Versicherung für Brandmelde- und Sicherheitstechnik
Ihre Anlagen müssen genau einmal funktionieren, und niemand weiß vorher, wann. Wenn sie es dann nicht tun, geht es nicht um Ihre Leistung, sondern um alles andere.
Warum Ihre Haftung anders liegt
In den meisten Gewerken entsteht ein Schaden durch das, was Sie tun. Bei Ihnen entsteht er durch das, was Ihre Anlage nicht tut.
Eine Brandmeldeanlage, die nicht auslöst, verursacht keinen Brand. Sie verhindert ihn nur nicht. Die Folgen werden Ihnen trotzdem zugerechnet, wenn Planung, Errichtung oder Wartung fehlerhaft waren.
Und diese Folgen sind selten klein. Es geht um Gebäude, um Betriebsunterbrechung beim Kunden und im schlimmsten Fall um Personen.
Die zweite Besonderheit
Ihre Anlagen sind häufig Voraussetzung für den Versicherungsschutz Ihres Kunden oder für dessen Baugenehmigung.
Wenn eine Anlage nicht normgerecht errichtet ist und der Sachversicherer des Kunden deshalb kürzt, entsteht dort ein Schaden, den es ohne Ihre Anlage nicht gäbe. Auch das ist ein Vermögensschaden.
Das ist der Punkt, an dem viele Policen nicht mehr greifen. Sie decken den Sachschaden, aber nicht die Folge einer verweigerten Regulierung beim Kunden.
Die Wartung ist der größere Teil des Risikos
Errichtung ist ein abgeschlossener Vorgang. Wartung ist eine dauernde Verpflichtung, und sie erzeugt Haftung für das, was Sie hätten finden müssen.
Das gilt auch für Anlagen, die Sie nicht selbst errichtet haben. Wer eine fremde Anlage in Wartung nimmt, übernimmt sie mit ihren Mängeln, soweit diese bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar waren.
Deshalb sollte vor Übernahme eines Wartungsvertrags immer eine Bestandsaufnahme stehen, schriftlich, mit Feststellung vorhandener Mängel.
Ohne diese Aufnahme haften Sie ab Tag eins für den Zustand einer Anlage, die Sie nicht gebaut haben.
Was in Ihre Absicherung gehört
Vermögensschäden, und zwar ausdrücklich
Der wichtigste Punkt. Ausfall ohne Sachschaden, Betriebsunterbrechung beim Kunden, Kürzung durch dessen Versicherer, Kosten eines Feuerwehreinsatzes: All das sind Vermögensschäden.
Sie sind im Grundvertrag ausgeschlossen. Mehr unter Vermögensschadenhaftpflicht.
Deckungssumme nach dem Kundenobjekt
Nicht nach Ihrem Umsatz. Wenn Sie eine Anlage in einem Pflegeheim, einem Hotel oder einer Produktionshalle betreuen, bemisst sich Ihr Risiko an deren Werten.
Zwei Millionen sind bei Objekten dieser Art regelmäßig zu wenig.
Nachhaftung
Fehler in Ihrer Branche zeigen sich oft erst nach Jahren, nämlich dann, wenn die Anlage gebraucht wird.
Prüfen Sie deshalb, was gilt, wenn Sie einen Wartungsvertrag beenden oder den Betrieb übergeben. Mehr unter Nachhaftung.
Und die eigene Technik
Programmiergeräte, Messtechnik, Prüfkoffer und Fahrzeuge mit Ausstattung. Werkzeug im Fahrzeug ist über die Kfz-Versicherung nicht gedeckt.
- Sind Vermögensschäden eingeschlossen, mit welcher Summe?
- Sind Fehlalarme und deren Folgen ausdrücklich erfasst?
- Was gilt bei Fehlauslösung einer Löschanlage?
- Passt die Summe zu Ihren größten Objekten?
- Haben Sie Wartungsverträge für fremde Anlagen übernommen?
- Gab es dabei eine schriftliche Bestandsaufnahme?
- Wie ist die Nachhaftung geregelt?
- Und was passiert bei Aufschaltung auf eine Leitstelle?
Was Auftraggeber und Behörden verlangen
In Ihrer Branche wird der Versicherungsnachweis häufiger verlangt als in fast jeder anderen, und meist mit konkreten Anforderungen.
Üblich sind fünf Millionen für Personen- und Sachschäden, dazu ein gesonderter Betrag für Vermögensschäden. Bei öffentlichen Auftraggebern und im Klinikbereich auch mehr.
Wir stellen solche Nachweise in der Regel am selben Tag aus. Wenn eine geforderte Summe über Ihrer liegt, klären wir die Erhöhung parallel. Mehr unter Deckungssumme erhöhen.
Der Zusammenhang mit der Zertifizierung
Viele Ihrer Tätigkeiten setzen eine Anerkennung voraus, etwa für Errichtung und Instandhaltung nach den einschlägigen Normen.
Eine entzogene Anerkennung ist ein Existenzrisiko, weil damit Aufträge wegfallen, unabhängig davon, ob ein Schaden entstanden ist.
Das ist versicherungstechnisch schwer abzubilden, gehört aber in die Betrachtung: Wer davon abhängt, sollte die Prozesse entsprechend absichern und dokumentieren.
Wie wir vorgehen
Wir nehmen Ihr größtes betreutes Objekt und rechnen daran, was ein Versagen der Anlage dort auslösen würde. Nicht die Anlage, sondern das Gebäude, die Nutzung und die Betriebsunterbrechung.
Diese Zahl bestimmt die Deckungssumme. Alles andere folgt daraus.
- Betriebshaftpflicht mit Vermögensschäden und Fehlalarmdeckung
- Tätigkeitsschäden für Arbeiten an bestehenden Gebäuden und Anlagen
- Produkthaftpflicht, wenn Sie eigene Komponenten fertigen oder zusammenstellen
- Cyberdeckung bei Fernzugriff auf Anlagen und Videosysteme
- Elektronik für Prüf- und Programmiertechnik
- Fuhrpark mit Werkzeug und Ersatzteilen an Bord
- Nachhaftung für beendete Wartungsverträge
Was uns aus der Sicherheitstechnik gefragt wird
Haften wir, wenn eine Anlage im Ernstfall nicht auslöst?
Wenn Planung, Errichtung oder Wartung fehlerhaft waren, ja. Die Anlage verursacht den Brand nicht, aber die Folgen werden Ihnen zugerechnet, weil sie verhindert worden wären.
Das betrifft Gebäude, Betriebsunterbrechung beim Kunden und im schlimmsten Fall Personenschäden. Deshalb bemisst sich Ihre Deckungssumme am betreuten Objekt, nicht an Ihrem Umsatz.
Sind Fehlalarme versichert?
Nur bei ausdrücklicher Regelung. Ein Fehlalarm verursacht meist keinen Sachschaden, sondern Kosten für den Feuerwehreinsatz und den Produktionsausfall beim Kunden, also Vermögensschäden.
Bei Löschanlagen kommt Sachschaden hinzu, insbesondere bei Fehlauslösung von Gaslöschanlagen in Rechenzentren oder Archiven. Beides sollte geprüft werden.
Wir übernehmen Wartungsverträge für fremde Anlagen.
Dann übernehmen Sie die Anlage mit ihren Mängeln, soweit diese bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar waren. Ab dem ersten Wartungstermin haften Sie für den Zustand.
Machen Sie vor Übernahme eine schriftliche Bestandsaufnahme und halten Sie vorhandene Mängel fest. Das kostet einen halben Tag und ist die wirksamste Absicherung in Ihrer Branche.
Was passiert, wenn der Versicherer unseres Kunden kürzt?
Wenn die Kürzung darauf beruht, dass Ihre Anlage nicht normgerecht war, entsteht beim Kunden ein Vermögensschaden, für den Sie einstehen sollen.
Viele Policen decken diesen Fall nicht, weil sie auf Sachschäden ausgelegt sind. Das gehört ausdrücklich geprüft, gerade weil Ihre Anlagen häufig Voraussetzung für den Versicherungsschutz des Kunden sind.
Welche Deckungssumme brauchen wir?
Bemessen am größten betreuten Objekt, nicht am eigenen Umsatz. Bei Pflegeheimen, Hotels oder Produktionshallen sind zwei Millionen regelmäßig zu wenig.
Auftraggeber verlangen zunehmend fünf Millionen für Personen- und Sachschäden plus einen gesonderten Betrag für Vermögensschäden, im öffentlichen und klinischen Bereich auch mehr.
Unsere Anlagen sind auf eine Leitstelle aufgeschaltet.
Dann entsteht eine Kette aus Anlage, Übertragungsweg, Leitstelle und Interventionsdienst. Fällt ein Glied aus, ist die Verantwortung im Schadenfall schwer zuzuordnen.
Regeln Sie vertraglich, wofür Sie einstehen und wofür nicht, insbesondere bei der Verfügbarkeit der Übertragung. Ohne klare Abgrenzung landet die Diskussion zuerst bei Ihnen.
Was würde ein Versagen im größten Objekt kosten?
Nicht die Anlage, sondern das Gebäude und die Nutzung. Wir rechnen es durch.