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Versicherung für Reitställe und Pferdebetriebe

Ein Pferd haftet anders als eine Maschine. Für Schäden, die es verursacht, stehen Sie ein, auch ohne dass jemand einen Fehler gemacht hat.

Die Tierhalterhaftung

Wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die es anrichtet, ohne dass ihm ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Das ist eine Gefährdungshaftung und im deutschen Recht die Ausnahme.

Bei Pferden greift sie fast immer. Ein Pferd, das ausbricht, eine Straße erreicht und einen Unfall verursacht, löst Ansprüche aus, die nicht davon abhängen, ob der Zaun ordentlich war.

Und die Zurechnung ist weit

Als Halter gilt, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat und den Nutzen daraus zieht. Bei Einstellpferden ist das der Eigentümer, bei eigenen Pferden Sie.

Kritisch wird es dazwischen: Bei Schulpferden, bei Beritt und bei Pferden, die Sie zeitweise übernehmen, kann die Rolle wechseln.

Klären Sie deshalb im Einstellvertrag, wer welche Verantwortung trägt und welche Versicherung der Einsteller nachweisen muss. Das ist die wirksamste Maßnahme überhaupt und kostet nichts.

Fremde Pferde in Ihrer Obhut

Die zweite große Frage. Ein Einstellpferd ist fremdes Eigentum, und Werte im fünf- bis sechsstelligen Bereich sind bei Sport- und Zuchtpferden normal.

Wenn ein Pferd sich in Ihrer Box verletzt, auf Ihrer Weide oder bei einem Brand zu Schaden kommt, stellt sich die Frage nach Ihrer Verantwortung.

Solche Obhutsschäden sind im Grundvertrag ausgeschlossen und müssen ausdrücklich eingeschlossen sein. Mehr unter Obhuts- und Tätigkeitsschäden.

Der Schaden, der alles übersteigt Der Stallbrand. Heu, Stroh, Einstreu, Holzkonstruktion, Elektrik in staubiger Umgebung: Ein Pferdestall hat eine sehr hohe Brandlast, und Feuer breitet sich schnell aus. Betroffen sind dann nicht nur Ihre Gebäude, sondern fremde Tiere in erheblichem Wert. Zwei Punkte entscheiden über das Ausmaß: getrennte Lagerung von Heu und Stroh außerhalb des Stalls, und eine regelmäßig geprüfte Elektrik. Beides wird bei der Risikoprüfung als Erstes gefragt und wirkt sich unmittelbar auf Versicherbarkeit und Prämie aus.

Wenn Sie unterrichten

Reitunterricht ist eine eigene Tätigkeit mit eigener Haftung. Sie führen Personen an ein Tier heran, das größer und stärker ist als sie.

Bei einem Sturz stellt sich die Frage nach der Auswahl des Pferdes, nach der Einweisung, nach der Aufsicht und nach der Ausrüstung.

Drei Punkte gehören dokumentiert: die Einweisung neuer Reiter, die Helmpflicht und die Zuordnung von Reiter zu Pferd nach Können.

Und bei Kindern besonders

Bei minderjährigen Reitern verschärft sich die Aufsichtspflicht. Ponyreiten, Ferienfreizeiten und Kindergruppen sind wirtschaftlich attraktiv und haftungsseitig anspruchsvoll.

Prüfen Sie, ob solche Angebote in Ihrer Police ausdrücklich erfasst sind. Eine reine Pensionsstallpolice deckt Unterricht und Betreuung nicht mit ab.

Die Vereinsfrage

Viele Anlagen werden von Vereinen betrieben oder mitgenutzt. Das wirft eine Frage auf, die im Schadenfall über alles entscheidet: Wer ist eigentlich Betreiber?

Wenn ein Verein die Halle nutzt, die Ihnen gehört, und dort etwas passiert, hängt die Verantwortung an der Nutzungsvereinbarung.

Bei Vereinen kommt hinzu, dass der Vorstand persönlich haften kann. Mehr unter Vereine und Veranstalter.

Turniere und Veranstaltungen

Ein Turnier auf Ihrer Anlage bringt Zuschauer, Fremdpferde, Parkverkehr und häufig Bewirtung. Das ist versicherungstechnisch eine andere Lage als der normale Stallbetrieb.

Solche Veranstaltungen sollten gemeldet oder generell eingeschlossen sein, je nachdem wie regelmäßig sie stattfinden.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Betriebshaftpflicht mit Tierhalterhaftung für eigene Pferde und Verkehrssicherung der Anlage
  • Obhutsschäden für Einstellpferde
  • Unterricht und Betreuung, ausdrücklich erfasst
  • Gebäude und Inhalt mit Futtervorräten, Sattelkammer und Reitplatztechnik
  • Betriebsunterbrechung, weil Einsteller nach einem Brand abwandern
  • Fuhrpark mit Pferdeanhängern und Transportern
  • Gruppenunfall für Mitarbeiter, weil Verletzungen im Umgang mit Pferden häufig sind
Punkt fünf wird unterschätzt. Nach einem Stallbrand stehen Ihre Einsteller nicht ein Jahr lang wartend daneben. Sie ziehen um, und zurückzuholen sind sie schwer. Die Haftzeit sollte deshalb an der Wiedergewinnung des Belegungsstands bemessen sein, nicht am Wiederaufbau. Mehr unter Haftzeit.

Die Anlage selbst

Reitanlagen haben eine Kombination, die sonst selten vorkommt: hohe Brandlast, viel Publikumsverkehr und weitläufiges Außengelände.

Verkehrssicherung

Auf Ihrem Gelände bewegen sich Einsteller, Angehörige, Besucher und teils Kinder. Sie haften für den Zustand von Wegen, Zäunen, Treppen und der Reithalle.

Zäune sind dabei der Punkt mit der größten Tragweite. Ein ausgebrochenes Pferd auf einer Landstraße ist der Schaden, der eine Anlage kosten kann.

Regelmäßige Kontrollen, dokumentiert, sind hier keine Formalie. Im Schadenfall wird als Erstes danach gefragt.

Die Reitplätze und die Halle

Tretschichten, Bewässerung, Beleuchtung, Spiegel, Hallenkonstruktion: Das ist technische Ausstattung mit erheblichem Wert, die in der Summe häufig zu niedrig angesetzt ist.

Prüfen Sie außerdem die Standsicherheit der Halle bei Schneelast. Bei älteren Konstruktionen ist das ein reales Risiko und ein Punkt, den Versicherer prüfen.

Wenn Sie züchten

Dann kommt eine eigene Dimension hinzu: der Wert von Zuchtstuten und der potenzielle Wert von Nachkommen.

Und die Haftung beim Verkauf. Zusicherungen zu Gesundheit, Abstammung oder Eignung sind Vermögensschäden, wenn sie nicht zutreffen.

Ein Ankaufsuntersuchungsbefund schützt dabei nicht automatisch. Was Sie schriftlich zusichern, gilt.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie viele eigene und wie viele fremde Pferde stehen bei Ihnen?
  • Was ist der höchste Einzelwert eines Einstellpferdes?
  • Sind Obhutsschäden eingeschlossen, mit welcher Summe?
  • Erteilen Sie Unterricht, auch an Kinder?
  • Was steht im Einstellvertrag zu Haftung und Versicherungsnachweis?
  • Wo lagern Heu und Stroh?
  • Wann wurde die Elektrik zuletzt geprüft?
  • Und wie sind Zaunkontrollen dokumentiert?
Frage fünf ist die wirksamste. Ein guter Einstellvertrag verlagert Verantwortung dorthin, wo sie hingehört, und verlangt vom Einsteller eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Ohne diesen Nachweis landet im Schadenfall zuerst alles bei Ihnen. Wir sehen uns Ihren Vertrag gern mit an.
Häufige Fragen

Was uns Pferdebetriebe fragen

Wer haftet, wenn ein Pferd ausbricht?

Der Tierhalter, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Die Tierhalterhaftung ist eine Gefährdungshaftung: Es kommt nicht darauf an, ob der Zaun ordentlich war.

Wer Halter ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Einstellpferden ist es meist der Eigentümer, bei Schulpferden und Beritt kann die Rolle wechseln. Klären Sie das im Einstellvertrag.

Sind Einstellpferde bei uns versichert?

Nur bei ausdrücklichem Einschluss von Obhutsschäden. Ein Einstellpferd ist fremdes Eigentum, und bei Sport- oder Zuchtpferden sind Werte im fünf- bis sechsstelligen Bereich normal.

Prüfen Sie die Summe am teuersten Pferd, das bei Ihnen steht, nicht am Durchschnitt. Und verlangen Sie im Einstellvertrag den Nachweis einer eigenen Tierhalterhaftpflicht.

Wir geben Reitunterricht. Ist das mitversichert?

Nicht automatisch. Unterricht ist eine eigene Tätigkeit mit eigener Haftung und muss ausdrücklich erfasst sein. Bei Kindern verschärft sich die Aufsichtspflicht zusätzlich.

Dokumentieren Sie die Einweisung neuer Reiter, die Helmpflicht und die Zuordnung von Reiter zu Pferd nach Können. Danach wird im Schadenfall gefragt.

Was ist unser größtes Risiko?

Der Stallbrand. Heu, Stroh, Holz und Elektrik in staubiger Umgebung ergeben eine sehr hohe Brandlast, und betroffen sind neben Ihren Gebäuden fremde Tiere in erheblichem Wert.

Entscheidend sind zwei Punkte: getrennte Lagerung von Heu und Stroh außerhalb des Stalls und eine regelmäßig geprüfte Elektrik. Beides wird bei der Risikoprüfung zuerst gefragt.

Wie lange sollte die Betriebsunterbrechung laufen?

Länger als der Wiederaufbau. Nach einem Stallbrand warten Einsteller nicht, sie ziehen um, und zurückzuholen sind sie schwer.

Bemessen Sie die Haftzeit deshalb an der Wiedergewinnung des Belegungsstands. Wer nach einem Jahr eine neue Halle hat, aber halb leer steht, ist wirtschaftlich nicht gerettet.

Auf unserer Anlage ist ein Verein aktiv.

Dann sollte geklärt sein, wer Betreiber ist und wer für was einsteht. Die Verantwortung hängt an der Nutzungsvereinbarung, nicht am Eigentum.

Bei Vereinen kommt hinzu, dass der Vorstand persönlich haften kann. Beide Seiten sollten wissen, welche Deckung greift, bevor etwas passiert.

Was ist das teuerste Pferd, das bei Ihnen steht?

An dieser Zahl bemisst sich Ihre Obhutsdeckung, nicht am Durchschnitt.