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Versicherung für Schlachtbetriebe und Fleischindustrie

Ihr größtes Risiko ist kein Feuer und kein Maschinenschaden. Es ist die Anordnung einer Behörde, die Ihren Betrieb schließt, obwohl bei Ihnen nichts kaputt ist.

Die Lücke, die fast alle haben

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung setzt in der Regel einen Sachschaden voraus. Es muss gebrannt haben, eine Maschine muss ausgefallen sein, etwas muss kaputt sein.

Bei einer Tierseuche ist nichts kaputt. Ihre Anlage steht, funktionsfähig, sauber, und darf trotzdem nicht arbeiten, weil eine Behörde einen Sperrbezirk eingerichtet hat oder Ihr Betrieb selbst betroffen ist.

Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche: Solche Ereignisse treten in Deutschland regelmäßig auf, und die Folge ist eine behördliche Anordnung, nicht ein Schaden an Ihrer Substanz.

Was daraus folgt

Der Ertragsausfall aus einer behördlichen Anordnung ist im Grundvertrag Ihrer Betriebsunterbrechung regelmäßig nicht gedeckt.

Sie brauchen dafür eine eigene Deckung, häufig als Betriebsschließungs- oder Ertragsausfalldeckung bezeichnet, und die Bedingungen unterscheiden sich erheblich.

Prüfen Sie insbesondere, welche Auslöser genannt sind, ob nur der eigene Betrieb oder auch ein Sperrbezirk erfasst ist, und wie lange geleistet wird. Mehr unter Betriebsunterbrechung.

Die Zulieferseite

Selbst wenn Sie nicht im Sperrbezirk liegen: Wenn Ihre Mastbetriebe darin liegen, bekommen Sie keine Tiere.

Das ist ein Rückwirkungsschaden, und auch der ist im Grundvertrag nicht enthalten. Bei Betrieben mit regional konzentrierter Beschaffung ist das ein reales Szenario.

Ammoniak Ihre Kälteanlagen arbeiten fast immer mit Ammoniak, und ab bestimmten Füllmengen sind Sie störfallrelevant. Eine Freisetzung ist gleichzeitig Personenschadenrisiko, Umweltereignis und Betriebsstillstand. Versicherer sehen deshalb auf Gaswarnanlagen im Maschinenraum, Notfallplanung in Abstimmung mit der Feuerwehr und lückenlose Prüfnachweise der Anlage. Dazu kommt der Verderb: Fällt die Kälte aus, beginnt der Schaden sofort, und ein Teil der Ware gehört häufig noch Ihren Kunden. Entscheidend ist dabei, ob Ihr Notstromaggregat regelmäßig unter Last getestet wird. Ein vorhandenes, aber nie getestetes Aggregat erfüllt die Obliegenheit nicht. Mehr unter Kühllogistik.

Der Rückruf

Salmonellen, Listerien, Fremdkörper aus der Zerlegung, unterbrochene Kühlkette: Die Auslöser sind bekannt, und die Folgen sind in Ihrer Branche besonders unangenehm.

Weil Frischware kurze Wege hat und schnell verzehrt wird, muss ein Rückruf sofort laufen, und er wird öffentlich. Das erzeugt einen Reputationsschaden, der die reinen Rückrufkosten übersteigen kann.

Was in der Deckung stehen sollte

  • Rückrufkosten, einschließlich Rückrufen durch Handelskunden
  • Vermischungs- und Verarbeitungsschäden bei weiterverarbeitenden Abnehmern
  • Die Serienschadenklausel, weil eine Charge viele Abnehmer erreicht
  • Und die Kosten für behördlich angeordnete Maßnahmen

Punkt eins ist der praktisch wichtigste. In der Regel ruft nicht Sie zurück, sondern Ihr Handelskunde, und er berechnet Ihnen die Kosten weiter. Ob das gedeckt ist, ist eine eigene Bedingungsfrage.

Mehr unter Rückrufversicherung und Serienschaden.

Das Abwasser

Ihr Abwasser ist organisch hoch belastet und enthält Fette, Blut und Reste. Eine Störung in der Vorbehandlung oder im Fettabscheider kann die kommunale Kläranlage beeinträchtigen.

Daraus entstehen Ansprüche der Kommune und je nach Verlauf eine Gewässerschadenfrage. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Umwelthaftpflicht Abwassereinleitungen und Anlagenrisiken erfasst.

Mehr unter Umwelthaftpflicht.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Sach- und Betriebsunterbrechung mit realistischer Haftzeit
  • Deckung für behördliche Betriebsschließung einschließlich Tierseuchen und Sperrbezirk
  • Rückwirkungsschäden bei Ausfall von Zulieferbetrieben
  • Erweiterte Produkthaftpflicht mit Rückruf und Verarbeitungsschäden
  • Umwelthaftpflicht mit Ammoniak und Abwasser
  • Maschinenversicherung für Kälte-, Zerlege- und Verpackungstechnik
  • Und Warenversicherung für fremdes Gut in Ihrer Obhut
Punkt zwei ist der, der entscheidet, ob Sie eine Tierseuche wirtschaftlich überstehen. Lesen Sie in Ihren Bedingungen nach, welche Auslöser konkret genannt sind. Manche Deckungen erfassen nur Anordnungen gegen den eigenen Betrieb, nicht die Folgen eines Sperrbezirks im Umfeld. Genau das ist aber der häufigere Fall.

Personal und Arbeitssicherheit

Ein Bereich, in dem Ihre Branche besonders unter Beobachtung steht. Messer, Sägen, nasse Böden, Kälte und getakteter Ablauf ergeben eine hohe Unfallhäufigkeit.

Seit der Neuregelung für die Fleischwirtschaft sind Werkverträge und Leiharbeit in Kernbereichen weitgehend ausgeschlossen. Das hat Ihre Verantwortung als Arbeitgeber deutlich erweitert, weil das Personal nun überwiegend bei Ihnen angestellt ist.

Was daraus folgt

Höhere Personalzahlen bedeuten mehr Unfallrisiko, mehr Ausfallzeiten und einen stärkeren Hebel bei Benefits.

Eine Gruppenunfallversicherung, die auch in der Freizeit greift, ist in Betrieben mit körperlich fordernder Arbeit gut verständlich und wirkt in der Belegschaft. Mehr unter Gruppenunfallversicherung und Benefits im Vergleich.

Die Haftzeit

Zerlegetechnik, Kühlung und Verpackungslinien sind Spezialanlagen mit langen Lieferzeiten. Dazu kommt bei einem Neubau die immissionsschutzrechtliche und veterinärrechtliche Genehmigung.

Und Ihre Listungen im Handel sind während des Ausfalls besetzt. Bemessen Sie deshalb an der Rückgewinnung der Absatzmenge, nicht an der Reparatur.

Mehr unter Haftzeit.

Wie wir vorgehen

Wir beginnen mit der Frage, was passiert, wenn Ihr Betrieb ohne Sachschaden nicht arbeiten darf. Das ist die Lücke, die wir bei Betrieben Ihrer Art am häufigsten finden.

Danach sehen wir uns Ammoniak, Rückruf und Abwasser an, weil das die drei Bereiche sind, in denen die Bedingungen am stärksten voneinander abweichen.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Was passiert bei einer behördlichen Anordnung ohne Sachschaden?
  • Erfasst Ihre Deckung auch einen Sperrbezirk im Umfeld?
  • Wie regional konzentriert ist Ihre Tierbeschaffung?
  • Welche Ammoniakfüllmenge haben Sie?
  • Wird das Notstromaggregat unter Last getestet?
  • Deckt Ihre Rückrufdeckung Rückrufe durch Handelskunden?
  • Wie schnell können Sie eine Charge eingrenzen?
  • Und wie ist Ihr Abwasser vorbehandelt?
Frage drei wird selten gestellt und ist bei Tierseuchen entscheidend. Wer seine Tiere aus einem engen Umkreis bezieht, hat ein Klumpenrisiko: Ein Sperrbezirk trifft dann alle Lieferanten gleichzeitig. Wer breiter beschafft, kann umsteuern. Das ist eine unternehmerische Entscheidung mit unmittelbarer Wirkung auf Ihr Versicherungsrisiko.
Häufige Fragen

Was uns Schlachtbetriebe fragen

Zahlt unsere Betriebsunterbrechung bei einer Tierseuche?

Im Grundvertrag in aller Regel nicht. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung setzt normalerweise einen Sachschaden voraus, und bei einer behördlichen Anordnung ist an Ihrer Anlage nichts beschädigt.

Dafür braucht es eine eigene Deckung für behördliche Betriebsschließung. Prüfen Sie dort genau, welche Auslöser genannt sind und wie lange geleistet wird.

Was gilt, wenn nur unsere Lieferanten im Sperrbezirk liegen?

Dann bekommen Sie keine Tiere, obwohl Ihr eigener Betrieb frei ist. Das ist ein Rückwirkungsschaden und im Grundvertrag ebenfalls nicht enthalten.

Manche Deckungen erfassen ausschließlich Anordnungen gegen den eigenen Betrieb. Das ist der häufigste blinde Fleck, weil der Fall über Zulieferer praktisch wahrscheinlicher ist.

Welche Rolle spielt Ammoniak in der Bewertung?

Eine zentrale. Ab bestimmten Füllmengen sind Sie störfallrelevant, und eine Freisetzung ist gleichzeitig Personenschadenrisiko, Umweltereignis und Betriebsstillstand.

Gaswarnanlagen, Notfallplanung mit der Feuerwehr und lückenlose Prüfnachweise prägen die Bewertung erheblich. Wer das im Griff hat, wird deutlich anders behandelt.

Wer ruft im Ernstfall zurück?

In der Regel Ihr Handelskunde, und er berechnet Ihnen die Kosten weiter. Prüfen Sie deshalb ausdrücklich, ob Ihre Rückrufdeckung Rückrufe durch Dritte erfasst.

Bei Frischware kommt hinzu, dass ein Rückruf sofort laufen muss und öffentlich wird. Der Reputationsschaden kann die reinen Rückrufkosten übersteigen.

Ist unser Abwasser ein Versicherungsthema?

Ja. Ihr Abwasser ist organisch hoch belastet, und eine Störung in der Vorbehandlung kann die kommunale Kläranlage beeinträchtigen.

Daraus entstehen Ansprüche der Kommune und je nach Verlauf eine Gewässerschadenfrage. Prüfen Sie, ob Ihre Umwelthaftpflicht Abwassereinleitungen und Anlagenrisiken einschließt.

Was hat sich durch die Personalregelungen geändert?

Werkverträge und Leiharbeit sind in Kernbereichen der Fleischwirtschaft weitgehend ausgeschlossen. Das Personal ist damit überwiegend bei Ihnen angestellt.

Das erweitert Ihre Arbeitgeberverantwortung, erhöht das Unfallrisiko im eigenen Bestand und macht Mitarbeiterabsicherung zu einem stärkeren Hebel, etwa über eine Gruppenunfallversicherung mit Freizeitschutz.

Was passiert, wenn Sie nicht arbeiten dürfen, obwohl nichts kaputt ist?

Wenn Sie die Antwort nicht kennen, ist das die wichtigste offene Frage in Ihrem Betrieb.