Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt
Alle Branchen im Überblick

Ware im Fremdlager und im Amazon-Lager versichern

Ihre Ware liegt bei einem Dienstleister. Sie sind Eigentümer, haben aber weder Besitz noch Zugang noch Kontrolle darüber, in welchem Logistikzentrum sie gerade steht. Die meisten Inhaltsversicherungen sind für diesen Fall nicht gebaut, und Amazon erstattet seit März 2025 nur noch die Herstellungskosten. Was dazwischen liegt, tragen Sie selbst.

Warum die normale Inhaltsversicherung hier nicht greift

Die Geschäftsinhaltsversicherung beschreibt einen Versicherungsort. Das ist der Kern ihrer Konstruktion. Üblicherweise ist das Ihr eigenes Betriebsgrundstück, mit Anschrift, Gebäude und abgegrenztem Bereich.

Fremdlagerware passt in dieses Modell nicht. Für Ware außerhalb des Versicherungsortes gibt es die Außenversicherung, und die ist typischerweise summenmäßig gedeckelt, oft auf einen kleinen Prozentsatz der Versicherungssumme, und häufig auf benannte Orte begrenzt.

Fulfillment durch Amazon arbeitet genau entgegengesetzt. Ware wird dynamisch über europäische Logistikzentren verteilt, teilweise über Ländergrenzen hinweg. Sie können nicht steuern, wo Ihre Paletten liegen, und Sie erfahren es erst im Bericht.

Damit entstehen drei Fragen, die in jeder Police anders beantwortet sind: Ist Fremdlagerware überhaupt eingeschlossen, gilt der Einschluss für unbenannte Lagerorte, und reicht die Summe.

Welche Gefahren gedeckt sein müssen

Eine reine FLEXA-Deckung, also Feuer, Blitzschlag, Explosion, Aufprall, hilft im Fremdlager wenig. Der typische Schadenfall dort ist nicht der Brand, sondern das Abhandenkommen: Ware wird eingelagert und ist später nicht mehr auffindbar, oder sie wird als beschädigt ausgebucht.

Dafür braucht es eine Allgefahrendeckung oder zumindest einen ausdrücklichen Einschluss von Abhandenkommen und Inventurdifferenz. Genau dieser Einschluss fehlt in Standardpolicen häufig, weil er im klassischen Betrieb mit eigenem Lager kaum gebraucht wird.

Was Amazon erstattet, seit März 2025

Hier liegt die Änderung, die viele Händler noch nicht in ihrer Kalkulation haben. Amazon hat die Erstattungsregeln kurz vor Weihnachten 2024 angekündigt, gültig ab dem 10. März 2025.

Seitdem gilt eine Unterscheidung danach, wann die Ware abhandenkommt:

  • Vor einer Kundenbestellung verloren oder beschädigt: Erstattung nur noch zu den Herstellungskosten, also den Beschaffungskosten beim Hersteller, Großhändler oder Wiederverkäufer beziehungsweise den eigenen Produktionskosten.
  • Nach einer Kundenbestellung verloren: Maßgeblich bleibt der Verkaufspreis abzüglich Gebühren.

Der entscheidende Satz steht im Kleingedruckten: Versand, Abwicklung, Zoll und sonstige Zusatzkosten zählen nicht zu den Herstellungskosten.

Für einen Händler, der aus Asien importiert, ist das erheblich. Seefracht, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Vorlaufkosten können einen beträchtlichen Teil des Einstandswerts ausmachen. Dieser Teil wird nicht erstattet. Wer selbst keine Werte hinterlegt, bekommt außerdem eine Schätzung von Amazon anhand vergleichbarer Produkte.

Die Fristen, die zusätzlich kosten

Die Antragsfristen für Erstattungen sind eng und laufen unabhängig davon, ob Sie den Verlust bemerkt haben:

  • Verlorene oder beschädigte Ware im Lager: 60 Tage ab Meldung des Verlusts oder Schadens
  • Kundenrücksendungen: 45 bis 105 Tage ab Erstattung beziehungsweise Ersatzlieferung, nach einer Wartezeit von 45 Tagen
  • Verlust auf dem Transportweg: 15 bis 75 Tage ab Erstellungsdatum der Sendung, nach einer Wartezeit von 15 Tagen
  • Übrige Remissionsanträge: 60 Tage ab Rückerhalt der Sendung

Wer Bestandsabgleiche quartalsweise macht statt laufend, kann allein durch Fristablauf Ansprüche verlieren.

Sieben Prüfpunkte für Ihren Vertrag

Diese Punkte gehen wir im Erstgespräch der Reihe nach durch. Sie können sie auch selbst vorab in Ihrer Police nachsehen.

  • Ist Fremdlagerware überhaupt versichert, und bis zu welcher Summe? Suchen Sie nach den Begriffen Außenversicherung, Lagerung bei Dritten oder Fremdlager.
  • Sind Lagerorte im europäischen Ausland eingeschlossen? Fulfillment verteilt Ware grenzüberschreitend. Eine auf Deutschland begrenzte Deckung greift dann nur teilweise.
  • Gilt die Deckung für unbenannte Lagerorte? Policen, die eine Liste von Anschriften führen, passen nicht zu einem Modell, in dem Sie die Anschrift nicht kennen.
  • Welche Gefahren sind gedeckt? Ohne Einschluss von Abhandenkommen und Inventurdifferenz fehlt der häufigste Schadenfall.
  • Wie ist der Versicherungswert definiert? Einstandswert plus Bezugskosten oder nur Einkaufspreis. Genau hier entsteht die Lücke zu den Herstellungskosten.
  • Greift ein Eigentumsvorbehalt Ihres Lieferanten? Dann ist zu klären, wer im Schadenfall anspruchsberechtigt ist. Bei verlängertem Eigentumsvorbehalt an Ware im Fremdlager gehört die Sicherungsübereignung geprüft.
  • Ist die Regressposition gesichert? Ein Versicherer, der auf Subrogation setzt, übernimmt eine Position, die durch Ziffer 7 des Vertrags stark eingeschränkt ist. Das sollte im Vorfeld besprochen sein und nicht im Schadenfall.

Wer neben Fulfillment auch ein eigenes Lager betreibt, sollte zusätzlich die Inhaltsversicherung für den eigenen Standort und die Transportversicherung für den Weg dorthin mitprüfen.

Das Problem mit dem vierten Quartal

Der Lagerwert eines Onlinehändlers ist nicht konstant. Er folgt dem Absatz, und der folgt dem Weihnachtsgeschäft. Zwischen August und November wird eingelagert, im Dezember abverkauft, im Januar ist der Bestand wieder niedrig.

Die Versicherungssumme folgt diesem Verlauf in aller Regel nicht. Sie wurde irgendwann einmal gebildet, oft beim Abschluss, und seitdem bestenfalls pauschal angepasst. Wenn sie auf dem Jahresdurchschnitt beruht, der Schaden aber im November eintritt, liegt eine Unterversicherung vor.

Die Folge ist nicht, dass ein Teil fehlt. Die Folge ist die verhältnismäßige Kürzung: Der Versicherer zahlt den Schaden nur in dem Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert steht. Bei einem Teilschaden von 80.000 Euro und einer Deckung, die nur 60 Prozent des Lagerwerts abbildet, bleiben 32.000 Euro bei Ihnen.

Dagegen hilft entweder eine Summe, die am Höchstwert gebildet ist, oder eine Vorsorgeversicherung beziehungsweise eine Saisonklausel, die den Bestand in definierten Monaten automatisch erhöht. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Verlauf ab. Unser Rechner zur Unterversicherung zeigt die Größenordnung.

Wenn der Bestand wächst, wächst auch das Haftungsthema

Größere Bestände bedeuten mehr Artikel, mehr Lieferanten und mehr Eigenmarken. Damit rücken zwei weitere Themen nach: die Produkthaftpflicht und ab Dezember das neue Produkthaftungsgesetz, das die Haftungskaskade neu ordnet. Wer über Fulfillment-Dienstleister arbeitet, sollte beides zusammen betrachten.

Was daneben noch zu klären ist

Die Lagerdeckung ist selten das einzige offene Thema, wenn wir uns einen wachsenden Onlinehändler ansehen. Die Punkte, die regelmäßig im selben Gespräch auftauchen:

  • Die Versicherungspflicht gegenüber dem Marktplatz. Ab einem monatlichen Bruttoumsatz von 5.000 Euro verlangt Amazon eine Betriebshaftpflicht mit Produkthaftung. Details dazu auf unserer Seite zur Amazon-Versicherungspflicht.
  • Betriebsunterbrechung. Fällt das Lager aus, steht der Umsatz. Ob Ihre Police das abbildet, hängt davon ab, ob ein Sachschaden vorliegt. Wenn nicht, wird es schwierig, siehe Betriebsunterbrechung ohne Sachschaden.
  • Cyber. Shopsystem, Warenwirtschaft und Marktplatzanbindung hängen zusammen. Fällt eines aus, steht der Verkauf, auch wenn die Ware im Regal liegt. Dazu die Cyberversicherung.
  • Forderungsausfall im B2B-Geschäft. Wer auch an Gewerbekunden liefert, sollte die Warenkreditversicherung prüfen.
  • Rückruf. Bei Eigenmarken ist die Rückrufversicherung kein Nebenthema, weil die Grunddeckung diese Kosten nicht trägt.

Für den Überblick über alle Themen im Onlinehandel haben wir eine eigene Seite zu Versicherungen für Onlinehändler. Wer über Marktplätze verkauft, findet die spezifischen Punkte unter Amazon Seller, wer importiert unter Importeure und Eigenmarken.

Häufige Fragen

Was Händler zur Ware im Fremdlager fragen

Ist meine Ware im Amazon-Lager automatisch versichert?

Nein. Amazon erstattet nach seinen eigenen Versand-durch-Amazon-Richtlinien, und das ist keine Versicherung, sondern eine vertragliche Erstattungsregel mit Fristen und Wertgrenzen. Der Vertrag sagt ausdrücklich, dass Sie in allen anderen Fällen alleine für Verluste und Schäden haften.

Ihre eigene Inhaltsversicherung greift nur, wenn sie Fremdlagerware ausdrücklich einschließt, und zwar in ausreichender Höhe und auch für Lagerorte, die Sie nicht benennen können.

Was genau sind Herstellungskosten bei einer FBA-Erstattung?

Die Beschaffungskosten beim Hersteller, Großhändler oder Wiederverkäufer beziehungsweise die eigenen Produktionskosten. Ausdrücklich nicht dazu zählen Versand, Abwicklung, Zoll und sonstige Zusatzkosten.

Für Direktimporteure ist das der springende Punkt: Seefracht, Zoll und Einfuhrnebenkosten fallen aus der Erstattung heraus, obwohl sie Teil Ihres Einstandswerts sind. Diese Differenz tragen Sie, wenn keine eigene Deckung besteht.

Gilt das auch, wenn die Ware nach der Bestellung verloren geht?

Nein, dann ist die Lage günstiger. Geht die Einheit nach einer Kundenbestellung verloren, bleibt der Verkaufspreis abzüglich Gebühren maßgeblich. Die Begrenzung auf Herstellungskosten gilt für Verluste und Schäden, die vor einer Bestellung eintreten.

Praktisch betrifft die ungünstige Variante damit genau den Bestand, der am längsten liegt und im Q4 am größten ist.

Deckt eine normale Inhaltsversicherung Lagerorte im Ausland ab?

Häufig nicht oder nur eingeschränkt. Viele gewerbliche Inhaltsversicherungen sind auf den beschriebenen Versicherungsort bezogen, die Außenversicherung ist summenmäßig begrenzt und manchmal räumlich auf Deutschland oder Europa beschränkt.

Da Fulfillment-Netzwerke Ware grenzüberschreitend verteilen, ist der räumliche Geltungsbereich einer der ersten Punkte, die wir prüfen.

Was ist mit Inventurdifferenzen im Fremdlager?

Das ist der kritische Punkt. Eine reine FLEXA-Deckung für Feuer, Blitzschlag, Explosion und Aufprall erfasst Abhandenkommen nicht. Im Fremdlager ist aber genau das der häufigste Fall: Ware ist eingebucht und später nicht auffindbar.

Erforderlich ist deshalb eine Allgefahrendeckung oder zumindest ein ausdrücklicher Einschluss von Abhandenkommen und Inventurdifferenz. Prüfen Sie diesen Punkt zuerst, bevor Sie über Summen sprechen.

Wie bilde ich die richtige Versicherungssumme bei schwankendem Bestand?

Nicht über den Jahresdurchschnitt, sondern über den Höchstwert. Wenn der Schaden im November eintritt, hilft ein Durchschnitt aus zwölf Monaten nicht, weil die Entschädigung bei Unterversicherung verhältnismäßig gekürzt wird.

Zwei Wege führen weiter: eine am Höchstwert gebildete Summe oder eine Vorsorge- beziehungsweise Saisonregelung, die den versicherten Bestand in definierten Monaten automatisch anhebt. Welcher Weg wirtschaftlicher ist, hängt davon ab, wie ausgeprägt Ihre Saison ist.

Mein Lieferant hat einen Eigentumsvorbehalt. Wer ist dann versichert?

Das muss geklärt sein, bevor etwas passiert. Bei verlängertem Eigentumsvorbehalt an Ware, die bei einem Dritten lagert, stellt sich die Frage, wer im Schadenfall anspruchsberechtigt ist und ob eine Sicherungsübereignung besteht.

Ungeklärt führt das im Schadenfall zu einer Auseinandersetzung zwischen Ihnen, Ihrem Lieferanten und dem Versicherer, während Sie eigentlich Ware nachbestellen müssten. Wir klären das vorher vertraglich.

Kann mein Versicherer die Kosten von Amazon zurückholen?

Nur eingeschränkt. Zahlt Ihr Versicherer, geht Ihr Anspruch gegen Amazon im Wege der Subrogation auf ihn über. Dieser Anspruch ist jedoch durch Ziffer 7 des Business Solutions Vertrags begrenzt, die eine Haftung grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vorsieht.

Ein Versicherer, der seine Kalkulation auf einen funktionierenden Regress stützt, sollte das wissen. Wir sprechen diesen Punkt bei der Platzierung ausdrücklich an, damit er nicht erst im Schadenfall auftaucht.

Wie viel Ihrer Ware liegt außerhalb Ihres Versicherungsortes?

Wir prüfen Einschluss, Summe, Geltungsbereich und Gefahrenkatalog gegen Ihren tatsächlichen Höchstbestand im Fremdlager.