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Wann Sie mit uns sprechen sollten

Bei fast allen Anlässen gilt dasselbe: Vorher ist alles möglich, nachher nur noch wenig. Hier steht, welche Situationen das sind und wie eilig es jeweils ist.

Warum der Zeitpunkt so viel entscheidet

Versicherungsverträge beschreiben einen Zustand: Ihren Betrieb, so wie er bei Vertragsschluss war. Was Sie tun, wo Sie es tun, mit welchen Werten und welchen Risiken.

Ändert sich dieser Zustand, ändert sich die Grundlage des Vertrags. Und dafür gibt es zwei Regeln, die im Alltag selten präsent sind.

Die Anzeigepflicht

Sie sind verpflichtet, Umstände anzuzeigen, die für die Übernahme des Risikos erheblich sind. Das gilt beim Abschluss und bei späteren Veränderungen.

Wer eine neue Tätigkeit aufnimmt, einen Standort dazunimmt oder eine Anlage in Betrieb nimmt, verändert das versicherte Risiko. Ohne Meldung kann daraus im Schadenfall eine Leistungskürzung werden, und zwar unabhängig davon, ob die Veränderung den Schaden verursacht hat.

Und die Gestaltungsfreiheit

Der praktisch wichtigere Punkt. Vor einem Ereignis lässt sich verhandeln, danach nicht mehr.

Bevor die Maschine geliefert wird, können wir Transport und Montage regeln. Danach können wir nur noch feststellen, wer haftet. Bevor Sie die Halle mieten, können wir den Standort bewerten. Danach zahlen Sie, was er kostet.

Deshalb ist ein Anruf vorher fast immer die günstigere Variante, auch wenn er sich nach zusätzlicher Arbeit anfühlt.

Die Faustregel Melden Sie alles, was Sie einem neuen Geschäftspartner über Ihren Betrieb erzählen würden. Wenn es wichtig genug ist, um es zu erwähnen, ist es wichtig genug für Ihre Verträge. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel anrufen. Eine Meldung, die sich als unnötig herausstellt, kostet fünf Minuten. Eine unterlassene kann im Schadenfall sechsstellig werden. Und Sie müssen nicht wissen, ob etwas relevant ist. Das ist unsere Aufgabe. Sagen Sie uns, was sich ändert, den Rest sortieren wir.

Was passiert, wenn Sie nicht melden

Die ehrliche Antwort: meistens nichts. Bis etwas passiert.

Solange kein Schaden eintritt, fällt eine unterlassene Meldung nicht auf. Der Vertrag läuft, der Beitrag wird abgebucht, alles wirkt in Ordnung.

Auffallen tut es im Schadenfall, weil der Versicherer dann prüft, ob das versicherte Risiko dem tatsächlichen entsprach.

Und dann geht es um zwei Fragen

War die Veränderung erheblich? Eine neue Bürokraft ist es nicht. Eine neue Lackierkabine schon.

Und hätte der Versicherer anders entschieden? Wenn er das Risiko bei Kenntnis gar nicht oder nur zu anderen Bedingungen übernommen hätte, wirkt sich das auf die Leistung aus.

Der zweite Punkt überrascht viele: Die Kürzung hängt nicht daran, ob die Veränderung den Schaden verursacht hat. Es genügt, dass sie erheblich war und nicht gemeldet wurde.

Warum wir uns von selbst melden

Weil wir nicht erwarten, dass Sie an Ihre Versicherungen denken. Sie führen einen Betrieb, das ist die Aufgabe.

Deshalb melden wir uns bei Vertragsabläufen, bei Marktveränderungen und in festen Abständen zur Überprüfung. Und wir fragen dabei jedes Mal dasselbe: Was hat sich seit dem letzten Mal geändert?

Die Antwort darauf ist häufiger interessant, als die Betriebe selbst erwarten.

Was uns typischerweise erzählt wird Auf die Frage, ob sich etwas geändert hat, kommt oft zuerst ein Nein. Und dann:
  • „Ach ja, wir haben die Halle nebenan dazugemietet"
  • „Wir machen jetzt auch Montage beim Kunden"
  • „Der Sohn ist eingestiegen"
  • „Wir liefern seit letztem Jahr nach Dänemark"
  • „Die alte Anlage steht noch, wird aber nicht mehr genutzt"
Jeder dieser Sätze verändert etwas. Zwei davon erhöhen die Deckung, zwei senken sie, und einer spart Beitrag. Deshalb fragen wir nach. Nicht weil wir misstrauisch sind, sondern weil niemand von sich aus daran denkt.

Hat sich bei Ihnen etwas geändert?

Ein Anruf klärt in zehn Minuten, ob es relevant ist.