Versicherung für Härtereien und Wärmebehandlung
Die Teile kommen zu Ihnen, wenn schon gedreht, gefräst und geschliffen wurde. Ihre Leistung kostet ein paar Euro, das Teil ein Vielfaches davon.
Sie arbeiten am Ende der Wertschöpfung
Das ist die Besonderheit Ihrer Position. Ein Rohteil kostet wenig. Was bei Ihnen in den Ofen geht, hat bereits mehrere Bearbeitungsschritte hinter sich, teils an Maschinen, deren Stundensatz dreistellig ist.
Wenn eine Charge misslingt, ist nicht Ihre Leistung verloren, sondern alles, was vorher hineingesteckt wurde.
Das sind Bearbeitungsschäden am Fremdmaterial, und die sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen. Ohne ausdrücklichen Einschluss ersetzt Ihre Police den Lohn, nicht das Teil.
Und es ist nie ein Teil
Ein Ofenlauf umfasst viele Teile gleichzeitig. Wenn Temperatur, Haltezeit oder Abschreckung nicht stimmen, betrifft das die ganze Charge.
Bemessen Sie Ihre Summe deshalb an Ihrem größten Ofenlauf, nicht am Durchschnittsauftrag. Bei Präzisionsteilen für den Maschinen- oder Fahrzeugbau kommen dabei erhebliche Beträge zusammen.
Die drei Fehlerbilder
Der Verzug. Das häufigste Problem. Teile verändern ihre Geometrie, Maße liegen außerhalb der Toleranz, Passungen stimmen nicht mehr. Manches lässt sich nacharbeiten, manches nicht.
Die Risse. Entstehen beim Abschrecken und zeigen sich nicht immer sofort. Wenn ein Teil mit einem Härteriss ausgeliefert wird, versagt es später unter Last.
Und die falsche Härte. Der teuerste Fall, weil er beim Kunden nicht auffällt. Ein Teil, das zu weich ist, funktioniert zunächst und verschleißt dann vorzeitig. Eines, das zu spröde ist, bricht.
Dann sitzt es bereits in einer Maschine, und es geht um Aus- und Einbaukosten. Mehr dazu unter Produkthaftpflicht.
- Welches Material kam an, mit welchem Werkstoffnachweis?
- Welche Vorgabe lag vor: Härte, Härtetiefe, Verfahren?
- Welcher Ofenlauf, welches Temperatur-Zeit-Protokoll?
- Welche Prüfwerte, an welchen Teilen gemessen?
Was in Ihre Police gehört
Der Punkt, an dem es um Ihre Existenz geht
Ein Bauteil, das zu weich gehärtet wurde, sitzt in einem Getriebe. Das Getriebe sitzt in einer Maschine. Die Maschine steht bei einem Anwender.
Wenn es versagt, ist der Schaden nicht das Bauteil, sondern der Ausbau, der Ersatz, der Wiedereinbau und der Produktionsausfall beim Anwender.
Und wenn dieselbe Charge in fünfhundert Getrieben steckt, betrifft es fünfhundert Maschinen.
Was das für die Serienschadenregelung bedeutet
Prüfen Sie in Ihren Bedingungen, wie mehrere Ansprüche aus derselben Ursache behandelt werden. Es gibt zwei Varianten, und beide haben eine Kehrseite.
Werden sie zu einem Schadenfall zusammengefasst, steht für alles zusammen nur eine Deckungssumme zur Verfügung. Bei einer großen Charge kann die schnell erschöpft sein.
Werden sie als einzelne Fälle behandelt, greift jedes Mal der Selbstbehalt. Bei fünfhundert Einzelfällen ist das ein erheblicher Betrag, den Sie selbst tragen.
Rechnen Sie beide Szenarien durch, bevor Sie sich entscheiden. Das ist bei Ihnen die wichtigste Klausel im ganzen Vertrag.
Und die Vorgabe des Kunden
Sie härten nach Vorgabe: Werkstoff, Zielhärte, Härtetiefe, Verfahren. Wenn diese Vorgabe fehlerhaft ist, liegt der Fehler nicht bei Ihnen.
Aber nur, wenn Sie sie eingehalten und dokumentiert haben. Und wenn Sie als Fachbetrieb erkennen, dass eine Vorgabe für den Werkstoff problematisch ist, sollten Sie Bedenken anmelden, schriftlich.
Wer ohne Hinweis ausführt, kann sich später schlechter darauf berufen, dass die Vorgabe nicht passte.
- Sind Bearbeitungsschäden am Fremdmaterial eingeschlossen?
- Passt die Summe zu Ihrem größten Ofenlauf?
- Ist die erweiterte Produkthaftpflicht enthalten?
- Wie behandelt die Police Serienschäden?
- Passt die Haftzeit zur Lieferzeit Ihrer Öfen?
- Sind Ihre Anlagen über eine Maschinendeckung abgesichert?
- Wie ist die Brandlast der Ölbecken bewertet?
- Welche Klauseln stehen in Ihren Kundenverträgen?
Was Härtereien uns fragen
Eine Charge Kundenteile ist verzogen. Was wird ersetzt?
Ohne Einschluss von Bearbeitungsschäden nur Ihre Leistung, also der Lohn. Der Materialwert und die enthaltene Vorbearbeitung bleiben beim Kunden, und der wendet sich an Sie.
Deshalb ist dieser Einschluss bei Lohnfertigern der wichtigste überhaupt. Und die Summe sollte am größten Ofenlauf bemessen sein, denn eine Charge umfasst viele Teile.
Ein Teil ist beim Kunden gebrochen, es war bereits verbaut.
Dann geht es um Aus- und Einbaukosten und möglicherweise um den Produktionsausfall beim Anwender. Das ist erweiterte Produkthaftpflicht, nicht die Basisdeckung.
Entscheidend ist außerdem, ob dieselbe Charge in weiteren Baugruppen steckt. Wenn ja, ist es kein Einzelfall, sondern ein Serienschaden mit entsprechender Größenordnung.
Was ist die Serienschadenregelung, und warum ist sie wichtig?
Sie legt fest, ob mehrere Ansprüche aus derselben Ursache als ein Schadenfall oder als viele behandelt werden. Bei Ihnen ist das die wichtigste Klausel im Vertrag.
Bei einem Schadenfall steht für die gesamte Charge nur eine Summe zur Verfügung. Bei vielen Einzelfällen greift jedes Mal der Selbstbehalt. Rechnen Sie beide Szenarien mit einer realistischen Chargengröße durch.
Die Vorgabe des Kunden war fehlerhaft.
Dann liegt der Fehler grundsätzlich bei ihm, sofern Sie die Vorgabe eingehalten und das dokumentiert haben.
Es gibt aber eine Grenze: Wer als Fachbetrieb erkennt, dass eine Vorgabe für den angelieferten Werkstoff problematisch ist, sollte schriftlich Bedenken anmelden. Ohne Hinweis auszuführen schwächt Ihre Position später erheblich.
Wie lang sollte die Haftzeit sein?
An der realen Wiederbeschaffung Ihrer Hauptanlage bemessen. Öfen und Schutzgasanlagen sind Sonderanfertigungen mit Lieferzeiten von vielen Monaten.
Rechnen Sie die ganze Kette: Schadenfeststellung, Bestellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und die Freigabe Ihrer Prozesse beim Kunden. Zwölf Monate sind dabei häufig zu kurz gerechnet.
Wie lange können Ansprüche kommen?
Länger als in vielen Branchen, weil sich Härtefehler oft erst unter Belastung zeigen. Ein zu weich gehärtetes Teil verschleißt vorzeitig, und das fällt nach Monaten oder Jahren auf.
Deshalb ist die Nachhaftung bei Ihnen wichtig, besonders bei einem Versichererwechsel oder bei einer Betriebsübergabe. Sie muss vereinbart sein, solange der Vertrag läuft.
Was ist der Inhalt Ihres größten Ofenlaufs wert?
An dieser Zahl sollte sich Ihre Deckung messen, nicht am Auftragswert.