Was bedeutet Unterversicherung?
Wenn Ihre Versicherungssumme zu niedrig ist, wird nicht erst bei einem Großschaden gekürzt. Es wird bei jedem Schaden gekürzt, auch bei einem über 5.000 Euro.
Die Regel, die niemand erwartet
Die meisten Unternehmer denken bei Unterversicherung an einen Totalschaden: Die Halle brennt ab, sie ist mit 800.000 versichert, wiederaufgebaut kostet sie 1,2 Millionen, also fehlen 400.000.
So funktioniert es nicht. Der Versicherer kürzt in dem Verhältnis, in dem die Summe zum tatsächlichen Wert steht, und zwar bei jedem Schaden.
Ein Beispiel
Ihre Betriebseinrichtung ist mit 700.000 Euro versichert. Tatsächlich steckt in Maschinen, Vorräten und Ausstattung ein Wert von einer Million.
Sie sind also zu 70 Prozent versichert. Nun entsteht ein Wasserschaden über 50.000 Euro.
Sie bekommen 35.000 Euro. Nicht 50.000, obwohl die Versicherungssumme rechnerisch ein Vielfaches davon hergäbe.
Die fehlenden 15.000 zahlen Sie selbst, zusätzlich zu Ihrem Selbstbehalt.
Wie es dazu kommt
Fast nie durch Nachlässigkeit. Sondern dadurch, dass Betriebe sich verändern und Verträge nicht mitwachsen.
- Wachstum. Mehr Umsatz bedeutet mehr Vorräte, mehr Maschinen, mehr Ausstattung
- Preissteigerung. Was vor fünf Jahren 200.000 gekostet hat, kostet heute deutlich mehr. Die Summe blieb
- Investitionen, die niemand gemeldet hat, weil sie im Tagesgeschäft untergingen
- Ein Umzug in größere Räume, ohne dass die Summen angepasst wurden
- Und schlicht Zeit. Viele Verträge stammen aus einer Betriebsgröße, die es so nicht mehr gibt
Schaden × (Summe ÷ Wert) Bei einem Schaden von 50.000 Euro, einer Summe von 700.000 und einem Wert von 1.000.000: 50.000 × 0,7 = 35.000 Euro Die Quote gilt unabhängig von der Schadenhöhe. Bei 5.000 Euro Schaden bekommen Sie 3.500, bei 500.000 bekommen Sie 350.000. Das ist der Punkt, der im Schadenfall überrascht. Man denkt, die Summe sei ein Deckel. Sie ist aber gleichzeitig ein Maßstab.
Der Unterversicherungsverzicht
Das übliche Gegenmittel. Der Versicherer verzichtet darauf, sich auf eine Unterversicherung zu berufen, und ersetzt den Schaden bis zur vereinbarten Summe ungekürzt.
Das ist wertvoll, aber es ist kein Freibrief.
Was Voraussetzung dafür ist
Der Verzicht wird typischerweise daran geknüpft, dass die Versicherungssumme nach einem vereinbarten Verfahren ermittelt wurde, etwa nach Quadratmetern, Umsatz oder einer Wertaufstellung.
Wenn die Angaben, auf denen die Summe beruht, nicht stimmen, kann der Verzicht ins Leere gehen. Wer beim Abschluss die Fläche zu klein angibt, hat später möglicherweise trotzdem eine Kürzung.
Prüfen Sie deshalb zwei Dinge: ob ein Verzicht überhaupt vereinbart ist, und auf welcher Grundlage er steht.
Und er ist nach oben begrenzt
Der Verzicht schützt vor der anteiligen Kürzung, nicht davor, dass die Summe insgesamt zu niedrig ist. Bei einem Totalschaden bekommen Sie die vereinbarte Summe, mehr nicht.
Er löst also das Problem der Kürzung bei kleinen Schäden, aber nicht das Problem einer grundsätzlich zu niedrigen Absicherung.
Bei der Betriebsunterbrechung ist es genauso
Dort bemisst sich die Summe nicht an Sachwerten, sondern an Ihrem Deckungsbeitrag, also grob gesagt Umsatz abzüglich variabler Kosten.
Wer gewachsen ist und die Summe nicht angepasst hat, wird auch hier gekürzt. Und das trifft besonders hart, weil die Betriebsunterbrechung genau dann zahlen soll, wenn kein Geld hereinkommt.
Mehr dazu unter Betriebsunterbrechung.
- Unterversicherungsverzicht vereinbaren und prüfen, worauf er sich stützt
- Summenanpassung über eine Indexklausel, damit die Werte automatisch mitwachsen
- Vorsorgeversicherung für Zugänge während des Jahres, damit neue Maschinen sofort mitversichert sind
- Und einmal jährlich nachrechnen. Zwanzig Minuten, meist im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss
Wie Sie den richtigen Wert ermitteln
Der häufigste Fehler ist, den Buchwert zu nehmen. Der steht in der Bilanz, ist abgeschrieben und hat mit dem, was eine Wiederbeschaffung kostet, wenig zu tun.
Maßgeblich ist der Neuwert: Was würde es heute kosten, die Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen?
Bei einer zehn Jahre alten Maschine, die in der Bilanz mit einem Euro steht, können das 250.000 Euro sein.
Woran Sie sich orientieren können
- Anlagenverzeichnis, aber mit heutigen Wiederbeschaffungspreisen statt Buchwerten
- Vorräte zum durchschnittlichen Bestand, nicht zum Stichtag. Und mit Blick auf saisonale Spitzen
- Betriebseinrichtung vollständig, einschließlich der Dinge, die man vergisst: Regale, EDV, Werkzeug, Kleingeräte
- Und fremdes Eigentum, das bei Ihnen steht, etwa Leasinggeräte oder Kundenmaterial
Der letzte Punkt wird regelmäßig übersehen und ist bei Lohnfertigern und Werkstätten erheblich.
Wann Sie besonders aufpassen sollten
Es gibt Momente, in denen Unterversicherung fast zwangsläufig entsteht:
Nach einem Umzug oder einer Erweiterung. Mehr Fläche bedeutet fast immer mehr Bestand. Mehr unter Betriebsumzug.
Nach größeren Investitionen. Eine neue Anlage verändert die Summe sprunghaft.
In Phasen starker Preissteigerung. Die letzten Jahre haben Bau- und Anlagenkosten erheblich verteuert, ohne dass sich an den Verträgen etwas geändert hat.
Und bei saisonalen Beständen. Wer im Herbst dreimal so viel Lager hat wie im Frühjahr, braucht eine Regelung dafür.
- Wann wurden Ihre Summen zuletzt ermittelt, und wie?
- Ist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart?
- Auf welcher Grundlage steht er?
- Gibt es eine Summenanpassung, und passt sie zur Preisentwicklung?
- Sind unterjährige Zugänge über eine Vorsorgeregelung gedeckt?
- Ist fremdes Eigentum bei Ihnen erfasst?
- Passt die BU-Summe zum heutigen Deckungsbeitrag?
- Wie werden saisonale Schwankungen berücksichtigt?
Was uns dazu gefragt wird
Wird auch bei kleinen Schäden gekürzt?
Ja, und das ist der Punkt, der die meisten überrascht. Die Kürzung erfolgt im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert, unabhängig von der Schadenhöhe.
Wer zu 70 Prozent versichert ist, bekommt bei jedem Schaden 70 Prozent. Bei 5.000 Euro Schaden also 3.500, zusätzlich abzüglich Selbstbehalt.
Schützt ein Unterversicherungsverzicht vollständig?
Vor der anteiligen Kürzung ja, aber nur unter Voraussetzungen. Der Verzicht wird typischerweise daran geknüpft, dass die Summe nach einem vereinbarten Verfahren ermittelt wurde.
Stimmen die zugrunde liegenden Angaben nicht, etwa eine zu klein angegebene Fläche, kann der Verzicht ins Leere gehen. Und er ändert nichts daran, dass bei einem Totalschaden nur die vereinbarte Summe zur Verfügung steht.
Sollen wir den Buchwert als Versicherungssumme nehmen?
Nein. Der Buchwert ist abgeschrieben und sagt nichts darüber aus, was eine Wiederbeschaffung kostet.
Maßgeblich ist der Neuwert, also der heutige Preis für eine Sache gleicher Art und Güte. Eine zehn Jahre alte Maschine kann in der Bilanz mit einem Euro stehen und trotzdem 250.000 Euro Wiederbeschaffungswert haben.
Wir haben im Jahr investiert. Sind wir jetzt unterversichert?
Möglicherweise, wenn Sie es nicht gemeldet haben und keine Vorsorgeregelung besteht. Wer im März eine Anlage anschafft und im Dezember meldet, ist dazwischen lückenhaft gedeckt.
Eine Vorsorgeversicherung deckt solche Zugänge bis zu einem vereinbarten Rahmen automatisch ab, gegen spätere Nachmeldung. Das ist bei investierenden Betrieben einer der sinnvollsten Bausteine überhaupt.
Unser Lagerbestand schwankt stark über das Jahr.
Dann braucht es eine Regelung, die das abbildet. Eine feste Summe passt entweder im Frühjahr oder im Herbst, aber nicht beides.
Üblich sind Vereinbarungen mit regelmäßiger Bestandsmeldung, bei denen die Summe mitläuft. Der Aufwand ist gering und verhindert eine Kürzung genau dann, wenn am meisten im Lager liegt.
Gilt das auch für die Betriebsunterbrechung?
Ja, und dort ist es besonders unangenehm. Die Summe bemisst sich am Deckungsbeitrag, also grob am Umsatz abzüglich variabler Kosten.
Wer gewachsen ist und die Summe nicht angepasst hat, wird gekürzt, und zwar in einer Situation, in der ohnehin kein Geld hereinkommt. Prüfen Sie diese Summe mindestens genauso sorgfältig wie die für Sachwerte.
Wann wurden Ihre Summen zuletzt nachgerechnet?
Wenn Sie es nicht sagen können, ist es vermutlich zu lange her. Wir sehen es uns an.