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Versicherung für Kampfmittelräumung und Munitionsbergung

Das Sprengstoffgesetz verlangt für Ihren Betrieb eine Erlaubnis, einen Befähigungsschein und den Nachweis der Fachkunde. Eine Versicherung verlangt es nicht. Verlangt wird sie von Ihren Auftraggebern, und dort steht eine Zahl, die wir für zu niedrig halten.

Die Versicherungspflicht steht nicht im Gesetz

Wir haben den Volltext von § 7 und § 8 des Sprengstoffgesetzes geprüft, also die Erlaubnis und die Versagungsgründe. Die Begriffe Versicherung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge kommen dort nicht vor. Dasselbe gilt für die Kampfmittelverordnung in Nordrhein-Westfalen und die einschlägigen Merkblätter der Länder.

Verlangt wird vom Betrieb:

  • Erlaubnis nach § 7 SprengG für das Unternehmen
  • Fachkunde nach § 9 SprengG
  • Befähigungsschein nach § 20 SprengG für das Aufsichtspersonal

Die amtlichen Fachfirmenlisten der Länder verlangen zur Aufnahme ebenfalls nur diese Nachweise, nicht den einer Versicherung.

Daraus folgt der für Sie wirtschaftlich entscheidende Punkt: Die Versicherungspflicht entsteht nicht aus dem Ordnungsrecht, sondern aus dem Vergabe- und Vertragsrecht. Sie steht in den Ausschreibungen, nicht im Gesetz. Und sie wird von Ihren Auftraggebern geprüft, nicht von der Behörde. Wie wir solche Nachweise aufbereiten, steht unter Versicherungsnachweis und wie eine Ausschreibung abläuft.

Was die Vergabe verlangt

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung sind die maßgebliche Quelle für Bundesbaumaßnahmen und werden von Ländern und Kommunen breit übernommen. Im Anhang A-9.1.5 zu den Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer heißt es, die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden müssten in angemessener Höhe zu den geschätzten Räumkosten stehen, mindestens aber 1 Million Euro betragen.

Zusätzlich verlangt derselbe Anhang eine ergänzende Unfallversicherung für die eingesetzten Arbeitnehmer mit mindestens 75.000 Euro im Todesfall und 150.000 Euro Invaliditätsgrundsumme bei Vollinvalidität. Zur Systematik solcher Deckungen siehe Gruppenunfallversicherung.

Unsere Einschätzung zu der Million: Sie reicht nicht. Bei einer Detonation im bebauten Gebiet entstehen Personenschäden, Gebäudeschäden im Umkreis und Evakuierungskosten gleichzeitig. Eine einzige Deckungssumme von 1 Million Euro deckt davon den kleineren Teil. Das ist eine Einschätzung aus der Bewertung der bekannten Schadenbilder, keine Statistik. Zur Anhebung siehe Deckungssumme erhöhen.

Die Frage, mit der wir anfangen Welche Wagnisbeschreibung steht in Ihrer Betriebshaftpflicht? Für diese Tätigkeit gibt es kein Standardkonzept am Markt. Die Deckung läuft über eine individuell verhandelte Wagnisbeschreibung im Industriegeschäft, und diese Beschreibung entscheidet im Schadenfall über alles. Steht dort nur Baugrunduntersuchung oder Erdarbeiten, haben Sie ein Problem. Dann ist die Kampfmittelräumung nicht benannt und der Versicherer verweist im Schadenfall auf das, was Sie angegeben haben. Wir lesen das Bedingungswerk samt Wagnisbeschreibung und nicht die Versicherungsbestätigung. Warum das ein Unterschied ist, steht unter einen guten Versicherungsmakler erkennen.

Der Ausschluss, der in beiden Bedingungswerken gleich lautet

Wir haben zwei Bedingungswerke großer deutscher Industrieversicherer verglichen. In dem einen steht der Ausschluss unter Ziffer 6.26, in dem anderen unter Ziffer 18, und er lautet in beiden nahezu wortgleich:

Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Sprengstoffen oder ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken sowie aus Veranstaltung oder Abbrennen von Feuerwerken.

Für einen Räumbetrieb ist das Wort Beförderung entscheidend. Wer gefundene Kampfmittel transportiert, erfüllt den Ausschlusstatbestand. Ohne ausdrückliche Rückerweiterung besteht für diesen Teil der Tätigkeit keine Deckung, auch wenn die Police eine auskömmliche Grunddeckungssumme ausweist. Die allgemeine Logik dahinter steht unter Betriebshaftpflichtversicherung.

In einem der beiden Werke fand sich zusätzlich eine Klausel, die bei Sprengungen Schäden an Immobilien in einem Umkreis von weniger als 150 Metern ausnimmt. Das ist genau der Radius, in dem bei einer Räumung die Schäden entstehen. Dieselbe Mechanik kennen Abbruchbetriebe aus der Radiusklausel, siehe Versicherung für Abbruch und Rückbau.

Und der Umweltteil

In einem der geprüften Werke gelten Schäden durch Brand, Explosion und Sprengungen ausdrücklich als Schäden durch Umwelteinwirkungen, und Versicherungsschutz für Sprengungen besteht nur, soweit er in der Wagnisbeschreibung besonders vereinbart ist. Das verschiebt den Fall in den Umweltteil der Police mit seinen eigenen Summen und Selbstbehalten. Dazu Umwelthaftpflicht.

Die Lage in Zahlen
Vermutete Kampfmittelaltlasten100.000 bis 300.000 Tonnen bundesweit
Blindgänger je Jahrrund 5.000 müssen entschärft werden
Mindestdeckung nach den Baufachlichen Richtlinien1 Million Euro, Unfall 75.000 und 150.000 Euro
Bayern 202487 Tonnen beseitigt, 53 Blindgänger entschärft, über 2 Millionen Euro Kosten
Quellen: Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 2 3000 032/22 vom 1. Juli 2022, Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung Anhang A-9.1.5, Jahresmeldung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Kampfmittelbeseitigung 2024.

Zwei Schadenbilder, die die Größenordnung zeigen

Für die Bewertung der Deckungssumme helfen keine Durchschnittswerte, sondern die dokumentierten Fälle.

Göttingen, 2. Juni 2010. Bei Bauarbeiten wurde in sieben Metern Tiefe eine 500-Kilogramm-Bombe gefunden. Während der Vorbereitung der Entschärfung detonierte sie. Drei Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes kamen ums Leben, zwei wurden schwer und vier leicht verletzt. Rund 7.200 Einwohner im Radius von 1.000 Metern waren evakuiert.

Euskirchen, 3. Januar 2014. Ein Bagger grub in einem Gewerbegebiet eine Weltkriegsbombe an, die detonierte. Der Baggerführer starb, zwei Personen wurden schwer und elf leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Gebäudeschäden, zerbrochene Fensterscheiben und eingedrückte Garagentore auch in Nachbarstraßen.

Wir haben keine veröffentlichte Gerichtsentscheidung gefunden, in der eine Räumfirma oder ein Bauunternehmen nach einer Detonation zur Haftung verurteilt wurde. Das ist kein Argument für ein geringes Risiko, sondern nur ein Hinweis darauf, dass solche Fälle regelmäßig außergerichtlich abgewickelt werden. Was es bedeutet, wenn ein Anspruch erhoben wird, steht unter wenn ein Anspruch gegen Sie erhoben wird, der Rechtsschutz im Verfahren unter gewerblicher Rechtsschutz.

Wer haftet: Bauherr, Planer oder Räumfirma

Die Verantwortungsverteilung ist in diesem Gewerk klarer geregelt als in vielen anderen, und sie verläuft nicht nur über den ausführenden Betrieb.

  • Der Bauherr ist als Zustandsstörer für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks verantwortlich und muss vor Baubeginn regelgerechte Untersuchungen veranlassen
  • Der Grundstückseigentümer ist nach dem jeweiligen Polizei- und Ordnungsrecht Zustandsverantwortlicher und grundsätzlich kostentragungspflichtig. Die Grenze aus Artikel 14 des Grundgesetzes liegt regelmäßig erst dort, wo die Kosten den Verkehrswert nach Sanierung übersteigen
  • Der Architekt muss die Kampfmittelfrage prüfen. Die Rechtsprechung rechnet das zu den elementaren Aufgaben jedes Architekten, einschließlich schriftlicher Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn. Dazu Versicherung für Architekten und Ingenieure
  • Das ausführende Bauunternehmen darf bei öffentlichen Aufträgen erst beginnen, wenn die Bestätigung nach der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingung DIN 18299 Abschnitt 0.1.17 der VOB/C vorliegt
  • Der Projektentwickler trägt das Baugrundrisiko regelmäßig wirtschaftlich mit, auch wenn er nicht selbst ausführt. Dazu Bauträger und Projektentwicklung
  • Der Sicherungsdienst, der Räumstelle und Evakuierungsbereich absperrt, haftet für die eigene Verkehrssicherung. Dazu Sicherheitsdienste

Fehlt diese Bestätigung, sind unverzüglich die Bedenkenanzeige nach § 4 Absatz 3 VOB/B und die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B zu übermitteln. Die Schriftform mit Zugangsnachweis ist hier nicht nur empfehlenswert, sondern Wirksamkeitsvoraussetzung. Dasselbe gilt beim Antreffen von Kampfmitteln, dort zusätzlich mit sofortiger Einstellung der Arbeiten.

Für die Bauseite ist das der wirtschaftlich wichtigste Satz dieser Seite. Wer ohne Bestätigung beginnt und keine Bedenkenanzeige übermittelt, verliert nicht nur den Anspruch auf Mehrkosten, sondern verschiebt die Haftung auf sich. Verwandte Themen unter Tiefbau und Erdarbeiten und Bauunternehmen und Hochbau.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Nennt die Wagnisbeschreibung Kampfmittelräumung ausdrücklich?
  • Ist der Sprengstoffausschluss zurückerweitert, einschließlich Beförderung?
  • Steht eine Radius- oder Abstandsklausel für Immobilien in der Police?
  • Reicht die Deckungssumme über die geforderte Million hinaus?
  • Sind Evakuierungs- und Einsatzkosten der Behörden erfasst?
  • Erfüllt die Unfalldeckung die Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien?
  • Ist die Sondier- und Messtechnik eigenständig versichert?
  • Und sind Erlaubnis, Fachkunde und Befähigungsscheine lückenlos aktuell?
Frage zwei entscheidet im Ernstfall über die Deckung. Wer Kampfmittel transportiert, erfüllt den Ausschlusstatbestand Beförderung von Sprengstoffen. Für Vergabeverfahren brauchen Sie neben der Haftpflicht häufig Bürgschaften. Eine Alternative, die Ihre Kreditlinie nicht belastet, ist die Kautionsversicherung.

Was in eine Police für Kampfmittelräumung gehört

  • Betriebshaftpflicht mit benannter Wagnisbeschreibung Kampfmittelräumung, Sondierung, Freilegung und Bergung
  • Rückerweiterung des Sprengstoffausschlusses, ausdrücklich einschließlich Beförderung
  • Erhöhte Deckungssumme über die vergaberechtliche Mindesthöhe hinaus, abgestimmt auf die Bebauung im Einsatzgebiet
  • Umwelthaftpflicht und Umweltschadendeckung, weil Explosions- und Brandschäden teils als Umwelteinwirkung behandelt werden
  • Unfallversicherung für das Räumpersonal nach den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien
  • Maschinen- und Elektronikdeckung für Sondiersysteme, Magnetometer, Bohrlochsonden und Datentechnik, dazu Maschinen- und Elektronikversicherung
  • Vermögensschadendeckung für die gutachterliche Seite, etwa Luftbildauswertung und Gefährdungsabschätzung, dazu Vermögensschadenhaftpflicht
  • Bürgschaften und Sicherheiten für Vergabeverfahren
  • Und die Betriebsunterbrechung, wenn Spezialgerät mit langer Lieferzeit ausfällt, dazu Betriebsunterbrechung

Markt und Zielgruppe

Die amtliche Fachfirmenliste eines großen Bundeslandes enthält mit Stand Februar 2026 61 Fachfirmen, eine andere Landesliste rund 41. Beide überschneiden sich stark, weil bundesweit tätige Firmen mehrfach gelistet sind. Unsere Schätzung für Deutschland: eine niedrige dreistellige Zahl an Betrieben.

Das ist eine kleine, klar abgrenzbare Branche mit hohem Versicherungsvolumen pro Betrieb. Ein wachsendes Teilsegment ist die Munitionsbelastung in Nord- und Ostsee im Zusammenhang mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie, für die ein eigener Qualitätsleitfaden existiert. Dazu Versicherung für Windenergie. Belastbare Zahlen zum Marktvolumen in Euro haben wir nicht gefunden und nennen daher keine.

Wenn Räumung, Sondierung und Gutachten in getrennten Gesellschaften liegen, kommt die Strukturfrage hinzu. Dazu mehrere Gesellschaften versichern. Lehnen Versicherer die Tätigkeit ganz ab, führt der Weg über schwer versicherbare Risiken.

Für die Bauseite Wenn auf Ihrer Baustelle ein Verdacht auftritt oder ein Fund gemacht wird, entscheiden die ersten zwei Stunden über Ihre Rechtsposition. Arbeiten einstellen, Bedenkenanzeige nach § 4 Absatz 3 VOB/B und Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B schriftlich mit Zugangsnachweis übermitteln. Erst dann weiter disponieren. Stillstandskosten sind Vermögensschäden und in der Sach- und Haftpflichtdeckung regelmäßig nicht enthalten. Sie sind eine Vertragsfrage, keine Versicherungsfrage. Zur Begleitung im Ernstfall siehe Schadenmanagement, nach einem Großschaden Versicherung nach einem Großschaden.
Häufige Fragen

Was uns Räumfirmen und Bauherren fragen

Braucht ein Kampfmittelräumunternehmen gesetzlich eine Haftpflichtversicherung?

Nein. Das Sprengstoffgesetz enthält keine Versicherungspflicht und keine Deckungsvorsorge als Erlaubnisvoraussetzung. Wir haben die Volltexte von § 7 zur Erlaubnis und § 8 zu den Versagungsgründen geprüft: Die Begriffe Versicherung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge kommen dort nicht vor. Auch die amtlichen Fachfirmenlisten der Länder verlangen zur Aufnahme nur den Nachweis von Erlaubnis, Fachkunde und Befähigungsschein.

Verlangt wird die Versicherung aus dem Vergabe- und Vertragsrecht. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung fordern im Anhang A-9.1.5 eine Haftpflichtdeckung von mindestens 1 Million Euro und eine ergänzende Unfallversicherung. Faktisch ist die Versicherung damit eine Voraussetzung für den Auftrag, nicht für die Erlaubnis.

Welche Deckungssumme verlangen öffentliche Auftraggeber?

Nach Anhang A-9.1.5 der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung müssen die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe zu den geschätzten Räumkosten stehen, mindestens aber 1 Million Euro betragen. Dazu kommt eine ergänzende Unfallversicherung für die eingesetzten Arbeitnehmer mit mindestens 75.000 Euro im Todesfall und 150.000 Euro Invaliditätsgrundsumme bei Vollinvalidität.

Nach unserer Einschätzung ist die Million angesichts der bekannten Schadenbilder zu niedrig. Bei einer Detonation im bebauten Gebiet treffen Personenschäden, Gebäudeschäden im Umkreis und Evakuierungskosten zusammen. Das ist eine Bewertung aus der Praxis, keine Statistik.

Sind Sprengstoffe in der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen?

Ja, das ist ein Standardausschluss. In den Bedingungswerken zweier großer Industrieversicherer lautet er nahezu wortgleich: Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Sprengstoffen oder ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken sowie aus Veranstaltung oder Abbrennen von Feuerwerken.

Für einen Räumbetrieb ist das Wort Beförderung entscheidend, weil der Transport gefundener Kampfmittel den Ausschlusstatbestand erfüllt. Ohne ausdrückliche Rückerweiterung besteht für diesen Teil der Tätigkeit keine Deckung. In einem der Werke fand sich zusätzlich eine Klausel, die bei Sprengungen Schäden an Immobilien im Umkreis von weniger als 150 Metern ausnimmt.

Wer haftet, wenn auf der Baustelle eine Bombe gefunden wird?

Die Verantwortung verteilt sich. Der Bauherr ist als Zustandsstörer für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks verantwortlich und muss vor Baubeginn regelgerechte Untersuchungen veranlassen. Der Grundstückseigentümer ist nach dem Polizei- und Ordnungsrecht Zustandsverantwortlicher und grundsätzlich kostentragungspflichtig. Der Architekt muss die Kampfmittelfrage prüfen und den Bauherrn schriftlich hinweisen.

Für das ausführende Unternehmen gilt bei öffentlichen Aufträgen: Baubeginn erst, wenn die Bestätigung nach DIN 18299 Abschnitt 0.1.17 der VOB/C vorliegt. Fehlt sie, sind Bedenkenanzeige nach § 4 Absatz 3 VOB/B und Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B unverzüglich und schriftlich mit Zugangsnachweis zu übermitteln. Beim Antreffen von Kampfmitteln sind die Arbeiten sofort einzustellen.

Wer trägt die Kosten für Erkundung, Räumung und Evakuierung?

Die Kosten für Erkundung und Sicherung trägt im Regelfall der Bauherr, die Kosten für Räumung und Beseitigung aufgefundener Kampfmittel im Regelfall die öffentliche Hand. Die Länder handhaben das unterschiedlich. Niedersachsen verzichtet aus Billigkeitsgründen auf die Kosten für Bergung, Entschärfung, Sprengung, Transport und Vernichtung, nicht aber auf Vor- und Nebenarbeiten.

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht, und es gibt auch keine bundeseinheitliche Pflicht zur Kampfmittelfreiheitsbescheinigung. Nordrhein- Westfalen regelt das über eine eigene Verordnung, Niedersachsen über das Polizei- und Ordnungsrecht, andere Länder weitgehend über private Fachfirmen. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Bundesland ab.

Zahlt die Bauleistungsversicherung bei einem Bombenfund?

Für den Stillstand selbst in der Regel nicht. Eine Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen der Bauleistung. Ein Fund ohne Detonation verursacht keinen Sachschaden an der Bauleistung, sondern eine Bauzeitverzögerung, und die ist ein Vermögensschaden.

Praktisch ist das vor allem eine Vertragsfrage. Wer das Baugrundrisiko einschließlich Kampfmittelverdacht im Bauvertrag zuordnet, hat später keine Diskussion. Wer es offen lässt, trägt es im Streitfall häufig selbst. Kommt es zur Detonation, verschiebt sich der Fall in die Haftpflicht, und dort stellt sich die Frage nach dem Sprengstoffausschluss.

Welche Nachweise müssen unsere Mitarbeiter führen?

Für das Unternehmen die Erlaubnis nach § 7 SprengG, für die Fachkunde den Nachweis nach § 9 SprengG und für das Aufsichtspersonal gültige behördlich ausgestellte Befähigungsscheine nach § 20 SprengG. Die Länder verlangen diese Nachweise auch für die Aufnahme in ihre Fachfirmenlisten.

Versicherungstechnisch ist die Lückenlosigkeit dieser Nachweise wichtiger als ihre Existenz. Ein abgelaufener Befähigungsschein ist nicht nur ein ordnungsrechtliches Problem, sondern im Schadenfall ein Anknüpfungspunkt für den Vorwurf grober Fahrlässigkeit und für Diskussionen über Obliegenheitsverletzungen.

Ist der Sprengstoffausschluss in Ihrer Police zurückerweitert?

Wir lesen Wagnisbeschreibung und Bedingungswerk und sagen Ihnen, was fehlt.