Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt
Alle Branchen im Überblick

Versicherung für Kanalsanierung und Rohrreinigung

Ihr größtes Risiko ist der Kanal, an dem Sie arbeiten. Und genau dieser Schaden ist in der Grunddeckung der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Ziffer 7.7 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nimmt Schäden an fremden Sachen aus, an oder mit denen gearbeitet wird.

Der Ausschluss hat drei Stufen

Ziffer 7.7 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ist dreigliedrig aufgebaut, und alle drei Teile betreffen Ihr Tagesgeschäft. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und daraus folgender Vermögensschäden, wenn der Schaden entstanden ist durch

  • eine Tätigkeit an oder mit diesen Sachen, also Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und Ähnliches
  • eine sonstige Tätigkeit, soweit die Sachen als Werkzeug, Hilfsmittel oder Materialablagefläche genutzt wurden
  • eine Tätigkeit, bei der sich die Schäden durch die Nutzung der Sachen ergeben haben und die Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich lagen, es sei denn, der Betrieb beweist, dass er offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen getroffen hatte

Der Ausschluss gilt entsprechend für Angestellte, Arbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte.

Für einen Kanalsanierer heißt das: Der gefräste Liner, das beschädigte Steinzeugrohr, der eingedrückte Schacht, die zerstörte Anschlussleitung sind alle drei Stufen gleichzeitig. Ohne Rückerweiterung ist genau das Hauptrisiko nicht gedeckt. Die Systematik haben wir unter Tätigkeitsschäden ausführlich beschrieben, die Grundlogik unter Betriebshaftpflichtversicherung.

Daneben steht Ziffer 7.6 für gemietete, geleaste, geliehene und verwahrte Sachen. Das betrifft gemietete Spülfahrzeuge, Kameratechnik und Absperrblasen und ist ein zweiter, eigener Ausschluss.

Welche Rückerweiterungen Sie brauchen

Für Betriebe im Nassbereich sind nach den Unterlagen, die am Markt zu finden sind, vor allem fünf Bausteine unverzichtbar:

  • Tätigkeitsschäden an Erdleitungen, also Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen und Gasrohre
  • Frei- und Oberleitungsschäden
  • Schäden beim Be- und Entladen von Fahrzeugen und Containern
  • Rangierschäden, in einem Marktkonzept mit 1 Million Euro und 250 Euro Selbstbehalt
  • Überschwemmungs- und Überflutungsschäden sowie eine Versehensklausel

In Standardkonzepten sind Leitungs- und Erdleitungsschäden meist nur mit Sublimit gedeckt. Senkungs-, Erdrutsch- und Grundwasserschäden sind in der Regel gesondert zu vereinbaren. Zur Höhe siehe Deckungssumme erhöhen und zur Rolle des Selbstbehalts Selbstbeteiligung.

Die Frage, mit der wir anfangen Mit welcher Summe steht der Tätigkeitsschaden in Ihrer Police? Fast jede Police, die wir in diesem Gewerk sehen, hat eine auskömmliche Grunddeckungssumme. Entscheidend ist aber nicht sie, sondern das Sublimit, das neben dem Tätigkeits- und Erdleitungsschaden steht. Steht dort keine Zahl, steht dort der Ausschluss. Dann ist Ihre Haupttätigkeit nicht gering gedeckt, sondern gar nicht. Wir lesen Bedingungswerk und Nachtrag und nicht die Beitragsrechnung. Wie das abläuft, steht unter wie eine Ausschreibung abläuft.

Fremdleitungen: die Erkundigungspflicht ist streng

Wer eine fremde Leitung beschädigt, haftet nach § 823 Absatz 1 BGB. Die Rechtsprechung legt die Erkundigungspflicht des ausführenden Unternehmens dabei streng aus, und zwar strenger, als viele Betriebe annehmen.

Das Oberlandesgericht Dresden hat im Verfahren 1 U 880/15 vom 25. November 2015 entschieden, dass der Tiefbauunternehmer eine eigenständige Erkundigungspflicht hat: Er muss vorhandene Unterlagen auswerten, bei sämtlichen Versorgungsunternehmen nachfragen und bei unsicherer Erkenntnislage Probebohrungen oder Handschachtung vornehmen. Das Einhalten eines vertraglich vereinbarten Sicherheitsabstands entlastete in diesem Fall nicht.

Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren III ZR 215/21 vom 13. April 2023 nachgelegt: Die ausführende Fachfirma durfte sich nicht auf Markierungen und Planskizzen des Hauptauftragnehmers verlassen, sondern musste sich selbst bei den Versorgungsträgern informieren. Private Unternehmen in der Daseinsvorsorge haften dabei zivilrechtlich, nicht über die Amtshaftung.

Ein Mitverschulden des Leitungsbetreibers wegen unrichtiger oder unvollständiger Planunterlagen kommt nach § 254 BGB in Betracht. Wir haben dazu keine Entscheidung gefunden, die wir hier belastbar zitieren könnten, und beschreiben es daher als Praxiserfahrung: Die Quote hängt am Einzelfall und daran, wie gut Ihre Anfrage und die Antwort dokumentiert sind. Dieselbe Mechanik beschreiben wir unter Versicherung für Tiefbau und Erdarbeiten und Haftung für Subunternehmer.

Rückstau: wenn Keller unter Wasser stehen

Eine Absperrung oder eine Spülung kann einen Rückstau auslösen, und der landet dann in Kellern. Das ist ein klassischer Drittschaden der Betriebshaftpflicht, sofern Überschwemmungs-, Überflutungs- und Abwasserschäden nicht ausgeschlossen sind.

Ein wichtiges Gegenargument steht im Urteil des Bundesgerichtshofs III ZR 134/19 vom 19. November 2020: Kein Ersatz für einen Rückstauschaden, wenn der Grundstückseigentümer die erforderliche Rückstausicherung nicht eingebaut hat, auch wenn Arbeiten am öffentlichen Netz mitgewirkt haben. Der Eigentümer durfte nicht schutzwürdig darauf vertrauen, allein durch das öffentliche Netz vor Rückstauschäden bewahrt zu werden.

Praktisch heißt das: Die erste Frage nach einem Kellerschaden ist nicht, ob Sie haften, sondern ob der Geschädigte eine Rückstausicherung hatte. Fehlt sie, kann die Haftungsquote erheblich sinken. Dazu wenn ein Anspruch gegen Sie erhoben wird und Schadenmanagement.

Zur Lage der Branche
Öffentliches Kanalnetz594.334 Kilometer
Kurz- und mittelfristig sanierungsbedürftig24.7 Prozent im Umfrageergebnis, 18.7 Prozent hochgerechnet
Jährliche Sanierungsraterund 1 Prozent des Netzes
VerfahrensanteileReparatur 51.1, Renovierung 24.7, Erneuerung 24.2 Prozent
Quelle: Kanalumfrage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Zustand der Kanalisation 2020, Datenbasis 2018 beziehungsweise 2014 bis 2018, mit Netzlänge nach dem Statistischen Bundesamt.

Hochdruck ist ein Personenschadenrisiko

Die DGUV Regel 100-500 regelt in Kapitel 2.36 die Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern. Die Vorgaben sind konkret und prüfbar, und sie sind im Schadenfall der Maßstab:

  • Betriebsüberdruck nach Herstellerangabe, ohne Angabe maximal 25 bar
  • Rückstoßkraft in Längsachse höchstens 250 Newton, über 150 Newton nur mit Zweihandschaltung, Körperstütze oder Halterung
  • Mehrfachbetrieb: eine gefährliche Rückstoßveränderung über 15 Prozent ist unzulässig
  • Schutzausrüstung abhängig vom Druck, über 250 bar Stiefel mit Mittelfußschutz
  • Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich
  • Mindestalter 18 Jahre, Ausnahme ab 16 Jahren unter Aufsicht zu Ausbildungszwecken
  • Prüfung wesentlicher Teile vor jeder Inbetriebnahme

Für die Rohrreinigung kommen die Schlauchmarkierung zur Düsenerkennung und die Verhinderung eines unbeabsichtigten Düsenaustritts durch Querschnittsverringerung oder Fangvorrichtung hinzu.

Warum das eine Versicherungsfrage ist: Hochdruckinjektions- verletzungen durch einen Wasserstrahl gelten in der Fachliteratur als chirurgischer Notfall mit Infektions- und Kompartmentrisiko. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und ist die Unterweisung nicht dokumentiert oder eine Prüfung unterblieben, steht ein Regress des Unfallversicherungsträgers nach § 110 SGB VII im Raum. Dazu Arbeitsunfall im Betrieb und Gruppenunfallversicherung.

Befahren von Schächten und Kanälen

Die DGUV Regel 103-003 behandelt Arbeiten in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen. Als Gefährdungen genannt werden brand- und explosionsfähige Gase oder Dämpfe, Sauerstoffmangel mit Erstickungsgefahr, biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien und Viren samt Stoffwechselprodukten, Absturz bei geöffneten Schächten und fehlerhaften Steigeisen, plötzlich einsetzende stärkere Wasserführung infolge Starkregen und Rattenbisse.

Die Pflichten dazu sind: Freimessen vor und während der Arbeiten auf Gefahrstoffkonzentration und Sauerstoffgehalt, ein Sicherungsposten mit ständiger Verbindung und eine aufsichtführende Person. Für Behälter und enge Räume allgemein gilt zusätzlich die DGUV Regel 113-004.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Mit welcher Summe stehen Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden in der Police?
  • Sind Erdleitungsschäden eingeschlossen, und mit welchem Sublimit?
  • Gilt das Sublimit je Schaden oder je Jahr?
  • Sind Überschwemmungs- und Überflutungsschäden erfasst?
  • Steht eine Versehensklausel in den Bedingungen?
  • Sind Senkungs-, Erdrutsch- und Grundwasserschäden vereinbart?
  • Wie sind gemietete Fahrzeuge und Kameratechnik nach Ziffer 7.6 behandelt?
  • Und sind Abfalltransporte erlaubnis- oder anzeigerechtlich abgedeckt?
Frage drei ist die, die im Großschaden den Unterschied macht. Ein Sublimit je Jahr ist nach zwei Leitungsschäden in einer Saison aufgebraucht, ein Sublimit je Schadenereignis nicht. Hat ein Versicherer nach einem Leitungsschaden gekündigt, führt der Weg über Kündigung vom Versicherer und schwer versicherbare Risiken.

Gewässerschaden: eine Haftung fast ohne Verschulden

§ 89 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes ist die scharfste Haftungsnorm, die für Ihr Gewerk gilt. Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner.

Absatz 2 geht weiter: Gelangen aus einer Anlage zum Herstellen, Verarbeiten, Lagern oder Befördern wassergefährdende Stoffe in ein Gewässer, haftet der Anlagenbetreiber, und eine Haftungsbefreiung besteht nur bei höherer Gewalt.

Das ist praktisch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Für die Versicherung heißt das: Eine Gewässerschadenhaftpflicht sowie Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung sind in diesem Gewerk keine Zusatzbausteine, sondern Kern. Die Umwelthaftpflicht deckt zivilrechtliche Drittansprüche aus Umwelteinwirkung über Luft, Wasser und Boden, die Umweltschadenversicherung die öffentlich-rechtlichen Sanierungspflichten einschließlich Biodiversitäts-, Boden- und Grundwasserschäden auch auf eigenen oder gepachteten Grundstücken. Mehr unter Umwelthaftpflicht.

Abfallrecht: Erlaubnis oder Anzeige

Wer gefährliche Abfälle befördert, braucht die Erlaubnis nach § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Sammlung und Beförderung nicht gefährlicher Abfälle ist nach § 53 KrWG anzeigepflichtig. Die Einzelheiten samt Fach- und Sachkundeanforderungen regelt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Erlaubnisfreiheit besteht für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.

Versicherungsrelevant ist das in zwei Richtungen. Eine fehlende Erlaubnis oder fehlende Fachkunde ist ein Obliegenheits- und damit ein Deckungsrisiko. Und das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb verbessert die Position in der Verhandlung, weil es Prüfroutinen nachweist. Dazu Versicherung für Entsorgungsfachbetriebe, Klärschlamm und Abwasserbehandlung und Recycling und Entsorgung.

Qualifikation, die Versicherer honorieren

Die Gütesicherung Kanalbau nach RAL-GZ 961 arbeitet mit Beurteilungsgruppen, unter anderem der Gruppe S für die grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten. Verlangt werden dort unter anderem eine technisch verantwortliche Person mit mindestens dreijähriger Praxiserfahrung in der grabenlosen Sanierung, Fachpersonal einschließlich Vorarbeiter und ausgebildetem Spezialisten je Projekt, Spezialgeräte und Messmittel sowie Eigenüberwachung mit fünfjähriger Aufbewahrung.

Auf der Personenseite kommen die Zertifizierung als Kanal-Sanierungs-Berater und die Ausbildung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice hinzu. Die Zustandserfassung erfolgt nach DIN EN 13508-2 in Verbindung mit den DWA-Merkblättern 149-2, 149-3 und 149-5.

Für die Verhandlung ist das mehr als eine Formalie. Ein Betrieb, der Gütezeichen, Eigenüberwachung und Personalqualifikation belegen kann, bekommt in diesem Segment andere Sublimits als ein Betrieb, der nur Umsatz und Schadenquote nennt. Das ist eine Einschätzung aus der Verhandlungspraxis, keine Statistik.

Was in die Police gehört
  • Betriebshaftpflicht mit Rückerweiterung für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
  • Erdleitungs-, Frei- und Oberleitungsschäden mit auskömmlichem Sublimit
  • Überschwemmungs-, Überflutungs- und Abwasserschäden
  • Gewässerschadenhaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Umweltschadendeckung
  • Be- und Entladeschäden sowie Rangierschäden
  • Versehensklausel
  • Maschinen- und Elektronikdeckung für Kanalroboter, Kamera und Fräse
  • Kfz- und Flottendeckung für Saug- und Spülfahrzeuge
  • Betriebsunterbrechung bei Ausfall eines Spezialfahrzeugs
Technikseite unter Maschinen und Elektronik, Fahrzeuge unter Fuhrpark und Flotte, Ausfallzeiten unter Betriebsunterbrechung.
Häufige Fragen

Was uns Kanal- und Rohrservicebetriebe fragen

Sind Schäden am sanierten Kanal in der Betriebshaftpflicht versichert?

In der Grunddeckung nicht. Ziffer 7.7 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen schließt Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, wenn der Schaden durch eine Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden ist, wenn die Sachen als Werkzeug, Hilfsmittel oder Materialablagefläche genutzt wurden oder wenn sich der Schaden durch die Nutzung ergeben hat und die Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich lagen.

Für die dritte Stufe gibt es eine Ausnahme: Sie greift nicht, wenn der Betrieb beweist, dass er zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen getroffen hatte. Die Beweislast liegt also bei Ihnen. Für eine verlässliche Deckung brauchen Sie eine ausdrückliche Rückerweiterung für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden.

Wer haftet, wenn beim Fräsen eine Fremdleitung getroffen wird?

Grundsätzlich der ausführende Betrieb, nach § 823 Absatz 1 BGB. Die Rechtsprechung legt die Erkundigungspflicht streng aus. Das Oberlandesgericht Dresden hat im Verfahren 1 U 880/15 entschieden, dass der Unternehmer vorhandene Unterlagen auswerten, bei sämtlichen Versorgungsunternehmen nachfragen und bei unsicherer Erkenntnislage Probebohrungen oder Handschachtung vornehmen muss. Das Einhalten eines vertraglich vereinbarten Sicherheitsabstands entlastete dort nicht.

Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren III ZR 215/21 ergänzt, dass sich die ausführende Fachfirma nicht auf Markierungen und Planskizzen des Hauptauftragnehmers verlassen durfte, sondern sich selbst bei den Versorgungsträgern informieren musste. Ein Mitverschulden des Leitungsbetreibers wegen fehlerhafter Pläne kommt nach § 254 BGB in Betracht, die Quote hängt aber am Einzelfall und an Ihrer Dokumentation.

Wer zahlt, wenn beim Spülen Keller überflutet werden?

Verursacht Ihre Absperrung oder Spülung einen Rückstau mit Wasserschaden, ist das ein Drittschaden der Betriebshaftpflicht, sofern Überschwemmungs-, Überflutungs- und Abwasserschäden nicht ausgeschlossen sind. Diese Bausteine sind nicht in jedem Konzept enthalten und sollten ausdrücklich benannt sein.

Wichtig ist das Gegenargument: Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren III ZR 134/19 entschieden, dass kein Ersatz für einen Rückstauschaden besteht, wenn der Grundstückseigentümer die erforderliche Rückstausicherung nicht eingebaut hat, selbst wenn Arbeiten am öffentlichen Netz mitgewirkt haben. Der Einwand kann die Haftungsquote erheblich senken.

Was fordert die DGUV bei Arbeiten mit Hochdruck?

Die DGUV Regel 100-500 nennt in Kapitel 2.36 unter anderem: Betriebsüberdruck nach Herstellerangabe, ohne Angabe maximal 25 bar; Rückstoßkraft in Längsachse höchstens 250 Newton, über 150 Newton nur mit Zweihandschaltung, Körperstütze oder Halterung; keine gefährliche Rückstoßveränderung über 15 Prozent bei Mehrfachbetrieb; Schutzausrüstung abhängig vom Druck, über 250 bar Stiefel mit Mittelfußschutz; Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich; Mindestalter 18 Jahre und Prüfung wesentlicher Teile vor jeder Inbetriebnahme.

Für die Rohrreinigung kommen Schlauchmarkierung zur Düsenerkennung und die Verhinderung eines unbeabsichtigten Düsenaustritts hinzu. Diese Punkte sind nach einem Arbeitsunfall der Maßstab, an dem die Frage grober Fahrlässigkeit und eines Regresses des Unfallversicherungsträgers gemessen wird.

Welche Pflichten gelten beim Befahren von Kanälen und Schächten?

Die DGUV Regel 103-003 behandelt Arbeiten in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen. Genannt werden als Gefährdungen brand- und explosionsfähige Gase oder Dämpfe, Sauerstoffmangel mit Erstickungsgefahr, biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien und Viren samt Stoffwechselprodukten, Absturz bei geöffneten Schächten und fehlerhaften Steigeisen, plötzlich einsetzende stärkere Wasserführung infolge Starkregen und Rattenbisse.

Als Pflichten nennt die Regel das Freimessen vor und während der Arbeiten auf Gefahrstoffkonzentration und Sauerstoffgehalt, einen Sicherungsposten mit ständiger Verbindung und eine aufsichtführende Person. Für Behälter und enge Räume allgemein gilt zusätzlich die DGUV Regel 113-004.

Brauchen wir eine Beförderungserlaubnis für abgesaugtes Abwasser?

Das hängt von der Einstufung ab. Für die Beförderung gefährlicher Abfälle ist die Erlaubnis nach § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich. Die Sammlung und Beförderung nicht gefährlicher Abfälle ist nach § 53 KrWG anzeigepflichtig. Die Einzelheiten einschließlich der Fach- und Sachkundeanforderungen regelt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung.

Erlaubnisfreiheit besteht für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe. Versicherungstechnisch ist das doppelt relevant: Eine fehlende Erlaubnis oder Fachkunde ist ein Obliegenheits- und damit ein Deckungsrisiko, und das Zertifikat verbessert die Verhandlungsposition, weil es nachweisbare Prüfroutinen belegt.

Warum ist die Gewässerschadenhaftpflicht hier so wichtig?

Weil § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes praktisch eine verschuldensunabhängige Haftung begründet. Nach Absatz 1 ist ersatzpflichtig, wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert. Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner.

Nach Absatz 2 haftet der Anlagenbetreiber, wenn aus einer Anlage zum Herstellen, Verarbeiten, Lagern oder Befördern wassergefährdende Stoffe in ein Gewässer gelangen, und zwar mit Haftungsbefreiung nur bei höherer Gewalt. Daneben steht die Umweltschadenversicherung für die öffentlich-rechtlichen Sanierungspflichten, die eine klassische Haftpflichtdeckung nicht erfasst.

Honorieren Versicherer die Gütesicherung nach RAL-GZ 961?

Nach unserer Erfahrung ja, allerdings nicht über einen festen Rabatt, sondern über bessere Sublimits und eine höhere Zeichnungsbereitschaft. Die Gruppe S der Gütesicherung Kanalbau für die grabenlose Sanierung verlangt unter anderem eine technisch verantwortliche Person mit mindestens dreijähriger Praxiserfahrung, Fachpersonal einschließlich Vorarbeiter und ausgebildetem Spezialisten je Projekt, Spezialgeräte und Messmittel sowie Eigenüberwachung mit fünfjähriger Aufbewahrung.

Das sind genau die Punkte, nach denen ein Risikoträger ohnehin fragt. Wer sie über das Gütezeichen belegen kann, verkürzt die Prüfung. Das ist eine Einschätzung aus der Verhandlungspraxis, keine Statistik.

Steht neben dem Tätigkeitsschaden eine Zahl in Ihrer Police?

Wenn nicht, ist Ihr Hauptrisiko nicht gering gedeckt, sondern gar nicht.