Was ein Maklermandat bedeutet
Der Maklerauftrag ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit. Er klingt nach Verpflichtung, verpflichtet aber vor allem uns. Hier steht, was er bewirkt und was er ausdrücklich nicht bewirkt.
Was der Maklerauftrag regelt
Mit dem Maklerauftrag beauftragen Sie uns, Ihre Versicherungsangelegenheiten zu betreuen. Er ist die rechtliche Grundlage dafür, dass wir überhaupt tätig werden dürfen.
Praktisch enthält er drei Dinge:
- Den Betreuungsauftrag. Wir dürfen Ihre bestehenden Verträge verwalten, prüfen und im Schadenfall für Sie tätig werden.
- Die Maklervollmacht. Wir dürfen im Namen und im Auftrag Ihres Unternehmens mit den Versicherern sprechen, Unterlagen anfordern und Erklärungen entgegennehmen.
- Die Betreuungsumstellung. Die Gesellschaften werden informiert, dass wir künftig Ihr Ansprechpartner sind.
Mehr nicht. Er ist kein Vertrag über eine Versicherung, keine Kündigung und keine Vollmacht, in Ihrem Namen Verträge abzuschließen. Jede Änderung an Ihrem Versicherungsschutz braucht weiterhin Ihre ausdrückliche Freigabe.
Warum es ihn überhaupt braucht
Ohne Mandat gibt kein Versicherer Auskunft über Ihre Verträge. Wir könnten weder Ihre Policen anfordern noch den Schadenverlauf einsehen noch im Schadenfall für Sie verhandeln. Datenschutzrechtlich wäre das auch gar nicht zulässig.
Der Auftrag ist also weniger eine Bindung als ein Türöffner. Er ermöglicht die Arbeit, die Sie von uns erwarten.
- Kostet Sie nichts
- Keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist
- Jederzeit widerrufbar
- Ändert nichts an Ihren Verträgen
- Verpflichtet uns zu Beratung und Dokumentation
- Macht uns haftbar für Beratungsfehler
Was der Maklerauftrag nicht bewirkt
Das sind die sechs Sorgen, die uns am häufigsten begegnen. Meist werden sie nicht ausgesprochen, deshalb hier von uns aus.
Was der Auftrag umgekehrt für uns bedeutet
Hier liegt der eigentliche Punkt: Der Maklerauftrag bindet nicht Sie, er bindet uns. Mit der Annahme übernehmen wir Pflichten, die gesetzlich festgelegt sind.
Wir müssen Ihren Bedarf ermitteln
Wir dürfen Ihnen nicht einfach etwas anbieten. Wir müssen fragen, verstehen und daraus ableiten, was Sie tatsächlich brauchen. Das gilt beim ersten Mal und bei jeder wesentlichen Veränderung in Ihrem Betrieb.
Wir müssen den Markt untersuchen
Unserer Beratung muss eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde liegen. Wir dürfen uns also nicht auf zwei bekannte Häuser beschränken, nur weil es bequem ist.
Wir müssen dokumentieren
Was wir empfohlen haben und warum, muss nachvollziehbar festgehalten werden. Diese Dokumentation schützt in erster Linie Sie, weil sie im Streitfall belegt, was besprochen wurde.
Und wir haften
Als Versicherungsmakler sind wir rechtlich Ihr Sachwalter. Machen wir bei der Beratung einen Fehler, etwa weil wir auf eine notwendige Deckung nicht hingewiesen haben, können Sie uns dafür in Anspruch nehmen. Deshalb muss jeder Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Mindesthöhe unterhalten.
Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Versicherungsvertreter, der pflichtgemäß die Produkte seiner Gesellschaft anbietet.
Wie wir vergütet werden
Diese Frage stellen die wenigsten laut, beschäftigen tut sie fast jeden. Deshalb hier offen.
In den allermeisten Fällen ist die Vergütung des Vermittlers bereits in der Versicherungsprämie einkalkuliert. Sie zahlen sie also ohnehin, unabhängig davon, ob Ihre Verträge von einem Vertreter, direkt vom Versicherer oder von uns betreut werden.
Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, wer dafür auf welcher Seite steht.
Daneben gibt es Nettotarife ohne einkalkulierte Courtage, bei denen eine gesonderte Vergütung vereinbart wird. Welche Form in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen vorher und nicht hinterher.
Wie die Umstellung praktisch läuft
Der Aufwand für Sie beschränkt sich auf eine Unterschrift und ein Gespräch.
Was Unternehmer dazu fragen
Betreuen Sie auch Verträge, an denen Sie nichts verdienen?
Ja. Bei laufenden Verträgen bleibt die Courtage häufig beim bisherigen Makler, bis der Vertrag erneuert wird. Bei Mehrjahresverträgen können das zwei bis drei Jahre sein.
Wir betreuen ab Unterzeichnung des Mandats trotzdem alles: Schäden, Vertragsänderungen, Prüfungen. Mehr unter Makler wechseln.
Können wir vorher mit einem Ihrer Mandanten sprechen?
Ja. Bevor Sie ein Mandat erteilen, stellen wir Ihnen gern den Kontakt zu einem Unternehmen her, das wir betreuen. Möglichst aus Ihrer Branche.
Sie telefonieren ohne uns, und Fragen geben wir keine vor. Mehr unter Referenzen.
Mein bisheriger Berater ist ein guter Bekannter. Wie gehe ich damit um?
Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Unternehmer einen Wechsel aufschieben, obwohl sie ihn längst für richtig halten. Und es wird selten ausgesprochen.
Unsere Erfahrung: Es geht meist einfacher, als man denkt. Die Umstellung läuft schriftlich über uns, ein persönliches Gespräch ist dafür nicht nötig. Und wenn Sie möchten, dass einzelne Verträge dort bleiben, richten wir uns danach.
Kann ich das Mandat wieder zurücknehmen?
Jederzeit, formlos und ohne Begründung. Es gibt keine Laufzeit und keine Kündigungsfrist. Ihre Verträge bleiben davon unberührt, es ändert sich nur wieder die Zuständigkeit für die Betreuung.
Uns ist es lieber, Sie wissen das von Anfang an. Ein Mandat, das nur besteht, weil jemand nicht rauskommt, nützt niemandem.
Muss ich alle Verträge übertragen?
Nein. Sie können einzelne Verträge ausnehmen, etwa weil sie bei einem Familienmitglied liegen oder weil eine besondere Beziehung besteht.
Zwei Hinweise dazu: Erstens wird die Betreuung dadurch aufwendiger, weil bei einem Schaden zwei Stellen zuständig sind. Zweitens können wir Doppelungen und Lücken nur dort erkennen, wo wir Einblick haben. Beides ist machbar, sollte aber bewusst entschieden werden.
Was passiert mit laufenden Schäden?
Die können wir übernehmen, auch mitten in der Bearbeitung. Sprechen Sie trotzdem zuerst mit Ihrem bisherigen Betreuer. Ein Wechsel während einer laufenden Regulierung bringt Reibung, die Sie in dieser Phase nicht brauchen.
Wenn Sie dort nicht weiterkommen, rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Wechsel in der aktuellen Phase sinnvoll ist oder ob es besser wäre, den Schaden abzuschließen und danach neu aufzustellen.
Bekomme ich das Mandat schriftlich erklärt?
Ja. Wir gehen das Dokument im Gespräch mit Ihnen durch und erklären jeden Abschnitt. Sie unterschreiben nichts, was Sie nicht verstanden haben.
Zusätzlich erhalten Sie unsere Erstinformation nach § 15 VersVermV mit den Angaben zu Zulassung, Vergütung und Beschwerdewegen. Die steht auch hier auf der Website.
Nehmen Sie jedes Mandat an?
Nein. Wir betreuen persönlich und ohne Servicecenter, deshalb nehmen wir nur so viele Mandate auf, wie wir wirklich begleiten können.
Im Erstgespräch schauen wir deshalb beide, ob es passt. Wenn wir für Ihre Situation nicht der richtige Partner sind, sagen wir das offen und nennen Ihnen, wenn möglich, eine Alternative.
Lernen wir uns erst einmal kennen
Ein Gespräch, kostenlos und ohne Verpflichtung. Das Mandat kommt erst danach, wenn beide Seiten wollen.