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Betriebsfeier, Messe, Tag der offenen Tür

An dem Tag, an dem Gäste auf Ihr Gelände kommen, wird aus Ihrem Betrieb ein Veranstaltungsort. Ihre Police weiß davon meist nichts.

Ihr Gelände ist nicht für Publikum gebaut

Das ist der Kern. Eine Produktionshalle, ein Lager, ein Hof mit Staplerverkehr sind Arbeitsumgebungen. Die Menschen, die dort normalerweise sind, wissen, wo sie hintreten müssen.

Ihre Gäste wissen das nicht. Kinder beim Tag der offenen Tür schon gar nicht.

Damit trifft Sie eine Verkehrssicherungspflicht, die über das hinausgeht, was im Alltag gilt: Absperrungen, Beleuchtung, gesicherte Wege, abgeschaltete Maschinen, Aufsicht in Bereichen, die zugänglich sind.

Und die Haftpflicht kennt das oft nicht

Eine Betriebshaftpflicht deckt Ihren Geschäftsbetrieb. Eine Veranstaltung mit geladenen Gästen ist etwas anderes, und ob sie erfasst ist, steht in den Bedingungen.

Viele Verträge enthalten betriebliche Veranstaltungen ausdrücklich, andere begrenzt, wieder andere gar nicht. Das ist ein Blick in die Police, der zehn Minuten dauert, und den kaum jemand macht, bevor eingeladen wird.

Melden Sie größere Veranstaltungen im Zweifel an. Bei einem Tag der offenen Tür mit mehreren hundert Besuchern ist das ohnehin sinnvoll, weil dann geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen gedeckt wird.

Die Frage nach der Betriebsfeier Steht ein Mitarbeiter, der auf der Weihnachtsfeier stürzt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Grundsätzlich ja, wenn es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt. Dafür kommt es unter anderem darauf an, dass sie allen Beschäftigten offensteht und von der Betriebsleitung getragen wird. Schwierig wird es beim Ende. Wenn der offizielle Teil vorbei ist und eine Gruppe weiterfeiert, endet der Schutz typischerweise, auch wenn niemand ein Ende ausgerufen hat. Praktischer Rat: Legen Sie ein Ende fest und kommunizieren Sie es. Das ist kein Spielverderben, sondern schafft Klarheit für alle, falls etwas passiert.
Vor der Veranstaltung

Was geregelt sein sollte

Deckung für Veranstaltungen Prüfen, ob Ihre Betriebshaftpflicht sie einschließt, und in welchem Umfang.
Verkehrssicherung Wege, Absperrungen, Beleuchtung, abgeschaltete Technik. Und wer kontrolliert.
Fremdfirmen Catering, Technik, Sicherheit. Deren Versicherungsnachweise vorher einholen.
Ausschank und Alkohol Wer schenkt aus, an wen, und wie kommen die Leute nach Hause.
Aufbauten Zelte, Bühnen, Stände. Bei Wind ein reales Risiko, das unterschätzt wird.
Kinder Bei Familienfesten und offenen Tagen gelten strengere Anforderungen an die Aufsicht.
Parkplätze und Anfahrt Auch Flächen, die Sie nur für den Tag nutzen, gehören zu Ihrer Verantwortung.
Dokumentation Was Sie vorbereitet und kontrolliert haben. Im Schadenfall Ihr Nachweis.
Ausfall Bei größeren Veranstaltungen mit Vorlaufkosten eine eigene Überlegung wert.

Wenn Sie auf Messen ausstellen

Eine andere Situation, aber ebenfalls eine, die selten in den Policen abgebildet ist.

Der Stand und die Exponate

Ihr Messestand steht wochenweise woanders, oft im Ausland. Ihre Sachversicherung deckt Werte am Betriebsort, nicht auf einem Messegelände in München oder Mailand.

Besonders relevant bei Exponaten: Wer eine Maschine ausstellt, transportiert einen erheblichen Wert quer durch Europa und stellt ihn in eine Halle, durch die täglich Tausende laufen.

Der Auf- und Abbau

Die Phase, in der die meisten Schäden entstehen. Enge Zeitfenster, viele Gewerke gleichzeitig, schweres Gerät in engen Gängen.

Klären Sie, wer haftet, wenn beim Aufbau etwas beschädigt wird, und ob Ihr Standbauer versichert ist.

Und die Haftung am Stand

Ein Besucher, der über ein Kabel stolpert. Ein Exponat, das jemanden verletzt, weil es betrieben wird. Ein Getränk, das jemandem über die Kleidung geht.

Das sind Fälle für Ihre Betriebshaftpflicht, aber nur, wenn deren räumlicher Geltungsbereich Messen einschließt. Bei Auslandsmessen ist das gesondert zu prüfen. Mehr unter Auslandsversicherung.

Was wir vor Ihrer Veranstaltung klären
  • Deckt Ihre Police betriebliche Veranstaltungen?
  • Reicht die Summe bei mehreren hundert Gästen?
  • Ist eine gesonderte Anmeldung nötig?
  • Welche Nachweise sollten Fremdfirmen vorlegen?
  • Was gilt für Aufbauten und deren Standsicherheit?
  • Sind Messen und Ausstellungen erfasst?
  • Wie sind Exponate auf dem Weg und vor Ort gedeckt?
Der Aufwand ist gering. Ein Anruf zwei Wochen vorher genügt in aller Regel, und meist stellt sich heraus, dass alles passt. Und wenn nicht, lässt sich eine Veranstaltung kurzfristig einschließen. Nachträglich geht das nicht.
Der praktische Hinweis Machen Sie am Morgen der Veranstaltung einen Rundgang und fotografieren Sie den Zustand: Absperrungen, Beschilderung, freie Wege, gesicherte Bereiche. Das dauert zehn Minuten. Wenn später jemand behauptet, eine Stelle sei ungesichert gewesen, haben Sie den Nachweis, wie es tatsächlich aussah.
Häufige Fragen

Was Unternehmen dazu fragen

Ist unsere Betriebsfeier über die Betriebshaftpflicht gedeckt?

Das hängt von den Bedingungen ab. Viele Verträge schließen betriebliche Veranstaltungen ein, manche nur begrenzt, manche gar nicht.

Ein Blick in die Police dauert wenige Minuten und klärt es. Bei größeren Veranstaltungen mit externen Gästen lohnt sich zusätzlich eine Anmeldung, damit im Vorfeld feststeht, unter welchen Voraussetzungen gedeckt wird.

Ein Mitarbeiter verunglückt auf der Weihnachtsfeier.

Bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung besteht grundsätzlich Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Vorausgesetzt wird unter anderem, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten offensteht und von der Betriebsleitung getragen wird.

Schwierig ist die Abgrenzung nach dem offiziellen Teil. Wenn eine Gruppe weiterfeiert, endet der Schutz typischerweise. Legen Sie deshalb ein Ende fest und kommunizieren Sie es.

Was gilt beim Tag der offenen Tür?

Hier ist die Verkehrssicherung das zentrale Thema, weil Menschen ein Gelände betreten, das nicht für Publikum gebaut ist. Bei Kindern gelten strengere Anforderungen.

Sichern Sie Bereiche ab, schalten Sie Technik aus, sorgen Sie für Aufsicht an zugänglichen Maschinen, und dokumentieren Sie den Zustand am Morgen mit Fotos. Das ist im Ernstfall Ihr wichtigster Nachweis.

Wir lassen Catering und Technik von Fremdfirmen machen.

Lassen Sie sich deren Versicherungsnachweise vorlegen, bevor Sie beauftragen. Das ist üblich und wird nicht als Misstrauen verstanden.

Wichtig ist auch die Abgrenzung: Wer verantwortet den Aufbau, wer die Standsicherheit eines Zelts, wer den Ausschank. Bei Aufbauten im Freien ist Wind ein reales Risiko, das regelmäßig unterschätzt wird.

Sind unsere Exponate auf einer Messe versichert?

Über die Sachversicherung nicht, denn die deckt Werte am Betriebsort. Für Messen braucht es eine Erweiterung oder eine eigene Deckung, die Transport, Auf- und Abbau und die Standzeit erfasst.

Bei Auslandsmessen ist zusätzlich der räumliche Geltungsbereich zu prüfen, sowohl für die Sachwerte als auch für die Haftung am Stand.

Wie lange vorher sollten wir uns melden?

Zwei bis drei Wochen reichen in aller Regel, bei größeren Veranstaltungen gern früher.

Meistens stellt sich heraus, dass alles passt, und der Anruf war eine Formsache. Wenn nicht, lässt sich eine Veranstaltung kurzfristig einschließen. Was nicht geht, ist der nachträgliche Einschluss, wenn schon etwas passiert ist.

Planen Sie eine Veranstaltung?

Ein Anruf zwei Wochen vorher klärt es. Nachträglich lässt sich nichts einschließen.