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Wenn der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen wird

Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen. Sie als Geschäftsführer haften mit Ihrem. Und derjenige, der Sie in Anspruch nimmt, ist meist nicht ein fremder Dritter, sondern Ihre eigene Gesellschaft.

Wer Ansprüche stellt

Der verbreitete Irrtum ist, dass Geschäftsführerhaftung bedeutet, ein geschädigter Kunde klage gegen die Person statt gegen die Firma. Das kommt vor, ist aber der seltenere Fall.

Der Regelfall ist die Innenhaftung: Die Gesellschaft selbst nimmt ihren Geschäftsführer in Anspruch.

Und in der Praxis heißt das meist

  • Der Insolvenzverwalter. Er übernimmt die Ansprüche der Gesellschaft und prüft systematisch, ob die Geschäftsführung Pflichten verletzt hat. Das ist der häufigste Auslöser überhaupt.
  • Neue Gesellschafter nach einem Verkauf, die Altentscheidungen aufarbeiten.
  • Mitgesellschafter im Streit.
  • Ein Nachfolger im Amt, der Vorgänge prüfen lässt.

Das erklärt auch, warum viele Fälle erst Jahre nach der eigentlichen Entscheidung auftauchen.

Die Beweislast liegt bei Ihnen

Der Punkt, der die Sache gefährlich macht und der den meisten nicht bewusst ist.

Steht eine Pflichtverletzung im Raum, müssen Sie darlegen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben. Nicht die Gesellschaft muss beweisen, dass Sie es nicht getan haben.

Nach fünf Jahren, ohne Zugriff auf Unterlagen und ohne dokumentierte Entscheidungswege, ist das eine sehr unangenehme Ausgangslage.

Deshalb ist die Dokumentation von Entscheidungen keine Bürokratie, sondern Ihre Verteidigung. Wer eine Entscheidung auf Grundlage angemessener Informationen und im Interesse der Gesellschaft getroffen hat, steht deutlich besser da, wenn er das belegen kann.

Was auf dem Spiel steht Ihr gesamtes Privatvermögen, ohne Begrenzung. Es gibt keine Haftungsobergrenze, die sich an Ihrem Gehalt oder Ihrer Beteiligung orientiert. Der Anspruch richtet sich nach dem Schaden der Gesellschaft. Und die Ansprüche verjähren nicht kurzfristig. Bei der GmbH gilt eine Frist von fünf Jahren, die typischerweise erst mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen beginnt. Praktisch bedeutet das: Eine Entscheidung aus dem Jahr 2022 kann Sie 2027 noch einholen, auch wenn Sie das Amt längst niedergelegt haben. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört ausdrücklich zu einem Anwalt für Gesellschaftsrecht. Wir übernehmen die Frage, was davon versicherbar ist und ob eine bestehende Deckung greift.

Die typischen Auslöser

Zahlungen in der Krise

Der mit Abstand häufigste Vorwurf. Wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist und danach noch Zahlungen geleistet werden, kann die Geschäftsführung zur Erstattung verpflichtet sein.

Das trifft Geschäftsführer, die versucht haben, den Betrieb zu retten und Lieferanten weiter bezahlt haben. Die Absicht war gut, die Rechtsfolge ist hart.

Verspätete Insolvenzantragstellung

Die Fristen sind kurz und laufen ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen objektiv vorliegen, nicht ab dem Tag, an dem es jemand bemerkt.

Steuern und Sozialabgaben

Für nicht abgeführte Steuern kann die Geschäftsführung persönlich in Haftung genommen werden. Bei nicht abgeführten Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung kommt eine strafrechtliche Dimension hinzu.

Das ist der Bereich, in dem der Versicherungsschutz an Grenzen stößt, weil vorsätzliche Pflichtverletzungen nicht versicherbar sind.

Und die alltäglichen Fälle

Unwirksame Verträge, verjährte Forderungen, unterlassene Versicherung eines erkennbaren Risikos, Verstöße gegen Compliance-Pflichten, fehlerhafte Investitionen ohne ausreichende Prüfung.

Der letzte Punkt ist bemerkenswert: Auch das Versäumnis, ein Risiko zu versichern, kann eine Pflichtverletzung sein.

Der Fehler, der am teuersten wird Die D&O wird gekündigt, und Jahre später kommt der Anspruch. D&O-Verträge arbeiten fast immer nach dem Anspruchserhebungsprinzip. Versichert ist nicht, wann der Fehler passiert ist, sondern wann der Anspruch erhoben wird. Wenn der Vertrag beendet ist und der Anspruch danach kommt, besteht kein Schutz, obwohl die Pflichtverletzung in der Vertragszeit lag. Und der Vertrag gehört nicht Ihnen. Versicherungsnehmerin ist die Gesellschaft. Sie kann kündigen, den Versicherer wechseln oder die Summe reduzieren, ohne dass Sie es steuern. Deshalb sind zwei Punkte entscheidend: eine ausreichend lange Nachmeldefrist und die Frage, was bei Ihrem Ausscheiden passiert. Wer das Amt niederlegt, sollte sich schriftlich bestätigen lassen, wie lange er noch geschützt ist. Mehr unter D&O-Versicherung.

Was Sie tun sollten, wenn die Forderung schon da ist

  • Melden Sie den Vorgang sofort dem Versicherer, wenn eine D&O besteht. Auch bei einer bloßen Androhung. Verspätete Meldung ist einer der häufigsten Gründe für Deckungsprobleme.
  • Antworten Sie nicht in der Sache, bevor Sie anwaltlich beraten sind. Auch nicht mündlich und auch nicht gegenüber dem eigenen Insolvenzverwalter.
  • Sichern Sie Unterlagen. Nach dem Ausscheiden haben Sie oft keinen Zugriff mehr auf Mails, Protokolle und Buchhaltung. Das ist ein praktisches Problem, das früh gelöst werden muss.
  • Prüfen Sie, ob es überhaupt eine D&O gab, auch aus früheren Jahren. Viele wissen es nicht.

Punkt drei wird regelmäßig unterschätzt. Die Beweislast liegt bei Ihnen, und ohne Unterlagen können Sie sie nicht tragen.

Wenn noch nichts passiert ist

Dann ist der Zeitpunkt richtig. Eine D&O lässt sich nicht mehr abschließen, wenn ein Anspruch bereits im Raum steht oder absehbar ist.

Prüfen sollten Sie insbesondere:

  • Ob überhaupt eine Deckung besteht, und mit welcher Summe
  • Die Nachmeldefrist und was bei Ausscheiden gilt
  • Ob die Innenhaftung erfasst ist, denn sie ist der Regelfall
  • Ob Abwehrkosten auch bei Vorsatzvorwurf getragen werden, bis eine Feststellung vorliegt
  • Und ob frühere Amtszeiten mitversichert sind

Der vierte Punkt ist praktisch wichtig: Der Vorwurf lautet fast immer auch auf Vorsatz, weil das die Verteidigung erschwert. Bis zur rechtskräftigen Feststellung sollten die Kosten der Verteidigung getragen werden.

Wie wir arbeiten

Bei einem laufenden Fall: Wir prüfen die vorhandenen Verträge und übernehmen die Meldung und die Kommunikation mit dem Versicherer. Die rechtliche Verteidigung führt Ihr Anwalt, wir sorgen dafür, dass die Deckung dazu passt.

Ohne laufenden Fall: Wir sehen die Deckung durch und sagen Ihnen, wo sie im Ernstfall nicht trägt.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Besteht eine D&O, und wer ist Versicherungsnehmerin?
  • Ist die Innenhaftung eingeschlossen?
  • Wie lang ist die Nachmeldefrist?
  • Was passiert bei Ihrem Ausscheiden aus dem Amt?
  • Sind frühere Amtszeiten mitversichert?
  • Werden Abwehrkosten bei Vorsatzvorwurf getragen?
  • Wie werden wesentliche Entscheidungen dokumentiert?
  • Und gibt es Anhaltspunkte für eine Krise der Gesellschaft?
Frage drei entscheidet in den meisten realen Fällen darüber, ob überhaupt Schutz besteht. Weil Ansprüche typischerweise Jahre nach der Entscheidung erhoben werden und häufig erst nach dem Ausscheiden. Eine kurze Nachmeldefrist macht eine ansonsten gute Police in genau diesem Moment wertlos.
Häufige Fragen

Was uns Geschäftsführer dazu fragen

Schützt mich die GmbH nicht vor persönlicher Haftung?

Sie schützt die Gesellschafter vor Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für die Geschäftsführung gilt das nicht.

Der Regelfall ist zudem nicht die Klage eines Dritten, sondern die Innenhaftung: Die Gesellschaft selbst nimmt ihren Geschäftsführer in Anspruch, in der Praxis meist über einen Insolvenzverwalter oder neue Gesellschafter.

Wer muss beweisen, dass ich falsch gehandelt habe?

Im Kern Sie selbst. Steht eine Pflichtverletzung im Raum, müssen Sie darlegen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben.

Nach Jahren, ohne Zugriff auf Unterlagen und ohne dokumentierte Entscheidungswege, ist das eine schwierige Ausgangslage. Dokumentation von Entscheidungen ist deshalb Ihre Verteidigung, nicht Bürokratie.

Ich bin nicht mehr Geschäftsführer. Kann noch etwas kommen?

Ja. Bei der GmbH gilt für solche Ansprüche eine Frist von fünf Jahren, die typischerweise erst mit Entstehung des Anspruchs beginnt. Eine Entscheidung aus 2022 kann Sie 2027 noch erreichen.

Entscheidend ist deshalb, was in der D&O für die Zeit nach Ihrem Ausscheiden geregelt ist. Lassen Sie sich das bei Amtsniederlegung schriftlich bestätigen.

Wir haben eine D&O. Reicht das?

Nicht automatisch. D&O-Verträge arbeiten fast immer nach dem Anspruchserhebungsprinzip: Versichert ist, wann der Anspruch erhoben wird, nicht wann der Fehler passiert ist.

Ist der Vertrag beendet und kommt der Anspruch danach, besteht ohne ausreichende Nachmeldefrist kein Schutz. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft Versicherungsnehmerin ist und über den Vertrag entscheidet, nicht Sie.

Was ist der häufigste Auslöser?

Zahlungen in der Krise. Wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist und danach noch Zahlungen geleistet werden, kann eine Erstattungspflicht entstehen.

Das trifft besonders Geschäftsführer, die den Betrieb retten wollten und Lieferanten weiter bezahlt haben. Die Absicht war gut, die Rechtsfolge ist hart.

Was soll ich tun, wenn die Forderung schon da ist?

Den Vorgang sofort dem Versicherer melden, auch bei bloßer Androhung. Verspätete Meldung ist einer der häufigsten Gründe für Deckungsprobleme.

Und in der Sache nicht antworten, bevor Sie anwaltlich beraten sind. Sichern Sie außerdem frühzeitig Unterlagen, denn nach dem Ausscheiden haben Sie oft keinen Zugriff mehr auf Mails und Protokolle.

Wissen Sie, wie lange Sie nach Ihrem Ausscheiden noch geschützt wären?

Das ist die Zahl, auf die es in den meisten realen Fällen ankommt.