Versicherung für Yachthäfen und Marinas
Nasse Stege, Strom am Wasser und Boote, die bei Sturm an ihren Leinen zerren. Ihr Gelände vereint Risiken, die es sonst nicht zusammen gibt.
Die Steganlage ist Ihr Hauptrisiko
Als Betreiber tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für alles, was Ihre Gäste und Lieger betreten. Und ein Steg ist eine anspruchsvolle Fläche: nass, oft glatt, mit Höhenunterschieden, häufig bei Dunkelheit genutzt.
Ein Sturz vom Steg ins Wasser ist kein gewöhnlicher Sturzunfall. Zwischen Steg und Bootsrumpf, bei kaltem Wasser, ohne Aufstiegshilfe in der Nähe kann er tödlich enden, und das auch bei Menschen, die schwimmen können.
Was geprüft wird, wenn etwas passiert
- Zustand der Beläge: lose Bretter, Algenbewuchs, Rutschhemmung
- Beleuchtung und ihre Funktion in der Nacht
- Rettungsmittel: Rettungsringe, Leitern, Abstände
- Absturzsicherungen an Kanten und Übergängen
- Kontrollgänge und deren Dokumentation
Der letzte Punkt entscheidet häufig. Wer belegen kann, dass regelmäßig kontrolliert und dokumentiert wurde, steht deutlich besser da als jemand, der auf laufende Instandhaltung verweist.
Führen Sie ein einfaches Protokoll: wann kontrolliert, was festgestellt, was veranlasst. Das kostet wenig Zeit und ist im Ernstfall Ihr wichtigstes Beweismittel.
Strom am Wasser ist der zweite Punkt
Landanschlüsse an jedem Liegeplatz, Verteiler auf den Stegen, Kabel über nasse Flächen. Das ist eine Kombination, die Prüfpflichten mit sich bringt.
Zwei Szenarien sind relevant: ein Brand, der von einem Anschluss ausgeht und auf Boote übergreift, und ein Stromschlag.
Beim ersten ist der Schaden selten auf ein Boot begrenzt, weil Boote eng liegen und Feuer sich über Leinen und Stege ausbreitet. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Deckungssumme an diesem Szenario bemessen ist.
Was in Ihre Police gehört
Wenn ein Verein den Hafen betreibt
Das ist an der Küste verbreitet und bringt eine Besonderheit mit: Die Verantwortung liegt bei Menschen, die das ehrenamtlich machen.
Rechtlich ändert das nichts an den Pflichten. Ein Verein, der eine Steganlage betreibt, trägt dieselbe Verkehrssicherungspflicht wie ein gewerblicher Betreiber.
Und der Vorstand haftet unter Umständen persönlich, wenn Organisationspflichten verletzt wurden. Das trifft Menschen, die für ihre Tätigkeit nichts oder wenig bekommen.
Was dabei helfen kann
Eine Vereinshaftpflicht mit ausreichender Summe, eine Absicherung der Verantwortlichen und, ganz praktisch, eine klare Verteilung der Zuständigkeiten.
Wer schriftlich festlegt, wer für Stegkontrolle, Elektrik und Kranbetrieb zuständig ist, schafft Klarheit für alle Beteiligten und im Ernstfall auch für die Bewertung.
Mehr dazu unter Vereine und Veranstalter.
Und die Frage nach der Hafenordnung
Eine gute Hafenordnung ist mehr als Verwaltung. Sie legt fest, was Sie schulden und was der Lieger selbst verantwortet.
- Wer verantwortet die Vertäuung und deren Zustand?
- Was gilt bei angekündigtem Sturm?
- Welche Anforderungen gelten für Stromkabel und Geräte an Bord?
- Wer darf den Kran bedienen, und unter welchen Bedingungen?
- Was ist beim Umgang mit Kraftstoff und Altöl vorgeschrieben?
Diese Punkte sollten nicht nur geregelt, sondern nachweislich bekannt gemacht sein. Eine Ordnung, die niemand kennt, hilft im Streitfall wenig.
- Passt die Summe zu einem Personenschaden am Wasser?
- Ist die Verkehrssicherung für Stege ausdrücklich erfasst?
- Wie sind Kranarbeiten geregelt?
- Sind Boote in Obhut abgedeckt, und in welchem Umfang?
- Erfasst die Umwelthaftpflicht Gewässerschäden?
- Sind die Anlagen gegen Sturm und Hochwasser versichert?
- Wie ist die Elektrik dokumentiert und geprüft?
- Bei Vereinen: Ist der Vorstand abgesichert?
Was Hafenbetreiber uns fragen
Jemand ist vom Steg gestürzt. Haften wir?
Als Betreiber tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Ob Sie haften, hängt davon ab, ob Sie ihr nachgekommen sind.
Geprüft werden Zustand der Beläge, Beleuchtung, Rettungsmittel und vor allem die Dokumentation Ihrer Kontrollgänge. Wer regelmäßige Kontrollen belegen kann, steht deutlich besser da als jemand, der auf laufende Instandhaltung verweist.
Ein Boot hat sich bei Sturm losgerissen und andere beschädigt.
Zunächst haftet der Eigner für seine Vertäuung. Sie kommen ins Spiel, wenn Poller, Stege oder Belegung mangelhaft waren oder wenn Sie bei angekündigtem Sturm nichts unternommen haben.
Deshalb sind zwei Dinge wichtig: eine Hafenordnung, die die Verantwortung für die Vertäuung klar zuweist, und die Dokumentation, dass Sie Lieger bei Sturmwarnungen informiert haben.
Ein Brand ist von einem Landanschluss ausgegangen.
Dann wird die Elektrik geprüft: Zustand, Fehlerstromschutz, Prüfintervalle und deren Dokumentation.
Rechnen Sie damit, dass der Schaden nicht auf ein Boot begrenzt bleibt. Boote liegen eng, und Feuer breitet sich über Stege und Leinen aus. An diesem Szenario sollte sich Ihre Deckungssumme messen, nicht am Einzelboot.
Wir bieten Winterlager an Land an.
Dann übernehmen Sie Obhut über fremde Boote in erheblichem Umfang, und das ist ein eigener Punkt, der ausdrücklich erfasst sein muss.
Prüfen Sie die Summe am Gesamtwert der eingelagerten Boote, nicht am Einzelboot. Mehr dazu auf unserer Seite zu Bootsbau und Werften, wo dieselbe Frage gilt.
Wir sind ein Verein. Gelten dieselben Pflichten?
Ja. Ein Verein, der eine Steganlage betreibt, trägt dieselbe Verkehrssicherungspflicht wie ein gewerblicher Betreiber. Das Ehrenamt ändert daran nichts.
Hinzu kommt, dass der Vorstand unter Umständen persönlich haftet, wenn Organisationspflichten verletzt wurden. Eine Absicherung der Verantwortlichen ist deshalb kein Luxus, sondern gehört zur Grundausstattung.
An unserer Tankstelle ist Kraftstoff ausgelaufen.
Das ist ein Gewässerschaden und wird streng behandelt. Die Kosten entstehen durch die Beseitigung: Ölsperren, Abschöpfung, Reinigung von Anlagen und Uferbereichen, behördliche Auflagen.
Prüfen Sie, ob Ihre Umwelthaftpflicht Gewässerschäden ausdrücklich erfasst. Und dokumentieren Sie Wartung und Prüfung der Tankanlage, danach wird als Erstes gefragt.
Wann wurden Ihre Stege zuletzt dokumentiert kontrolliert?
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