Feuer- und Sachversicherung für Unternehmen
Sie schützt Ihre Gebäude, Maschinen und Waren. Und sie ist die Sparte, in der derzeit die meisten Betriebe zu wenig versichert sind, ohne es zu wissen.
Was versichert ist
Die Sachversicherung ersetzt Schäden an dem, was Ihrem Betrieb gehört. Meist wird zwischen zwei Bereichen getrennt:
- Gebäude. Das Bauwerk selbst mit allem, was fest eingebaut ist, also Heizung, Sanitär, Elektrik, Aufzüge.
- Inhalt. Alles, was im Gebäude steht: Maschinen, Einrichtung, Werkzeuge, Waren, Vorräte, Ersatzteile.
Abgesichert werden dabei bestimmte Gefahren. Klassisch sind das vier:
- Feuer, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser, also Rohrbruch und ausgelaufenes Wasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Dazu kommen Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck. Die sind nicht automatisch dabei, sondern werden gesondert vereinbart. Und sie werden derzeit deutlich zurückhaltender angeboten als noch vor einigen Jahren.
Zwei Bauweisen für den Vertrag
Aufgezählte Gefahren. Im Vertrag steht, was versichert ist. Alles andere ist es nicht. Das ist die übliche Form im Gewerbegeschäft.
Alle Gefahren, sogenannte All-Risk-Deckung. Hier ist umgekehrt alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das ist deutlich breiter und im Industriegeschäft üblich.
Für die meisten Betriebe lohnt es sich, über die zweite Variante wenigstens nachzudenken. Der Unterschied zeigt sich immer dann, wenn etwas passiert, an das niemand gedacht hat.
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Entsorgung von Brandschutt, besonders bei belastetem Material
- Kosten für die Feuerwehr, soweit sie berechnet werden
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen beim Wiederaufbau
- Sachen von Kunden, die bei Ihnen lagern
- Werte außerhalb des Betriebsgeländes
Unterversicherung, und warum sie gerade jetzt so verbreitet ist
Das ist der teuerste Einzelfehler in dieser Sparte. Und er entsteht, ohne dass man etwas falsch macht.
Unterversicherung heißt: Die im Vertrag stehende Summe ist niedriger als der tatsächliche Wert. Dann zahlt der Versicherer nicht den vollen Schaden, sondern nur anteilig.
Ein Beispiel. Sie haben Waren und Maschinen für zwei Millionen Euro im Betrieb, versichert sind aber nur eine Million. Dann sind Sie zur Hälfte versichert. Bei einem Schaden von 100.000 Euro bekommen Sie 50.000. Nicht erst beim Totalschaden, sondern bei jedem Schaden.
Warum das gerade jetzt so viele trifft
Die Baukosten sind seit 2020 stark gestiegen. Was ein Wiederaufbau heute kostet, hat mit den Zahlen von damals wenig zu tun. Wer seine Gebäudesumme seit Jahren nicht angepasst hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unterversichert.
Beim Inhalt kommt dazu, dass Betriebe wachsen. Neue Maschinen, größere Warenbestände, mehr Ersatzteile. Die Summe im Vertrag wächst nicht mit, wenn es niemand meldet.
Wie man das verhindert
Bei Gebäuden gibt es dafür den sogenannten gleitenden Neuwert. Vereinfacht gesagt: Die Versicherungssumme wird jedes Jahr automatisch an die Baukostenentwicklung angepasst. Der Beitrag steigt dann zwar mit, dafür ist die Deckung sicher.
Viele Unternehmer ärgern sich über diese jährliche Erhöhung. Sie ist aber kein Trick, sondern genau der Schutz vor dem Problem, das oben beschrieben ist.
Beim Inhalt hilft ein Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet darauf, im Schadenfall nachzurechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist verhandelbar und einer der wichtigsten Punkte im Vertrag.
- Wann wurde die Versicherungssumme zuletzt geprüft?
- Ist beim Gebäude der gleitende Neuwert vereinbart?
- Gibt es beim Inhalt einen Unterversicherungsverzicht, und an welche Bedingungen ist er geknüpft?
Warum diese Sparte gerade so schwierig ist
Feuer ist der Bereich, in dem sich der Versicherungsmarkt am stärksten zurückgezogen hat. In einer Befragung von Maklerhäusern wurde er mit Abstand am häufigsten als problematisch genannt.
Die Gründe sind mehrere Großschadenjahre, gestiegene Wiederaufbaukosten und neue Brandrisiken, vor allem durch Batterien und Ladetechnik in Betrieben.
Für Sie heißt das: Versicherer schauen genauer hin, verlangen mehr Nachweise und lehnen häufiger ab. Gleichzeitig heißt es aber auch, dass Betriebe mit gutem Brandschutz deutlich bessere Konditionen bekommen als früher. Der Abstand ist größer geworden.
- Bauweise, besonders Dach und tragende Teile
- Brandabschnitte und Trennwände
- Brandmeldeanlage und ob sie aufgeschaltet ist
- Löschtechnik, etwa Sprinkler oder Sprühwasser
- Lagerung von Batterien und Ladebereiche
- Photovoltaik auf dem Dach
- Umgang mit Heißarbeiten wie Schweißen oder Flämmen
- Reinigungsintervalle und Ordnung im Betrieb
- Schadenhistorie und was danach verändert wurde
Was wir bei bestehenden Verträgen fast immer finden
Was Unternehmer dazu fragen
Warum steigt mein Beitrag jedes Jahr, obwohl nichts passiert ist?
Wahrscheinlich haben Sie beim Gebäude den gleitenden Neuwert vereinbart. Die Versicherungssumme wird dann jährlich an die Baukosten angepasst, und der Beitrag steigt entsprechend mit.
Das ist ärgerlich, aber sinnvoll. Ohne diese Anpassung wären Sie nach ein paar Jahren unterversichert und bekämen im Schadenfall nur einen Teil ersetzt. Der steigende Beitrag ist also der Preis dafür, dass die Deckung stimmt.
Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme?
Beim Gebäude über eine Wertermittlung, die sich am Neubauwert orientiert, nicht am Kaufpreis oder am Buchwert. Beim Inhalt über eine Aufstellung dessen, was tatsächlich im Betrieb ist, bewertet zum Wiederbeschaffungswert.
Wichtig ist der Unterschied: Es geht nicht darum, was etwas heute wert ist, sondern was es kosten würde, es neu zu beschaffen. Bei einer zehn Jahre alten Maschine sind das zwei sehr verschiedene Zahlen.
Sind Überschwemmung und Starkregen automatisch mitversichert?
Nein. Naturgefahren müssen gesondert vereinbart werden. Viele Betriebe gehen davon aus, dass sie dabei sind, und merken das Gegenteil erst im Schadenfall.
Ob und zu welchen Bedingungen Sie diesen Schutz bekommen, hängt stark vom Standort ab. In gefährdeten Lagen wird er teurer, mit höheren Selbstbehalten versehen oder gar nicht angeboten. Auch hier gilt: Je früher man fragt, desto mehr Spielraum.
Wir haben Photovoltaik auf dem Dach. Ist das ein Problem?
Es kann eines sein. Manche Versicherer bewerten Photovoltaik als zusätzliches Brandrisiko, je nach Aufbau, Dachart und Schutzkonzept. Das führt zu höheren Beiträgen oder zu Auflagen.
Wichtig ist vor allem eines: Melden Sie die Anlage. Eine nicht gemeldete Photovoltaikanlage kann im Schadenfall zum Problem werden, unabhängig davon, ob sie die Ursache war.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?
Der Zeitwert ist das, was eine Sache heute noch wert ist, also mit Abzug für Alter und Abnutzung. Der Neuwert ist das, was eine gleichwertige neue Sache kosten würde.
Gewerbliche Verträge zahlen in der Regel zum Neuwert. Aber Achtung: Den Teil über dem Zeitwert bekommen Sie meist nur, wenn Sie tatsächlich wieder aufbauen oder wiederbeschaffen. Und dafür gelten Fristen.
Unser Versicherer verlangt Nachrüstungen. Müssen wir das machen?
Wenn es als Auflage im Vertrag steht, ja. Wer sie nicht erfüllt, riskiert im Schadenfall eine Kürzung der Leistung.
Bevor Sie investieren, lohnt aber ein Gespräch. Manchmal gibt es günstigere Wege, das gleiche Ziel zu erreichen, und manchmal lässt sich mit dem Versicherer über Fristen oder Alternativen verhandeln. Genau das machen wir für unsere Mandanten.
Wir bekommen kaum noch Angebote. Woran liegt das?
Meist nicht am Betrieb selbst, sondern an der Branche oder an der Art, wie das Risiko dargestellt wurde. Feuer ist der Bereich, in dem sich der Markt am stärksten zurückgezogen hat.
Was hilft, ist eine vollständige Unterlage, die einem Fachmann beim Versicherer eine Beurteilung ermöglicht, und der direkte Zugang zu den Häusern, die diese Betriebsart noch zeichnen. Mehr dazu auf unserer Seite Schwer versicherbare Risiken.