas passiert.

Klären Sie, ob solche Veranstaltungen generell eingeschlossen sind oder einzeln gemeldet werden müssen. Mehr unter Veranstaltungen.

Und die Jugendarbeit

Bei minderjährigen Mitgliedern trifft den Verein eine Aufsichtspflicht, die über den Trainingsbetrieb hinausreicht: Umkleiden, Fahrten, Trainingslager, Übernachtungen.

Personenschäden bei Kindern sind wirtschaftlich die schwersten Fälle überhaupt, weil Ansprüche über Jahrzehnte laufen können.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Vereinshaftpflicht über die Verbandsdeckung hinaus, mit ausreichender Summe
  • D&O für den Vorstand, gerade bei ehrenamtlichen Ämtern
  • Vertrauensschaden, weil Kassenführung häufig in einer Hand liegt
  • Gebäude und Inhalt mit Technik, Geräten und Vereinsheim
  • Veranstaltungen einschließlich Ausschank
  • Rechtsschutz für Arbeits-, Vertrags- und Verbandsstreitigkeiten
  • Und Absicherung für Angestellte, wenn der Verein Arbeitgeber ist
Punkt drei wird fast nie angesprochen und kommt häufiger vor, als man denkt. In Vereinen führt oft eine Person die Kasse über Jahre, ohne wirksame Kontrolle. Das ist keine Unterstellung, sondern eine Organisationsfrage, und eine Vertrauensschadendeckung ist die Antwort darauf.

Wenn der Verein Arbeitgeber ist

Viele Vereine beschäftigen Trainer, Platzwarte oder Verwaltungskräfte, oft in Minijobs oder auf Übungsleiterbasis.

Damit gelten die üblichen Arbeitgeberpflichten, einschließlich Meldungen, Arbeitsschutz und Unfallversicherung. Und genau hier entsteht die häufigste persönliche Haftung des Vorstands.

Prüfen Sie die Einstufung Ihrer Tätigkeiten regelmäßig. Die Grenze zwischen Ehrenamt, Übungsleiterpauschale und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist schmaler, als sie wirkt.

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb

Vereinsgaststätte, Werbeeinnahmen, Verkauf, bezahlte Veranstaltungen: Das ist steuerlich ein eigener Bereich mit eigenen Pflichten.

Fehler dort können die Gemeinnützigkeit gefährden, und das ist für die meisten Vereine existenziell.

Auch hier gilt: Die Verantwortung liegt beim Vorstand persönlich.

Wie wir vorgehen

Wir sehen zuerst nach, was der Verbandsrahmenvertrag abdeckt. Darauf lässt sich aufbauen, ohne doppelt zu versichern.

Danach klären wir die drei Lücken, die dort typischerweise bleiben: Vorstandshaftung, Vereinsvermögen und Veranstaltungen mit Ausschank.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Was deckt Ihr Verbandsrahmenvertrag konkret ab?
  • Besteht eine D&O für den Vorstand?
  • Beschäftigt der Verein Personal, und in welcher Form?
  • Gibt es einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
  • Wem gehört die Anlage, und wer betreibt sie?
  • Wie sind Kontrollen an Toren und Anlagen dokumentiert?
  • Wie ist die Kassenführung organisiert?
  • Und sind Veranstaltungen mit Ausschank erfasst?
Frage zwei beantworten die meisten Vereine mit nein, und zwar nicht aus Kostengründen, sondern weil niemand darüber gesprochen hat. Dabei ist der Beitrag für eine Vereins-D&O überschaubar und macht es leichter, überhaupt jemanden für ein Amt zu gewinnen.
Häufige Fragen

Was uns Vereine fragen

Haftet der Vorstand wirklich persönlich?

Ja, bei Pflichtverletzungen. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Vereins, und es gelten Sorgfaltspflichten, die denen einer Geschäftsführung ähneln.

Für ehrenamtliche Vorstände besteht eine gesetzliche Haftungsbegrenzung, die aber nicht in allen Fällen greift. Besonders bei nicht abgeführten Sozialabgaben haftet der Vorstand regelmäßig persönlich.

Reicht die Sportversicherung über den Landessportbund?

Als Grundabsicherung ja, als vollständige Deckung meist nicht. Solche Rahmenverträge decken typischerweise Unfall und Haftpflicht im Sportbetrieb, oft mit niedrigen Summen.

Grenzen bestehen regelmäßig bei Vermögensschäden, beim Vereinsvermögen und bei der Vorstandshaftung. Für Vereine mit eigener Anlage, Personal oder Gastronomie reicht das nicht.

Brauchen wir eine D&O für ein Ehrenamt?

Gerade dann. Niemand sollte ein unentgeltliches Amt übernehmen, das ihn im Fehlerfall privat treffen kann.

Der Beitrag ist überschaubar, und praktisch hilft es bei der Besetzung: Es fällt leichter, Kandidaten zu finden, wenn diese Frage geklärt ist. Nicht gedeckt sind Bußgelder und Vorsatz.

Wir haben Übungsleiter auf Pauschale. Ist das ein Risiko?

Es kann eines sein. Die Grenze zwischen Ehrenamt, Übungsleiterpauschale und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist schmaler, als sie wirkt.

Nicht abgeführte Sozialabgaben sind der häufigste Fall persönlicher Vorstandshaftung, und sie entstehen fast nie aus bösem Willen, sondern aus fehlender Kenntnis. Lassen Sie die Einstufung regelmäßig prüfen.

Was gilt bei unserem Vereinsfest mit Ausschank?

Das ist versicherungstechnisch eine andere Lage als der Trainingsbetrieb. Es geht um Publikumsverkehr, Aufsicht, Jugendschutz und die Verantwortung für das, was nach dem Fest passiert.

Klären Sie, ob Veranstaltungen generell eingeschlossen sind oder einzeln gemeldet werden müssen. Bei regelmäßigen Festen lohnt der generelle Einschluss.

Warum sprechen Sie die Kassenführung an?

Weil in Vereinen häufig eine Person die Kasse über Jahre führt, ohne wirksame Kontrolle. Das ist keine Unterstellung, sondern eine Organisationsfrage.

Eine Vertrauensschadendeckung ist die versicherungsseitige Antwort darauf. Organisatorisch hilft ein Vier-Augen-Prinzip bei größeren Beträgen und eine regelmäßige Kassenprüfung durch wechselnde Personen.

Ist Ihr Vorstand persönlich abgesichert?

Die meisten Vereine beantworten das mit nein, weil nie jemand danach gefragt hat.