Architektenhaftpflicht bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Sie sind angestellt und übernehmen daneben einen eigenen Auftrag. Die Police Ihres Arbeitgebers hilft Ihnen dabei nicht, und die Kammer erwartet trotzdem eine Versicherung.
Die kurze Antwort
Ja, Sie brauchen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Und zwar auch dann, wenn es nur ein Auftrag im Jahr ist.
Die Versicherungspflicht der Architektenkammern knüpft nicht an Ihre Eintragungsart an, sondern an die eigenverantwortliche Tätigkeit für Dritte. Wer als angestellter oder beamteter Architekt in Nebentätigkeit selbstständig plant, fällt darunter.
Und es geht weiter, als die meisten annehmen
Einzelne Kammern stellen ausdrücklich klar, dass die Pflicht unabhängig vom Umfang der Leistung und von der Vergütung besteht.
Nach dieser Lesart brauchen Sie den Schutz auch, wenn Sie einmalig, in geringem Umfang oder sogar unentgeltlich als Gefälligkeit tätig werden.
Die Einzelheiten regeln die Architektengesetze der Länder und die Kammersatzungen. Sie unterscheiden sich, und maßgeblich ist die Kammer, bei der Sie eingetragen sind.
Warum die Police Ihres Arbeitgebers nicht hilft
Der Berufshaftpflichtvertrag eines Büros versichert die Tätigkeit dieses Büros. Sie sind darin als angestellter Mitarbeiter mitversichert, solange Sie für Ihren Arbeitgeber arbeiten.
Sobald Sie einen eigenen Auftrag im eigenen Namen annehmen, sind Sie nicht mehr Mitarbeiter, sondern Auftragnehmer. Diese Tätigkeit fällt nicht unter den Vertrag Ihres Arbeitgebers.
Der Fall wird oft erst dann bemerkt, wenn ein Schaden gemeldet wird und der Versicherer fragt, in welcher Eigenschaft die Leistung erbracht wurde.
Was das kostet
Weniger, als die meisten befürchten. Der Beitrag richtet sich im Wesentlichen nach Ihrem Honorarumsatz, und bei nebenberuflicher Tätigkeit ist der klein.
Mehrere Anbieter haben eigene Tarife für Kammermitglieder mit geringen Umsätzen, teilweise mit vereinbarten Umsatzgrenzen und entsprechend reduziertem Beitrag.
Wichtig dabei: Wenn Sie die vereinbarte Grenze überschreiten, muss das gemeldet werden. Wer stillschweigend darüber hinauswächst, riskiert Probleme im Schadenfall.
Objektversicherung als Alternative?
Es gibt Verträge, die nur ein einzelnes Bauvorhaben absichern, mit einem Beitrag nach Bausumme.
Für die Kammerpflicht genügt das häufig nicht, weil dort meist eine durchlaufende Jahresversicherung verlangt wird. Als Ergänzung bei einem einzelnen großen Projekt kann es dennoch sinnvoll sein.
Klären Sie das vorher mit Ihrer Kammer, nicht nachträglich.
Was Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären sollten
Zwei Dinge, die nichts mit Versicherung zu tun haben und trotzdem dazugehören.
Erstens: Ist die Nebentätigkeit arbeitsvertraglich zulässig? Viele Arbeitsverträge enthalten Anzeige- oder Genehmigungspflichten, manche Wettbewerbsverbote.
Zweitens: Wo endet die Trennung? Wer den eigenen Auftrag mit Bürorechner, Bürosoftware oder in Bürozeit bearbeitet, schafft eine Vermischung, die im Streitfall unangenehm wird.
Diese Fragen gehören zu Ihrem Arbeitsrechtler, nicht zu uns. Wir weisen nur darauf hin, weil sie regelmäßig übersehen werden.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Auch bei kleinem Umfang lohnt der Blick in die Bedingungen. Vier Punkte sind für nebenberuflich Tätige besonders wichtig.
- Die Nachhaftung, wie oben beschrieben. Bei kurzer Vertragsdauer der wichtigste Punkt überhaupt.
- Der Leistungsumfang im Schein. Er sollte beschreiben, was Sie tatsächlich machen, nicht nur eine Standardformulierung enthalten.
- Die Umsatzgrenze, falls ein vergünstigter Tarif vereinbart ist, und was bei Überschreitung gilt.
- Und die Frage, was passiert, wenn Sie sich später vollständig selbstständig machen. Ein Wechsel in einen normalen Vertrag sollte ohne Deckungslücke möglich sein.
Mehr zu den Bedingungsunterschieden unter worauf es in der Architektenhaftpflicht ankommt.
Für Ingenieure gilt dasselbe
Die Ingenieurkammern der Länder haben vergleichbare Regelungen. Wer als angestellter Ingenieur nebenbei eigenverantwortlich plant, ist in derselben Lage.
Besonders relevant wird das bei Tragwerksplanung und bei Prüfaufgaben, weil dort die Schadenhöhen erheblich sein können.
Wie wir arbeiten
Wir klären zuerst, bei welcher Kammer Sie eingetragen sind und welche Anforderungen dort gelten. Danach suchen wir einen Vertrag, der zu Ihrem tatsächlichen Umfang passt.
Für die Kammer erstellen wir die Versicherungsbestätigung in der Form, die dort verlangt wird. Das ist meist der Punkt, an dem es zeitlich klemmt, weil der Auftrag schon vorliegt.
Die berufsrechtliche Auslegung selbst gehört zu Ihrer Kammer. Fragen Sie dort nach, wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
- Bei welcher Kammer sind Sie eingetragen, und in welcher Eintragungsart?
- Welche Leistungen erbringen Sie nebenberuflich?
- Wie hoch ist der Honorarumsatz voraussichtlich?
- Übernehmen Sie auch Bauleitung?
- Wie groß sind die Vorhaben, die Sie planen?
- Ist die Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber geklärt?
- Planen Sie den Schritt in die volle Selbstständigkeit?
- Und wie ist die Nachhaftung geregelt?
Was uns Architekten dazu fragen
Ich bin angestellt. Brauche ich für einen Nebenauftrag wirklich eine eigene Versicherung?
In aller Regel ja. Die Versicherungspflicht der Kammern knüpft an die eigenverantwortliche Tätigkeit für Dritte an, nicht an Ihre Eintragungsart.
Einzelne Kammern stellen ausdrücklich klar, dass das unabhängig vom Umfang und von der Vergütung gilt, also auch bei einem einmaligen kleinen Auftrag. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Kammer.
Deckt die Police meines Arbeitgebers das nicht ab?
Nein. Der Vertrag Ihres Büros versichert dessen Tätigkeit, und Sie sind darin als Mitarbeiter mitversichert, solange Sie für den Arbeitgeber arbeiten.
Nehmen Sie einen Auftrag im eigenen Namen an, handeln Sie als Auftragnehmer und nicht als Mitarbeiter. Bemerkt wird das meist erst im Schadenfall, wenn gefragt wird, in welcher Eigenschaft Sie tätig waren.
Welche Versicherungssummen werden verlangt?
In mehreren Bundesländern 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden je Versicherungsfall, mit einer Jahreshöchstleistung von mindestens dem Zweifachen.
Das ist eine Untergrenze. Die Kammern weisen selbst darauf hin, dass die Versicherung dem Umfang und der Art der Tätigkeit entsprechen muss, sodass bei größeren Vorhaben höhere Summen nötig sein können.
Reicht eine Versicherung für das einzelne Projekt?
Für die Kammerpflicht meist nicht. Verlangt wird in der Regel eine durchlaufende Jahresversicherung, nicht die Absicherung eines einzelnen Bauvorhabens.
Als Ergänzung bei einem besonders großen Projekt kann eine Objektdeckung sinnvoll sein. Klären Sie das vorab mit Ihrer Kammer, nicht im Nachhinein.
Was passiert, wenn ich die Nebentätigkeit aufgebe?
Ihre Haftung läuft weiter, denn Planungsfehler zeigen sich oft erst Jahre nach Fertigstellung. Ohne Nachhaftung stehen Sie mit Ansprüchen aus alten Projekten allein da.
Die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Manche Verträge sehen unbegrenzte Nachhaftung vor, andere knüpfen sie an eine Mindestvertragsdauer oder begrenzen die Summe. Bei kurzer Vertragsdauer ist das der wichtigste Punkt überhaupt.
Was kostet das ungefähr?
Der Beitrag richtet sich im Wesentlichen nach dem Honorarumsatz, und bei nebenberuflicher Tätigkeit ist der klein. Mehrere Anbieter haben eigene Tarife für Kammermitglieder mit geringen Umsätzen.
Diese Tarife arbeiten meist mit vereinbarten Umsatzgrenzen. Wird die Grenze überschritten, muss das gemeldet werden; stillschweigendes Hinauswachsen führt im Schadenfall zu Problemen.
Liegt der erste eigene Auftrag schon vor?
Dann sollte der Schutz stehen, bevor Sie die Leistung erbringen. Wir machen das kurzfristig.