Homeoffice und mobiles Arbeiten
Ihr Betrieb hat sich in die Wohnungen Ihrer Mitarbeiter ausgedehnt. Die meisten Policen haben davon nichts mitbekommen.
Der Arbeitsunfall zuhause
Grundsätzlich gilt: Wer im Homeoffice arbeitet, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Sturz vom Bürostuhl während der Arbeit ist ein Arbeitsunfall wie im Betrieb.
Schwieriger ist die Abgrenzung. Im Betrieb ist klar, was betrieblich veranlasst ist. In einer Wohnung liegen Arbeit und Privatleben wenige Meter auseinander.
Wege innerhalb der Wohnung können erfasst sein, wenn sie betrieblich veranlasst sind, etwa der Gang zum Drucker in einem anderen Raum. Rein private Verrichtungen sind es nicht.
Die Beurteilung hängt am Einzelfall, und sie führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft.
Was daraus für Sie folgt
Zwei Dinge, beide praktisch.
Erstens: Auch Unfälle im Homeoffice gehören ins Verbandbuch und, bei entsprechender Dauer, zur Meldung an die Berufsgenossenschaft. Das wird häufig versäumt, weil es sich nicht wie ein Betriebsunfall anfühlt.
Zweitens: Die Lücke ist größer als gedacht. Wenn ein Unfall als privat eingestuft wird, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Eine Gruppenunfallversicherung, die rund um die Uhr gilt, schließt diese Diskussion aus. Sie fragt nicht, ob jemand gerade beruflich oder privat unterwegs war, und ist damit für Arbeitgeber mit verteilten Teams besonders sinnvoll.
Die Geräte beim Mitarbeiter
Laptop, Monitor, Diensthandy, manchmal ein ganzer Arbeitsplatz. Alles Ihr Eigentum, alles außerhalb Ihres Betriebs.
Und genau da hört Ihre Inhaltsversicherung auf. Sie deckt Sachen am versicherten Ort. Was dauerhaft woanders steht, ist ohne besondere Vereinbarung nicht erfasst.
Dafür gibt es zwei Wege: eine Außenversicherung, die Sachen außerhalb des Betriebs bis zu einer bestimmten Summe erfasst, oder eine Elektronikdeckung mit einem Geltungsbereich, der Homeoffice ausdrücklich einschließt.
Prüfen Sie dabei die Summe. Zwanzig Arbeitsplätze in zwanzig Wohnungen sind ein nennenswerter Wert.
Was Sie prüfen sollten
Cyber ist das größere Risiko
Ehrlich betrachtet ist der beschädigte Laptop das kleinere Problem. Das größere ist der Zugang, der jetzt aus zwanzig privaten Netzen kommt.
Ein Heimrouter mit veralteter Software, ein Netz, das auch die Familie nutzt, ein Gerät, das nebenbei privat verwendet wird. All das können Sie schlechter kontrollieren als Ihr Betriebsnetz.
Für Ihre Cyberdeckung ist das relevant. Versicherer fragen inzwischen danach, und Anforderungen wie Mehrfaktoranmeldung, verschlüsselte Verbindungen und Geräteverwaltung sind oft Voraussetzung.
Prüfen Sie deshalb zweierlei: Erfüllen Sie die Anforderungen Ihrer Police tatsächlich, auch für die Heimarbeitsplätze? Und ist der Versicherer darüber informiert, in welchem Umfang bei Ihnen ortsunabhängig gearbeitet wird?
Und das Arbeiten aus dem Ausland
Der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird, weil er harmlos beginnt: Jemand fragt, ob er drei Wochen vom Ferienhaus der Eltern in Spanien arbeiten kann.
Damit berühren Sie mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig: Sozialversicherung, Steuerrecht, Arbeitsrecht des Aufenthaltslands und Versicherungsschutz.
Der Unfallversicherungsschutz und die Zuordnung zur deutschen Sozialversicherung hängen an Voraussetzungen, die erfüllt und nachgewiesen sein müssen. Und ab einer gewissen Dauer können steuerliche Folgen für Ihr Unternehmen entstehen.
Das ist nicht unlösbar, aber es braucht eine Regelung, bevor jemand fliegt, nicht danach.
Unsere Empfehlung: Legen Sie fest, ob und für wie lange Sie das erlauben, in welchen Ländern, und was vorher zu klären ist. Eine schriftliche Regel erspart Einzelfallentscheidungen, die alle unterschiedlich ausfallen.
Mehr zum größeren Zusammenhang unter Auslandsversicherung.
- Wie viele Mitarbeiter arbeiten wie oft auswärts?
- Welche Geräte stehen dauerhaft außer Haus?
- Sind sie versichert, und mit welcher Summe?
- Erfüllt Ihre Cyberdeckung die Anforderungen auch dort?
- Ist ein Unfallschutz rund um die Uhr sinnvoll?
- Gibt es eine Regelung zum Arbeiten aus dem Ausland?
- Weiß Ihr Versicherer, wie bei Ihnen gearbeitet wird?
Was Arbeitgeber dazu fragen
Ist ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall?
Grundsätzlich ja, wenn er bei der betrieblichen Tätigkeit geschieht. Auch Wege innerhalb der Wohnung können erfasst sein, sofern sie betrieblich veranlasst sind.
Die Abgrenzung zu privaten Verrichtungen ist aber deutlich schwieriger als im Betrieb und führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Melden Sie solche Unfälle trotzdem, denn ohne Meldung ist die Sache von vornherein verloren.
Sind unsere Laptops beim Mitarbeiter versichert?
Ohne besondere Vereinbarung meist nicht. Die Inhaltsversicherung deckt Sachen am versicherten Ort, und eine Privatwohnung gehört nicht dazu.
Erforderlich ist eine Außenversicherung oder eine Elektronikdeckung, deren Geltungsbereich Homeoffice ausdrücklich einschließt. Achten Sie auf die Summe: Bei vielen Arbeitsplätzen addiert sich das.
Ein Mitarbeiter hat das Firmengerät zuhause beschädigt.
Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung haftet er nur eingeschränkt, abgestuft nach dem Verschulden. Bei leichter Fahrlässigkeit in aller Regel gar nicht.
Und seine Privathaftpflicht greift typischerweise nicht, weil Arbeitsgeräte des Arbeitgebers dort meist ausgeschlossen sind. Der Schaden bleibt also bei Ihnen, wenn Sie ihn nicht selbst versichert haben.
Was ändert sich für unsere Cyberversicherung?
Der Zugriff kommt aus privaten Netzen, die Sie schlechter kontrollieren können. Versicherer fragen danach und stellen Anforderungen: Mehrfaktoranmeldung, verschlüsselte Verbindungen, Geräteverwaltung.
Prüfen Sie, ob Sie diese Anforderungen auch an den Heimarbeitsplätzen erfüllen. Und melden Sie dem Versicherer, in welchem Umfang bei Ihnen ortsunabhängig gearbeitet wird.
Ein Mitarbeiter möchte aus dem Ausland arbeiten.
Das berührt Sozialversicherung, Steuerrecht, das Arbeitsrecht des Aufenthaltslands und den Versicherungsschutz gleichzeitig. Es ist lösbar, aber nicht nebenbei.
Klären Sie es vorher, nicht danach, und legen Sie eine allgemeine Regel fest: ob, wie lange, in welchen Ländern und was vorher zu erledigen ist. Für die steuer- und arbeitsrechtlichen Teile ist Ihr Berater zuständig.
Brauchen wir überhaupt eine eigene Regelung?
Sobald ein nennenswerter Teil Ihrer Leute regelmäßig auswärts arbeitet, ja. Nicht wegen der Bürokratie, sondern weil Ihre Verträge sonst einen Betrieb abbilden, den es so nicht mehr gibt.
Der Aufwand ist überschaubar: eine Vereinbarung zu Geräten und Nutzung, eine Anpassung der betroffenen Policen und eine Meldung an den Versicherer. Danach ist Ruhe.
Bilden Ihre Policen noch Ihren heutigen Betrieb ab?
Wenn sie aus der Zeit stammen, als alle im Haus saßen, vermutlich nicht.