Versicherung für Automobilzulieferer
Ein fehlerhaftes Teil bleibt selten ein Einzelfall. Es steckt in einer Charge, in einer Baureihe, in Hunderttausenden Fahrzeugen. Und der Vertrag, den Sie unterschrieben haben, regelt meist, dass Sie dafür einstehen.
Ihr Risiko ist die Menge
In den meisten Branchen ist ein Produktfehler ein Schaden. Bei Ihnen ist er ein Vielfaches davon, weil dasselbe Teil in jeder Einheit steckt.
Damit entscheidet die Serienschadenklausel über Ihre tatsächliche Deckung. Sie regelt, ob alle Schäden aus einer Ursache als ein Versicherungsfall gelten oder als viele.
Als ein Fall bedeutet: eine Deckungssumme, ein Selbstbehalt. Als viele Fälle: mehrfach Selbstbehalt, aber möglicherweise auch die Jahreshöchstleistung erreicht.
Mehr unter Serienschaden.
Und die vier Zahlen, die zusammengehören
- Die Deckungssumme je Fall
- Die Jahreshöchstleistung, die häufig das eigentliche Limit ist
- Der Selbstbehalt und seine Anwendung bei Serien
- Und die Sublimits für einzelne Bausteine, etwa Aus- und Einbaukosten
Wer nur auf die erste Zahl sieht, kennt seine Deckung nicht.
Aus- und Einbaukosten
Der teuerste Baustein in Ihrer Police und der wichtigste. Wenn Ihr Teil in einem Fahrzeug verbaut ist und ausgetauscht werden muss, kostet der Ausbau ein Vielfaches des Teils.
Bei einem Bauteil für zwei Euro können die Werkstattkosten je Fahrzeug im dreistelligen Bereich liegen, multipliziert mit der Stückzahl.
Prüfen Sie, ob dieser Einschluss besteht und mit welchem Sublimit. Er ist im Grundvertrag der Produkthaftpflicht nicht enthalten.
Was in den Verträgen steht
Der Punkt, der in Ihrer Branche mehr entscheidet als die Police: Sie unterschreiben Einkaufsbedingungen, die Ihr Kunde gestellt hat.
Dort steht regelmäßig mehr, als gesetzlich geschuldet wäre.
Die typischen Klauseln
- Verschuldensunabhängige Haftung für Mängel und deren Folgen
- Vollständige Freistellung von allen Ansprüchen Dritter
- Übernahme sämtlicher Rückrufkosten, auch bei nur möglichem Zusammenhang
- Vertragsstrafen bei Bandstillstand, teils pro Minute bemessen
- Und Nachweispflichten über Versicherungsschutz mit Mindestsummen
Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist häufig nicht versichert. Das ist die Lücke, die im Ernstfall aufgeht.
Lassen Sie solche Passagen prüfen, bevor Sie unterschreiben. Mehr unter Freistellungserklärung unterschreiben.
Der Bandstillstand
Wenn Ihr Teil fehlt oder fehlerhaft ist und deshalb die Fertigung Ihres Kunden steht, entsteht ein Schaden, der mit Ihrem Umsatz nichts zu tun hat.
Solche Ansprüche sind reine Vermögensschäden. Sie sind im Grundvertrag ausgeschlossen und in vollem Umfang praktisch nicht versicherbar.
Was möglich ist: ein Einschluss mit begrenzter Summe. Wichtiger ist, die Klausel im Kundenvertrag zu begrenzen, solange darüber noch verhandelt wird.
- Erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitungsschäden und geprüfter Serienschadenklausel
- Rückrufkostendeckung, einschließlich Rückrufen durch den Hersteller
- Räumlicher Geltungsbereich passend zum Absatzweg Ihrer Kunden
- Sach- und Betriebsunterbrechung mit Haftzeit nach Werkzeug- und Anlagenwiederbeschaffung
- Werkzeuge und Formen, auch wenn sie dem Kunden gehören
- Maschinenversicherung für Pressen, Spritzguss und Automatisierung
- Cyber, weil Produktionssteuerung und Kundenanbindung angreifbar sind
Der Export wandert mit
Sie liefern möglicherweise nur an einen deutschen Hersteller. Das Fahrzeug geht danach in die ganze Welt.
Damit kann Ihre Haftung Märkte erreichen, in die Sie nie geliefert haben, insbesondere Nordamerika mit seinem anderen Haftungsklima.
Prüfen Sie deshalb den räumlichen Geltungsbereich Ihrer Produkthaftpflicht. Eine Deckung, die auf Europa begrenzt ist, passt nicht zu einem Kunden, der weltweit verkauft.
Wenn Sie elektronische Komponenten liefern
Dann kommt eine Dimension hinzu, die klassische Zulieferer nicht kennen: Software und Vernetzung.
Ein Softwarefehler in einem Steuergerät ist kein Materialfehler, und die Frage, ob es sich um einen Sachschaden handelt, ist nicht immer eindeutig.
Prüfen Sie, ob Fehler in Software und Datenverarbeitung erfasst sind, und ob Cybervorfälle in der Lieferkette abgedeckt werden. Mehr unter Cyberversicherung.
Wie wir vorgehen
Wir beginnen mit Ihren Kundenverträgen, nicht mit der Police. Was haben Sie übernommen, und was davon ist überhaupt versicherbar?
Danach rechnen wir einen realistischen Serienfall durch: ein Bauteil, eine Charge, die Stückzahl, die Werkstattkosten. Diese Zahl bestimmt die Deckungssumme, nicht Ihr Umsatz.
- Was steht in den Einkaufsbedingungen Ihrer Kunden?
- Wie ist die Serienschadenklausel formuliert?
- Wie hoch ist die Jahreshöchstleistung?
- Sind Aus- und Einbaukosten gedeckt, mit welchem Sublimit?
- Erfasst die Rückrufdeckung auch Rückrufe des Herstellers?
- Wohin gehen die Fahrzeuge, in denen Ihr Teil verbaut ist?
- Wo lagern Ihre Werkzeuge und Formen?
- Und wie lange dauert deren Wiederbeschaffung?
Was uns Zulieferer fragen
Was ist der wichtigste Punkt in unserer Police?
Die Serienschadenklausel. Sie regelt, ob alle Schäden aus einer Ursache als ein Versicherungsfall gelten oder als viele, und das entscheidet über Ihre tatsächliche Deckung.
Prüfen Sie zusammen mit ihr die Jahreshöchstleistung. Viele kennen ihre Summe je Fall, aber nicht das Jahreslimit, und bei Serienrisiken ist genau das die maßgebliche Zahl.
Sind Rückrufkosten mitversichert?
Nicht über die Produkthaftpflicht. Diese deckt Schäden, die Ihr Produkt verursacht, nicht die Aktion zu deren Verhinderung.
Wichtig ist in Ihrer Branche zusätzlich, dass meist der Hersteller zurückruft und Ihnen die Kosten weiterberechnet. Prüfen Sie deshalb ausdrücklich, ob Rückrufe durch Dritte erfasst sind.
Der Kunde stellt die Einkaufsbedingungen. Worauf achten wir?
Auf verschuldensunabhängige Haftung, vollständige Freistellung, Übernahme sämtlicher Rückrufkosten und Vertragsstrafen bei Bandstillstand.
Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist häufig nicht versicherbar. Lassen Sie diese Passagen vor Unterschrift prüfen, danach ist der Spielraum weg.
Was gilt bei einem Bandstillstand beim Kunden?
Das ist ein reiner Vermögensschaden, im Grundvertrag ausgeschlossen und in vollem Umfang praktisch nicht versicherbar.
Möglich ist ein Einschluss mit begrenzter Summe. Wichtiger ist, die entsprechende Klausel im Kundenvertrag zu begrenzen, solange darüber noch verhandelt wird.
Wir liefern nur nach Deutschland. Reicht eine Europadeckung?
Meist nicht. Das Fahrzeug, in dem Ihr Teil verbaut ist, geht in die ganze Welt, und Ihre Haftung wandert mit.
Besonders relevant ist Nordamerika mit seinem anderen Haftungsklima. Prüfen Sie den räumlichen Geltungsbereich am Absatzweg Ihres Kunden, nicht am eigenen Lieferweg.
Sind die Werkzeuge unserer Kunden bei uns versichert?
Nur bei ausdrücklichem Einschluss fremden Eigentums. Sie stehen nicht in Ihrer Bilanz und werden bei der Summenermittlung regelmäßig übersehen.
Werkzeuge und Formen sind kundenindividuell und haben Lieferzeiten von Monaten. Eine räumlich getrennte Lagerung ermöglicht nach einem Brand die externe Fertigung und damit den Erhalt der Kundenbeziehung.
Kennen Sie Ihre Jahreshöchstleistung?
Bei Serienrisiken ist das die entscheidende Zahl, nicht die Summe je Fall.