Versicherung für Lohnabfüller und Lohnhersteller
Ihre Leistung kostet ein paar Cent pro Einheit. Das Material, das dabei durch Ihre Anlage läuft, gehört jemand anderem und ist ein Vielfaches wert.
Das Missverhältnis ist Ihr Grundproblem
Sie berechnen Ihre Leistung: Anlagenzeit, Personal, Verpackung. Was durch Ihre Anlage läuft, ist damit nicht bezahlt.
Rohstoffe, Konzentrate, Wirkstoffe, Aromen, dazu Flaschen, Verschlüsse, Kartonagen und Etiketten. Bei einer größeren Charge kommen dort Beträge zusammen, die Ihren Auftragswert um ein Vielfaches übersteigen.
Und wenn eine Charge nicht spezifikationsgerecht wird, ist das alles weg, nicht nur Ihre Arbeitszeit.
Zwei Ebenen, die getrennt gehören
Erstens: das Material in Ihrer Obhut. Rohstoffe und Packmittel, die Ihr Auftraggeber liefert und die bei Ihnen lagern, oft über Wochen. Bei einem Brand oder Wasserschaden geht das Eigentum eines anderen verloren.
Das sind Obhutsschäden, und die sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen.
Zweitens: der Chargenschaden. Wenn beim Abfüllen etwas schiefgeht, ist das eingesetzte Material verdorben. Das ist kein Lagerschaden, sondern ein Bearbeitungsschaden, und er wird anders behandelt.
Prüfen Sie beides getrennt. Wir sehen regelmäßig Policen, die eines von beiden abbilden und das andere offenlassen.
Und dann kommt der Rückruf
Das ist die dritte Ebene und die teuerste. Wenn die Ware bereits im Handel ist und etwas nicht stimmt, ruft Ihr Auftraggeber zurück.
Er entscheidet über Umfang und Vorgehen, Sie tragen mit. Und er wird eher großzügig zurückrufen als knapp, weil seine Marke daran hängt.
Dieser Fremdrückruf ist in einer normalen Betriebshaftpflicht nicht enthalten. Sie setzt einen eingetretenen Schaden voraus, ein Rückruf dient gerade dessen Verhütung. Mehr dazu unter Rückrufversicherung.
Was in Ihre Police gehört
Die drei Fehler, die tatsächlich passieren
Kontamination zwischen Chargen
Ihre Anlage läuft nacheinander mit verschiedenen Produkten. Wenn die Reinigung nicht vollständig war, gelangen Reste in die nächste Charge.
Bei Lebensmitteln und Kosmetik ist das besonders heikel, weil Allergene betroffen sein können. Ein Produkt, das als frei von einem Allergen gekennzeichnet ist und Spuren enthält, ist nicht verkehrsfähig und ein Gesundheitsrisiko.
Was Sie schützt: dokumentierte Reinigungsprotokolle mit Freigabe vor Chargenstart. Das ist ohnehin Praxis, aber es muss belegbar sein.
Falsche Kennzeichnung
Das falsche Etikett, ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum, eine vertauschte Chargennummer, eine fehlerhafte Angabe auf dem Karton.
Hier ist das Produkt selbst einwandfrei, und trotzdem muss zurückgerufen werden. Kennzeichnungsfehler sind ein häufiger Rückrufgrund und einer, der eindeutig Ihnen zuzuordnen ist.
Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Police Kennzeichnungsfehler erfasst. Manche Bedingungen behandeln das anders als einen Produktfehler.
Fremdkörper
Ein Bruchstück aus der Anlage, ein Dichtungsrest, Metallspäne. Das ist der Fall, der bei Lebensmitteln zu Personenschäden führt und die höchsten Beträge auslöst.
Was hilft: dokumentierte Kontrollen der Anlagenteile, Metalldetektion oder Röntgenkontrolle, sofern vorhanden, und die Aufzeichnung der Prüfergebnisse. Wer das belegen kann, wird von Versicherern anders bewertet.
- Ist Kundenmaterial in Obhut erfasst, und mit welcher Summe?
- Sind Bearbeitungsschäden am Material gesondert geregelt?
- Erfasst die Rückrufdeckung auch den Rückruf Ihrer Auftraggeber?
- Sind Kennzeichnungsfehler abgedeckt?
- Ist die erweiterte Produkthaftpflicht mit Vermischung eingeschlossen?
- Welche Freistellungsklauseln stehen in Ihren Lohnverträgen?
- Sind reine Vermögensschäden aus Terminverzug erfasst?
- Passt die Haftzeit zur Lieferzeit Ihrer Anlagen?
Was Lohnabfüller uns fragen
Eine Charge ist unbrauchbar. Wird nur unsere Leistung ersetzt?
Ohne passenden Einschluss ja, und genau das ist das Problem. Der Materialwert des Auftraggebers übersteigt Ihre Leistung regelmäßig um ein Vielfaches.
Dafür braucht es Bearbeitungsschäden am eingesetzten Fremdmaterial. Prüfen Sie, ob und mit welcher Summe das in Ihrer Police steht, und rechnen Sie an Ihrer größten Charge, nicht am Durchschnitt.
Unser Auftraggeber ruft zurück und macht die Kosten bei uns geltend.
Das ist ein Fremdrückruf, und er ist in einer normalen Betriebshaftpflicht nicht enthalten. Sie setzt einen eingetretenen Schaden voraus, ein Rückruf dient dessen Verhütung.
Erschwerend kommt hinzu, dass Sie keinen Einfluss auf Umfang und Vorgehen haben. Ihr Auftraggeber entscheidet, und er wird eher großzügig zurückrufen, weil seine Marke daran hängt. Prüfen Sie, ob Ihre Rückrufdeckung den Rückruf Dritter ausdrücklich erfasst.
Wer haftet, wenn die Rezeptur des Kunden fehlerhaft war?
Grundsätzlich Ihr Auftraggeber, denn er verantwortet Rezeptur und Spezifikation. Sie schulden die Ausführung nach seiner Vorgabe.
Das gilt aber nur, wenn Sie die Vorgabe eingehalten und das dokumentiert haben. Und es gibt eine Grenze: Wer als Fachbetrieb erkennt, dass eine Vorgabe problematisch ist, sollte Bedenken anmelden, schriftlich. Wer ohne Hinweis ausführt, kann sich später schlechter darauf berufen.
Ein Etikett war falsch. Das Produkt selbst war einwandfrei.
Trotzdem ein Rückrufgrund, und einer, der eindeutig zuzuordnen ist. Bei Kennzeichnungsfehlern gibt es selten Diskussionen über die Ursache.
Prüfen Sie, ob Ihre Police Kennzeichnungs- und Etikettierungsfehler ausdrücklich erfasst. Manche Bedingungen behandeln das anders als einen Produktfehler, und wenn dort eine Lücke ist, fällt sie genau bei diesem häufigen Fall auf.
In unseren Lohnverträgen stehen Freistellungsklauseln.
Das ist verbreitet und in aller Regel nicht versichert. Vertraglich übernommene Haftung über die gesetzliche hinaus ist in praktisch jeder Police ausgeschlossen.
Versuchen Sie, die Klausel auf die gesetzliche Haftung zu beschränken, dann ist sie unproblematisch. Wenn das nicht geht, sollten Sie das Risiko einpreisen und wissen, dass Sie es tragen. Schicken Sie uns die Passage, wir sagen Ihnen, wo die Grenze liegt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
An drei Szenarien bemessen, nicht an Ihrem Umsatz: dem Wert Ihrer größten Charge, den Kosten eines Rückrufs bei Ihrem größten Kunden und einem Personenschaden, falls Sie Lebensmittel oder Kosmetik abfüllen.
Das dritte Szenario bestimmt bei verzehrbaren Produkten die Größenordnung, weil dort mehrere Menschen gleichzeitig betroffen sein können. Rechnen Sie damit, nicht mit dem Chargenwert.
Was ist das Material Ihrer größten Charge wert?
An dieser Zahl sollte sich Ihre Deckung messen, nicht an Ihrem Auftragswert.